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Diese Programme stehen Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnort zur Verfügung. Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesministerium verwaltet.
Agentur für Arbeit / Jobcenter
Bundesministerium für Bildung
Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Fördermöglichkeiten. Wählen Sie Ihr Bundesland für Details.
Berufstätige ohne Hochschulabschluss oder Berufsabschluss älter als 4 Jahre
Bis zu 70% (max. 500 €/Jahr)
Beschäftigte für Digitalisierungs-Fortbildungen
500 € Pauschalzuschuss
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Bis zu 100%
Unternehmen für Beschäftigtenqualifizierung
Bis zu 70% für Unternehmen
Beschäftigte mit Wohnsitz in Bremen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer
Bis zu 50% (max. 750 €)
Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit niedrigem Einkommen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Beschäftigte und Selbstständige
Bis zu 50% (max. 500 €)
KMU und deren Beschäftigte
Bis zu 50%
Beschäftigte in NRW
50% (max. 500 €)
Beschäftigte mit Einkommen unter 20.000 €/Jahr
Bis zu 50% (max. 500 €)
Beschäftigte und Unternehmen
Individuell
Beschäftigte ab 1.000 € Kurskosten
Bis zu 70%
Beschäftigte in KMU
Bis zu 90%
Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer
Bis zu 50%
Beschäftigte in Thüringen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Auch wenn Sie keine direkte Förderung erhalten, können Sie Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen und so bares Geld sparen.
Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Weiterbildung muss berufsbezogen sein:
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € und Weiterbildungskosten von 2.000 €:
Unser KI-Berater analysiert Ihre Situation und findet die optimale Förderung – in 2 Minuten.