Überblick
Die Weiterbildung „Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung — ESRS" richtet sich an erfahrene Nachhaltigkeitsfachkräfte, die das neue europäische Berichterstattungsframework kennen und beherrschen müssen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, der sukzessive Tausende von Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen nach einheitlichen Standards — den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) — zu berichten. Dieser Kurs erschließt das Gesamtsystem: von den ESRS-Grundlagenstandards und thematischen Standards über die Wesentlichkeitsanalyse bis zur Verzahnung mit der EU-Taxonomie und internationalen Rahmenwerken wie GRI und den SDGs.
Kursinhalte & Lernziele
CSRD-Grundlagen und regulatorischer Rahmen Das erste Modul schafft den übergeordneten Orientierungsrahmen. Teilnehmende verstehen, warum die CSRD die bisherige NFRD ablöst, welchen Unternehmenskreis sie betrifft und wie die ESRS als technisches Regelwerk darin eingebettet sind. Auch die Rolle der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) bei der Entwicklung der Standards wird beleuchtet.
- Von der NFRD zur CSRD: Erweiterung des Anwendungsbereichs und Verschärfung der Anforderungen
- Zeitplan der CSRD-Einführungsphasen: große kapitalmarktorientierte Unternehmen zuerst, dann KMU
- Verhältnis von CSRD und ESRS: Richtlinie versus delegierte Verordnung
- EFRAG und die Entstehungsgeschichte der ESRS: europäische Regulierungsstrategie
- Aktueller Stand der CSRD-Umsetzung in Deutschland (CSRD-Umsetzungsgesetz)
- Verknüpfung mit EU Green Deal, Sustainable Finance Agenda und Taxonomie-Verordnung
ESRS-Architektur: Übergreifende und thematische Standards Das zweite Modul erschließt die innere Logik der ESRS-Struktur. ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben) bilden das Fundament; die zwölf thematischen Standards decken Umwelt (E1 bis E5), Soziales (S1 bis S4) und Unternehmensführung (G1) ab.
- ESRS 1: Grundsätze, Berichterstattungsgrenzen, Zeitreihen und Vergleichbarkeit
- ESRS 2: Allgemeine Angaben — Unternehmensstrategie, Governance, wesentliche IROs
- Thematische Umweltstandards E1 (Klimawandel), E2 (Umweltverschmutzung), E3 (Wasser), E4 (Biodiversität), E5 (Kreislaufwirtschaft)
- Thematische Sozialstandards S1 (eigene Belegschaft), S2 (Beschäftigte in der Wertschöpfungskette), S3 (betroffene Gemeinschaften), S4 (Verbraucher)
- G1 (Unternehmensführung): Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung, politisches Engagement
- Glossar und Anhänge der ESRS: Datenpunkte, Phaseneinführung, verpflichtende vs. freiwillige Angaben
Doppelte Wesentlichkeit, EU-Taxonomie und Prüfung Das dritte Modul behandelt die methodischen Kernkonzepte der ESRS-Anwendung. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist für viele Unternehmen der aufwendigste Schritt im Berichterstattungsprozess — dieser Abschnitt zeigt, wie sie strukturiert und dokumentiert wird.
- Doppelte Wesentlichkeit: Auswirkungswesentlichkeit (Inside-out) und finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in)
- Identifikation und Bewertung wesentlicher Impacts, Risks and Opportunities (IROs)
- Stakeholder-Einbindung in den Wesentlichkeitsprozess
- EU-Taxonomie im Zusammenspiel mit ESRS E1: CapEx/OpEx-Ausrichtungsquoten und Green Asset Ratio
- Anforderungen an externe Prüfung: Limited Assurance in der Einführungsphase, Perspektive Reasonable Assurance
- Digitale Berichterstattung: XBRL/ESEF-Anforderungen und Datenpunkte-Taxonomie
Internationale Rahmenwerke und Zukunftsentwicklungen Das vierte Modul ordnet die ESRS in den globalen Nachhaltigkeitsstandard-Kontext ein und gibt einen Ausblick auf absehbare regulatorische Entwicklungen.
- GRI-Standards und ihr Verhältnis zu ESRS: Interoperabilität und Unterschiede
- TCFD-Empfehlungen als Vorläufer von ESRS E1
- ISSB/IFRS S1 und S2: Abgleich mit ESRS für international berichtende Unternehmen
- SDGs und ihr Mapping auf die ESRS-thematischen Standards
- Sektorspezifische ESRS-Standards (ESRS LSME, sektorale Standards in Entwicklung)
- Omnibus-Paket der EU-Kommission 2025: Vereinfachungen und Änderungen im Überblick
Abschließend werden die Kenntnisse aus allen Modulen in einem praxisorientierten Arbeitsblock zusammengeführt. Teilnehmende üben, eigene wesentliche Themen zu identifizieren, Datenpunktlisten abzuleiten und erste Berichterstattungsstrukturen zu skizzieren.
- Gruppenaufgabe Wesentlichkeitsanalyse: Branchenspezifische IRO-Identifikation und Bewertungsmatrix
- Übungsfall ESRS E1: Datenanforderungen für Scope-1/2/3-Emissionen und EU-Taxonomie-Ausrichtung
- Vergleich GRI- und ESRS-Berichterstattung für einen Musterbericht
- Diskussion aktueller Umsetzungsfragen aus der Unternehmenspraxis der Teilnehmenden
- Selbstcheck: Welche ESRS-Standards sind für das eigene Unternehmen wesentlich?
- Analyse eines veröffentlichten CSRD-Berichts eines Unternehmens der ersten Welle
- XBRL-Datenpunkte: Übungsfall zur Zuordnung von Berichtsinhalten zu ESRS-Datenpunkten
- Schnittstelle ESRS S2 und LkSG: Welche Lieferkettendaten fließen in die Berichterstattung?
- Diskussion der Omnibus-Vereinfachungen: Was ändert sich für wen?
- Transfer: ESRS-Wesentlichkeitsmatrix für das eigene Unternehmen entwerfen
- Q&A und Auslegungsfragen aus der laufenden Erst-Implementierung der Teilnehmenden
Lernziele:
- Gesetzgebungsarchitektur der CSRD einschließlich Inkrafttretungs-Zeitplan und betroffenem Unternehmenskreis erläutern
- Zusammenhang zwischen CSRD und ESRS als delegierte Verordnung der EU-Kommission verstehen
- Struktur der ESRS kennen: übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie alle thematischen Standards (E1 bis E5, S1 bis S4, G1)
- Doppelte Wesentlichkeit als Kernkonzept der ESRS anwenden: Auswirkungswesentlichkeit und finanzielle Wesentlichkeit bestimmen
- EU-Taxonomie und ihre Verzahnung mit der ESRS-Berichterstattung (insbesondere E1) verstehen
- Internationale Rahmenwerke GRI, TCFD und ISSB/IFRS S1/S2 in Bezug zu ESRS setzen
- Zusammenhang zwischen ESRS und den SDGs der Vereinten Nationen herstellen
- Glossar und Anhänge der ESRS für die praktische Berichterstattung nutzen
- Anforderungen an externe Prüfung (Limited Assurance, Reasonable Assurance) einordnen
- Wertschöpfungskette in der ESRS-Berichterstattung abbilden und Stakeholder-Perspektiven integrieren
- Handlungsbedarfe im eigenen Unternehmen aus dem ESRS-Anforderungsprofil ableiten
- Aktuelle regulatorische Entwicklungen (Omnibus-Paket, sektorspezifische ESRS) einordnen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Fachkräfte, die bereits im Nachhaltigkeitsmanagement tätig sind und ihre Kenntnisse auf das neue europäische Berichterstattungsrecht ausrichten wollen. Vorwissen in allgemeinen Nachhaltigkeitsthemen oder CSR-Management wird vorausgesetzt.
- Nachhaltigkeitsmanager:innen in Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die unter die CSRD fallen
- CSR-Beauftragte, die die Berichterstattung nach ESRS verantworten oder koordinieren
- Finanz- und Controllingfachkräfte, die ESRS-Datenpunkte in Reporting-Systeme integrieren
- Wirtschaftsprüfer:innen und Berater:innen, die Unternehmen bei der CSRD-Umsetzung begleiten
- Investor-Relations-Fachkräfte mit Fokus auf ESG-Transparenz gegenüber Kapitalmärkten
Der Kurs setzt einen Hochschulabschluss — bevorzugt in Sozial-, Wirtschafts- oder Umweltwissenschaften — sowie nachweisliche berufliche Schwerpunkte im Nachhaltigkeitsmanagement voraus. Grundlegende digitale Kenntnisse und sehr gute Deutschkenntnisse sind erforderlich. Eine abgeschlossene Weiterbildung als CSR-/Nachhaltigkeitsmanager:in oder eine gleichwertige nachgewiesene Qualifikation ist die Eingangsvoraussetzung für diesen Aufbaukurs.
Ablauf & Abschluss
Komplexe Normentexte werden durch kommentierte Leseübungen und strukturierte Erarbeitungsphasen erschlossen. Gruppenarbeiten zu Wesentlichkeitsanalysen und Fallstudien aus verschiedenen Branchen sichern den Anwendungsbezug. Aktuelle Entwicklungen — etwa das Omnibus-Paket der EU-Kommission — werden laufend einbezogen, sodass die Weiterbildung stets dem Stand der Regulierung entspricht. Die Weiterbildung findet im Vollzeit- oder kombinierten Lernformat statt.
Die Weiterbildung ist als Aufbaukurs konzipiert, der auf vorhandenem Nachhaltigkeitswissen aufbaut und gezielt die ESRS-Kompetenz ausbaut. Die genaue Dauer variiert je Anbieter; insgesamt stehen über 92 Termine zur Verfügung.
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmende eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die die vertiefte Auseinandersetzung mit den ESRS und der CSRD dokumentiert. Das Zertifikat weist spezifisch aus, dass Kompetenzen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem aktuellen EU-Standard erworben wurden.
Nutzen & Perspektiven
Die CSRD ist keine abstrakte Regulierung — sie ist eine operative Herausforderung, die Unternehmen ab Berichtsjahr 2024 (erste Welle) konkret zwingt, Nachhaltigkeitsinformationen in einer Qualität zu berichten, die externe Prüfung standhält. Wer die ESRS beherrscht, ist für das eigene Unternehmen unmittelbar nützlich: in der Wesentlichkeitsanalyse, in der Datenbeschaffung entlang der Wertschöpfungskette und in der Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern. Auf dem Arbeitsmarkt ist diese Spezialkompetenz aktuell rar. Die Nachfrage nach Fachkräften, die ESRS nicht nur dem Namen nach kennen, sondern konkrete Datenpunkte erheben, auswerten und berichten können, übersteigt das Angebot erheblich — gerade in der Phase der Erstanwendung, in der Unternehmen mit der Umsetzung beginnen. Wer diese Lücke füllt, positioniert sich als unverzichtbarer Teil des Berichterstattungsteams. Darüber hinaus stärkt das vertiefte Verständnis internationaler Rahmenwerke — GRI, TCFD, ISSB — die Fähigkeit, mit globalen Konzernen, internationalen Investoren und ausländischen Regulatoren auf Augenhöhe zu kommunizieren. Diese Schnittstellenkompetenz zwischen europäischem und globalem Nachhaltigkeitsreporting ist langfristig eine der wertvollsten Qualifikationen im Bereich ESG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die ESRS und warum sind sie relevant?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das technische Regelwerk der CSRD — sie legen fest, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung berichten müssen. Für berichtspflichtige Unternehmen sind sie ab 2024 bzw. 2025 verpflichtend anwendbar.
Was bedeutet „doppelte Wesentlichkeit" in der Praxis?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass ein Thema sowohl aus Auswirkungsperspektive (wie wirkt das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?) als auch aus finanzieller Perspektive (wie wirken Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen?) bewertet wird. Beide Dimensionen müssen dokumentiert und in die Berichterstattung einbezogen werden.
Wie verhalten sich ESRS und GRI-Standards zueinander?
GRI und ESRS überschneiden sich in vielen Themenbereichen, sind aber nicht deckungsgleich. Wer bereits nach GRI berichtet, hat eine gute Ausgangsposition, muss jedoch ESRS-spezifische Datenpunkte, die doppelte Wesentlichkeit und die EU-Taxonomieverknüpfung zusätzlich etablieren.
Für wen ist dieser Kurs nicht geeignet?
Der Kurs ist ein Aufbaukurs und setzt fundierte Vorkenntnisse im Nachhaltigkeitsmanagement voraus. Personen ohne Berufserfahrung in CSR oder Nachhaltigkeitsmanagement sollten zunächst eine Grundlagenweiterbildung absolvieren.
Welche Änderungen bringt das EU-Omnibus-Paket für die CSRD?
Das Omnibus-Paket der EU-Kommission 2025 sieht unter anderem eine Reduzierung des berichtspflichtigen Unternehmenskreises und eine Vereinfachung bestimmter Datenpunktanforderungen vor. Der Kurs berücksichtigt den aktuellen regulatorischen Stand und erläutert, welche Änderungen praktische Auswirkungen haben.
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