Glossar

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Coaching, kurze Qualifizierung oder private Arbeitsvermittlung fördern. Er heißt auch Aktivierungsgutschein.

Kurzantwort
Geprüft: 2026-10-07

Was bedeutet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann Coaching, kurze Qualifizierung oder private Arbeitsvermittlung fördern. Er heißt auch Aktivierungsgutschein.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Ausführliche Erklärung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Mit ihm können Arbeitsuchende ein Angebot wählen, das zum festgelegten Maßnahmeziel passt: beispielsweise Bewerbungscoaching, berufliche Orientierung, eine kurze Qualifizierung oder private Arbeitsvermittlung. AVGS-Coaching wird meist als Maßnahme bei einem Träger angeboten; dafür müssen Träger und konkrete Maßnahme zugelassen sein. Die private Arbeitsvermittlung ist ein eigener Gutscheinweg mit erfolgsbezogener Vergütung. Coaching und Qualifizierung sind grundsätzlich Ermessensleistungen. Für private Arbeitsvermittlung sieht § 45 Abs. 7 SGB III unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch vor. Die Bezeichnung Aktivierungsgutschein meint in der Regel dieses Instrument und kein eigenständiges Förderprogramm.

Visueller Ablauf

Der AVGS-Förderablauf

Der Ablauf für AVGS-Coaching und Qualifizierung bei einem Träger

1Antrag

Gutschein beantragen

Unterstützungsbedarf und Ziel mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter klären; die Ausgabe wird im Einzelfall geprüft.

2Auswahl

Coach / Träger wählen

Träger- und Maßnahmezulassung prüfen und bestätigen lassen, dass das Angebot die Gutscheinbedingungen erfüllt.

3Coaching

Bewilligung & Coaching

Das Coaching erst nach schriftlicher Bewilligung beginnen. Inhalt, Umfang und Lernformat richten sich nach der bewilligten Maßnahme.

Private Arbeitsvermittlung ist eine eigene AVGS-Variante. Der gesetzliche Anspruch unter zusätzlichen Voraussetzungen gilt für diese Variante, nicht pauschal für Coaching.

Was bedeutet AVGS-Coaching?

AVGS-Coaching ist eine Unterstützung auf dem Weg in Beschäftigung, etwa beim Klären eines Berufsziels, der Bewerbungsstrategie oder der Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Das konkrete Ziel und der Umfang müssen zu Ihrem Gutschein passen.

Maßnahmen bei einem Träger können auch berufliche Kenntnisse vermitteln. Für diesen Qualifizierungsanteil setzt § 45 Abs. 2 SGB III eine Grenze von acht Wochen. Der AVGS ist deshalb nicht der Förderweg für eine abschlussbezogene Umschulung.

Der Begriff Aktivierungsgutschein ist eine gebräuchliche Kurzbezeichnung. Für die Auswahl ist entscheidend, welche Gutscheinvariante tatsächlich vorliegt: Coaching beziehungsweise Qualifizierung, private Vermittlung oder eine betriebliche Maßnahme.

Voraussetzungen: Ermessen oder Rechtsanspruch?

Ob ein Coaching oder eine Qualifizierung notwendig ist, klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Geprüft werden Ihr Unterstützungsbedarf, die Eignung des Angebots und gegebenenfalls bereits verfügbare Maßnahmen.

Eine besondere Regel gilt für die private Arbeitsvermittlung: Nach § 45 Abs. 7 SGB III besteht ein Anspruch für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 beruht, wenn sie nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind. Teilnahmezeiten an den gesetzlich genannten Maßnahmen werden nicht mitgerechnet.

Aus dieser Regel folgt kein Anspruch auf AVGS-Coaching. Auch allein aus dem Bezug von Leistungen des Jobcenters entsteht kein Anspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

AVGS beantragen und Coaching beginnen

Beschreiben Sie im Gespräch, welche Hilfe Sie brauchen und welches berufliche Ziel Sie verfolgen. Prüfen Sie nach der Ausstellung Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und gegebenenfalls Region des Gutscheins.

Lassen Sie sich vom ausgewählten Träger bestätigen, dass das Angebot die Gutscheinbedingungen erfüllt. Die Vermittlungsfachkraft prüft anschließend die Maßnahme. Beginnen Sie das Coaching erst nach schriftlicher Bewilligung.

Die Kostenfreiheit der bewilligten Maßnahme setzt diese vorherige Zustimmung voraus. Mögliche Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sollten ebenfalls vor Beginn geklärt werden. Zusatzangebote außerhalb der Bewilligung sind gesondert zu prüfen.

AVGS oder Bildungsgutschein?

AVGS-Maßnahmen unterstützen Aktivierung und berufliche Eingliederung. Ein Bildungsgutschein dient dagegen der Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 81 SGB III, beispielsweise einer Umschulung oder einer fachlichen Weiterbildung.

Wählen Sie den Förderweg anhand des tatsächlichen Bedarfs. Wenn zuerst das Berufsziel geklärt werden muss, kann ein Coaching sinnvoll sein. Wenn ein fachlicher Abschluss oder eine längere Weiterbildung gebraucht wird, ist die Weiterbildungsförderung zu prüfen. Ein AVGS garantiert keinen späteren Bildungsgutschein.

Praxis-Beispiel

Eine arbeitsuchende Person spricht ihre Vermittlungsfachkraft auf ein Bewerbungscoaching an. Nach Prüfung wird ein AVGS über mehrere Wochen ausgestellt, mit dem sie einen zugelassenen Träger ihrer Wahl beauftragt.

Häufige Fragen zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist AVGS-Coaching?

AVGS-Coaching ist eine nach § 45 SGB III geförderte Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, etwa für Orientierung oder Bewerbungen. Der Gutschein muss das Angebot abdecken; für ein Coaching bei einem Träger sind dessen Zulassung, die Maßnahmezulassung und eine schriftliche Bewilligung vor Beginn wichtig.

Was ist ein Aktivierungsgutschein?

Aktivierungsgutschein ist eine Kurzbezeichnung für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Die konkrete Variante entscheidet, ob Coaching, kurze Qualifizierung, private Arbeitsvermittlung oder eine betriebliche Maßnahme ausgewählt werden kann.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an und erklären Sie Ihren Unterstützungsbedarf. Für Coaching und Qualifizierung wird im Einzelfall nach Ermessen entschieden. Prüfen Sie das konkrete Angebot und warten Sie vor Teilnahme auf die schriftliche Bewilligung.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf den AVGS?

Für Coaching besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. § 45 Abs. 7 SGB III regelt unter zusätzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung bei Anspruch auf Arbeitslosengeld und sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten.

Kann ich mit dem AVGS eine Umschulung finanzieren?

Eine abschlussbezogene Umschulung gehört nicht zum AVGS-Förderweg. Dafür kommt ein Bildungsgutschein infrage. Kurze Vermittlung beruflicher Kenntnisse ist dagegen im Rahmen von § 45 SGB III möglich.

Rechtsstand und Quellen

Zuletzt geprüft am 07. Oktober 2026 · Kursweg-Redaktion

AVGS-Coaching und Qualifizierung sind grundsätzlich Ermessensleistungen. Der Anspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III betrifft ausschließlich den Gutschein für private Arbeitsvermittlung und gilt nur unter den dort genannten Voraussetzungen. Vor einem Coaching ist die schriftliche Bewilligung abzuwarten.

Die Angaben zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.

Passenden Kurs finden

Entdecken Sie förderbare Weiterbildungsangebote auf Kursweg.