Qualifizierungschancengesetz (QCG): Geförderte Weiterbildung neben dem Job

Die Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III kann Lehrgangskosten und Arbeitsausfall bezuschussen. Die Höhe hängt unter anderem von Betriebsgröße, Person und Bildungsziel ab. Dieser Ratgeber erklärt die Konditionen mit Stand 2026.

Eine Beschäftigte und ein Personalverantwortlicher planen eine berufliche Weiterbildung
Symbolbild: Bei der Beschäftigtenförderung planen Betrieb und Beschäftigte die Qualifizierung gemeinsam.Kursweg Redaktion · Stand 26. August 2026

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG (§ 82 SGB III) trat 2019 in Kraft und wurde seitdem mehrfach erweitert. Es ermöglicht Beschäftigten, berufliche Weiterbildungen zu machen – und die Kosten dafür werden geteilt: Dein Arbeitgeber bezahlt einen Teil, die Agentur für Arbeit übernimmt den Rest per Zuschuss.

Wichtig: Im Unterschied zum Bildungsgutschein brauchst du beim QCG deinen Arbeitgeber als Partner. Ohne dessen Zustimmung und Antrag ist keine Förderung möglich.

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Wer hat Anspruch?

  • Die Weiterbildung umfasst in der Regel mehr als 120 Unterrichtseinheiten.
  • Träger und Maßnahme sind für die Förderung zugelassen.
  • Die Inhalte gehen über eine kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
  • Bei Anpassungsqualifizierungen liegen Berufsabschluss und letzte Förderung regelmäßig mindestens zwei Jahre zurück; Ausnahmen sind möglich.

💡 Neu ab 2024: Durch das Qualifizierungsgeld (ein separates Instrument) können auch Betriebe, die sich im Strukturwandel befinden, ihre gesamte Belegschaft fördern. Frag deinen Arbeitgeber aktiv danach.

Wie viel wird gefördert? – Die Kostentabelle

Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab. Je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss der Agentur für Arbeit:

BetriebsgrößeArbeitgeber zahltAgentur für ArbeitArbeitsentgeltzuschuss
Unter 50 Beschäftigte0%100% (Soll)75%
50–499 Beschäftigte50%50%50%
Ab 500 Beschäftigte75%25%25%

Regelförderung nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Für berufsabschlussbezogene Weiterbildung, Beschäftigte ab 45 Jahren, schwerbehinderte Menschen oder Qualifizierungsvereinbarungen können abweichende beziehungsweise höhere Zuschüsse gelten.

Welche Kurse werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die über eine reine Einarbeitung hinausgehen und Kompetenzen vermitteln, die im Betrieb angewendet werden können:

  • IT-Qualifizierungen (Cloud, Cybersecurity, Data Analytics)
  • Führungs- und Managementkurse
  • Sprachkurse für den Beruf
  • Digitalisierungskurse (ERP-Systeme, SAP, CRM)
  • Umschulungen innerhalb des Betriebs
  • Abschluss- und zertifikatsorientierte Kurse (IHK, TÜV…)

Was nicht gefördert wird: Interne Schulungen ohne anerkannten Abschluss, Produktschulungen des Herstellers, Einarbeitungen.

So beantragst du die QCG-Förderung – Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit Arbeitgeber: Sprich deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung an. Erkläre, welche Weiterbildung du dir wünschst und dass das QCG Kosten spart.
  2. Kurs auswählen: Suche einen Kurs bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter. Jiggo hilft dir, den passenden Anbieter zu finden.
  3. Gemeinsamen Antrag stellen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen gemeinsam einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Formulare gibt es unter arbeitsagentur.de.
  4. Genehmigung abwarten: Die Agentur für Arbeit prüft und genehmigt – in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.
  5. Kurs starten: Nach Genehmigung beginnt die Weiterbildung. Lass dir den Zuschuss bestätigen, bevor du die Kursgebühr zahlst.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Beschäftigten, geförderte Weiterbildungen zu absolvieren – auch neben dem Job. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen sich die Kosten.

Wer zahlt bei der Beschäftigtenqualifizierung?

Abhängig von Betriebsgröße und Einzelfall übernimmt die Agentur für Arbeit regulär 25, 50 oder bei Betrieben unter 50 Beschäftigten 100 Prozent der Lehrgangskosten. Für bestimmte Beschäftigtengruppen und Vereinbarungen gelten höhere Zuschüsse.

Kann ich QCG auch ohne Arbeitgeber nutzen?

Nein – das QCG erfordert die aktive Beteiligung des Arbeitgebers. Dieser muss gemeinsam mit dir den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Als Arbeitssuchender gibt es stattdessen den Bildungsgutschein.

Was ist der Unterschied zur individuellen Beschäftigtenförderung?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte in strukturwandelbedingten Qualifizierungen. Die individuelle Förderung nach § 82 SGB III bezuschusst dagegen Lehrgangskosten und den Arbeitsausfall nach festen Förderkonditionen.

Kann ich das QCG für Online-Kurse nutzen?

Ja, Online-Kurse sind prinzipiell förderfähig, wenn ein anerkannter Abschluss oder eine Zertifizierung damit verbunden ist. E-Learning ohne Abschluss sind schwerer zu fördern.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Wenn du während der Weiterbildung den Job wechselst, entfällt die Förderung in der Regel. Informiere deine Agentur für Arbeit frühzeitig, wenn sich dein Beschäftigungsverhältnis ändert.

Welche Förderung passt zu dir?

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Quellen und Stand

Stand: August 2026

Förderungen und Voraussetzungen können im Einzelfall abweichen und werden individuell geprüft.

Häufige Fragen

Welche Weiterbildung passt zu mir?

Das hängt von Ihren Zielen, Vorkenntnissen und der verfügbaren Zeit ab. Nutzen Sie den kostenlosen KI-Kursberater auf Kursweg für eine persönliche Empfehlung.

Wie wird meine Weiterbildung finanziert?

Es gibt viele Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein (100% für Arbeitssuchende), Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz oder steuerliche Absetzbarkeit.

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