Integrationskurs
Kurs nach § 43 AufenthG aus Sprachunterricht und Orientierungskurs — die Grundlage für weitere Qualifizierung in Deutschland.
Was bedeutet Integrationskurs?
Kurs nach § 43 AufenthG aus Sprachunterricht und Orientierungskurs — die Grundlage für weitere Qualifizierung in Deutschland.
Integrationskurs – Ausführliche Erklärung
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs, der auf ein Alltagsniveau hinführt, und einem Orientierungskurs zu Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Rechtsgrundlage ist § 43 AufenthG, die Ausgestaltung regelt die Integrationskursverordnung; zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durchgeführt wird der Kurs von zugelassenen Trägern. Die Berechtigung zur Teilnahme richtet sich nach § 44 AufenthG und hängt vom Aufenthaltsstatus ab; in bestimmten Fällen kann eine Teilnahme auch verpflichtend sein. Abgeschlossen wird der Kurs mit einer Sprachprüfung und einem Test zum Orientierungsteil. Für den weiteren beruflichen Weg ist er die Basis: Berufssprachkurse, Anerkennungsverfahren und berufliche Qualifizierungen setzen die hier erworbenen Sprachkenntnisse in aller Regel voraus.
Was danach kommt
Der Integrationskurs endet auf einem Alltagsniveau. Für Ausbildung, Beruf und Anerkennungsverfahren reicht das in aller Regel noch nicht — dort wird Fachsprache verlangt, die der Kurs nicht abdeckt.
Der vorgesehene Anschluss sind die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG. Sie bauen unmittelbar auf und führen die Sprache in den beruflichen Kontext, teils fachfeldspezifisch.
Wer einen ausländischen Berufsabschluss mitbringt, sollte parallel das Anerkennungsverfahren anstoßen. Beides gleichzeitig zu betreiben spart Zeit, weil das Verfahren ohnehin mehrere Monate dauert.
Aufbau des Kurses
Der Sprachkurs bildet den größeren Teil und führt schrittweise auf ein Alltagsniveau hin. Er ist in Abschnitte gegliedert, die aufeinander aufbauen; ein Einstieg auf höherem Niveau ist nach einem Einstufungstest möglich.
Der Orientierungskurs schließt sich an und behandelt Rechtsordnung, Geschichte und gesellschaftliche Grundlagen. Er endet mit einem eigenen Test, der getrennt vom Sprachtest bewertet wird.
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Formate — etwa für Eltern, junge Erwachsene oder Personen mit geringer Schulerfahrung. Sie unterscheiden sich in Tempo und Umfang, führen aber zum selben Abschluss.
Kosten und Teilnahmeverpflichtung
Die Teilnahme ist in der Regel mit einem Kostenbeitrag verbunden, von dem in bestimmten Konstellationen befreit werden kann — etwa bei Leistungsbezug. Über die Befreiung entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
In manchen Fällen ist die Teilnahme nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Verpflichtung wird von der Ausländerbehörde oder der Leistungsstelle ausgesprochen; ein Fernbleiben kann Folgen für Leistungen und Aufenthaltstitel haben.
Bei erfolgreichem Abschluss innerhalb bestimmter Fristen kommt eine teilweise Erstattung des Kostenbeitrags in Betracht. Es lohnt daher, den Kurs zügig abzuschließen statt ihn zu unterbrechen.
Praxis-Beispiel
Nach dem Integrationskurs mit bestandener Sprachprüfung schließt eine Teilnehmerin einen Berufssprachkurs für den kaufmännischen Bereich an und beginnt anschließend eine geförderte Weiterbildung.
Häufige Fragen zu Integrationskurs
Reicht der Integrationskurs für eine Ausbildung?
Meist nicht. Er führt auf ein Alltagsniveau; für Ausbildung und Beruf wird zusätzlich Fachsprache gebraucht. Dafür sind die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG vorgesehen.
Wer darf am Integrationskurs teilnehmen?
Die Berechtigung richtet sich nach § 44 AufenthG und hängt vom Aufenthaltsstatus ab. In bestimmten Fällen besteht auch eine Teilnahmeverpflichtung.
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Rechtsstand und Quellen
Zuletzt geprüft am 29. Juli 2026 · Kursweg-Redaktion
Teilnahmeberechtigung, Kostenbeteiligung und mögliche Teilnahmeverpflichtungen hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Verbindliche Auskunft erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Angaben zu Integrationskurs dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über eine Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle — in der Regel die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter — nach Prüfung Ihres konkreten Falls. Gesetzeslage, Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung.
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