Glossar

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Gutschein nach § 45 SGB III, mit dem Arbeitsuchende Coaching, Bewerbungstraining oder eine private Vermittlung bei einem zugelassenen Träger in Anspruch nehmen können.

Auf einen Blick (TL;DR / AEO)
Quelle: Kursweg Redaktion & SGB III Rechtsstand

Was ist Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Gutschein nach § 45 SGB III, mit dem Arbeitsuchende Coaching, Bewerbungstraining oder eine private Vermittlung bei einem zugelassenen Träger in Anspruch nehmen können.

  • Staatlich gefördertes Konzept im deutschen Weiterbildungsbereich (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)).
  • Rechtskonform eingeordnet für SGB II und SGB III Antragssteller.
  • Geprüfte Definition durch die Kursweg Fachredaktion (Rechtsstand: 2026-07-29).

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Ausführliche Erklärung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist das Zugangsinstrument zu den Maßnahmen nach § 45 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben und berechtigt dazu, ein bestimmtes Angebot bei einem zugelassenen Träger wahrzunehmen — etwa Bewerbungscoaching, Kompetenzfeststellung, Existenzgründungsberatung oder eine private Arbeitsvermittlung. Der Gutschein nennt Ziel, Dauer und Gültigkeitszeitraum; abgerechnet wird direkt zwischen Träger und Behörde. Die Ausgabe steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Der AVGS ist deutlich niedrigschwelliger als ein Bildungsgutschein: Er finanziert keine berufliche Qualifizierung mit Abschluss, sondern kürzere Maßnahmen, die den Weg zurück in Beschäftigung ebnen sollen.

Was ein AVGS abdeckt

Das Spektrum ist breiter, als der Name vermuten lässt. Neben der klassischen Vermittlung fallen darunter Bewerbungscoaching, Berufsorientierung, Kompetenz- und Eignungsfeststellung, Beratung zur Existenzgründung sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit.

Nicht abgedeckt sind abschlussbezogene Qualifizierungen. Wer eine Umschulung oder einen zertifizierten Lehrgang anstrebt, braucht dafür einen Bildungsgutschein — der AVGS ist das falsche Instrument und wird dafür auch nicht ausgestellt.

Der Gutschein ist zweckgebunden und befristet. Er benennt, welche Art von Maßnahme in welchem Zeitraum in Anspruch genommen werden kann; eine spätere Umwidmung auf ein anderes Ziel ist nicht vorgesehen.

Trägerwahl und Abrechnung

Die Wahl des Trägers liegt bei der gutscheininhabenden Person — vorausgesetzt, Träger und Maßnahme sind zugelassen. Diese Wahlfreiheit ist der eigentliche Wert des Instruments: Sie erlaubt es, den Anbieter nach Qualität und Passung auszusuchen statt eine Zuweisung hinzunehmen.

Abgerechnet wird zwischen Träger und Behörde. Für die teilnehmende Person entstehen keine Kosten, solange die Maßnahme vom Gutschein gedeckt ist. Zuzahlungen für Zusatzleistungen außerhalb des Gutscheins sind davon zu trennen und sollten vorher schriftlich geklärt werden.

Die Gültigkeitsdauer ist knapp bemessen. Wer den Träger erst nach Ablauf beauftragt, muss einen neuen Gutschein beantragen — mit erneuter Ermessensentscheidung und ohne Garantie, dass sie gleich ausfällt.

Coaching sinnvoll einsetzen

Der häufigste Fehler ist, den Gutschein als Formalie zu behandeln und den erstbesten Anbieter zu nehmen. Coaching wirkt über die Passung zwischen Person und Coach; ein Vorgespräch, in dem beide Seiten prüfen, ob die Chemie stimmt, ist keine verschwendete Zeit.

Inhaltlich lohnt es, das Ziel vorher zu schärfen. „Bewerbungsunterlagen überarbeiten" führt zu anderen Ergebnissen als „herausfinden, welche Branchen für meinen Hintergrund realistisch sind" — beides ist möglich, aber nicht im selben Termin.

Wer schon weiß, dass eine Weiterbildung folgen soll, kann das Coaching genau darauf ausrichten: Bildungsziel klären, Anbieter vergleichen, das Gespräch bei der Agentur vorbereiten. Der AVGS wird so zur Vorstufe des Bildungsgutscheins statt zu einer separaten Schleife.

Grenzen des Instruments

Ein AVGS ersetzt keine Qualifizierung. Wer fachlich nicht auf dem Stand des Zielberufs ist, wird auch mit dem besten Bewerbungstraining nicht vermittelt — dann führt der Weg über eine Weiterbildung, nicht über Coaching.

Auch die Vermittlungsvariante hat Grenzen: Private Vermittler haben Zugang zu Stellen, die sie selbst akquirieren, nicht zu einem verborgenen Sondermarkt. Versprechen, die in diese Richtung gehen, sollten skeptisch machen.

Realistisch ist der Nutzen dort am größten, wo Qualifikation und Ziel vorhanden sind, aber die Selbstdarstellung, die Suchstrategie oder die Orientierung im Weg stehen. Für diese Lücke ist das Instrument gemacht.

Praxis-Beispiel

Eine arbeitsuchende Person spricht ihre Vermittlungsfachkraft auf ein Bewerbungscoaching an. Nach Prüfung wird ein AVGS über mehrere Wochen ausgestellt, mit dem sie einen zugelassenen Träger ihrer Wahl beauftragt.

Häufige Fragen zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Wie bekomme ich einen AVGS?

Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter darauf an und schildern Sie, welche Unterstützung Sie brauchen. Die Ausgabe liegt im Ermessen der Behörde.

Kann ich mit dem AVGS eine Umschulung finanzieren?

Nein. Der AVGS deckt Maßnahmen nach § 45 SGB III ab — also Coaching, Orientierung oder Vermittlung. Für abschlussbezogene Qualifizierungen ist der Bildungsgutschein vorgesehen.

Rechtsstand und Quellen

Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026 · Kursweg-Redaktion

Die Förderung ist eine Ermessensleistung: Auch wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Über den Einzelfall entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Die Angaben zu Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.

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