Funktionsweise des Anfragen-Marktplatzes
Verbindliche Regelung der Vermittlung von Anfragen zwischen Kursweg und teilnehmenden Bildungsanbietern. Diese Seite ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Eingang von Anfragen und Qualifizierung
- 1Anfrage des Endkunden
Ein Interessent stellt über die Kursweg-Plattform eine Kursanfrage zu einem konkreten Kurs und macht Angaben zu seiner beruflichen Situation sowie — soweit angegeben — zu Bundesland, Förderart und gewünschtem Zeitraum.
- 2Technische Vorqualifizierung
Geprüft werden Pflichtangaben, E-Mail-Syntax, Erreichbarkeit des Mailservers, Wegwerf-Domains und das Telefonformat. Anfragen, die diese Prüfung nicht bestehen, gelangen nicht in den kostenpflichtigen Anfragen-Marktplatz. Eine inhaltliche Prüfung der Selbstauskunft zur Förderfähigkeit findet nicht statt.
- 3Bereitstellung im Anfragen-Marktplatz
Qualifizierte Anfragen werden anonymisiert im Marktplatz-Pool gelistet. Die Sichtbarkeit für einzelne Anbieter richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif (siehe Abschnitt 5).
- 4Erwerb durch Anbieter
Anbieter erwerben die Anfrage wahlweise im Shared-Modell (bis zu 3 Anbieter) oder als Exklusiv-Erwerb (nur ein Anbieter). Details siehe Abschnitt 3.
2. Qualität der Anfragen und Leistungsumfang
Die Vermittlung von Anfragen ist ihrer Natur nach ein Wahrscheinlichkeitsgeschäft. Kursweg sichert die nachfolgend aufgeführten Leistungen verbindlich zu. Über diese Zusicherung hinausgehende Erfolgskriterien — insbesondere Vertragsabschluss oder Conversion-Quote — sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Vereinbarung.
Zugesicherte Leistungen
Kursweg gewährleistet bei jeder bereitgestellten Anfrage:
- Technische Validierung der KontaktdatenDie E-Mail-Adresse wird auf gültige Syntax, einen erreichbaren Mailserver und bekannte Wegwerf-Domains geprüft, die Telefonnummer auf ein plausibel erreichbares Format. Anfragen, die diese Prüfung nicht bestehen, gelangen nicht in den Anfragen-Marktplatz. Ein späterer Hard-Bounce begründet einen Erstattungsanspruch nach Abschnitt 6.
- Abfrage der Förder-VoraussetzungenSelbstauskunft des Endkunden zu Bildungsgutschein, AZAV-Eignung und sonstigen Förderarten. Eine Prüfung dieser Selbstauskunft durch Kursweg erfolgt nicht.
- Transparentes ErwerbsmodellVor dem Erwerb ist ersichtlich, ob die Anfrage im Shared-Modell (bis zu 3 Anbieter) oder exklusiv erworben wird und wie viele Shared-Plätze bereits belegt sind.
- Anonymisierte Vorab-PrüfungVor dem Erwerb sind Kurs und Kategorie sowie — soweit vom Endkunden angegeben — Region und Förderart einsehbar. Die Kaufentscheidung erfolgt auf dieser Grundlage.
- Erstattungsanspruch bei Mangel an der AnfrageBei eindeutig nachgewiesenen Mängeln (siehe Abschnitt 6) besteht ein Erstattungsanspruch.
Nicht zugesicherte Leistungen
Folgende Sachverhalte unterliegen dem unternehmerischen Risiko des Anbieters und sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen:
- VertragsabschlussEine Anfrage ist eine Interessensbekundung, kein Vorvertrag. Der Endkunde behält die freie Entscheidung über Anbieterwahl und Kursbuchung.
- Conversion- oder BuchungsquoteEine Mindest-Conversion-Rate wird nicht zugesichert. Schwankungen liegen im normalen Vertriebsrisiko.
- Bonität oder FinanzierungsfähigkeitDie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Endkunden wird nicht geprüft.
- Tatsächliche Erreichbarkeit nach ÜbergabeDie zum Zeitpunkt der Anfragestellung gültigen Kontaktdaten können sich nachträglich ändern (Nummern-Wechsel, Mail-Account-Wechsel).
- Konkrete KaufabsichtEine Anfrage dokumentiert Interesse am Kurs-Thema, nicht zwingend eine unmittelbare Buchungsabsicht.
- Übereinstimmung mit Anbieter-ProfilDie Match-Logik basiert auf vom Endkunden angegebenen Kriterien. Subjektive Eignung (Standort-Präferenz, Lehrformat) ist nicht garantiert.
Hinweis zur Conversion-Erwartung: Wie viele Anfragen zu einem Vertrag führen, hängt von Vertriebsprozess, Reaktionszeit und Angebotsqualität des Anbieters ab. Wir nennen dafür bewusst keine Quote: eine belastbare Aussage lässt sich daraus nicht ableiten. Eigene Anstrengungen in Erstkontakt, Beratung und Nachfassen sind unerlässlich — ein Vertragsabschluss ist nicht Gegenstand der Vermittlung (§ 8 Abs. 1 AGB).
Beanstandungen, die nicht auf einem nachweisbaren Mangel an der Anfrage beruhen, sondern auf ausgebliebenem Vertragsabschluss, werden grundsätzlich nicht erstattet (siehe Abschnitt 6, „Keine Erstattung").
3. Erwerbsmodelle: Shared und Exklusiv
Jede Anfrage steht in zwei Erwerbsmodellen zur Verfügung. Anbieter wählen pro Erwerb von Anfragen das gewünschte Modell.
Shared-Erwerb
Geringerer Preis, bis zu 3 parallele Erwerber je Anfrage.
- Maximal 3 Anbieter pro AnfrageAnfragen-Marktplatz zeigt die Anzahl noch verfügbarer Slots an.
- Identische DatenqualitätSämtliche Erwerber erhalten denselben Datensatz und können den Endkunden parallel kontaktieren.
- Tarif-Rabatt anwendbarTarif-Rabatt des gebuchten Tarifs reduziert den Erwerbspreis.
Exklusiv-Erwerb
Ausschließlicher Zugriff. Die Anfrage wird unmittelbar aus dem Pool entfernt.
- Konkurrenzfreie VermittlungKein anderer Anbieter erhält Zugriff auf die Anfrage.
- Erwerbsfenster: 60 Minuten ab Eingang der AnfrageDas Fenster läuft ab Eingang der Anfrage, nicht ab dem Zeitpunkt der tarifabhängigen Sichtbarkeit. In Tarifen mit Sichtbarkeitsverzögerung verkürzt sich die nutzbare Zeit entsprechend; bei einer Verzögerung von 60 Minuten oder mehr steht der Exklusiv-Erwerb faktisch nicht zur Verfügung. Nach Ablauf des Fensters ist nur noch Shared-Erwerb möglich.
- Tarif-Rabatt anwendbarTarif-Rabatt des gebuchten Tarifs reduziert den Erwerbspreis.
Upgrade durch späteren Exklusiv-Erwerb
Erfolgt ein Exklusiv-Erwerb auf eine Anfrage, für die bereits Shared-Erwerbe vorliegen, gelten folgende Regeln:
Existierende Shared-Erwerbe werden vollständig erstattet und die jeweiligen Anbieter werden per E-Mail informiert. Die Erstattung wird automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg verarbeitet.
Bereits abgerufene Kontaktdaten können seitens Kursweg nicht zurückgezogen werden. Die Shared-Erwerber sind verpflichtet, weitere Kontaktaufnahmen mit dem Endkunden ab dem Zeitpunkt der Erstattung zu unterlassen.
4. Tarifrabatte
Basis der Abrechnung sind die beiden Erwerbsmodelle aus Abschnitt 3: 149 € netto im Shared-Erwerb und 299 € netto im Exklusiv-Erwerb. Monatliche Tarife reduzieren beide Basispreise um einen festen Prozentsatz. Einen davon abweichenden „Standardpreis" gibt es nicht.
| Tarif | Monatliche Gebühr | Rabatt pro Anfrage | Shared-Effektivpreis | Exklusiv-Effektivpreis | Amortisation | Erstattungsprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Free | kostenlos | — | 149 € | 299 € | — | binnen 5 Werktagen |
| Bronze | 99 €/Monat | −10 % | 134,10 € | 269,10 € | ab 7 geteilten Anfragen pro Monat | binnen 5 Werktagen |
| Silver | 199 €/Monat | −20 % | 119,20 € | 239,20 € | ab 7 geteilten Anfragen pro Monat | binnen 5 Werktagen |
| Gold | 399 €/Monat | −30 % | 104,30 € | 209,30 € | ab 9 geteilten Anfragen pro Monat | binnen 5 Werktagen |
| Platinum | 499 €/Monat | −40 % | 89,40 € | 179,40 € | ab 9 geteilten Anfragen pro Monat | binnen 5 Werktagen |
Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Warenkorb vor Absenden der Bestellung ausgewiesene Betrag. Tarife sind monatlich kündbar zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
5. Sichtbarkeitsfenster nach Tarif
Sämtliche qualifizierten Anfragen werden allen Anbietern zur Verfügung gestellt, deren Match-Kriterien (Bundesland, Branche, Förderart) erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Sichtbarmachung richtet sich nach dem gebuchten Tarif:
Free
Bronze
Silver
Gold
Platinum
Die Match-Eignung entscheidet über die grundsätzliche Verfügbarkeit einer Anfrage für einen Anbieter. Das Sichtbarkeitsfenster regelt ausschließlich den Zeitpunkt der Bereitstellung innerhalb der Match-Gruppe.
6. Erstattungsrichtlinie
Kursweg garantiert die Qualität der bereitgestellten Anfragen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Erstattung des Preises je Anfrage. Erstattungsanträge werden grundsätzlich manuell geprüft.
Prüfprozess
Jeder Erstattungsantrag durchläuft folgende Bearbeitungsschritte:
- 1Antragstellung
Auswahl des Erstattungsgrundes und Einreichung der Belege durch den Anbieter (Anrufprotokoll, Bounce-Header, schriftliche Korrespondenz).
- 2Prüfung
Sachprüfung durch Kursweg innerhalb von 5 Werktagen. Bei Bedarf erfolgt eine Verifikation durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Endkunden.
- 3Entscheidung
Klassifizierung als eindeutige Beanstandung (Erstattung ohne Kulanzbelastung), Kulanzfall (Erstattung mit Anrechnung auf Kulanzbudget) oder Ablehnung.
- 4Begründung und Widerspruch
Die Entscheidung wird in Textform begründet. Der Anbieter kann ihr binnen 14 Tagen in Textform widersprechen; der Antrag wird dann erneut geprüft. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Wiederholt unbegründete Anträge können das Missbrauchsverfahren gemäß Abschnitt 7 auslösen.
Eindeutige Beanstandung
Vollständige Erstattung. Keine Anrechnung auf Kulanzbudget.
- E-Mail-Adresse existiert nicht / dauerhaft unzustellbarTechnischer Unzustellbarkeitsbericht des empfangenden Mailservers (z. B. Postfach existiert nicht / SMTP-Code 550 User unknown).
- Offenkundige Test- oder Fake-DatenEindeutig erfundene Daten oder Manipulationsversuche (z. B. asdf@asdf.de, generierte Fantasienamen).
- Doppelte Anfrage derselben PersonIdentische Anfrage derselben Person innerhalb von 30 Tagen bei Kursweg bereits bezahlt.
- Nach Zahlung nicht mehr verfügbarDie Anfrage war zum Zeitpunkt der Zahlungsbestätigung bereits exklusiv vergeben oder ausverkauft; es wurde kein Zugang freigeschaltet. Systemseitig festgestellt.
- Doppelkauf derselben AnfrageDieselbe Anfrage wurde vom selben Anbieter ein zweites Mal bezahlt; es wurde kein zweiter Zugang vergeben. Systemseitig festgestellt.
Kulanzfall
95% Erstattung (abzgl. 5% Transaktions- & Zahlungsabwicklungspauschale). Anrechnung auf das Kulanzbudget (siehe Abschnitt 7).
- Telefonnummer nicht vergeben / technisch totNur bei technischer Inaktivitäts-Ansage des Netzbetreibers („Kein Anschluss unter dieser Nummer“). Mind. 3 Anrufversuche an 2 verschiedenen Tagen zwingend.
- Person bestreitet die AnfragestellungNur mit schriftlicher Bestätigung durch den Endkunden (z. B. E-Mail-Screenshot). Mündliche Behauptungen reichen nicht aus.
Keine Erstattung
Folgende Sachverhalte fallen unter das unternehmerische Vertriebsrisiko des Anbieters und begründen keinen Erstattungsanspruch.
- Fehlkauf / Anfrage entspricht nicht dem eigenen Angebot (Thema, Region und Förderung sind vor dem Kauf transparent einsehbar)
- Ausbleibende Reaktion des Endkunden trotz mehrfacher Kontaktversuche
- Vertragsabschluss bei einem konkurrierenden Anbieter
- Abweichende Preisvorstellungen des Endkunden
- Abweichender Standort-Bedarf des Endkunden
- Verschiebung des Weiterbildungsbedarfs auf einen späteren Zeitpunkt
- Nichterfüllung der Bonitäts- oder Förderungs-Voraussetzungen durch den Endkunden
- Kein Vertragsabschluss aus sonstigen Gründen
- Abweichende Service-Erwartungen des Endkunden
7. Kulanzbudget und Missbrauchsschutz
Kulanzbudget
Jedem Anbieter steht über die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses ein Kulanzbudget von 3 Erstattungen zu.
Eindeutige Beanstandungen (Hard-Bounce, doppelte Anfrage, Spam) werden unbegrenzt und ohne Anrechnung auf das Kulanzbudget erstattet.
Erstattungen bei nicht abschließend belegbaren Sachverhalten (Kulanzfälle) werden auf das Budget angerechnet. Nach Aufbrauchen des Budgets werden Kulanzanträge abgelehnt; Anträge mit eindeutiger Beanstandung bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig.
Die Klassifizierung eines Antrags als eindeutige Beanstandung oder Kulanzfall trifft Kursweg nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand von Belegqualität und Eindeutigkeit der Sachlage. Sie wird begründet und ist auf Widerspruch erneut zu prüfen; die gerichtliche Überprüfbarkeit bleibt unberührt.
Eindeutige Beanstandung
unbegrenzt
Kulanzfälle
3 Erstattungen
Missbrauchsfälle
3.000 € + 12 Monate Sperre
Missbrauchstatbestände
Bei nachweislichem Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte werden eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 € sowie eine Sperre für den Erwerb von Anfragen in Höhe von 12 Monaten fällig:
- Einreichung von Erstattungsanträgen unter Vorlage gefälschter Belege (Anrufprotokolle, Bounce-Header oder andere Nachweise)
- Weitergabe oder Veräußerung erworbener Kontaktdaten an Dritte
- Manipulative Kontaktaufnahme mit dem Endkunden zur Erwirkung einer Bestreitung der Anfrage
- Anlage mehrerer Konten zur Umgehung des Kulanzbudgets oder anderer Beschränkungen
- Systematische Falschdeklaration valider Anfragen als beanstandungsbedürftig
8. Häufige Fragen
Ist eine Vertragsbindung erforderlich, um Anfragen zu erwerben?▼
Nein. Auch im Free-Tarif können einzelne Anfragen erworben werden, ohne dass eine monatliche Grundgebühr anfällt — zu 149 € im Shared-Erwerb bzw. 299 € im Exklusiv-Erwerb.
Was bedeutet "anonymisiert im Pool"?▼
Vor dem Erwerb sind ausschließlich Kurs und Kategorie sowie — soweit vom Endkunden angegeben — Region und Förderart einsehbar. Vollständige Kontaktdaten werden erst nach erfolgter Zahlung freigegeben.
Können mehrere Anbieter dieselbe Anfrage erwerben?▼
Ja. Im Shared-Erwerb erwerben bis zu 3 Anbieter dieselbe Anfrage parallel und können den Endkunden gleichzeitig kontaktieren. Nur der Exklusiv-Erwerb schließt weitere Anbieter aus; bereits erfolgte Shared-Erwerbe werden dann vollständig erstattet.
Was geschieht, wenn der Endkunde nicht reagiert?▼
Eine ausbleibende Reaktion des Endkunden gilt nicht als Erstattungsgrund. Erwartet werden mindestens drei dokumentierte Kontaktversuche an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten.
Kann ein Tarif monatlich gekündigt werden?▼
Ja. Die Kündigung erfolgt jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das im Anbieter-Dashboard verlinkte Stripe-Kundenportal.
Was geschieht nach Aufbrauchen des Kulanzbudgets?▼
Kulanzanträge werden abgelehnt. Eindeutige Beanstandungen (Hard-Bounce, doppelte Anfrage, Spam) bleiben weiterhin uneingeschränkt erstattungsfähig.
Wer entscheidet über die Einstufung eines Antrags?▼
Kursweg entscheidet nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anhand von Belegqualität und Eindeutigkeit der Sachlage und begründet die Entscheidung in Textform. Anträge mit technischem Nachweis (z. B. Bounce-Header) werden in der Regel als eindeutige Beanstandung eingestuft; Anträge mit ausschließlich mündlichen oder indirekten Belegen als Kulanzfall. Gegen die Einstufung kann binnen 14 Tagen in Textform Widerspruch eingelegt werden.
Verfällt das Kulanzbudget nach einem festgelegten Zeitraum?▼
Nein. Das Budget von 3 Erstattungen gilt für die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses. Eine Wiederherstellung erfolgt weder durch Pausierung noch durch Tarifwechsel.
Registrierung
Die Anmeldung als Bildungsanbieter erfolgt kostenfrei. Da jede Anfrage personenbezogene Kontaktdaten enthält, wird der Erwerb von Anfragen erst nach Prüfung der Unternehmensdaten (Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug sowie USt-IdNr.) freigeschaltet. Ohne abgeschlossene Prüfung oder bei einer Sperre nach Abschnitt 7 ist kein Erwerb möglich.
Die auf dieser Seite dargestellten Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten verbindlich für alle teilnehmenden Bildungsanbieter.