Glossar

Fachkundige Stelle

Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Einrichtung, die Träger und Maßnahmen nach AZAV zulässt.

Auf einen Blick (TL;DR / AEO)
Quelle: Kursweg Redaktion & SGB III Rechtsstand

Was ist Fachkundige Stelle?

Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierte Einrichtung, die Träger und Maßnahmen nach AZAV zulässt.

  • Staatlich gefördertes Konzept im deutschen Weiterbildungsbereich (Fachkundige Stelle).
  • Rechtskonform eingeordnet für SGB II und SGB III Antragssteller.
  • Geprüfte Definition durch die Kursweg Fachredaktion (Rechtsstand: 2026-07-29).

Fachkundige Stelle – Ausführliche Erklärung

Fachkundige Stellen sind die Prüfinstanzen im Zulassungssystem der Arbeitsförderung. Sie sind selbst akkreditiert und entscheiden über die Zulassung von Trägern und von einzelnen Maßnahmen. Ihre Aufgabe umfasst die Erstprüfung, regelmäßige Überwachungen und die Entscheidung über Verlängerungen. Dieses zweistufige System — Akkreditierung der Prüfstelle, dann Zulassung durch die Prüfstelle — soll verhindern, dass Qualitätsurteile allein von der Behörde oder allein vom Markt abhängen. Für Interessierte ist die fachkundige Stelle selten direkt relevant; sie taucht aber auf Zertifikaten auf und ist der Adressat, wenn es begründete Zweifel an der Einhaltung von Zulassungsauflagen gibt.

Praxis-Beispiel

Auf dem Zulassungszertifikat eines Bildungsträgers ist vermerkt, welche fachkundige Stelle die Zulassung erteilt hat und bis wann sie gilt.

Häufige Fragen zu Fachkundige Stelle

Wer akkreditiert die fachkundigen Stellen?

Die Deutsche Akkreditierungsstelle. Erst mit dieser Akkreditierung darf eine Stelle Träger und Maßnahmen nach AZAV zulassen.

Kann ich mich an die fachkundige Stelle wenden?

Bei begründeten Zweifeln, ob ein Träger seine Zulassungsauflagen einhält, ist sie eine mögliche Anlaufstelle. Für Fragen zur Förderung selbst ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Rechtsstand und Quellen

Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026 · Kursweg-Redaktion

Namen einzelner Zertifizierungsgesellschaften werden hier nicht genannt. Eine Nennung würde keine Empfehlung bedeuten und keine Verbindung zu Kursweg begründen.

Die Angaben zu Fachkundige Stelle dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.

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