Glossar

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich bei einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung. Prüfungsprämien können daneben bestehen.

Kurzantwort
Geprüft: 2026-10-07

Was bedeutet Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro monatlich bei einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung. Prüfungsprämien können daneben bestehen.

Weiterbildungsgeld – Ausführliche Erklärung

Das Weiterbildungsgeld ist eine zusätzliche monatliche Leistung nach § 87a SGB III. Arbeitslose erhalten 150 Euro, wenn sie an einer nach § 81 geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit gesetzlich vorgesehener Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren führt. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II gibt es unter den Voraussetzungen des § 87a Abs. 3 auch einen Zugang während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Nicht jeder Zertifikatskurs löst diese Leistung aus. Das Weiterbildungsgeld ersetzt die Weiterbildungsprämien nicht: Für das Bestehen bestimmter Zwischen- und Abschlussprüfungen sieht § 87a Abs. 1 weiterhin gesonderte Prämien vor.

Visueller Ablauf

Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien

Zusätzliche Leistungen unter den Voraussetzungen des § 87a SGB III

1Monatlich

150 € / Monat Weiterbildungsgeld

Monatlicher Zuschuss bei Teilnahme an einer geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

2Prämie 1

1.000 € Zwischenprüfungsprämie

Für das Bestehen der gesetzlich geregelten Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung.

3Prämie 2

1.500 € Abschlussprämie

Für das Bestehen der gesetzlich geregelten Abschlussprüfung einer nach § 81 geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung.

Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien ersetzen einander nicht. Bildungsziel, Fördergrundlage und Prüfung müssen die jeweiligen Bedingungen erfüllen.

Wer kann Weiterbildungsgeld erhalten?

Bei Arbeitslosen knüpft die Leistung an die Teilnahme an einer nach § 81 SGB III geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung an. Entscheidend ist der angestrebte Berufsabschluss, nicht die Werbebezeichnung des Kurses oder allein seine Dauer.

Auch eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf eine Externenprüfung kann nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit infrage kommen. Ob die konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, wird im Beratungsgespräch geklärt.

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II kann Weiterbildungsgeld auch während einer Beschäftigung bei einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung bestehen. Daraus folgt keine Leistung für jede beschäftigte Person oder jede Fortbildung.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

§ 87a Abs. 2 SGB III nennt einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro. Es handelt sich um eine begleitende Leistung zur geförderten Weiterbildung, nicht um die Erstattung der Kursrechnung.

Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und mögliche Kinderbetreuungskosten gehören zu anderen Teilen der Weiterbildungsförderung. Klären Sie deshalb sowohl die laufenden Leistungen als auch die Kostenübernahme für das konkrete Angebot vor Beginn.

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie unterscheiden

Weiterbildungsgeld wird während der Teilnahme gezahlt. Die Weiterbildungsprämie knüpft dagegen an das Bestehen der gesetzlich geregelten Prüfung an: § 87a Abs. 1 sieht 1.000 Euro für eine dort genannte Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung vor.

Beide Leistungen bestehen nebeneinander unter ihren jeweiligen Voraussetzungen. Ein gewöhnlicher Teilnahmebeleg oder ein anbieterinterner Abschlusstest ist nicht automatisch eine prämienfähige Prüfung. Lassen Sie vorab klären, welche Prüfung zu Ihrer Maßnahme gehört.

Praxis-Beispiel

Eine Teilnehmerin an einer geförderten Umschulung erhält neben ihrer laufenden Leistung monatlich das Weiterbildungsgeld, solange die Maßnahme andauert.

Häufige Fragen zu Weiterbildungsgeld

Wie viel Weiterbildungsgeld gibt es?

Nach § 87a Abs. 2 SGB III beträgt das Weiterbildungsgeld 150 Euro monatlich. Voraussetzung ist die Teilnahme an der dort beschriebenen geförderten abschlussbezogenen Weiterbildung.

Ersetzt Weiterbildungsgeld die Weiterbildungsprämie?

Nein. Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien bestehen unter ihren jeweiligen Voraussetzungen nebeneinander. § 87a Abs. 1 regelt weiterhin Prämien von 1.000 Euro für bestimmte Zwischenprüfungen beziehungsweise erste Prüfungsteile und 1.500 Euro für die Abschlussprüfung.

Bekommt jeder Weiterbildungskurs Weiterbildungsgeld?

Nein. Der Förderweg und der Bezug zu einem anerkannten Berufsabschluss sind entscheidend. Ein Zertifikatskurs oder eine lange Kursdauer allein genügt nicht; die Agentur für Arbeit prüft die konkrete Maßnahme.

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Rechtsstand und Quellen

Zuletzt geprüft am 07. Oktober 2026 · Kursweg-Redaktion

Maßgeblich sind die Fördergrundlage und das Bildungsziel der konkreten Weiterbildung. Der hier genannte Betrag und die Prüfungsvoraussetzungen wurden anhand von § 87a SGB III geprüft; spätere Änderungen sind möglich.

Die Angaben zu Weiterbildungsgeld dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.

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