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Rechtssichere Grundlage für unsere Zusammenarbeit.
Version v0.3 — gültig ab 05.08.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Leading Business Solution Kayir GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104803, vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Kayir, USt-IdNr. DE340499974 (nachfolgend „Plattformbetreiber“) und Anbietern von Bildungsleistungen (nachfolgend „Kunde“), die über die Plattform Kursweg (kursweg.de) geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verbraucher sind von der Nutzung des kostenpflichtigen Anbieter-Bereichs ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. Für die unentgeltliche Nutzung der Plattform durch Interessenten gelten ausschließlich die Nutzungsbedingungen; diese AGB finden auf Interessenten keine Anwendung.
(3) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung einer Online-Plattform zur Darstellung von Bildungsangeboten sowie die Vermittlung/Weiterleitung von Anfragen („Leads“) nach Maßgabe dieser AGB.
(4) Änderungen dieser AGB teilt der Plattformbetreiber dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail) unter Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten jederzeit fristlos kündigen; dieses Recht besteht unabhängig davon, ob die Änderung wesentlich ist. Auf das Kündigungsrecht und auf die Bedeutung seines Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; dies gilt nur für Änderungen, die durch eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, durch behördliche Vorgaben, durch technische Weiterentwicklung der Plattform oder durch eine Regelungslücke veranlasst sind und die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschieben. Änderungen der Entgelte, der Hauptleistungspflichten und der Erstattungsregelungen sind von der Zustimmungsfiktion ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform; ohne Zustimmung gilt der Vertrag zu den bisherigen Konditionen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fort. Preisänderungen entfalten ihre Wirkung stets nur für zukünftige Abrechnungszeiträume. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 bleibt unberührt.
(1) Der Plattformbetreiber stellt einen Online-Marktplatz zur Verfügung, auf dem Kunden ihre Bildungsangebote (Kurse, Seminare) präsentieren können.
(2) Lead-Vermittlung: Interessenten stellen über die Plattform Kontaktanfragen. Der Plattformbetreiber prüft diese Anfragen vor (siehe § 8 Abs. 2) und stellt sie qualifizierten Anbietern im Marktplatz-Pool zur Verfügung. Ein Lead gilt als geliefert, sobald die Kontaktdaten dem erwerbenden Anbieter freigeschaltet werden. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss oder eine bestimmte Conversion-Quote besteht nicht.
(3) Erwerbsmodelle: Leads werden im Shared-Modell (bis zu drei Anbieter parallel) oder Exklusiv-Modell (nur ein Anbieter) angeboten. Die Anzahl der bereits belegten Shared-Plätze wird dem Kunden vor dem Erwerb angezeigt. Die Preise und Bedingungen sind in § 4 geregelt.
(4) Keine Erfolgsgarantie: Der Plattformbetreiber schuldet die technische Bereitstellung der Plattform sowie die in § 8 Abs. 2 zugesicherten Leistungen. Er schuldet nicht das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Interessent und Anbieter.
(5) Verfügbarkeit: Der Plattformbetreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Durch technische Störungen (z. B. Wartungsarbeiten, Serverausfall) kann es zu zeitweiligen Einschränkungen kommen. Ein Anspruch auf 100%ige Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten können auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen, sofern sie technisch erforderlich sind.
(6) Lead-Zugang: Der Erwerb von Leads steht allen registrierten Anbietern offen, auch im Free-Tarif. Kostenpflichtige Tarife gewähren Rabatte und ein verkürztes Sichtbarkeits-Zeitfenster gemäß § 4 Abs. 3 und 5.
(7) Ranking und Sichtbarkeit (Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150): Welche Leads einem Kunden ab wann und in welcher Reihenfolge angezeigt werden, bestimmt sich nach folgenden Hauptparametern:
(a) Zeitpunkt der Sichtbarkeit — gebuchter Tarif. Ein neu eingegangener Lead wird erst nach Ablauf einer tarifabhängigen Verzögerung angezeigt. Im Free-Tarif beträgt diese Verzögerung 60 Minuten; kostenpflichtige Tarife verkürzen sie stufenweise bis hin zur sofortigen Sichtbarkeit im höchsten Tarif. Die jeweils geltenden Zeitfenster sind unter kursweg.de/preise ausgewiesen. Dies ist der einzige Parameter, der von einer Vergütung des Kunden abhängt.
(b) Reihenfolge — fachliche Übereinstimmung. Hat der Kunde in seinem Konto Fachbereiche hinterlegt, werden Leads, deren Fachbereich damit übereinstimmt, in der Liste vorangestellt. Auf Wunsch kann der Kunde die Anzeige auf diese Leads beschränken.
(c) Reihenfolge — Eingangszeitpunkt. Im Übrigen werden Leads nach Eingangszeitpunkt absteigend angezeigt (neueste zuerst).
(d) Eigene Filter des Kunden. Der Kunde kann die Liste zusätzlich selbst nach Suchbegriff, Kategorie, Förderart und beruflichem Status filtern. Diese Filter wirken nur für ihn und beeinflussen die Sichtbarkeit für andere Kunden nicht.
Eine räumliche Einschränkung findet nicht statt: Alle registrierten Kunden sehen denselben Lead-Pool, unabhängig von Bundesland oder Standort; Region und Zeitraum werden lediglich als Vorschau angezeigt und können als Filter genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Beeinflussung der Anzeige gegen Entgelt findet nicht statt. Änderungen dieser Hauptparameter teilt der Plattformbetreiber nach Maßgabe von § 1 Abs. 4 mit.
(1) Die Darstellung der Pakete/Zusatzleistungen auf der Webseite ist kein bindendes Angebot.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellprozess abschließt und auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ (oder: „Jetzt … € bezahlen“) klickt. Der Kunde erhält im Anschluss eine Bestellbestätigung per E-Mail.
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Lead-Erwerbsmodelle: Jeder Lead wird in zwei Erwerbsmodellen angeboten. Im Shared-Erwerb (Standardpreis: 149 € netto je Lead) wird der Lead an bis zu drei Anbieter parallel vermittelt. Im Exklusiv-Erwerb (Standardpreis: 299 € netto je Lead) wird der Lead ausschließlich an einen Anbieter vermittelt; bereits vorhandene Shared-Erwerbe werden gemäß Abs. (4) erstattet. Maßgeblich für den Erwerbspreis ist der im Warenkorb vor dem Absenden der Bestellung ausgewiesene Betrag. Die Angaben unter kursweg.de/preise dienen der Übersicht; im Fall einer Abweichung gilt der niedrigere der beiden Beträge.
(3) Tarif-Rabatte: Kostenpflichtige Monats-Tarife („Bronze", „Silver", „Gold", „Platinum") gewähren einen festen prozentualen Rabatt auf jeden Lead-Erwerb (10 % bis 40 %). Der Rabatt wird automatisch auf den Erwerbspreis angerechnet. Die jeweils geltenden Tarif-Konditionen sind unter kursweg.de/preise einsehbar.
(4) Exklusiv-Upgrade auf bereits Shared-vermittelte Leads: Erwirbt ein Anbieter einen Lead innerhalb von 60 Minuten ab Lead-Veröffentlichung exklusiv, für den bereits Shared-Erwerbe vorliegen, werden sämtliche vorausgehenden Shared-Erwerbe vollständig erstattet. Die Erstattung erfolgt automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg. Die betroffenen Anbieter werden per E-Mail benachrichtigt und sind verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Erstattung jegliche Kontaktaufnahme mit dem Endkunden zu unterlassen. Nach Ablauf des 60-Minuten-Fensters ist ein Exklusiv-Erwerb auf bereits Shared-vermittelte Leads ausgeschlossen.
(5) Sichtbarkeits-Zeitfenster: Tarife verkürzen die Verzögerung, mit der neu eingestellte Leads sichtbar werden (im Free-Tarif 60 Minuten). Die Wirkungsweise ist in § 2 Abs. 7 lit. a beschrieben; die jeweils geltenden Zeitfenster sind unter kursweg.de/preise und kursweg.de/so-funktionierts einsehbar.
(6) Kein Mindestumsatz: Es besteht kein Mindestabnahmezwang und keine Verpflichtung zum Erwerb weiterer Leads oder Tarifleistungen.
(7) Lead-Einzelkauf ohne Tarifbindung: Der Lead-Erwerb ist auch im Free-Tarif ohne monatliche Grundgebühr möglich.
(1) Die Entgelte sind jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Welche Zahlarten zur Verfügung stehen, wird dem Kunden im Bezahlvorgang angezeigt.
(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Plattformbetreiber berechtigt, das Profil des Kunden und den Zugriff auf Leads vorübergehend zu sperren, bis die offene Forderung beglichen ist. Zudem ist der Plattformbetreiber berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Zahlungspflicht offener Beträge bleibt unberührt.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht – insbesondere wegen angeblich mangelhafter Leads – kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Sämtliche kostenpflichtigen Tarife („Bronze", „Silver", „Gold", „Platinum") laufen auf unbestimmte Zeit und sind monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.
(2) Kündigungen erfolgen über das im Anbieter-Konto verlinkte Stripe-Kundenportal oder in Textform an kontakt@kursweg.de.
(3) Kündigung vs. Accountlöschung: Die bloße Löschung des Kontos ersetzt nicht die fristgerechte Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs. Laufende Zahlungsverpflichtungen und offene Forderungen bleiben bis zum regulären Vertragsende bestehen. Bereits entrichtete, aber nicht genutzte Tarifgebühren werden nicht erstattet. Die Löschung des Kontos wird 7 Tage nach Antrag endgültig vollzogen, sofern keine erneute Anmeldung innerhalb dieser Frist erfolgt.
(4) Daten bei Vertragsende: Die Anbieter-Inhalte werden mit der endgültigen Löschung des Kontos von der Plattform entfernt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt. Backups können technisch bedingt für einen begrenzten Zeitraum bestehen bleiben.
(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben (z. B. Qualifikationen, Preise, Kursinhalte) wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.
(2) Es ist untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, beleidigend sind oder Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) verletzen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen von Interessenten professionell und zeitnah zu bearbeiten.
(4) Einschränkung, Aussetzung und Beendigung (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150): Bei einem erheblichen Verstoß gegen die Pflichten aus diesen AGB kann der Plattformbetreiber die Nutzung ganz oder teilweise einschränken oder aussetzen. Er teilt dem Kunden die Gründe hierfür spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mit; die Mitteilung benennt die konkreten Tatsachen oder Umstände einschließlich etwaiger Hinweise Dritter sowie die einschlägige Bestimmung dieser AGB. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Begründung Stellung nehmen; der Plattformbetreiber prüft die Stellungnahme und teilt das Ergebnis begründet mit. Eine außerordentliche Kündigung ist nur nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Frist zulässig; bei besonders schweren Verstößen (insbesondere Betrug, rechtswidrigen Inhalten, Weitergabe von Lead-Daten an Dritte) kann sie ohne Abmahnung erfolgen. Eine ordentliche Kündigung durch den Plattformbetreiber ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende unter Angabe der Gründe möglich. Eine dauerhafte Sperre des Kontos setzt einen wiederholten oder besonders schweren Verstoß voraus und wird dem Kunden unter Angabe der Gründe sowie unter Hinweis auf sein Stellungnahmerecht in Textform mitgeteilt.
(5) Nutzungsrechte an Inhalten: Der Kunde räumt dem Plattformbetreiber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Darstellung seiner Inhalte ein.
(6) Umgehungsverbot: Die technische Umgehung der Plattformfunktionen sowie die direkte Kontaktaufnahme mit Interessenten ohne vorherige kostenpflichtige Freischaltung ist strikt untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Plattformdaten zur außervertraglichen Abwicklung (Umgehung von Gebühren) verboten. Das bloße Vorliegen dieses Verhaltens reicht für einen Verstoß aus, unabhängig von der Motivation.
(7) Datensicherung: Der Kunde ist selbst für die regelmäßige Sicherung (Backup) seiner eigenen auf der Plattform eingestellten Inhalte und weitergeleiteten Leads verantwortlich. Für Datenverluste haftet der Plattformbetreiber nur, soweit diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wären.
(1) Die Lead-Vermittlung ist ihrer Natur nach ein Wahrscheinlichkeitsgeschäft. Der Plattformbetreiber sichert die in Abs. (2) genannten Leistungen verbindlich zu. Über diese Zusicherung hinausgehende Erfolgskriterien (insbesondere Vertragsabschluss, Conversion-Quote, Bonität des Endkunden, tatsächliche Erreichbarkeit nach Übergabe, konkrete Kaufabsicht) sind nicht Gegenstand der Vereinbarung.
(2) Verbindlich zugesicherte Leistungen je Lead: (a) technische Prüfung der E-Mail-Adresse auf formale Gültigkeit und auf einen erreichbaren Mailserver (MX-Eintrag) zum Zeitpunkt der Bereitstellung sowie Abgleich gegen eine Liste bekannter Wegwerf-Domains; eine Gewähr für die dauerhafte Zustellbarkeit oder für die tatsächliche Nutzung des Postfachs wird nicht übernommen; (b) automatisierte Prüfung der Anfrage auf Vollständigkeit der Pflichtfelder und auf erkennbare Test- oder Spam-Muster; (c) Abfrage der Förder-Voraussetzungen durch Selbstauskunft des Endkunden; (d) Anzeige von Kurs bzw. Fachbereich, beruflichem Status, Region und gewünschtem Zeitraum in anonymisierter Form vor dem Erwerb, soweit der Endkunde diese Angaben gemacht hat.
(3) Antragstellung: Erstattungsanträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Lead-Erwerb über das Anbieter-Konto einzureichen. Der Anbieter hat den geltend gemachten Erstattungsgrund nachvollziehbar zu belegen (z. B. durch Bounce-Header, Anrufprotokoll, schriftliche Korrespondenz). Anträge ohne hinreichenden Beleg werden abgelehnt.
(4) Prüfung und Entscheidung: Eingegangene Anträge werden vom Plattformbetreiber innerhalb von fünf Werktagen geprüft. Die Einordnung eines Antrags als eindeutige Beanstandung (Abs. 5) oder als Kulanzfall (Abs. 6) trifft der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB anhand der in Abs. 5 genannten Kriterien und der Belegqualität. Die Entscheidung wird dem Kunden in Textform begründet. Der Kunde kann ihr innerhalb von 14 Tagen in Textform widersprechen; der Plattformbetreiber prüft den Widerspruch erneut und begründet das Ergebnis. Die Bestimmung der Leistung ist für den Kunden nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht; andernfalls wird sie durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 BGB). Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schlechtleistung, sowie die Geltendmachung von Rechten vor den ordentlichen Gerichten bleiben unberührt.
(5) Eindeutige Beanstandung: Bei nachweislich eindeutigen Lead-Mängeln (insbesondere E-Mail-Hard-Bounce, system-erkennbare Doppellead-Vermittlung innerhalb von 30 Tagen, offensichtliche Test- oder Fake-Daten) erfolgt die vollständige Erstattung des Erwerbspreises. Diese Erstattungen werden nicht auf das Kulanzbudget gemäß Abs. (6) angerechnet und sind anzahlmäßig nicht begrenzt.
(6) Kulanzbudget: Bei Sachverhalten, bei denen ein Lead-Mangel plausibel, jedoch nicht abschließend belegbar ist, kann der Plattformbetreiber eine Erstattung im Wege der Kulanz gewähren. Jeder Anbieter hat über die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses ein Lifetime-Kulanzbudget von 3 (drei) Erstattungen. Nach Aufbrauchen des Kulanzbudgets werden weitere Kulanzanträge abgelehnt; Anträge gemäß Abs. (5) bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig. Eine Wiederherstellung des Kulanzbudgets durch Pausierung des Kontos, Tarifwechsel oder Re-Aktivierung ist ausgeschlossen.
(7) Keine Erstattungsgründe sind insbesondere: ausbleibende Reaktion des Endkunden, Vertragsabschluss bei einem konkurrierenden Anbieter, abweichende Preisvorstellungen, abweichender Standort-Bedarf, Verschiebung des Weiterbildungsbedarfs, Nichterfüllung der Bonitäts- oder Förderungs-Voraussetzungen, kein Vertragsabschluss aus sonstigen Gründen sowie abweichende Service-Erwartungen.
(8) Auszahlung: Eingehende Erstattungen werden über den ursprünglichen Zahlungsweg vorgenommen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(9) Mehrfacheinreichungen: Mehrere Anfragen desselben Interessenten gelten als eigenständige Leads, sofern sie unterschiedliche Kursthemen betreffen oder zeitlich um mehr als 30 Tage versetzt eingehen.
(1) Der Kunde darf Leads ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage und zur damit verbundenen Kommunikation nutzen.
(2) Die Weitergabe/Veräußerung von Leads an Dritte sowie unaufgeforderte Massenwerbung ist untersagt.
(3) Der Kunde verarbeitet personenbezogene Daten der Interessenten in eigener Verantwortung und stellt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicher. Der Plattformbetreiber ist hinsichtlich der übermittelten Leads nicht Auftragsverarbeiter des Kunden.
(4) Vertragsstrafe bei Missbrauch: Bei schuldhafter unzulässiger Weitergabe von Leads oder bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Umgehungsverbot (§ 7 Abs. 6) verpflichtet sich der Kunde, eine vom Plattformbetreiber nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe von bis zu 5.000 Euro pro Verstoß zu zahlen, deren Angemessenheit im Einzelfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Die Verhängung einer Vertragsstrafe für mehrfache Verstöße bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(5) Vertragsstrafe bei Erstattungsmissbrauch: Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine der nachfolgenden Pflichten, verwirkt er eine Vertragsstrafe, die der Plattformbetreiber nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß höchstens 3.000 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Beeinträchtigung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet (§ 340 Abs. 2, § 341 Abs. 2 BGB). Die Tatbestände sind: (a) Einreichung von Erstattungsanträgen unter Vorlage gefälschter Belege (Anrufprotokolle, Bounce-Header, Korrespondenz oder andere Nachweise); (b) manipulative Kontaktaufnahme mit dem Endkunden zur Erwirkung einer Bestreitung der Anfrage; (c) Anlage mehrerer Konten zur Umgehung des Kulanzbudgets oder anderer vertraglicher Beschränkungen; (d) systematische Falschdeklaration valider Leads als beanstandungsbedürftig.
Die Vertragsstrafe wird nach Zugang einer begründeten Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 14 Tagen fällig. Ein Einzug über eine hinterlegte Zahlungsmethode erfolgt nicht; er ist nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden oder aufgrund eines vollstreckbaren Titels zulässig. Der Plattformbetreiber kann zusätzlich den Lead-Erwerb für bis zu 12 Monate sperren; für Begründung, Stellungnahmerecht und Verfahren gilt § 7 Abs. 4 entsprechend. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
(6) Pflichten des Kunden gegenüber dem Interessenten: (a) Der Kunde informiert den Interessenten spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme, längstens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Daten, nach Art. 14 DSGVO darüber, dass er die Kontaktdaten über die Plattform Kursweg erhalten hat, sowie über Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung. (b) Erhebt der Interessent gegenüber dem Kunden Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung oder verlangt er Löschung nach Art. 17 DSGVO, hat der Kunde dem unverzüglich nachzukommen, jede weitere Kontaktaufnahme einzustellen und den Plattformbetreiber unverzüglich zu unterrichten, damit die Daten auch dort gesperrt bzw. gelöscht werden können. (c) Der Kunde trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und weist diese auf Anforderung nach.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet.
Unabhängig davon kann der Plattformbetreiber im Einzelfall freiwillig eine Stornierung oder Erstattung aus Kulanz anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(1) Der Plattformbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Plattformbetreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für den Erfolg der Bildungsangebote oder das Verhalten der vermittelten Interessenten ist ausgeschlossen.
(4) Höhere Gewalt: Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Plattformbetreibers, die dieser auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsinfrastruktur, Arbeitskämpfe bei Dritten), ist die Leistungspflicht für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt; wechselseitige Ansprüche auf Gegenleistung entfallen für diesen Zeitraum. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, insbesondere von Hosting-, Zahlungs- und E-Mail-Dienstleistern, haftet der Plattformbetreiber nach den Absätzen 1, 2 und 5. Ein Cyberangriff begründet keine Haftung, soweit der Plattformbetreiber Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat.
(5) Haftungshöchstgrenze: Soweit der Plattformbetreiber nach Abs. 2 für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, ist diese Haftung je Schadensfall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der folgenden Beträge: (a) die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Plattformbetreiber gezahlten Entgelte (Tarifgebühren und Lead-Erwerbe) oder (b) 2.500 Euro. Diese Untergrenze gilt ausdrücklich auch für Kunden im Free-Tarif. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres ist die Haftung auf das Doppelte dieses Betrages begrenzt. Die Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme einer Garantie sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Plattformbetreibers, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.