Förderprogramme des Bundes
Diese Programme stehen Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnort zur Verfügung. Sie werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Bundesministerium verwaltet.
Bildungsgutschein
Agentur für Arbeit / Jobcenter
Zielgruppe
- Arbeitslose Personen
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Leistungen
- Lehrgangsgebühren vollständig übernommen
- Fahrtkosten zur Weiterbildung
Aufstiegs-BAföG
Bundesministerium für Bildung
Zielgruppe
- Fachkräfte mit abgeschlossener Erstausbildung
- Personen mit Berufserfahrung
Leistungen
- 50% Zuschuss zu Lehrgangsgebühren
- 50% zinsgünstiges KfW-Darlehen
Qualifizierungsgeld
Bundesagentur für Arbeit
Zielgruppe
- Beschäftigte in strukturgewandelten Unternehmen
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
Leistungen
- 60% des Nettoentgelts (67% mit Kind)
- Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber
Qualifizierungschancengesetz
Bundesagentur für Arbeit
Zielgruppe
- Alle Beschäftigten (unabhängig von Qualifikation)
- Alle Altersgruppen
Leistungen
- Übernahme von Weiterbildungskosten
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
Förderprogramme der Bundesländer
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Fördermöglichkeiten. Wählen Sie Ihr Bundesland für Details.
Baden-Württemberg5 Tage Bildungsurlaub
Berufstätige ohne Hochschulabschluss oder Berufsabschluss älter als 4 Jahre
Bis zu 70% (max. 500 €/Jahr)
BayernKein Bildungsurlaub
Beschäftigte für Digitalisierungs-Fortbildungen
500 € Pauschalzuschuss
Berlin10 Tage Bildungsurlaub
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Bis zu 100%
Brandenburg10 Tage Bildungsurlaub
Unternehmen für Beschäftigtenqualifizierung
Bis zu 70% für Unternehmen
Bremen10 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte mit Wohnsitz in Bremen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Hamburg10 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer
Bis zu 50% (max. 750 €)
Hessen5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit niedrigem Einkommen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Mecklenburg-Vorpommern5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte und Selbstständige
Bis zu 50% (max. 500 €)
Niedersachsen5 Tage Bildungsurlaub
KMU und deren Beschäftigte
Bis zu 50%
Nordrhein-Westfalen5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte in NRW
50% (max. 500 €)
Rheinland-Pfalz10 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte mit Einkommen unter 20.000 €/Jahr
Bis zu 50% (max. 500 €)
Saarland6 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte und Unternehmen
Individuell
SachsenKein Bildungsurlaub
Beschäftigte ab 1.000 € Kurskosten
Bis zu 70%
Sachsen-Anhalt5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte in KMU
Bis zu 90%
Schleswig-Holstein5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte, Selbstständige, Berufsrückkehrer
Bis zu 50%
Thüringen5 Tage Bildungsurlaub
Beschäftigte in Thüringen
Bis zu 50% (max. 500 €)
Weiterbildung von der Steuer absetzen
Auch wenn Sie keine direkte Förderung erhalten, können Sie Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen und so bares Geld sparen.
Werbungskosten
Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Kursgebühren und Prüfungsgebühren
- Lernmaterialien und Fachliteratur
- Fahrtkosten (0,30 € pro km)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
Voraussetzungen
Die Weiterbildung muss berufsbezogen sein:
- Erhalt der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Anpassung an neue Anforderungen
- Erweiterung vorhandener Kenntnisse
- Beruflicher Aufstieg
Rechenbeispiel
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € und Weiterbildungskosten von 2.000 €:
Passende Förderung finden
Unser KI-Berater analysiert Ihre Situation und findet die optimale Förderung – in 2 Minuten.