Weiterbildungs-Glossar
Alle wichtigen Begriffe rund um Weiterbildung, Förderung und Karriere – verständlich erklärt, gruppiert nach Thema.
Begriffe zu Ihrer Kurssuche
Was ist AVGS-Coaching?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Coaching, kurze Qualifizierung oder private Arbeitsvermittlung fördern. Er heißt auch Aktivierungsgutschein.
Wo finde ich KURSNET und mein NOW?
KURSNET ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsangebote. Die Suche nach Weiterbildung und Umschulung führt heute zur Weiterbildungssuche von mein NOW.
Wer bekommt Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich bei einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung. Prüfungsprämien können daneben bestehen.
Was bedeutet Präsenzunterricht?
Unterricht in physischer Anwesenheit am Lernort — weiterhin Standard überall dort, wo praktisch geübt werden muss.
Förderung & Finanzierung
Instrumente, mit denen Weiterbildung, Umschulung und Wiedereinstieg finanziert werden — von der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit bis zu Aufstiegs-BAföG, Steuervorteilen und Landesprogrammen.
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein bestätigt die Förderung einer beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Bildungsziel, Gültigkeit und Zulassung sind maßgeblich.
Mehr erfahrenAufstiegs-BAföG
Förderung von Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt nach dem AFBG. Der Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist einkommensunabhängig.
Mehr erfahrenQualifizierungschancengesetz
Gesetzespaket, das die Weiterbildungsförderung auf Beschäftigte ausgeweitet hat — heute geregelt in § 82 SGB III.
Mehr erfahrenAktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Coaching, kurze Qualifizierung oder private Arbeitsvermittlung fördern. Er heißt auch Aktivierungsgutschein.
Mehr erfahrenBildungsurlaub
Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung — geregelt in Landesgesetzen, nicht bundeseinheitlich.
Mehr erfahrenWeiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich bei einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung. Prüfungsprämien können daneben bestehen.
Mehr erfahrenQualifizierungsgeld
Entgeltersatzleistung nach § 82a SGB III für Beschäftigte, die sich während eines strukturbedingten Wandels im Betrieb weiterqualifizieren.
Mehr erfahrenBildungsprämie
Ausgelaufenes Bundesprogramm, das Erwerbstätigen mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu Weiterbildungskosten gewährte.
Mehr erfahrenBildungsscheck
Landesprogramm, das Weiterbildungskosten anteilig bezuschusst — Bezeichnung, Höhe und Zielgruppe unterscheiden sich je Bundesland.
Mehr erfahrenBildungskredit
Zinsgünstiges Darlehen des Bundes für Auszubildende und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen — unabhängig vom Einkommen.
Mehr erfahrenWeiterbildungsstipendium
Begabtenförderung des Bundes für besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Mehr erfahrenVermittlungsbudget
Förderung nach § 44 SGB III für Kosten, die bei der Arbeitsuche entstehen — von Bewerbungsunterlagen bis zur Fahrt zum Vorstellungsgespräch.
Mehr erfahrenBerufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Leistung nach § 56 SGB III, die den Lebensunterhalt während einer betrieblichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme sichert.
Mehr erfahrenEinstiegsgeld
Befristeter Zuschuss nach § 16b SGB II, der die Aufnahme einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit aus dem Grundsicherungsgeld-Bezug heraus unterstützt.
Mehr erfahrenEingliederungszuschuss
Zuschuss an Arbeitgeber nach § 88 SGB III, wenn sie Personen einstellen, deren Vermittlung wegen eines Minderleistungsrisikos erschwert ist.
Mehr erfahrenÜbergangsgeld
Entgeltersatzleistung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben — sichert den Lebensunterhalt bei einer Reha-Weiterbildung.
Mehr erfahrenArbeitslosengeld
Versicherungsleistung nach dem SGB III, die bei Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt sichert — Grundlage auch für die Weiterbildungsförderung.
Mehr erfahrenGrundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)
Grundsicherungsgeld heißt seit 1. Juli 2026 die Leistung nach § 19 SGB II, die zuvor Bürgergeld hieß. Über Weiterbildungsförderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Mehr erfahrenWeiterbildung steuerlich absetzen
Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar — Kosten einer Erstausbildung dagegen nur begrenzt als Sonderausgaben.
Mehr erfahrenFreie Förderung
Auffangregelung nach § 16f SGB II, mit der Jobcenter Leistungen erbringen können, die keinem Regelinstrument zugeordnet sind.
Mehr erfahrenWeiterbildungsförderung
Sammelbegriff für staatliche Programme, Arbeitgeberleistungen und steuerliche Vorteile, die die Kosten beruflicher Weiterbildung senken.
Mehr erfahrenZulassung & Regulatorik
Bevor ein Kurs oder Träger öffentliche Fördermittel abrechnen kann, braucht es die passende Zulassung nach AZAV. Diese Begriffe erklären das Regelwerk und die Nachweiskette.
AZAV-Zertifizierung
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Träger und Maßnahmen benötigen eine Zulassung nach dieser Verordnung, damit Bildungsgutscheine eingelöst werden können.
Mehr erfahrenTrägerzulassung
Die Zulassung einer Bildungseinrichtung nach § 176 SGB III — Grundvoraussetzung dafür, geförderte Maßnahmen überhaupt anbieten zu dürfen.
Mehr erfahrenMaßnahmezulassung
Die Zulassung eines einzelnen Weiterbildungsangebots nach § 180 SGB III — ohne sie kann kein Bildungsgutschein eingelöst werden.
Mehr erfahrenMaßnahmenummer
Die Kennung, unter der eine nach AZAV zugelassene Weiterbildungsmaßnahme geführt wird — Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins.
Mehr erfahrenFachkundige Stelle
Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Einrichtung, die Träger und Maßnahmen nach AZAV zulässt.
Mehr erfahrenBildungszielplanung
Die regionale Planung der Agenturen für Arbeit, welche Bildungsziele in welchem Umfang gefördert werden sollen.
Mehr erfahrenKURSNET
KURSNET ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsangebote. Die Suche nach Weiterbildung und Umschulung führt heute zur Weiterbildungssuche von mein NOW.
Mehr erfahrenPrüfungen, Abschlüsse & Karrierestufen
Wie Kompetenzen bewertet werden, welche Abschlüsse anerkannt sind und wie sich Karrierestufen im Deutschen Qualifikationsrahmen einordnen.
IHK-Abschluss
Ein von einer Industrie- und Handelskammer abgenommener, bundesweit anerkannter Berufs- oder Fortbildungsabschluss.
Mehr erfahrenDeutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Einordnungssystem mit acht Niveaus, das deutsche Qualifikationen nach Kompetenzen vergleichbar macht — beruflich wie akademisch.
Mehr erfahrenExternenprüfung
Zulassung zur Abschlussprüfung eines Ausbildungsberufs ohne reguläre Ausbildung — auf Grundlage einschlägiger Berufserfahrung.
Mehr erfahrenZwischenprüfung
Prüfung während der Ausbildung nach § 48 BBiG, die den Ausbildungsstand feststellt — in vielen Berufen Teil der Abschlussprüfung.
Mehr erfahrenPrüfungsvorbereitung
Gezielte Kurse zur Vorbereitung auf eine Kammerprüfung — mit Wiederholung, Prüfungssimulationen und Altaufgaben.
Mehr erfahrenAusbildereignung (AdA)
Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung — Voraussetzung dafür, in einem Betrieb ausbilden zu dürfen.
Mehr erfahrenNachqualifizierung
Weg zum Berufsabschluss für Erwachsene ohne Ausbildung — meist über modulare Bausteine und die Externenprüfung.
Mehr erfahrenAnerkennungsverfahren
Verfahren zur Feststellung, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist.
Mehr erfahrenMeister
Höherqualifizierender Fortbildungsabschluss im Handwerk und in der Industrie, der zur selbstständigen Betriebsführung und zur Ausbildung befähigt.
Mehr erfahrenStaatlich geprüfter Techniker
Fortbildungsabschluss an einer Fachschule, der zwischen Facharbeiter- und Ingenieurebene angesiedelt ist — geregelt durch Landesrecht.
Mehr erfahrenFachwirt
Bundesweit geregelter Fortbildungsabschluss der höherqualifizierenden Berufsbildung, meist vor einer Kammer abgelegt.
Mehr erfahrenBetriebswirt (Fortbildung)
Höchster Fortbildungsabschluss der beruflichen Bildung — baut auf Fachwirt, Meister oder Techniker auf und ist im DQR auf Master-Niveau eingeordnet.
Mehr erfahrenFormate & Lernwege
Die grundlegenden Formen beruflicher Bildung — von der Erstausbildung über Fortbildung und Umschulung bis zu Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Angeboten.
Berufliche Weiterbildung
Alle organisierten Lernprozesse nach der Erstausbildung, die berufliche Kenntnisse vertiefen, erweitern oder an neue Anforderungen anpassen.
Mehr erfahrenFortbildung
Weiterbildung, die auf einem vorhandenen Beruf aufbaut und Kompetenzen vertieft, erweitert oder einen Aufstieg ermöglicht.
Mehr erfahrenUmschulung
Eine berufliche Neuqualifizierung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem anderen Berufsfeld führt.
Mehr erfahrenTeilqualifizierung (TQ)
Ein modularer Weg zum Berufsabschluss: einzeln zertifizierte Bausteine eines Ausbildungsberufs, die nacheinander absolviert werden.
Mehr erfahrenAnpassungsqualifizierung
Gezielte Nachqualifizierung, die im Anerkennungsverfahren festgestellte Unterschiede zu einem deutschen Berufsabschluss ausgleicht.
Mehr erfahrenE-Learning
Lernen über digitale Medien — von Live-Webinaren über selbstgesteuerte Online-Kurse bis zu Lernplattformen.
Mehr erfahrenBlended Learning
Lernformat, das Online-Phasen und Präsenzunterricht planvoll miteinander verbindet.
Mehr erfahrenFernstudium / Fernlehrgang
Weiterbildung mit räumlicher Trennung von Lehrenden und Lernenden — bei entgeltlichen Fernlehrgängen mit besonderem gesetzlichem Schutz.
Mehr erfahrenPräsenzunterricht
Unterricht in physischer Anwesenheit am Lernort — weiterhin Standard überall dort, wo praktisch geübt werden muss.
Mehr erfahrenVirtueller Klassenraum
Online-Unterricht zu festen Zeiten mit Lehrkraft und Gruppe — das synchrone Gegenstück zum Selbstlernkurs.
Mehr erfahrenSelbstlernphase
Abschnitt einer Weiterbildung, in dem eigenständig gearbeitet wird — Kern des asynchronen Lernens und häufig unterschätzt.
Mehr erfahrenLernplattform
Digitale Umgebung, über die Lernmaterial, Aufgaben, Kommunikation und Lernfortschritt einer Weiterbildung organisiert werden.
Mehr erfahrenBeratung, Coaching & Wiedereinstieg
Angebote, die den Weg zu einer passenden Maßnahme flankieren — von der Berufsberatung über Coaching-Formate bis zur beruflichen Rehabilitation.
Berufsberatung
Beratung zu beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Karrierewegen — als gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei.
Mehr erfahrenArbeitsvermittlung
Die Vermittlung Arbeitsuchender in Beschäftigung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder beauftragte private Träger.
Mehr erfahrenUmschulungsbegleitung
Ergänzende Unterstützung während einer Umschulung — etwa Stützunterricht, Sprachförderung oder sozialpädagogische Begleitung.
Mehr erfahrenJobcoaching
Individuelle Begleitung bei beruflicher Orientierung, Bewerbung oder im neuen Job — häufig über einen AVGS finanzierbar.
Mehr erfahrenOutplacement
Vom Arbeitgeber finanzierte Beratung, die ausscheidende Beschäftigte beim Übergang in eine neue Stelle unterstützt.
Mehr erfahrenKompetenzfeststellung
Strukturiertes Verfahren, das vorhandene Fähigkeiten sichtbar macht — auch solche, die in keinem Zeugnis stehen.
Mehr erfahrenBerufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit durch Behinderung oder Erkrankung gefährdet oder gemindert ist.
Mehr erfahrenBerufsrückkehr
Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase — mit eigener gesetzlicher Erwähnung in § 20 SGB III.
Mehr erfahrenQuereinstieg
Wechsel in einen Beruf, für den keine formale Ausbildung in diesem Feld vorliegt — meist über Qualifizierung und einschlägige Vorerfahrung.
Mehr erfahrenEngpassberuf
Beruf, in dem die Bundesagentur für Arbeit einen Fachkräftemangel feststellt — ein Argument für die Notwendigkeit einer Weiterbildung.
Mehr erfahrenAktivierung, Integration & Übergänge
Programme rund um Arbeitsmarktintegration und den Übergang zwischen Jobs — Sprachkurse für Geflüchtete, Aktivierungsmaßnahmen, Transfer aus Betrieben in neue Beschäftigung.
Aktivierungsmaßnahme
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III — etwa Bewerbungstraining, Orientierung oder Coaching.
Mehr erfahrenArbeitsgelegenheit
Zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit nach § 16d SGB II — bekannt als „Ein-Euro-Job".
Mehr erfahrenTeilhabechancengesetz
Gesetzespaket, das mit §§ 16e und 16i SGB II langfristig geförderte Beschäftigung für Menschen mit sehr langer Arbeitslosigkeit ermöglicht.
Mehr erfahrenTransfermaßnahme
Förderung nach § 110 SGB III für Qualifizierung und Vermittlung bei Betriebsänderungen — noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses.
Mehr erfahrenTransfergesellschaft
Befristete Auffanglösung bei Betriebsänderungen, in der Beschäftigte qualifiziert und vermittelt werden — finanziert über Transferkurzarbeitergeld.
Mehr erfahrenAssistierte Ausbildung
Unterstützungsangebot nach § 74 SGB III, das Auszubildende und Betriebe während der Ausbildung begleitet.
Mehr erfahrenBerufssprachkurs
Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG — vermittelt Fachsprache über das Niveau der Integrationskurse hinaus.
Mehr erfahrenIntegrationskurs
Kurs nach § 43 AufenthG aus Sprachunterricht und Orientierungskurs — die Grundlage für weitere Qualifizierung in Deutschland.
Mehr erfahrenVerwaltung, Bescheide & Rechte
Die formalen Werkzeuge der Fördersteuerung — was Bescheide bedeuten, wann ein Widerspruch möglich ist, welche Pflichten Antragstellende haben.
Bescheid
Die schriftliche Entscheidung einer Behörde über einen Einzelfall — rechtlich ein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X.
Mehr erfahrenWiderspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters — Frist grundsätzlich ein Monat ab Bekanntgabe.
Mehr erfahrenSperrzeit
Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht — etwa bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit oder Abbruch einer Maßnahme.
Mehr erfahrenZumutbarkeit
Der Maßstab nach § 140 SGB III, welche Beschäftigung Arbeitslose annehmen müssen — mit Grenzen bei Entgelt, Pendelzeit und persönlichen Gründen.
Mehr erfahrenMitwirkungspflicht
Pflicht, für eine Sozialleistung erforderliche Angaben zu machen und Nachweise vorzulegen — geregelt in §§ 60 ff. SGB I.
Mehr erfahrenArbeitsuchendmeldung
Die frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit, sobald das Ende eines Arbeitsverhältnisses bekannt ist — Pflicht nach § 38 SGB III.
Mehr erfahrenKooperationsplan
Das gemeinsam mit dem Jobcenter erstellte Dokument nach § 15 SGB II, das die Schritte zur Eingliederung festhält — Nachfolger der Eingliederungsvereinbarung.
Mehr erfahrenFragen zum Glossar
Wofür ist das Glossar gedacht?
Das Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Weiterbildung, Förderung und Karriere – einfach und verständlich. Es dient als Nachschlagewerk für Lernende, Beratende und Arbeitgeber.
Wie aktuell sind die Einträge?
Jeder Eintrag trägt am Seitenende ein Datum, zu dem sein Rechts- und Zahlenstand zuletzt geprüft wurde, sowie die verwendeten Quellen. Da sich Gesetzeslage und Beträge ändern, ist immer die aktuell geltende Fassung maßgeblich.
Ersetzt das Glossar eine Beratung?
Nein. Die Einträge sind allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle, in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Kann ich die Inhalte zitieren?
Ja. Als Quelle bitte „Kursweg Weiterbildungs-Glossar" angeben und auf die jeweilige Seite verlinken.
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