Übergangsgeld
Entgeltersatzleistung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben — sichert den Lebensunterhalt bei einer Reha-Weiterbildung.
Was ist Übergangsgeld?
Entgeltersatzleistung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben — sichert den Lebensunterhalt bei einer Reha-Weiterbildung.
- Staatlich gefördertes Konzept im deutschen Weiterbildungsbereich (Übergangsgeld).
- Rechtskonform eingeordnet für SGB II und SGB III Antragssteller.
- Geprüfte Definition durch die Kursweg Fachredaktion (Rechtsstand: 2026-07-29).
Übergangsgeld – Ausführliche Erklärung
Das Übergangsgeld sichert den Lebensunterhalt, solange an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilgenommen wird. Es ist in § 119 SGB III und in den Vorschriften der übrigen Rehabilitationsträger geregelt. Anspruchsgrundlage und Höhe hängen davon ab, welcher Träger zuständig ist und welche Vorversicherungszeiten oder Vorbeschäftigungen vorliegen; die Berechnung knüpft in der Regel an das zuvor erzielte Arbeitsentgelt an. Das Übergangsgeld tritt an die Stelle von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, nicht zusätzlich zu ihnen. Für längere Reha-Umschulungen ist es die tragende Leistung — und der Grund, warum diese Maßnahmen für Betroffene finanziell überhaupt durchführbar sind.
Praxis-Beispiel
Während einer zweijährigen Reha-Umschulung erhält der Teilnehmer Übergangsgeld vom zuständigen Rehabilitationsträger statt Arbeitslosengeld.
Häufige Fragen zu Übergangsgeld
Wird Übergangsgeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld gezahlt?
Nein. Es tritt an die Stelle anderer Entgeltersatzleistungen, nicht zusätzlich zu ihnen.
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
Die Berechnung knüpft in der Regel an das zuvor erzielte Arbeitsentgelt an und unterscheidet sich je nach Träger. Die konkrete Höhe nennt Ihnen der zuständige Rehabilitationsträger.
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Rechtsstand und Quellen
Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026 · Kursweg-Redaktion
Anspruch und Höhe unterscheiden sich je nach Rehabilitationsträger erheblich. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen Trägers.
Die Angaben zu Übergangsgeld dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.
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