Vergleiche die Tätigkeit des Anbieters, nicht nur das Wort AVGS
Ein Coaching kann deine Bewerbungsarbeit oder berufliche Orientierung unterstützen. Bei MPAV soll ein privater Vermittler eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln. BA: Coaching und Qualifizierung; BA: private Arbeitsvermittlung.
| Prüffrage | Coaching / Maßnahme bei einem Träger | Private Vermittlung (MPAV) |
|---|---|---|
| Welche Leistung brauchst du? | Ein konkretes Hindernis bearbeiten, etwa die Bewerbungsstrategie. | Unterstützung bei der Vermittlung in eine Beschäftigung. |
| Was vergleichst du? | Inhalt, Umfang, Lernform und Maßnahmezulassung. | Vermittlungsleistung, Vertrag, passende Arbeitgeber und Zulassung. |
| Wie wird bewilligt? | Ermessensentscheidung; die konkrete Teilnahme vor Beginn schriftlich bestätigen lassen. | Je nach Fall Ermessen oder gesetzlicher Gutscheinanspruch; Förderbedingungen trotzdem prüfen. |
| Welcher Nachweis zählt? | Gutschein, Trägerbestätigung und Bewilligungsbescheid für die Maßnahme. | Gültiger MPAV-Gutschein und Nachweise der förderfähigen Vermittlung. |
Coaching bedeutet nicht, dass du noch nicht arbeiten kannst. Auch während einer aktiven Jobsuche kann ein klar abgegrenztes Training hilfreich sein. Umgekehrt beseitigt ein Vermittlungsvertrag keine fehlende Berufsqualifikation. Maßgeblich ist, welche Leistung dein konkretes Hindernis bearbeitet.
Die Sechswochenregel gilt für MPAV, nicht für Coaching
Der besondere Anspruch nach § 45 Absatz 7 SGB III setzt diese Kombination voraus:
- Du bist arbeitslos und hast Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Die Anspruchsdauer beruht nicht ausschließlich auf § 147 Absatz 3 SGB III.
- Innerhalb eines Dreimonatszeitraums sind sechs Wochen Arbeitslosigkeit vergangen, ohne dass du vermittelt wurdest. Aktivierungs- und Weiterbildungszeiten werden hierfür nicht mitgerechnet.
Die BA unterscheidet ausdrücklich zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter: Für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden besteht kein entsprechender Rechtsanspruch auf MPAV. Ein Gutschein kann dort nach Prüfung dennoch infrage kommen. Für Coaching besteht unabhängig von der Sechswochenregel kein automatischer Anspruch.
Zur Prüfung nimm deinen Arbeitslosengeldbescheid und eine zeitliche Übersicht über Arbeitslosigkeit und Maßnahmeteilnahmen mit. Lass den Zeitraum von der Vermittlungsfachkraft berechnen, statt aus einem Kalenderdatum selbst eine Förderzusage abzuleiten.
Vor einem MPAV-Vertrag: Zulassung, Stelle und Vergütung prüfen
Die BA nennt als Voraussetzungen unter anderem einen passenden MPAV-Gutschein und eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die auf mindestens drei Monate angelegt ist. Die Arbeitsaufnahme muss innerhalb der Gutscheinfrist und gegebenenfalls der festgelegten Region liegen. Der Vermittler muss bei Vertragsschluss, Vermittlung und Arbeitsaufnahme zugelassen sein. BA: Voraussetzungen und Zulassung der privaten Vermittlung.
Für den Vermittlungsvertrag verlangt § 296 SGB III die schriftliche Form und Angaben zur Vergütung. Vorschüsse auf die Vermittlungsvergütung sind unzulässig. Die AVGS-Vergütung geht an den Vermittler, nicht an dich; die Auszahlung ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. § 45 Absatz 6 SGB III.
Unsere Prüffragen vor einer Unterschrift:
- Welche Tätigkeiten und welche Arbeitgeber soll der Vermittler für dich ansprechen?
- Welche Leistungen sind Teil der Vermittlung, welche werden als Zusatzleistung angeboten?
- Was steht im Vertrag zu eigenen Zahlungen, wenn die öffentliche Vergütung nicht bewilligt wird?
- Wie weist der Vermittler seine Zulassung zu den relevanten Zeitpunkten nach?
- Wie passen Arbeitsbeginn, Beschäftigungsdauer und Arbeitsort zu deinem Gutschein?
- Welche Unterlagen werden wem übermittelt, und wie erhältst du Vertragskopien?
Unklare Kostenklauseln solltest du vor einer Unterschrift fachkundig prüfen lassen. Die Aussage „AVGS wird akzeptiert“ ersetzt keine Prüfung deines Vertrags und des konkreten Falls.
Eine kurze Entscheidungshilfe für dein Gespräch
Die folgenden Beispiele sind redaktionelle Orientierung, keine Entscheidung über deinen Förderanspruch:
- „Ich weiß nicht, welche Tätigkeiten zu meinem Profil passen.“
- Besprich, ob berufliche Orientierung oder eine andere Beratung dein nächster Schritt ist. Frage beim Coaching nach dem konkreten Ergebnis.
- „Ich habe ein Berufsziel, meine Bewerbungen führen aber selten zu Gesprächen.“
- Prüfe zunächst Unterlagen und Bewerbungsstrategie. Ein gezieltes Training kann sinnvoller sein als ein allgemeines Coaching-Paket.
- „Meine Qualifikation passt, ich suche zusätzliche Arbeitgeberkontakte.“
- Vergleiche die tatsächliche Vermittlungsleistung und die Branchenkontakte eines privaten Vermittlers.
- „Für die gewünschten Stellen fehlt mir ein Berufsabschluss.“
- Sprich über Qualifizierung oder Umschulung und prüfe den Bildungsgutschein; eine Vermittlung ersetzt den Abschluss nicht.
Notiere zum Schluss: mein Berufsziel, mein Hindernis, die gewünschte Leistung und eine offene Förderfrage. Mit diesen vier Punkten kannst du Angebote vergleichen und das Gespräch mit der zuständigen Stelle vorbereiten.
Für Coaching gilt: erst nach schriftlicher Bewilligung der konkreten Maßnahme starten. Die Einlösung ist in unserer AVGS-Prüfliste beschrieben; Quelle ist die BA-Anleitung zur Teilnahme.
Stand: 4. Oktober 2026
- Bundesagentur für Arbeit: Coaching und Qualifizierung mit AVGS
- Bundesagentur für Arbeit: private Vermittlung, Zulassung und Einlösung
- § 45 SGB III, besonders Absatz 6 und 7: Vergütung und MPAV-Anspruch
- § 147 Absatz 3 SGB III: besondere Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs
- § 296 SGB III: Vermittlungsvertrag, Vergütung und Verbot von Vorschüssen
Primärquellen am 4. Oktober 2026 abgeglichen. Entscheidungshilfen ersetzen weder eine Förderentscheidung noch eine individuelle rechtliche Vertragsprüfung.