77 Begriffe

Weiterbildungs-Glossar

Alle wichtigen Begriffe rund um Weiterbildung, Förderung und Karriere – verständlich erklärt.

AZAV-zertifizierte Kurse
100 % Förderung möglich
Unabhängig & neutral
Datenschutzkonform

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Gutschein nach § 45 SGB III, mit dem Arbeitsuchende Coaching, Bewerbungstraining oder eine private Vermittlung bei einem zugelassenen Träger in Anspruch nehmen können.

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Aktivierungsmaßnahme

Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III — etwa Bewerbungstraining, Orientierung oder Coaching.

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Anerkennungsverfahren

Verfahren zur Feststellung, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist.

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Anpassungsqualifizierung

Gezielte Nachqualifizierung, die im Anerkennungsverfahren festgestellte Unterschiede zu einem deutschen Berufsabschluss ausgleicht.

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Arbeitsgelegenheit

Zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nach § 16d SGB II — bekannt als „Ein-Euro-Job".

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Arbeitslosengeld

Versicherungsleistung nach dem SGB III, die bei Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt sichert — Grundlage auch für die Weiterbildungsförderung.

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Arbeitsuchendmeldung

Die frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit, sobald das Ende eines Arbeitsverhältnisses bekannt ist — Pflicht nach § 38 SGB III.

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Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung Arbeitsuchender in Beschäftigung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder beauftragte private Träger.

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Assistierte Ausbildung

Unterstützungsangebot nach § 74 SGB III, das Auszubildende und Betriebe während der Ausbildung begleitet.

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Aufstiegs-BAföG

Förderung von Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt nach dem AFBG — unabhängig von Alter und Einkommen.

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Ausbildereignung (AdA)

Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung — Voraussetzung dafür, in einem Betrieb ausbilden zu dürfen.

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AZAV-Zertifizierung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Träger und Maßnahmen benötigen eine Zulassung nach dieser Verordnung, damit Bildungsgutscheine eingelöst werden können.

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Berufliche Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit durch Behinderung oder Erkrankung gefährdet oder gemindert ist.

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Berufliche Weiterbildung

Alle organisierten Lernprozesse nach der Erstausbildung, die berufliche Kenntnisse vertiefen, erweitern oder an neue Anforderungen anpassen.

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Leistung nach § 56 SGB III, die den Lebensunterhalt während einer betrieblichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme sichert.

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Berufsberatung

Beratung zu beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Karrierewegen — als gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei.

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Berufsrückkehr

Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase — mit eigener gesetzlicher Erwähnung in § 20 SGB III.

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Berufssprachkurs

Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG — vermittelt Fachsprache über das Niveau der Integrationskurse hinaus.

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Bescheid

Die schriftliche Entscheidung einer Behörde über einen Einzelfall — rechtlich ein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X.

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Betriebswirt (Fortbildung)

Höchster Fortbildungsabschluss der beruflichen Bildung — baut auf Fachwirt, Meister oder Techniker auf und ist im DQR auf Master-Niveau eingeordnet.

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Bildungsgutschein

Eine Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.

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Bildungskredit

Zinsgünstiges Darlehen des Bundes für Auszubildende und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen — unabhängig vom Einkommen.

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Bildungsprämie

Ausgelaufenes Bundesprogramm, das Erwerbstätigen mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten gewährte.

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Bildungsscheck

Landesprogramm, das Weiterbildungskosten anteilig bezuschusst — Bezeichnung, Höhe und Zielgruppe unterscheiden sich je Bundesland.

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Bildungsurlaub

Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung — geregelt in Landesgesetzen, nicht bundeseinheitlich.

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Bildungszielplanung

Die regionale Planung der Agenturen für Arbeit, welche Bildungsziele in welchem Umfang gefördert werden sollen.

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Blended Learning

Lernformat, das Online-Phasen und Präsenzunterricht planvoll miteinander verbindet.

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Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II — mit eigenem Zugang zu Weiterbildungsförderung.

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Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Einordnungssystem mit acht Niveaus, das deutsche Qualifikationen nach Kompetenzen vergleichbar macht — beruflich wie akademisch.

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E-Learning

Lernen über digitale Medien — von Live-Webinaren über selbstgesteuerte Online-Kurse bis zu Lernplattformen.

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Eingliederungszuschuss

Zuschuss an Arbeitgeber nach § 88 SGB III, wenn sie Personen einstellen, deren Vermittlung wegen eines Minderleistungsrisikos erschwert ist.

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Einstiegsgeld

Befristeter Zuschuss nach § 16b SGB II, der die Aufnahme einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit aus dem Bürgergeld-Bezug heraus unterstützt.

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Engpassberuf

Beruf, in dem die Bundesagentur für Arbeit einen Fachkräftemangel feststellt — ein Argument für die Notwendigkeit einer Weiterbildung.

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Externenprüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung eines Ausbildungsberufs ohne reguläre Ausbildung — auf Grundlage einschlägiger Berufserfahrung.

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Fachkundige Stelle

Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Einrichtung, die Träger und Maßnahmen nach AZAV zulässt.

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Fachwirt

Bundesweit geregelter Fortbildungsabschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung, meist vor einer Kammer abgelegt.

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Fernstudium / Fernlehrgang

Weiterbildung mit räumlicher Trennung von Lehrenden und Lernenden — bei entgeltlichen Fernlehrgängen mit besonderem gesetzlichem Schutz.

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Fortbildung

Weiterbildung, die auf einem vorhandenen Beruf aufbaut und Kompetenzen vertieft, erweitert oder einen Aufstieg ermöglicht.

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Freie Förderung

Auffangregelung nach § 16f SGB II, mit der Jobcenter Leistungen erbringen können, die keinem Regelinstrument zugeordnet sind.

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IHK-Abschluss

Ein von einer Industrie- und Handelskammer abgenommener, bundesweit anerkannter Berufs- oder Fortbildungsabschluss.

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Integrationskurs

Kurs nach § 43 AufenthG aus Sprachunterricht und Orientierungskurs — die Grundlage für weitere Qualifizierung in Deutschland.

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Jobcoaching

Individuelle Begleitung bei beruflicher Orientierung, Bewerbung oder im neuen Job — häufig über einen AVGS finanzierbar.

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Kompetenzfeststellung

Strukturiertes Verfahren, das vorhandene Fähigkeiten sichtbar macht — auch solche, die in keinem Zeugnis stehen.

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Kooperationsplan

Das gemeinsam mit dem Jobcenter erstellte Dokument nach § 15 SGB II, das die Schritte zur Eingliederung festhält — Nachfolger der Eingliederungsvereinbarung.

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KURSNET

Das Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Aus- und Weiterbildung, in dem Träger ihre Angebote einstellen.

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Lernplattform

Digitale Umgebung, über die Lernmaterial, Aufgaben, Kommunikation und Lernfortschritt einer Weiterbildung organisiert werden.

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Maßnahmenummer

Die Kennung, unter der eine nach AZAV zugelassene Weiterbildungsmaßnahme geführt wird — Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins.

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Maßnahmezulassung

Die Zulassung eines einzelnen Weiterbildungsangebots nach § 180 SGB III — ohne sie kann kein Bildungsgutschein eingelöst werden.

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Meister

Höherqualifizierender Fortbildungsabschluss im Handwerk und in der Industrie, der zur selbstständigen Betriebsführung und zur Ausbildung befähigt.

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Mitwirkungspflicht

Pflicht, für eine Sozialleistung erforderliche Angaben zu machen und Nachweise vorzulegen — geregelt in §§ 60 ff. SGB I.

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Nachqualifizierung

Weg zum Berufsabschluss für Erwachsene ohne Ausbildung — meist über modulare Bausteine und die Externenprüfung.

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Outplacement

Vom Arbeitgeber finanzierte Beratung, die ausscheidende Beschäftigte beim Übergang in eine neue Stelle unterstützt.

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Präsenzunterricht

Unterricht in physischer Anwesenheit am Lernort — weiterhin Standard überall dort, wo praktisch geübt werden muss.

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Prüfungsvorbereitung

Gezielte Kurse zur Vorbereitung auf eine Kammerprüfung — mit Wiederholung, Prüfungssimulationen und Altaufgaben.

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Qualifizierungschancengesetz

Gesetzespaket, das die Weiterbildungsförderung auf Beschäftigte ausgeweitet hat — heute geregelt in § 82 SGB III.

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Qualifizierungsgeld

Entgeltersatzleistung nach § 82a SGB III für Beschäftigte, die sich während eines strukturbedingten Wandels im Betrieb weiterqualifizieren.

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Quereinstieg

Wechsel in einen Beruf, für den keine formale Ausbildung in diesem Feld vorliegt — meist über Qualifizierung und einschlägige Vorerfahrung.

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Selbstlernphase

Abschnitt einer Weiterbildung, in dem eigenständig gearbeitet wird — Kern des asynchronen Lernens und häufig unterschätzt.

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Sperrzeit

Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht — etwa bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit oder Abbruch einer Maßnahme.

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Staatlich geprüfter Techniker

Fortbildungsabschluss an einer Fachschule, der zwischen Facharbeiter- und Ingenieurebene angesiedelt ist — geregelt durch Landesrecht.

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Teilhabechancengesetz

Gesetzespaket, das mit §§ 16e und 16i SGB II langfristig geförderte Beschäftigung für Menschen mit sehr langer Arbeitslosigkeit ermöglicht.

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Teilqualifizierung (TQ)

Ein modularer Weg zum Berufsabschluss: einzeln zertifizierte Bausteine eines Ausbildungsberufs, die nacheinander absolviert werden.

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Trägerzulassung

Die Zulassung einer Bildungseinrichtung nach § 176 SGB III — Grundvoraussetzung dafür, geförderte Maßnahmen überhaupt anbieten zu dürfen.

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Transfergesellschaft

Befristete Auffanglösung bei Betriebsänderungen, in der Beschäftigte qualifiziert und vermittelt werden — finanziert über Transferkurzarbeitergeld.

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Transfermaßnahme

Förderung nach § 110 SGB III für Qualifizierung und Vermittlung bei Betriebsänderungen — noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses.

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Übergangsgeld

Entgeltersatzleistung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben — sichert den Lebensunterhalt bei einer Reha-Weiterbildung.

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Umschulung

Eine berufliche Neuqualifizierung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem anderen Berufsfeld führt.

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Umschulungsbegleitung

Ergänzende Unterstützung während einer Umschulung — etwa Stützunterricht, Sprachförderung oder sozialpädagogische Begleitung.

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Vermittlungsbudget

Förderung nach § 44 SGB III für Kosten, die bei der Arbeitsuche entstehen — von Bewerbungsunterlagen bis zur Fahrt zum Vorstellungsgespräch.

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Virtueller Klassenraum

Online-Unterricht zu festen Zeiten mit Lehrkraft und Gruppe — das synchrone Gegenstück zum Selbstlernkurs.

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Weiterbildung steuerlich absetzen

Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar — Kosten einer Erstausbildung dagegen nur begrenzt als Sonderausgaben.

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Weiterbildungsförderung

Sammelbegriff für staatliche Programme, Arbeitgeberleistungen und steuerliche Vorteile, die die Kosten beruflicher Weiterbildung senken.

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Weiterbildungsgeld

Monatlicher Zusatzbetrag für Teilnehmende an geförderten Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen.

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Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung des Bundes für besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.

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Widerspruch

Rechtsbehelf gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters — Frist grundsätzlich ein Monat ab Bekanntgabe.

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Zumutbarkeit

Der Maßstab nach § 140 SGB III, welche Beschäftigung Arbeitslose annehmen müssen — mit Grenzen bei Entgelt, Pendelzeit und persönlichen Gründen.

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Zwischenprüfung

Prüfung während der Ausbildung nach § 48 BBiG, die den Ausbildungsstand feststellt — in vielen Berufen Teil der Abschlussprüfung.

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Fragen zum Glossar

Wofür ist das Glossar gedacht?

Das Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Weiterbildung, Förderung und Karriere – einfach und verständlich. Es dient als Nachschlagewerk für Lernende, Beratende und Arbeitgeber.

Wie aktuell sind die Einträge?

Jeder Eintrag trägt am Seitenende ein Datum, zu dem sein Rechts- und Zahlenstand zuletzt geprüft wurde, sowie die verwendeten Quellen. Da sich Gesetzeslage und Beträge ändern, ist immer die aktuell geltende Fassung maßgeblich.

Ersetzt das Glossar eine Beratung?

Nein. Die Einträge sind allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle, in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Kann ich die Inhalte zitieren?

Ja. Als Quelle bitte „Kursweg Weiterbildungs-Glossar" angeben und auf die jeweilige Seite verlinken.

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