Für Bildungsanbieter

Funktionsweise des Lead-Marktplatzes

Verbindliche Regelung der Lead-Vermittlung zwischen Kursweg und teilnehmenden Bildungsanbietern. Diese Seite ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Lead-Entstehung und Qualifizierung

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    Anfrage des Endkunden

    Ein Interessent stellt über die Kursweg-Plattform eine Weiterbildungsanfrage zu einem konkreten Kurs und macht Angaben zu seiner beruflichen Situation sowie — soweit angegeben — zu Bundesland, Förderart und gewünschtem Zeitraum.

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    Technische Vorqualifizierung

    Geprüft werden Pflichtangaben, E-Mail-Syntax, Erreichbarkeit des Mailservers, Wegwerf-Domains und das Telefonformat. Anfragen, die diese Prüfung nicht bestehen, gelangen nicht in den kostenpflichtigen Lead-Pool. Eine inhaltliche Prüfung der Selbstauskunft zur Förderfähigkeit findet nicht statt.

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    Bereitstellung im Lead-Pool

    Qualifizierte Anfragen werden anonymisiert im Marktplatz-Pool gelistet. Die Sichtbarkeit für einzelne Anbieter richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif (siehe Abschnitt 5).

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    Erwerb durch Anbieter

    Anbieter erwerben den Lead wahlweise im Shared-Modell (bis zu 3 Anbieter) oder als Exklusiv-Erwerb (nur ein Anbieter). Details siehe Abschnitt 3.

2. Lead-Qualität und Leistungsumfang

Die Lead-Vermittlung ist ihrer Natur nach ein Wahrscheinlichkeitsgeschäft. Kursweg sichert die nachfolgend aufgeführten Leistungen verbindlich zu. Über diese Zusicherung hinausgehende Erfolgskriterien — insbesondere Vertragsabschluss oder Conversion-Quote — sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Vereinbarung.

Zugesicherte Leistungen

Kursweg gewährleistet bei jedem bereitgestellten Lead:

  • Technische Validierung der Kontaktdaten
    Die E-Mail-Adresse wird auf gültige Syntax, einen erreichbaren Mailserver und bekannte Wegwerf-Domains geprüft, die Telefonnummer auf ein plausibel erreichbares Format. Anfragen, die diese Prüfung nicht bestehen, gelangen nicht in den Lead-Pool. Ein späterer Hard-Bounce begründet einen Erstattungsanspruch nach Abschnitt 6.
  • Abfrage der Förder-Voraussetzungen
    Selbstauskunft des Endkunden zu Bildungsgutschein, AZAV-Eignung und sonstigen Förderarten. Eine Prüfung dieser Selbstauskunft durch Kursweg erfolgt nicht.
  • Transparentes Erwerbsmodell
    Vor dem Erwerb ist ersichtlich, ob der Lead im Shared-Modell (bis zu 3 Anbieter) oder exklusiv erworben wird und wie viele Shared-Plätze bereits belegt sind.
  • Anonymisierte Vorab-Prüfung
    Vor dem Erwerb sind Kurs und Kategorie sowie — soweit vom Endkunden angegeben — Region und Förderart einsehbar. Die Kaufentscheidung erfolgt auf dieser Grundlage.
  • Erstattungsanspruch bei Lead-Mangel
    Bei eindeutig nachgewiesenen Mängeln (siehe Abschnitt 6) besteht ein Erstattungsanspruch.

Nicht zugesicherte Leistungen

Folgende Sachverhalte unterliegen dem unternehmerischen Risiko des Anbieters und sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen:

  • Vertragsabschluss
    Ein Lead ist eine Interessensbekundung, kein Vorvertrag. Der Endkunde behält die freie Entscheidung über Anbieterwahl und Kursbuchung.
  • Conversion- oder Buchungsquote
    Eine Mindest-Conversion-Rate wird nicht zugesichert. Schwankungen liegen im normalen Vertriebsrisiko.
  • Bonität oder Finanzierungsfähigkeit
    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Endkunden wird nicht geprüft.
  • Tatsächliche Erreichbarkeit nach Übergabe
    Die zum Zeitpunkt der Anfragestellung gültigen Kontaktdaten können sich nachträglich ändern (Nummern-Wechsel, Mail-Account-Wechsel).
  • Konkrete Kaufabsicht
    Eine Anfrage dokumentiert Interesse am Kurs-Thema, nicht zwingend eine unmittelbare Buchungsabsicht.
  • Übereinstimmung mit Anbieter-Profil
    Die Match-Logik basiert auf vom Endkunden angegebenen Kriterien. Subjektive Eignung (Standort-Präferenz, Lehrformat) ist nicht garantiert.

Hinweis zur Conversion-Erwartung: Wie viele Anfragen zu einem Vertrag führen, hängt von Vertriebsprozess, Reaktionszeit und Angebotsqualität des Anbieters ab. Wir nennen dafür bewusst keine Quote: eine belastbare Aussage lässt sich daraus nicht ableiten. Eigene Anstrengungen in Erstkontakt, Beratung und Nachfassen sind unerlässlich — ein Vertragsabschluss ist nicht Gegenstand der Vermittlung (§ 8 Abs. 1 AGB).

Beanstandungen, die nicht auf einem nachweisbaren Lead-Mangel beruhen, sondern auf ausgebliebenem Vertragsabschluss, werden grundsätzlich nicht erstattet (siehe Abschnitt 6, „Keine Erstattung").

3. Erwerbsmodelle: Shared und Exklusiv

Jeder Lead steht in zwei Erwerbsmodellen zur Verfügung. Anbieter wählen pro Lead-Erwerb das gewünschte Modell.

Shared-Erwerb

Geringerer Preis, bis zu 3 parallele Erwerber je Lead.

Basispreis149 €
  • Maximal 3 Anbieter pro Lead
    Lead-Pool zeigt die Anzahl noch verfügbarer Slots an.
  • Identische Datenqualität
    Sämtliche Erwerber erhalten denselben Datensatz und können den Endkunden parallel kontaktieren.
  • Tarif-Rabatt anwendbar
    Lead-Discount des gebuchten Tarifs reduziert den Erwerbspreis.

Exklusiv-Erwerb

Ausschließlicher Zugriff. Lead wird unmittelbar aus dem Pool entfernt.

Basispreis299 €
  • Konkurrenzfreie Vermittlung
    Kein anderer Anbieter erhält Zugriff auf den Lead.
  • Erwerbsfenster: 60 Minuten ab Eingang der Anfrage
    Das Fenster läuft ab Eingang der Anfrage, nicht ab dem Zeitpunkt der tarifabhängigen Sichtbarkeit. In Tarifen mit Sichtbarkeitsverzögerung verkürzt sich die nutzbare Zeit entsprechend; bei einer Verzögerung von 60 Minuten oder mehr steht der Exklusiv-Erwerb faktisch nicht zur Verfügung. Nach Ablauf des Fensters ist nur noch Shared-Erwerb möglich.
  • Tarif-Rabatt anwendbar
    Lead-Discount des gebuchten Tarifs reduziert den Erwerbspreis.

Upgrade durch späteren Exklusiv-Erwerb

Erfolgt ein Exklusiv-Erwerb auf einen Lead, für den bereits Shared-Erwerbe vorliegen, gelten folgende Regeln:

Existierende Shared-Erwerbe werden vollständig erstattet und die jeweiligen Anbieter werden per E-Mail informiert. Die Erstattung wird automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg verarbeitet.

Bereits abgerufene Kontaktdaten können seitens Kursweg nicht zurückgezogen werden. Die Shared-Erwerber sind verpflichtet, weitere Kontaktaufnahmen mit dem Endkunden ab dem Zeitpunkt der Erstattung zu unterlassen.

4. Tarifrabatte

Basis der Abrechnung sind die beiden Erwerbsmodelle aus Abschnitt 3: 149 € netto im Shared-Erwerb und 299 € netto im Exklusiv-Erwerb. Monatliche Tarife reduzieren beide Basispreise um einen festen Prozentsatz. Einen davon abweichenden „Standardpreis" gibt es nicht.

TarifMonatliche GebührRabatt pro LeadShared-EffektivpreisExklusiv-EffektivpreisAmortisation
Freekostenlos149 €299 €
Bronze99 €/Monat−10 %134,10 €269,10 €ab 7 Shared-Leads/Monat
Silver199 €/Monat−20 %119,20 €239,20 €ab 7 Shared-Leads/Monat
Gold399 €/Monat−30 %104,30 €209,30 €ab 9 Shared-Leads/Monat
Platinum499 €/Monat−40 %89,40 €179,40 €ab 9 Shared-Leads/Monat

Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Warenkorb vor Absenden der Bestellung ausgewiesene Betrag. Tarife sind monatlich kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

5. Sichtbarkeitsfenster nach Tarif

Sämtliche qualifizierten Leads werden allen Anbietern zur Verfügung gestellt, deren Match-Kriterien (Bundesland, Branche, Förderart) erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Sichtbarmachung richtet sich nach dem gebuchten Tarif:

Free

nach 1 h
Standard-Sichtbarkeit

Bronze

nach 30 Min
30 Min vor Standard

Silver

nach 15 Min
45 Min vor Standard

Gold

nach 5 Min
55 Min vor Standard

Platinum

sofort
60 Min vor Standard

Die Match-Eignung entscheidet über die grundsätzliche Verfügbarkeit eines Leads für einen Anbieter. Das Sichtbarkeitsfenster regelt ausschließlich den Zeitpunkt der Bereitstellung innerhalb der Match-Gruppe.

6. Erstattungsrichtlinie

Kursweg garantiert die Qualität der bereitgestellten Leads. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Erstattung des Lead-Preises. Erstattungsanträge werden grundsätzlich manuell geprüft.

Prüfprozess

Jeder Erstattungsantrag durchläuft folgende Bearbeitungsschritte:

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    Antragstellung

    Auswahl des Erstattungsgrundes und Einreichung der Belege durch den Anbieter (Anrufprotokoll, Bounce-Header, schriftliche Korrespondenz).

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    Prüfung

    Sachprüfung durch Kursweg innerhalb von 5 Werktagen. Bei Bedarf erfolgt eine Verifikation durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Endkunden.

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    Entscheidung

    Klassifizierung als eindeutige Beanstandung (Erstattung ohne Kulanzbelastung), Kulanzfall (Erstattung mit Anrechnung auf Kulanzbudget) oder Ablehnung.

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    Begründung und Widerspruch

    Die Entscheidung wird in Textform begründet. Der Anbieter kann ihr binnen 14 Tagen in Textform widersprechen; der Antrag wird dann erneut geprüft. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Wiederholt unbegründete Anträge können das Missbrauchsverfahren gemäß Abschnitt 7 auslösen.

Eindeutige Beanstandung

Vollständige Erstattung. Keine Anrechnung auf Kulanzbudget.

  • Hard-Bounce der E-Mail-Adresse
    Bounce-Header des empfangenden Mailservers als technischer Nachweis. Klassifizierung als eindeutige Beanstandung.
  • Offenkundige Test- oder Fake-Daten
    Generierte Namen, unplausible Datenkombinationen oder anderweitig eindeutige Manipulationsversuche. Klassifizierung als eindeutige Beanstandung.
  • Doppellead derselben Person
    System-erkennbare Mehrfacheinreichung derselben Person mit identischer Anfrage innerhalb von 30 Tagen. Klassifizierung als eindeutige Beanstandung.
  • Nach Zahlung nicht mehr verfügbar
    Die Anfrage war zum Zeitpunkt der Zahlungsbestätigung bereits exklusiv vergeben oder ausverkauft; es wurde kein Zugang freigeschaltet. Systemseitig festgestellt, Klassifizierung als eindeutige Beanstandung.
  • Doppelkauf desselben Leads
    Derselbe Lead wurde vom selben Anbieter ein zweites Mal bezahlt; es wurde kein zweiter Zugang vergeben. Systemseitig festgestellt, Klassifizierung als eindeutige Beanstandung.

Kulanzfall

Vollständige Erstattung. Anrechnung auf das Kulanzbudget (siehe Abschnitt 7).

  • Telefonnummer nicht erreichbar
    Bei Inaktivitäts-Nachweis durch den Netzbetreiber Klassifizierung als eindeutige Beanstandung, bei dokumentierten Fehlversuchen ohne technischen Nachweis als Kulanzfall.
  • Person bestreitet die Anfragestellung
    Bei schriftlicher Bestätigung durch die Person Klassifizierung als eindeutige Beanstandung, bei ausschließlich mündlicher Aussage als Kulanzfall.
  • Anfrage außerhalb der Anbieter-Kategorie
    Bei dokumentierbarer Inkompatibilität (z. B. AZAV-Träger vs. Hobby-Kurs ohne Förderung) Klassifizierung als eindeutige Beanstandung, bei unscharfer Zuordnung als Kulanzfall.

Keine Erstattung

Folgende Sachverhalte fallen unter das unternehmerische Vertriebsrisiko des Anbieters und begründen keinen Erstattungsanspruch.

  • Ausbleibende Reaktion des Endkunden trotz mehrfacher Kontaktversuche
  • Vertragsabschluss bei einem konkurrierenden Anbieter
  • Abweichende Preisvorstellungen des Endkunden
  • Abweichender Standort-Bedarf des Endkunden
  • Verschiebung des Weiterbildungsbedarfs auf einen späteren Zeitpunkt
  • Nichterfüllung der Bonitäts- oder Förderungs-Voraussetzungen durch den Endkunden
  • Kein Vertragsabschluss aus sonstigen Gründen
  • Abweichende Service-Erwartungen des Endkunden

7. Kulanzbudget und Missbrauchsschutz

Kulanzbudget

Jedem Anbieter steht über die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses ein Kulanzbudget von 3 Erstattungen zu.

Eindeutige Beanstandungen (Hard-Bounce, Doppellead, Spam) werden unbegrenzt und ohne Anrechnung auf das Kulanzbudget erstattet.

Erstattungen bei nicht abschließend belegbaren Sachverhalten (Kulanzfälle) werden auf das Budget angerechnet. Nach Aufbrauchen des Budgets werden Kulanzanträge abgelehnt; Anträge mit eindeutiger Beanstandung bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig.

Die Klassifizierung eines Antrags als eindeutige Beanstandung oder Kulanzfall trifft Kursweg nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand von Belegqualität und Eindeutigkeit der Sachlage. Sie wird begründet und ist auf Widerspruch erneut zu prüfen; die gerichtliche Überprüfbarkeit bleibt unberührt.

Eindeutige Beanstandung

unbegrenzt

Vollständige Erstattung bei eindeutigem Nachweis. Keine Anrechnung auf Kulanzbudget.

Kulanzfälle

3 Erstattungen

Über die gesamte Vertragslaufzeit. Anrechnung auf Budget bei nicht eindeutigen Belegen.

Missbrauchsfälle

3.000 € + 12 Monate Sperre

Vertragsstrafe und Lead-Kauf-Sperre bei nachgewiesenem Missbrauchsversuch.

Missbrauchstatbestände

Bei nachweislichem Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte werden eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € sowie eine Sperre für den Lead-Erwerb in Höhe von 12 Monaten fällig:

  • Einreichung von Erstattungsanträgen unter Vorlage gefälschter Belege (Anrufprotokolle, Bounce-Header oder andere Nachweise)
  • Weitergabe oder Veräußerung erworbener Lead-Daten an Dritte
  • Manipulative Kontaktaufnahme mit dem Endkunden zur Erwirkung einer Bestreitung der Anfrage
  • Anlage mehrerer Konten zur Umgehung des Kulanzbudgets oder anderer Beschränkungen
  • Systematische Falschdeklaration valider Leads als beanstandungsbedürftig

8. Häufige Fragen

Ist eine Vertragsbindung erforderlich, um Leads zu erwerben?

Nein. Auch im Free-Tarif können einzelne Leads erworben werden, ohne dass eine monatliche Grundgebühr anfällt — zu 149 € im Shared-Erwerb bzw. 299 € im Exklusiv-Erwerb.

Was bedeutet "anonymisiert im Pool"?

Vor dem Erwerb sind ausschließlich Kurs und Kategorie sowie — soweit vom Endkunden angegeben — Region und Förderart einsehbar. Vollständige Kontaktdaten werden erst nach erfolgter Zahlung freigegeben.

Können mehrere Anbieter denselben Lead erwerben?

Ja. Im Shared-Erwerb erwerben bis zu 3 Anbieter denselben Lead parallel und können den Endkunden gleichzeitig kontaktieren. Nur der Exklusiv-Erwerb schließt weitere Anbieter aus; bereits erfolgte Shared-Erwerbe werden dann vollständig erstattet.

Was geschieht, wenn der Endkunde nicht reagiert?

Eine ausbleibende Reaktion des Endkunden gilt nicht als Erstattungsgrund. Erwartet werden mindestens drei dokumentierte Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten.

Kann ein Tarif monatlich gekündigt werden?

Ja. Die Kündigung erfolgt jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das im Anbieter-Dashboard verlinkte Stripe-Kundenportal.

Was geschieht nach Aufbrauchen des Kulanzbudgets?

Kulanzanträge werden abgelehnt. Eindeutige Beanstandungen (Hard-Bounce, Doppellead, Spam) bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig.

Wer entscheidet über die Einstufung eines Antrags?

Kursweg entscheidet nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand von Belegqualität und Eindeutigkeit der Sachlage und begründet die Entscheidung in Textform. Anträge mit technischem Nachweis (z. B. Bounce-Header) werden in der Regel als eindeutige Beanstandung eingestuft; Anträge mit ausschließlich mündlichen oder indirekten Belegen als Kulanzfall. Gegen die Einstufung kann binnen 14 Tagen in Textform Widerspruch eingelegt werden.

Verfällt das Kulanzbudget nach einem festgelegten Zeitraum?

Nein. Das Budget von 3 Erstattungen gilt für die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses. Eine Wiederherstellung erfolgt weder durch Pausierung noch durch Tarifwechsel.

Registrierung

Die Anmeldung als Bildungsanbieter erfolgt kostenfrei. Da jeder Lead personenbezogene Kontaktdaten enthält, wird der Lead-Erwerb erst nach Prüfung der Unternehmensdaten (Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie USt-IdNr.) freigeschaltet. Ohne abgeschlossene Prüfung oder bei einer Sperre nach Abschnitt 7 ist kein Erwerb möglich.

Die auf dieser Seite dargestellten Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten verbindlich für alle teilnehmenden Bildungsanbieter.