Aufstiegs-BAföG: Bis zu 15.000 € für deine Aufstiegsfortbildung

Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine der attraktivsten Förderungen für Berufstätige in Deutschland. Egal ob Meister, Fachwirt, Betriebswirt oder Techniker – wer aufsteigen will, kann tausende Euro staatlichen Zuschuss erhalten. Dieser Leitfaden erklärt alles, was du wissen musst.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es unterstützt Personen, die nach ihrer Berufsausbildung eine höherqualifizierende Fortbildung anstreben – zum Beispiel:

  • Handwerksmeister (z. B. Elektromeister, Kfz-Meister)
  • Industriemeister und Techniker
  • Fachwirt (IHK) und Betriebswirt
  • Erzieher und Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen
  • IT-Projektmanager und andere IT-Fortbildungsabschlüsse

Die Förderung gilt für Vollzeit- und Teilzeitkurse, Präsenz- und Fernlehrgänge.

AZAV-zertifizierte Kurse
100 % Förderung möglich
Unabhängig & neutral
Datenschutzkonform

Voraussetzungen – Wer hat Anspruch?

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis
  • Angestrebte Qualifikation muss eine anerkannte Aufstiegsfortbildung nach AFBG sein
  • Kein Alterslimit – auch Ältere erhalten volle Förderung
  • Kein Einkommenslimit für Maßnahme-Förderung (einkommensabhängig nur beim Unterhaltsbeitrag)
  • Fortbildung muss in Deutschland stattfinden

Förderhöhe: Was wird bezahlt?

Maßnahmekosten (Kursgebühren)

50% Zuschuss (nicht rückzahlbar) auf Lehrgangsgebühren bis maximal 15.000 €.

Die andere Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Nach bestandener Prüfung: weiterer Erlass von 50% des Darlehens.

Prüfungsgebühren

50% Zuschuss auf Prüfungsgebühren (nicht rückzahlbar), Rest als Darlehen.

Unterhaltsbeiträge (Vollzeit)

Für Vollzeitkurse: Lebenshaltungskosten als Darlehen (einkommensabhängig). Mit Kindern oder Ehe/Lebenspartnerschaft höhere Beträge möglich.

Zusammenfassung: Effektiv kannst du nach bestandener Prüfung bis zu 75% der Maßnahmekosten als echten Zuschuss (nicht rückzahlbar) erhalten.

Vergleich: Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein

KriteriumAufstiegs-BAföGBildungsgutschein
ZielgruppeBerufstätige mit AusbildungArbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte
VerwendungszweckAufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt)Umschulung / Qualifikation für neuen Beruf
FörderhöheBis zu 15.000 € (50% Zuschuss)Volle Kurskosten (100% Übernahme)
RückzahlungTeilweise (Darlehen), Erlass bei PrüfungserfolgKeine – komplette Übernahme
Antrag beiAmt für AusbildungsförderungAgentur für Arbeit / Jobcenter
BerufstätigkeitMöglich (auch Teilzeit)Meist nicht gleichzeitig möglich

Schritt-für-Schritt: So beantragst du das Aufstiegs-BAföG

  1. Fortbildung wählen: Stelle sicher, dass dein angestrebter Abschluss nach AFBG förderungsfähig ist. Jiggo hilft dir dabei.
  2. Kursanbieter finden: Wähle einen qualifizierten Anbieter – IHK, HWK, staatlich anerkannte Bildungsträger.
  3. Antrag stellen: Stelle den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (je nach Bundesland unterschiedlich). Antrag online unter aufstiegs-bafoeg.de.
  4. Unterlagen einreichen: Ausbildungsnachweis, Einkommensnachweise (falls Unterhaltsbeitrag beantragt), Zulassungsbescheid des Kursanbieters.
  5. Genehmigung abwarten: Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen. Kurs kann auch schon vorher beginnen (rückwirkende Förderung möglich).
  6. Kurs erfolgreich abschließen: Nach bestandener Prüfung: Antrag auf Darlehenserlass stellen → 50% des Restdarlehens werden gestrichen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein gleichzeitig nutzen?

Nein, in der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Beide Förderprogramme sind für unterschiedliche Situationen gedacht. Jiggo hilft dir, die richtige für dich zu wählen.

Muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Den Darlehensteil ja – allerdings zinsgünstig über die KfW. Nach bestandener Abschlussprüfung werden 50% des Restdarlehens erlassen. Effektiv zahlst du also oft weniger als die Hälfte zurück.

Kann ich auch als Vollzeit-Berufstätiger das Aufstiegs-BAföG nutzen?

Ja. Bei Teilzeit-Fortbildungen (neben dem Job) gibt es keinen Unterhaltsbeitrag, aber die Maßnahmekosten-Förderung bleibt voll erhalten.

Welche Abschlüsse werden gefördert?

Gefördert werden alle Abschlüsse nach § 2 AFBG: Meister, Fachwirt, Betriebswirt, Techniker, IT-Projektmanager, Erzieher, Pflegefachkraft und viele mehr.

Gibt es Aufstiegs-BAföG auch für Akademiker?

Nein. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, bekommt in der Regel kein Aufstiegs-BAföG für weniger qualifizierte Abschlüsse. Wohl aber für Aufstiegsfortbildungen, die den Bachelor inhaltlich übertreffen.

Welche Förderung passt zu dir?

Jiggo analysiert deine Situation und sagt dir sofort, ob Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein oder eine andere Förderung für dich am besten ist.

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Häufige Fragen

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Wie wird meine Weiterbildung finanziert?

Es gibt viele Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein (100% für Arbeitssuchende), Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz oder steuerliche Absetzbarkeit.

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