Qualifizierungschancengesetz
Gesetz, das auch Beschäftigten Zugang zu geförderter Weiterbildung ermöglicht – unabhängig von Arbeitslosigkeit.
Qualifizierungschancengesetz – Ausführliche Erklärung
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG, seit 2019) erweitert die Weiterbildungsförderung auf Beschäftigte. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße 15-100% der Kurskosten und erstattet 25-75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung. Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und der letzte Berufsabschluss muss mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Praxis-Beispiel
Eine Mitarbeiterin in einem KMU möchte sich in Data Analytics weiterbilden. Über das QCG werden 100% der Kurskosten und 75% ihres Gehalts von der Agentur für Arbeit übernommen.
Häufige Fragen zu Qualifizierungschancengesetz
Was wird vom Qualifizierungschancengesetz gefördert?
Kurskosten (15-100% je nach Unternehmensgröße) und Arbeitsentgeltzuschuss (25-75%). Bei kleinen Unternehmen bis zu 100% der Kosten.
Gilt das QCG nur für Arbeitslose?
Nein! Das QCG richtet sich explizit an Beschäftigte. Es ermöglicht Weiterbildung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
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