Überblick
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das neue verbindliche Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen in der EU, eingeführt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ab 2025 bzw. 2026 sind tausende Unternehmen zu einer detaillierten, vergleichbaren und geprüften Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese Weiterbildung bereitet erfahrene Nachhaltigkeitsfachleute auf die konkrete Anwendung der ESRS vor: Welche Angaben sind für welche Unternehmen verpflichtend, wie wird die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, welche Kennzahlen müssen nach ESRS E1 bis ESRS G1 offengelegt werden und wie wird der Bericht in den Lagebericht integriert?
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1 - ESRS-Rahmenwerk und CSRD-Pflichten Dieses Einführungsmodul schafft das konzeptionelle Fundament: Wo kommen die ESRS her, wie hängen sie mit der CSRD zusammen und welche Unternehmen sind ab wann verpflichtet? Die Gesamtarchitektur der Standards wird systematisch erschlossen. Besonderes Gewicht liegt auf der Abgrenzung von freiwilligen und verpflichtenden Angabepflichten.
- CSRD: Zeitplan, Anwendungsbereich und Übergangsfristen
- ESRS-Gesamtarchitektur: übergreifende und thematische Standards
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen an die Berichterstattung
- ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen (Governance, Strategie, Wesentlichkeit, Kennzahlen)
- Abgrenzung verpflichtender und bedingt verpflichtender Angaben
- Verhältnis zu GRI, ISSB/IFRS S und CDP: Unterschiede und Überschneidungen
Modul 2 - Doppelte Wesentlichkeit und Interessenträgerbefragung Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist das Herzstück der ESRS-Berichterstattung und methodisch anspruchsvoller als die bisher bekannten GRI-basierten Analysen. Das Modul erklärt beide Perspektiven: die Impact-Wesentlichkeit (welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Mensch und Umwelt?) und die finanzielle Wesentlichkeit (welche Nachhaltigkeitsthemen stellen Risiken oder Chancen für das Unternehmen dar?). Methodik, Dokumentationspflichten und häufige Fehlerquellen werden anhand von Fallstudien erarbeitet.
- Schritt-für-Schritt-Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Stakeholder-Mapping und Interessenträgerbefragung: Methoden und Anforderungen
- Impact-Bewertung: Schwere, Wahrscheinlichkeit, Reversibilität
- Finanzielle Wesentlichkeit: Risikoidentifikation und Chancenbewertung
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Wesentlichkeitsentscheidungen
- Umgang mit unsicheren oder unvollständigen Datensituationen
Modul 3 - Umweltstandards ESRS E1 bis E5 Die fünf umweltbezogenen Standards bilden den umfangreichsten Teil der ESRS-Anforderungen. Dieser Modul-Block arbeitet jeden Standard inhaltlich auf, erklärt die dahinterliegenden Konzepte und zeigt, welche Datenpunkte und Kennzahlen benötigt werden.
- ESRS E1 Klimawandel: Scope-1/2/3-Bilanz, Klimarisiken (TCFD), Netto-Null-Ziele
- ESRS E2 Umweltverschmutzung: Luftemissionen, Wasserverschmutzung, Bodenkontamination
- ESRS E3 Wasser und Meeresressourcen: Wasserverbrauch, Wasserrisiken, Abhängigkeiten
- ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme: TNFD-Bezüge, Flächennutzung, Schutzgebiete
- ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Abfallströme, Rezyklateinsatz
- Datenlücken und Schätzmethoden für Scope-3-Emissionen
Modul 4 - Soziale und Governance-Standards (ESRS S1 bis S4, ESRS G1) Neben den Umweltstandards umfassen die ESRS umfangreiche Anforderungen zu sozialen Themen und Unternehmensführung. Der Schwerpunkt liegt auf ESRS S1 (eigene Belegschaft), das die detailliertesten Offenlegungspflichten enthält, ergänzt durch S2 (Lieferkette), S3 (betroffene Gemeinschaften) und S4 (Konsumenten). ESRS G1 behandelt Governance-Strukturen, Anti-Korruption und Lobbying-Transparenz.
- ESRS S1: Arbeitsbedingungen, Vergütung, Diversität und Sicherheit am Arbeitsplatz
- ESRS S2: Lieferkettenmonitoring und menschenrechtliche Sorgfalt (LkSG-Bezüge)
- ESRS S3 und S4: Gemeinden und Verbraucher als betroffene Interessengruppen
- ESRS G1: Unternehmensführung, Interessenkonflikte, Anti-Korruption
- Schnittstellen zwischen ESRS und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Vorstandsverantwortung und Governance-Offenlegungen
Praxisblöcke und Anwendungsübungen
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse am Fallbeispiel eines mittelständischen Unternehmens
- Scope-3-Emissionsberechnung: Dateneinkauf bei Lieferanten
- ESRS E1 Klimapfad: Zielsetzung und Zwischenziele strukturieren
- Wesentlichkeitsmatrix erstellen und dokumentieren
- ESRS 2 Governance-Offenlegungen für einen fiktiven Unternehmenslagebericht
- Vergleich ESRS-Bericht vs. bestehender GRI-Bericht: Gap-Analyse
- Vorbereitung auf Limited Assurance: Dokumentations-Checkliste
- ESRS G1: Compliance-Matrix für Anti-Korruptionsmaßnahmen
- EU-Taxonomie-Abgleich mit ESRS E1 und E2
- Kennzahlen-Dashboard für den ESRS-Bericht strukturieren
- Stakeholder-Befragungsdesign: Fragebogen entwerfen
- Review eines Musterkomplex-Berichts mit Schwachstellenanalyse
Lernziele:
- Aufbau, Hierarchie und Anwendungslogik der ESRS-Gesamtarchitektur verstehen
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Innen- und Außenperspektive) methodisch korrekt durchführen
- Anforderungen der umweltbezogenen ESRS-Standards E1 bis E5 auf Unternehmensebene anwenden
- Soziale ESRS-Standards S1 bis S4 inhaltlich strukturieren und berichtsfähig machen
- Governance-Standard ESRS G1 für Unternehmensführung und Geschäftsethik umsetzen
- Treibhausgas-Inventar nach GHG-Protokoll für Scope 1, 2 und 3 aufbauen
- Klimarisiken nach TCFD-Systematik identifizieren und ESRS-konform offenlegen
- Datenlücken im Unternehmen erkennen, strukturiert schließen und dokumentieren
- Anforderungen an die externe Prüfpflicht (Limited Assurance) vorbereiten
- EU-Taxonomie-Anforderungen mit der ESRS-Berichterstattung verzahnen
- Wesentlichkeitsmatrix erstellen und Interessenträgerbefragungen auswerten
- Berichtstexte und Kennzahlen in den ESRS-vorgeschriebenen Formaten strukturieren
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Weiterbildung ist ausdrücklich für Fachleute konzipiert, die bereits in der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder im Nachhaltigkeitsmanagement tätig sind und ihre Kenntnisse auf das neue ESRS-Framework ausrichten müssen. Typische Teilnehmerprofile
- Nachhaltigkeitsmanagerinnen und -manager in Unternehmen mit CSRD-Berichtspflicht
- CSR-Verantwortliche, die bisher nach GRI oder ähnlichen Frameworks berichtet haben
- Sustainability-Consultant-Profile in Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen
- Umwelt- und Compliance-Beauftragte, die die ESRS-Implementierung begleiten
- Fachleute aus Finanzwesen und Investor-Relations mit ESG-Berichtspflichten
Die Weiterbildung richtet sich an Personen mit Hochschulabschluss - bevorzugt in Betriebswirtschaft, Sozial-, Natur- oder Umweltwissenschaften. Darüber hinaus sollten Interessierte entweder eine formale Weiterbildung als CSR-/Nachhaltigkeitsmanager absolviert haben oder im Studium einen nachgewiesenen Nachhaltigkeitsschwerpunkt aufweisen. Berufserfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement ist zwingend; grundlegende digitale Skills und sehr gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt. Kenntnisse gängiger Nachhaltigkeitsframeworks (GRI, DNKK o. ä.) sind hilfreich.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs verbindet Standardlektüre (ESRS-Texte, Delegierte Verordnung, technische Erläuterungen der EFRAG) mit angewandten Fallstudien und Gruppenübungen. Da die ESRS ein relativ neues Regelwerk sind, wird besonderes Gewicht auf die Interpretation unklarer Anforderungen und den Umgang mit Datenlücken gelegt. Der Lernmodus ist digital-flexibel mit synchronen Diskussionsrunden, die typische Praxisprobleme in der ESRS-Implementierung aufgreifen.
Die Weiterbildung ist auf mehrere Wochen angelegt und kann je nach Format berufsbegleitend absolviert werden. Der Lernaufwand ist durch die Komplexität der ESRS-Texte erheblich; Teilnehmende sollten ausreichend Eigenzeit für die Lektüre der ESRS-Delegierten Verordnung und der EFRAG-Implementierungsleitfäden einplanen.
Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein trägerinternes Zertifikat, das die spezifische Vertiefungsqualifikation in der ESRS-Anwendung dokumentiert. Dieses Zertifikat ergänzt die bisherige Berufserfahrung und signalisiert Arbeitgebern und Mandanten eine aktuelle, praxisnahe CSRD-Kompetenz.
Nutzen & Perspektiven
Die ESRS-Berichtspflicht nach CSRD ist keine freiwillige Kür mehr, sondern rechtlich verpflichtend - mit Prüfpflicht und zunehmend mit Sanktionsdrohungen bei Fehlern. Fachleute, die die Standards inhaltlich wirklich beherrschen, werden in Unternehmensabteilungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Nachhaltigkeitsberatungen händeringend gesucht. Die Nachfrage übersteigt derzeit das Angebot qualifizierter Personen erheblich. Diese Weiterbildung geht über eine einführende ESRS-Überblicksschulung weit hinaus: Sie befähigt Teilnehmende, eigenständig Wesentlichkeitsanalysen durchzuführen, Datenlücken zu schließen und den gesamten Berichterstattungsprozess zu steuern. Das ist genau das Kompetenzprofil, das CSRD-Einführungsprojekte in Unternehmen benötigen. Wer eine solide Grundlage im Nachhaltigkeitsmanagement mitbringt und sich jetzt spezifisch auf ESRS/CSRD ausrichtet, positioniert sich als einer der gefragtesten Compliance-Spezialisten des nächsten Jahrzehnts - unabhängig davon, ob er in einem produzierenden Unternehmen, in einer Bank oder in einer Unternehmensberatung tätig ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die ESRS und warum sind sie für Unternehmen relevant?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das verbindliche Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der EU-CSRD. Ab 2025/2026 müssen große Unternehmen und börsennotierte KMU detaillierte, vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS erstellen, die extern geprüft werden. Fehlerhafte Berichte können zu rechtlichen und reputativen Risiken führen.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Bei der doppelten Wesentlichkeit analysiert ein Unternehmen zwei Perspektiven gleichzeitig: erstens die Impact-Wesentlichkeit (welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen hat es auf Umwelt und Gesellschaft?) und zweitens die finanzielle Wesentlichkeit (welche Nachhaltigkeitsrisiken oder -chancen sind für das Unternehmen selbst finanziell bedeutsam?). Nur Themen, die aus mindestens einer Perspektive wesentlich sind, müssen im ESRS-Bericht offengelegt werden.
Richtet sich dieser Kurs auch an GRI-erfahrene Berichterstatter?
Ja, ausdrücklich. Viele Teilnehmende bringen GRI-Kenntnisse mit. Der Kurs arbeitet gezielt die Unterschiede und Überschneidungen heraus: ESRS ist methodisch strenger (Wesentlichkeitsprozess, Prüfpflicht, Delegierte Verordnung) und schreibt mehr Datenpunkte verbindlich vor als GRI. Ein Gap-Analyse-Modul hilft dabei, bestehende GRI-Berichte auf ESRS-Anforderungen zu überführen.
Welche Standards aus dem ESRS-Rahmenwerk werden behandelt?
Der Kurs behandelt ESRS 1 und ESRS 2 (übergreifende Standards), alle fünf Umweltstandards (E1 bis E5), die vier sozialen Standards (S1 bis S4) und den Governance-Standard G1. Schwerpunkte liegen auf ESRS E1 (Klimawandel mit Scope-1-bis-3-Bilanzierung) und ESRS S1 (eigene Belegschaft), die die aufwändigsten Offenlegungspflichten enthalten.
Was ist Limited Assurance und wie bereite ich mich darauf vor?
Limited Assurance ist die seit der CSRD verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, zunächst in abgemilderter Form (begrenzte Prüfungssicherheit). Der Kurs vermittelt, welche Dokumentations- und Nachvollziehbarkeitsanforderungen Prüfer stellen, welche typischen Beanstandungen auftreten und wie Unternehmen ihren internen Datenhaltungsprozess prüffest aufstellen.
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