Glossar

Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung Arbeitsuchender in Beschäftigung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder beauftragte private Träger.

Kurzantwort
Geprüft: 2026-10-07

Was bedeutet Arbeitsvermittlung?

Die Vermittlung Arbeitsuchender in Beschäftigung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder beauftragte private Träger.

Arbeitsvermittlung – Ausführliche Erklärung

Arbeitsvermittlung umfasst alle Tätigkeiten, die Arbeitsuchende und offene Stellen zusammenführen. Neben Agentur für Arbeit und Jobcenter können private Träger tätig werden; deren Beauftragung erfolgt in der Regel über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III. Die Vergütung des privaten Vermittlers übernimmt bei bewilligtem Gutschein die Behörde, für die vermittelte Person entstehen keine Kosten. Wichtig für die Einordnung: Grundsätzlich entscheidet die zuständige Stelle nach Ermessen über den Gutschein. Nach § 45 Abs. 7 SGB III haben jedoch Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht, einen Anspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung, wenn sie nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind.

Woran sich seriöse Vermittler erkennen lassen

Bei bewilligtem Gutschein rechnet der Vermittler mit der Behörde ab. Wer zusätzlich Vorkasse, Bearbeitungsgebühren oder eine Erfolgsprovision von der vermittelten Person verlangt, bewegt sich außerhalb dessen, was der Gutschein trägt — hier ist Vorsicht angebracht.

Ein zweites Signal ist die Trägerzulassung: Ohne sie kann kein Gutschein eingelöst werden. Wer ausweichend antwortet, wenn nach ihr gefragt wird, ist keine Option.

Inhaltlich lohnt die Frage nach dem Vorgehen. Seriöse Vermittlung beginnt mit einer Bestandsaufnahme von Qualifikation und Zielen, nicht mit dem Versprechen, binnen weniger Wochen eine Stelle zu liefern.

Öffentliche und private Vermittlung im Vergleich

Die Agentur für Arbeit hat den größten Stellenbestand und den gesetzlichen Auftrag, alle Arbeitsuchenden zu betreuen. Der Preis dafür sind hohe Fallzahlen je Vermittlungsfachkraft und entsprechend begrenzte Zeit für den Einzelfall.

Private Vermittler betreuen weniger Personen intensiver und sind häufig auf Branchen spezialisiert. Ihr Zugang zu Stellen beruht auf eigenen Arbeitgeberkontakten — er ergänzt den öffentlichen Bestand, ersetzt ihn aber nicht.

Beides schließt sich nicht aus. Wer einen Gutschein einlöst, bleibt weiterhin bei der Agentur gemeldet und behält deren Angebote. Die Frage ist nicht entweder-oder, sondern ob die zusätzliche Betreuung im eigenen Fall etwas beiträgt.

Wenn Vermittlung allein nicht reicht

Vermittlung setzt voraus, dass die Qualifikation zum Zielberuf passt. Fehlt sie, verlagert sich das Problem: Auch die beste Betreuung findet keine Stelle für ein Profil, das am Markt nicht nachgefragt wird.

In dieser Lage ist der Umweg über eine Qualifizierung der kürzere Weg. Das gilt besonders für Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss, bei denen das Nachholen eines Abschlusses ein eigenständiger Förderzweck ist.

Erkennbar ist die Situation an den Rückmeldungen: Wenn Bewerbungen regelmäßig an fehlenden formalen Voraussetzungen scheitern und nicht an der Darstellung, ist das ein Qualifikations- und kein Vermittlungsproblem.

Praxis-Beispiel

Eine arbeitsuchende Person erhält nach Rücksprache mit ihrer Vermittlungsfachkraft einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und beauftragt damit einen privaten Vermittler, der sie bei Bewerbungen unterstützt.

Häufige Fragen zu Arbeitsvermittlung

Kostet private Arbeitsvermittlung etwas?

Bei bewilligtem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein rechnet der Vermittler direkt mit der Behörde ab; für Sie entstehen keine Kosten. Ohne Gutschein gelten die Konditionen des jeweiligen Anbieters.

Habe ich Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Unter Umständen ja. Nach § 45 Abs. 7 SGB III haben Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld einen Anspruch auf einen Gutschein für private Arbeitsvermittlung, wenn sie nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind; ausgenommen ist ein Arbeitslosengeld, dessen Dauer allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht. In anderen Fällen entscheidet die zuständige Stelle nach Ermessen.

Rechtsstand und Quellen

Zuletzt geprüft am 07. Oktober 2026 · Kursweg-Redaktion

AVGS-Coaching und Qualifizierung sind grundsätzlich Ermessensleistungen. Der Anspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III betrifft ausschließlich den Gutschein für private Arbeitsvermittlung und gilt nur unter den dort genannten Voraussetzungen.

Die Angaben zu Arbeitsvermittlung dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.

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