Qualifizierungschancengesetz (QCG): Geförderte Weiterbildung neben dem Job

Du bist berufstätig und möchtest dich weiterentwickeln – aber wer zahlt das? Das Qualifizierungschancengesetz macht es möglich: Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen sich die Kosten. Bei kleinen Betrieben bis zu 100% Förderung. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat und wie du den Antrag stellst.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG (§ 82 SGB III) trat 2019 in Kraft und wurde seitdem mehrfach erweitert. Es ermöglicht Beschäftigten, berufliche Weiterbildungen zu machen – und die Kosten dafür werden geteilt: Dein Arbeitgeber bezahlt einen Teil, die Agentur für Arbeit übernimmt den Rest per Zuschuss.

Wichtig: Im Unterschied zum Bildungsgutschein brauchst du beim QCG deinen Arbeitgeber als Partner. Ohne dessen Zustimmung und Antrag ist keine Förderung möglich.

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100 % Förderung möglich
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Wer hat Anspruch?

  • Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von der Qualifikation
  • Auch Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer und Berufsrückkehrer
  • Berücksichtigt werden: drohende Berufsveränderung durch Digitalisierung, Absolventen ohne Berufsausbildung, Ältere (ab 45)
  • Kein Mindestalter, keine Ausschlussfristen

💡 Neu ab 2024: Durch das Qualifizierungsgeld (ein separates Instrument) können auch Betriebe, die sich im Strukturwandel befinden, ihre gesamte Belegschaft fördern. Frag deinen Arbeitgeber aktiv danach.

Wie viel wird gefördert? – Die Kostentabelle

Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab. Je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss der Agentur für Arbeit:

BetriebsgrößeArbeitgeber zahltAgentur für ArbeitFreistellung
Unter 10 Mitarbeiter15%bis 100%möglich
10–249 Mitarbeiter25–50%bis 75%teilweise
Über 250 Mitarbeiter50–85%bis 50%nein

* Zuschüsse beziehen sich auf Lehrgangskosten. Arbeitsentgelt während Freistellung wird separat bezuschusst (je nach Betriebsgröße 50–100%).

Welche Kurse werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die über eine reine Einarbeitung hinausgehen und Kompetenzen vermitteln, die im Betrieb angewendet werden können:

  • IT-Qualifizierungen (Cloud, Cybersecurity, Data Analytics)
  • Führungs- und Managementkurse
  • Sprachkurse für den Beruf
  • Digitalisierungskurse (ERP-Systeme, SAP, CRM)
  • Umschulungen innerhalb des Betriebs
  • Abschluss- und zertifikatsorientierte Kurse (IHK, TÜV…)

Was nicht gefördert wird: Interne Schulungen ohne anerkannten Abschluss, Produktschulungen des Herstellers, Einarbeitungen.

So beantragst du die QCG-Förderung – Schritt für Schritt

  1. Gespräch mit Arbeitgeber: Sprich deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung an. Erkläre, welche Weiterbildung du dir wünschst und dass das QCG Kosten spart.
  2. Kurs auswählen: Suche einen Kurs bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter. Jiggo hilft dir, den passenden Anbieter zu finden.
  3. Gemeinsamen Antrag stellen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen gemeinsam einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Formulare gibt es unter arbeitsagentur.de.
  4. Genehmigung abwarten: Die Agentur für Arbeit prüft und genehmigt – in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.
  5. Kurs starten: Nach Genehmigung beginnt die Weiterbildung. Lass dir den Zuschuss bestätigen, bevor du die Kursgebühr zahlst.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Beschäftigten, geförderte Weiterbildungen zu absolvieren – auch neben dem Job. Arbeitgeber und Agentur für Arbeit teilen sich die Kosten.

Wer zahlt beim Qualifizierungschancengesetz?

Abhängig von der Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit zwischen 15% und 100% der Lehrgangskosten. Der Arbeitgeber zahlt den Rest. Bei Kleinbetrieben (unter 10 Mitarbeiter) können bis zu 100% übernommen werden.

Kann ich QCG auch ohne Arbeitgeber nutzen?

Nein – das QCG erfordert die aktive Beteiligung des Arbeitgebers. Dieser muss gemeinsam mit dir den Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Als Arbeitssuchender gibt es stattdessen den Bildungsgutschein.

Was ist der Unterschied zwischen QCG und Qualifizierungsgeld?

Das QCG fördert einzelne Beschäftigte für individuelle Weiterbildungen. Das Qualifizierungsgeld (seit 2024) ist für ganze Belegschaften gedacht, wenn ein Betrieb strukturell umbauen muss. Beide können kombiniert werden.

Kann ich das QCG für Online-Kurse nutzen?

Ja, Online-Kurse sind prinzipiell förderfähig, wenn ein anerkannter Abschluss oder eine Zertifizierung damit verbunden ist. E-Learning ohne Abschluss sind schwerer zu fördern.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Wenn du während der Weiterbildung den Job wechselst, entfällt die Förderung in der Regel. Informiere deine Agentur für Arbeit frühzeitig, wenn sich dein Beschäftigungsverhältnis ändert.

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Häufige Fragen

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Wie wird meine Weiterbildung finanziert?

Es gibt viele Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein (100% für Arbeitssuchende), Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz oder steuerliche Absetzbarkeit.

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