Umschulung aus dem Einzelhandel in eine IT-Tätigkeit
Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine Weiterbildungsförderung beantragen.
Grundlage ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III. Wird sie bewilligt, stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus, der bei einem AZAV-zugelassenen Träger für eine zugelassene Maßnahme eingelöst wird. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall nach Beratungsgespräch.