Sicherheit & Schutz
sicherheitsdienst 34a

Drohnenabwehr: EU-Kompetenznachweis A1/A3 – Weiterbildung

Weiterbildung zur Erkennung, Bewertung und Abwehr drohnenbasierter Bedrohungen im Sicherheitsgewerbe, inklusive EU-Kompetenznachweis A1/A3 für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme.

Auf einen Blick

Dauermehrere WochenØ am Markt
Formatflexibelflexibel
KostenMeist voll gefördertauf Anfrage / Förderung
Finanzierung über Förderung möglich – mit Bildungsgutschein bis zu 100 % förderbar*

Überblick

Drohnen sind längst nicht mehr nur ein Hobby-Thema, sondern ein reales Sicherheitsrisiko für Veranstaltungen, kritische Infrastrukturen und sensible Liegenschaften. Diese Weiterbildung vermittelt, wie drohnenbasierte Bedrohungen erkannt, eingeordnet und abgewehrt werden, und schließt mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 der Luftfahrtbehörde (LBA) ab, der zum legalen Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme in den entsprechenden Kategorien berechtigt. Der Kurs verbindet damit sicherheitsfachliches Bedrohungsverständnis mit der formalen Qualifikation, die für den praktischen Drohnenbetrieb im Sicherheitskontext benötigt wird.

Berufliche FachweiterbildungInhaltsstand 02.07.2026

Kursprofil, Marktdaten und verfügbare Lernformen

Die folgenden Angaben stammen aus den Angeboten eines einzelnen Anbieters — es ist also kein Anbietervergleich, sondern das erfasste Angebot zu diesem Kurs. Konkrete Preise und Termine nennt der Anbieter im Beratungsgespräch.

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Anbieter

1

zu diesem Kurs erfasst

Angebote

18

diesem Kursprofil zugeordnete Angebote

Kommende Termine

0

an 16 erfassten Orten

Regionen

9 Bundesländer

inklusive Online- und Hybridangeboten, sofern vorhanden

Abschluss

Trägerzertifikat und EU-Kompetenznachweis A1/A3 (LBA)

Mögliche Förderwege

Bildungsgutschein · Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein · Qualifizierungschancengesetz

Lernformen

  • Combined Learning100 %

Zeitmodelle

  • Vollzeit100 %

Dauer im Markt

  • mehr als 1 Woche bis 1 Monat16×

Gemeldete Preisgruppen

  • 1.000–5.000 €16×

Häufige Kursorte

  • Neustadt an der Weinstraße
  • Gießen
  • Troisdorf
  • Heidelberg
  • Gelsenkirchen
  • Eschweiler

Bundesländer

  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Rheinland-Pfalz
  • Bremen

Vermittelte Kompetenzen

  • Drohnendetektion
  • Bedrohungsanalyse
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3
  • Luftraumrecht
  • Lagebewertung
  • Schutzbedarfsanalyse
  • Meldeketten
  • Sicherheitsgewerbe

Zugeordnete Zielberufe

  • Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (höherer technischer Dienst)3.137 Stellen/12 Mon.
  • Beamter/Beamtin im Justizvollzugsdienst (gehobener nichttechnischer Dienst)3.137 Stellen/12 Mon.
  • Beamter/Beamtin im Eichwesen (gehobener technischer Dienst)3.137 Stellen/12 Mon.

Datenbasis: 18 diesem Kurs zugeordnete Angebote sowie die dazu veröffentlichten Termindaten, Stand 19.08.2026. Mehrere Standorte eines Trägers zählen als ein Anbieter.

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Kursinhalte & Lernziele

Unbemannte Luftfahrtsysteme und rechtlicher Rahmen Der Einstieg schafft ein fundiertes technisches und rechtliches Verständnis der Systeme, um die es im Kurs geht. Die Teilnehmenden lernen die Bandbreite ziviler und sicherheitsrelevanter Drohnennutzung kennen und ordnen diese in den europäischen Rechtsrahmen ein.

  • Bauformen, Reichweiten und Einsatzprofile unbemannter Luftfahrtsysteme
  • Die EU-Kompetenzkategorien Open, Specific und Certified im Überblick
  • Rechtliche Grundlagen der EU-Drohnenverordnung und nationale Umsetzung
  • Betriebsbeschränkungen, Flughöhen und Flugverbotszonen
  • Genehmigungs- und Registrierungspflichten für Drohnenbetreiber

EU-Kompetenznachweis A1/A3: Prüfungsinhalte Dieser Block bereitet gezielt auf die Inhalte des EU-Kompetenznachweises A1/A3 vor, der zum Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 der Kategorie „offen" berechtigt.

  • Luftraumstruktur und Flugsicherung im unteren Luftraum
  • Betriebliche Einschränkungen der Unterkategorien A1 und A3
  • Sicherheitsabstände zu Personen und Menschenansammlungen
  • Meteorologische Einflussfaktoren auf den Drohnenbetrieb
  • Verhalten bei technischen Störungen und Notfallverfahren
  • Grundlagen der Flugleistung und Systemgrenzen gängiger Drohnentypen

Bedrohungsanalyse und Detektion Im Zentrum dieses Blocks steht die Perspektive der Gefahrenabwehr: Wie erkennt man eine drohnenbasierte Bedrohung, und mit welchen technischen Mitteln lässt sie sich detektieren?

  • Typische Bedrohungsszenarien durch unbemannte Luftfahrtsysteme
  • Methoden der Schutzbedarfsbewertung für Veranstaltungen und Liegenschaften
  • Technologien der Drohnendetektion: Radar, Funkortung, optische Systeme
  • Auswertung von Sensordaten zur Lagebeurteilung
  • Unterscheidung zwischen ziviler Nutzung und tatsächlicher Gefährdungslage
  • Grenzen und Zuverlässigkeit unterschiedlicher Detektionstechnologien

Lagebewertung, Reaktion und rechtliche Grenzen Der letzte inhaltliche Block verbindet die technische Detektion mit dem operativen Umgang bei einem konkreten Vorfall und den rechtlichen Grenzen möglicher Abwehrstrategien.

  • Verfahren der Lagebewertung bei erkannten Drohnenvorfällen
  • Meldeketten und Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Rechtliche Grenzen von Abwehr- und Störstrategien gegenüber Drohnen
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Luftsicherheitsbehörden und Betreibern
  • Koordination zwischen Sicherheitspersonal und externen Fachstellen
  • Nachbereitung und Auswertung von Vorfällen für künftige Schutzkonzepte

Praktisch orientieren sich die Übungen an realistischen Einsatzszenarien aus dem Veranstaltungs- und Liegenschaftsschutz: Die Teilnehmenden arbeiten mit exemplarischen Lagebildern, ordnen erkannte Signale technisch und rechtlich ein und entwickeln daraus angemessene Reaktionsschritte. Dabei wird durchgehend zwischen erlaubter ziviler Drohnennutzung und tatsächlich sicherheitsrelevanten Situationen unterschieden, da diese Abgrenzung im Berufsalltag zentral ist. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird als eigenständiger Prüfungsteil behandelt, dessen Inhalte sich an den offiziellen Vorgaben der Luftfahrtbehörde orientieren. Damit erwerben die Teilnehmenden nicht nur sicherheitsfachliches Wissen über Bedrohungen durch Dritte, sondern auch die formale Berechtigung, selbst unbemannte Luftfahrtsysteme in den entsprechenden Kategorien zu betreiben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sauberen Trennung zwischen erlaubter ziviler Drohnennutzung, etwa durch Hobbypiloten oder gewerbliche Anwendungen wie Vermessung und Inspektion, und tatsächlich sicherheitsrelevanten Vorfällen. Diese Unterscheidung ist im Berufsalltag anspruchsvoller, als es zunächst scheint: Nicht jede unangemeldete Drohne über einer Veranstaltung ist ein Angriff, aber jede unklare Situation muss zügig und methodisch korrekt bewertet werden, um weder unnötig zu eskalieren noch ein reales Risiko zu übersehen. Die Teilnehmenden üben deshalb an mehreren abgestuften Fallbeispielen, wie sich Beobachtungen, technische Detektionsdaten und Kontextwissen zu einer belastbaren Lageeinschätzung zusammenführen lassen.

Lernziele:

  • Unbemannte Luftfahrtsysteme und ihre Einsatzfelder im zivilen und sicherheitsrelevanten Bereich einordnen
  • Den europäischen Rechtsrahmen für den Drohnenbetrieb und die EU-Kompetenzkategorien verstehen
  • Die Anforderungen für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 fachlich durchdringen
  • Drohnenbasierte Bedrohungsszenarien systematisch analysieren
  • Schutzbedarfe für Veranstaltungen, Liegenschaften und Infrastrukturen bewerten
  • Technologien der Drohnendetektion und ihre Funktionsweise einordnen
  • Lagebilder bei drohnenbezogenen Vorfällen erstellen und bewerten
  • Rechtliche Grenzen von Abwehrstrategien gegenüber unbemannten Luftfahrtsystemen kennen
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Luftsicherheitsstellen bei Vorfällen einordnen
  • Betriebsbeschränkungen, Flugverbotszonen und Genehmigungsverfahren anwenden
  • Risikoeinschätzungen für unterschiedliche Drohnentypen und Nutzlasten vornehmen
  • Grundlegende Meldeketten und Dokumentationspflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen anwenden

Zielgruppe & Voraussetzungen

Der Kurs richtet sich an Personen im Sicherheitsgewerbe, die berufliche Perspektiven im wachsenden Feld der Luftraumsicherung und Drohnenabwehr aufbauen oder ausbauen möchten.

  • Sicherheitsfachkräfte, die ihr Aufgabenfeld um Luftraumsicherung erweitern möchten
  • Personen mit Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe, die sich spezialisieren wollen
  • Berufs- oder Quereinsteiger:innen mit Interesse an technischer Gefahrenabwehr
  • Mitarbeitende im Veranstaltungs- oder Objektschutz mit Bezug zu Drohnenrisiken
  • Personen, die den EU-Kompetenznachweis A1/A3 für den eigenen Drohnenbetrieb anstreben

Gemeinsam ist den Teilnehmenden meist ein bestehender Bezug zum Sicherheitsgewerbe, sei es durch eine abgeschlossene Ausbildung, praktische Berufserfahrung im Objekt- oder Veranstaltungsschutz oder ein technisches Interesse an unbemannten Luftfahrtsystemen. Der Kurs eignet sich sowohl für Personen, die bereits im Sicherheitsdienst tätig sind und ihr Aufgabenprofil erweitern möchten, als auch für Quereinsteiger:innen mit einschlägiger Vorbildung, die gezielt in ein spezialisiertes, wachsendes Themenfeld einsteigen wollen.

Voraussetzungen:

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Ausbildung im relevanten Bereich, ein Studium beziehungsweise ein abgebrochenes Hochschulstudium oder ausreichende einschlägige Berufserfahrung. Erforderlich sind zudem sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie grundlegende EDV-Kenntnisse; Englischkenntnisse sind hilfreich, aber nicht zwingend. Für eine spätere Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe verlangen viele Arbeitgeber ein eintragungsfreies Führungszeugnis, teils auch einen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst.

Ablauf & Abschluss

Die Weiterbildung verbindet rechtliches und technisches Fachwissen mit szenariobasierten Übungen zur Bedrohungs- und Lagebewertung. Theorieeinheiten zu Luftrecht, Detektionstechnik und Einsatztaktik wechseln sich mit der Arbeit an exemplarischen Vorfallsszenarien ab, sodass die Teilnehmenden das Erlernte unmittelbar auf realistische Situationen aus dem Sicherheitsalltag anwenden können.

Der Kurs gliedert sich in die rechtlich-technischen Grundlagen unbemannter Luftfahrtsysteme, die gezielte Vorbereitung auf den EU-Kompetenznachweis A1/A3 sowie die sicherheitsfachlichen Module zu Detektion, Bedrohungsanalyse und Lagebewertung. Der Umfang ist so bemessen, dass sowohl die formale Prüfungsvorbereitung als auch die praxisnahe Einordnung von Bedrohungsszenarien ausreichend Raum erhalten.

Die Weiterbildung schließt mit einem Trägerzertifikat sowie dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 der Luftfahrtbehörde (LBA) ab. Dieser Nachweis ist eine offizielle Qualifikation, die zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie berechtigt.

Nutzen & Perspektiven

Drohnen verändern das Bedrohungsbild im Sicherheitsgewerbe spürbar: Veranstalter, Betreiber kritischer Infrastrukturen und Liegenschaftseigentümer stehen zunehmend vor der Frage, wie sie sich gegen unautorisierte Drohnenflüge absichern können. Fachkräfte, die sowohl die technische Detektionsseite als auch die rechtlichen Grenzen möglicher Reaktionen verstehen, decken eine Kompetenzlücke ab, die viele klassische Sicherheitsausbildungen bislang nicht abdecken. Der Doppelcharakter dieser Weiterbildung ist ihr besonderer Wert: Wer den Kurs abschließt, versteht nicht nur, wie fremde Drohnen erkannt und bewertet werden, sondern erwirbt mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 auch die formale Berechtigung, selbst unbemannte Luftfahrtsysteme regelkonform zu betreiben. Das eröffnet Einsatzfelder, die reine Theorie-Schulungen nicht abdecken können, etwa den kontrollierten Einsatz eigener Systeme zu Aufklärungs- oder Überwachungszwecken im professionellen Rahmen. Für den weiteren beruflichen Weg im Sicherheitsgewerbe ist diese Spezialisierung ein klares Differenzierungsmerkmal gegenüber allgemeinen Sicherheitsqualifikationen. Luftraumsicherung und Drohnenabwehr sind ein wachsendes Themenfeld, in dem Nachfrage nach fachlich fundiertem Personal absehbar zunimmt, etwa bei Großveranstaltungen, im Schutz kritischer Infrastrukturen oder in spezialisierten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen.

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Arbeitsmarkt-Report

Kaufmännische Sachbearbeitung verlagert sich Richtung digitale Prozesse (DATEV-, SAP-, Salesforce-Kenntnisse). Wer klassische Buchhaltung mit ERP/Tool-Wissen kombiniert, ist überdurchschnittlich gefragt; Reine Routine-Sachbearbeitung verliert.

Einstieg (0-2 J.):32.000–40.000 €
Mittel (3-7 J.):42.000–55.000 €
Senior (8+ J.):58.000–78.000 €

Zielberufe & offene Stellen

Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.

  • Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (höherer technischer Dienst)
    3.137 Stellen
  • Beamter/Beamtin im Justizvollzugsdienst (gehobener nichttechnischer Dienst)
    3.137 Stellen
  • Beamter/Beamtin im Eichwesen (gehobener technischer Dienst)
    3.137 Stellen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Es handelt sich um eine offizielle Qualifikation der Luftfahrtbehörde (LBA), die zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme in den Unterkategorien A1 und A3 der Kategorie „offen" berechtigt. Er ist Bestandteil des Kursabschlusses.

Lernt man nur, Drohnen abzuwehren, oder auch, selbst welche zu fliegen?

Beides. Der Kurs vermittelt sicherheitsfachliches Wissen zur Erkennung und Bewertung fremder Drohnenbedrohungen und gleichzeitig die formale Berechtigung, über den EU-Kompetenznachweis A1/A3 selbst unbemannte Luftfahrtsysteme regelkonform zu betreiben.

Brauche ich eine Vorbildung im Sicherheitsgewerbe?

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung, ein Studium oder ausreichende Berufserfahrung im relevanten Bereich sowie sichere Deutschkenntnisse. Eine spezifische Vorbildung im Sicherheitsgewerbe ist nicht zwingend erforderlich.

Welche Technologien zur Drohnendetektion werden behandelt?

Der Kurs behandelt unter anderem Radar-, Funkortungs- und optische Detektionssysteme sowie deren Auswertung für die Lagebeurteilung und die jeweiligen Grenzen der Zuverlässigkeit.

Werden auch rechtliche Grenzen von Abwehrmaßnahmen thematisiert?

Ja. Ein eigener Themenblock behandelt die rechtlichen Grenzen von Abwehr- und Störmaßnahmen gegenüber Drohnen sowie die Zusammenarbeit mit Polizei und Luftsicherheitsbehörden bei Vorfällen.