Sicherheit & Schutz
sicherheitsdienst 34a

Wach- und Sicherheitskraft §34a GewO + PC-Kenntnisse – Kurs

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) inklusive PC-Grundkenntnisse mit Microsoft 365 — für den strukturierten Einstieg in den Sicherheitsdienst.

Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:

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Kurzantworten zum Kurs

Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung

Wie lange dauert der Kurs?
Die Weiterbildung ist als mehrwöchige Vollzeitkursstruktur angelegt. Genaue Termine, Stundenpläne und Formate (Präsenz, Online oder Kombination) variieren je nach Anbieter. Klären Sie Dauer und Starttermine direkt mit dem ausführenden Kursanbieter. Details
Welcher Abschluss ist vorgesehen?
Bei erfolgreich abgelegter externer Sachkundeprüfung erhalten Sie das IHK-Zertifikat nach § 34a GewO, das bundesweit gesetzlich anerkannt ist und den Einsatz in allen prüfungspflichtigen Tätigkeitsbereichen des Sicherheitsgewerbes erlaubt. Ergänzend stellen die Anbieter ein trägerinternes… Details
Welche Voraussetzungen gelten?
Für die Zulassung zur Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe ist ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis gesetzlich vorgeschrieben. Dieses sollte rechtzeitig vor Kursbeginn bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind notwendig, da die… Details

Worum geht es in diesem Kurs?

Wer als Wach- und Sicherheitskraft tätig sein möchte, kommt an der Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung nicht vorbei. Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsqualifikation für den Einsatz in sensiblen Bereichen — von der Citystreife über den Objektschutz bis hin zur Veranstaltungsabsicherung. Dieser Kurs bereitet gezielt und umfassend auf genau diese IHK-Prüfung vor und ergänzt das sicherheitsfachliche Wissen durch PC-Grundkenntnisse mit Microsoft 365, die im modernen Sicherheitsalltag zunehmend unabdingbar sind. Digitale Meldeketten, elektronische Berichterstattung und Schichtkommunikation per Teams gehören heute zur täglichen Arbeit vieler Sicherheitskräfte — und dieser Kurs stellt sicher, dass Absolventinnen und Absolventen auch auf dieser Ebene einsatzbereit sind.

Was lernst du in diesem Kurs?

Rechtliche Grundlagen des Sicherheitsgewerbes Dieser Kernbereich des Kurses vermittelt das gesamte rechtliche Fundament, auf dem sicherheitsdienstliche Tätigkeit in Deutschland gründet. Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO prüft dieses Wissen systematisch ab — und ein sicheres Rechtsverständnis ist zugleich Grundvoraussetzung dafür, im Dienst keine Fehler zu machen, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen haben könnten.

  • Gewerbeordnung § 34a: Voraussetzungen, Anwendungsbereich, Ausweispflicht
  • Bürgerliches Gesetzbuch: Notwehr, Nothilfe, Notwehrexzess, Besitzrechte
  • Strafrecht: Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Diebstahl im Sicherheitskontext
  • Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafprozessrecht: vorläufige Festnahme, Jedermannsrechte
  • Datenschutzrecht (DSGVO): zulässige Datenerhebung, Videoüberwachung, Auskunftspflichten
  • Bewachungsverordnung: Pflichten des Bewachungsunternehmens und der Wachperson

Einsatztaktik, Gefahrenabwehr und Deeskalation Sicherheitsarbeit ist Kommunikationsarbeit, bevor sie körperliche Intervention wird. Dieser Abschnitt vermittelt praxisnahe Handlungsschemata für typische Einsatzsituationen — von der routinemäßigen Zutrittskontrolle bis zur Eskalationsphase. Besonderer Wert liegt auf dem Deeskalationstraining, das die Häufigkeit physischer Konfrontationen im Berufsalltag deutlich reduzieren kann.

  • Kommunikation und Deeskalation: verbale und nonverbale Strategien
  • Taktisches Verhalten beim Einschreiten und bei der vorläufigen Festnahme
  • Umgang mit aggressiven und psychisch auffälligen Personen
  • Verhalten bei Verdacht auf Straftaten: Dokumentieren, informieren, sichern
  • Brandschutzgrundlagen und Verhalten im Brandfall
  • Zusammenarbeit mit Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr

Erste Hilfe und Verhalten in Notfallsituationen Wach- und Sicherheitskräfte sind häufig die erste Instanz am Einsatzort — ob bei einem medizinischen Notfall auf einem Firmengelände oder bei einem Unfall bei einer Veranstaltung. Die Grundlagen der Ersten Hilfe gehören daher zum rechtlich verankerten Lehrinhalt der Sachkundeausbildung.

  • Herzdruckmassage und Atemwegssicherung (BLS-Algorithmus)
  • Schockversorgung, Wundversorgung, Lagerung
  • Umgang mit dem automatisierten externen Defibrillator (AED)
  • Notruf richtig absetzen: Wer, Was, Wo, Wie viele Verletzte
  • Rechtliche Pflicht zur Hilfeleistung (§ 323c StGB)

PC-Grundkenntnisse und Microsoft 365 im Sicherheitsdienstalltag Dieser Bereich ist kein eigenständiger IT-Kurs, sondern ein praxisorientierter Baustein, der unmittelbar auf die Arbeitsrealität moderner Sicherheitsdienste zugeschnitten ist. Digitale Schichtübergaben, elektronische Dienstpläne und Kommunikation über MS Teams sind heute Standardwerkzeuge.

  • Grundlegende Computerbedienung: Dateiverwaltung, Betriebssystem, Browser
  • Microsoft Outlook: E-Mails verfassen, empfangen, verwalten; Kalender führen
  • Microsoft Teams: Besprechungen einrichten, beitreten, Chatnachrichten nutzen
  • Online-Besprechungen und hybride Schichtbriefings durchführen
  • Digitale Berichte und Meldungen in Textverarbeitungsprogrammen erstellen
  • Grundlagen der IT-Sicherheit: Passwortpolicies, Phishing erkennen, sichere Gerätenutzung

Einsatzbereiche und Berufsprofil im Sicherheitsgewerbe Zum Abschluss des Kurses erhalten Teilnehmende einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsfelder der Sicherheitsbranche — von Objekt- und Werkschutz über Personenschutz bis hin zu Veranstaltungssicherheit und Citystreife — und können einschätzen, welches Profil zu ihren Stärken und Interessen passt.

  • Tätigkeitsfelder: Objektschutz, Werkschutz, Personenschutz, Doorman, Citystreife
  • Karrierepfade und Aufstiegsmöglichkeiten im Sicherheitsgewerbe
  • Tarifrecht und Vergütungsstrukturen in der Branche
  • Verschwiegenheitspflicht und professionelle Außenwirkung
  • Dokumentation und Berichterstellung: Dienstbuch, Meldungen, Protokolle
  • Berufliches Selbstverständnis: Neutralität, Verhältnismäßigkeit, Teamarbeit

Der Kurs schließt mit einer umfassenden Wiederholung des prüfungsrelevanten Stoffes aus allen Bereichen des § 34a GewO-Curriculums. Die IHK-Sachkundeprüfung wird extern abgenommen und ist bundesweit anerkannt.

Lernziele:

  • Rechtliche Grundlagen des Sicherheitsgewerbes nach Gewerbeordnung und Bürgerlichem Gesetzbuch kennen und anwenden
  • Strafrecht und Strafprozessrecht im Kontext sicherheitsdienstlicher Tätigkeit verstehen
  • Datenschutz nach DSGVO und sicherheitsrelevante Vorschriften im Berufsalltag umsetzen
  • Grundlagen der Einsatztaktik, des Umgangs mit Personen und der Deeskalation situationsgerecht einsetzen
  • Erste Hilfe und die Pflicht zur Hilfeleistung kennen und im Ernstfall handeln können
  • Umgang mit gefährlichen Situationen, Einschreiten und Dokumentation korrekt durchführen
  • Grundfunktionen von Microsoft 365 (Outlook, Teams) für die berufliche Kommunikation nutzen
  • Schriftliche Berichte und Meldungen im Sicherheitsdienst strukturiert erstellen
  • Schichtplanung und digitales Meldewesen in gängiger Betriebssoftware bedienen
  • Berechtigungen und Befugnisse einer Sicherheitskraft klar von hoheitlichen Rechten abgrenzen
  • Verhaltensregeln in Notfallsituationen kennen und routiniert anwenden
  • Prüfungsrelevante Inhalte aus dem § 34a-Curriculum systematisch wiederholen und festigen

Für wen ist der Kurs geeignet?

Dieser Kurs richtet sich an Personen, die einen strukturierten Einstieg in die Sicherheitsbranche suchen und die gesetzlich geforderte Qualifikation erwerben möchten.

  • Personen ohne Vorerfahrung im Sicherheitsgewerbe, die einen Neustart planen
  • Quereinsteiger aus anderen Branchen, die eine zukunftssichere Berufsalternative suchen
  • Arbeitssuchende, die gezielt für Einsätze im Objekt-, Werk- oder Veranstaltungsschutz qualifiziert werden möchten
  • Personen mit Bundeswehr- oder Polizeihintergrund, die in die private Sicherheitswirtschaft wechseln wollen
  • Personen, die bereits als Sicherheitskraft tätig sind und die Sachkundeprüfung noch nicht absolviert haben
Voraussetzungen:

Für die Zulassung zur Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe ist ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis gesetzlich vorgeschrieben. Dieses sollte rechtzeitig vor Kursbeginn bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind notwendig, da die Sachkundeprüfung auf Deutsch stattfindet und der Berufsalltag schriftliche Dokumentation erfordert. Programmierkenntnisse oder IT-Vorkenntnisse sind für diesen Kurs ausdrücklich nicht erforderlich — der PC-Teil beginnt mit den absoluten Grundlagen.

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

Der Kurs wechselt zwischen Unterrichtseinheiten mit rechtlichem und taktischem Stoff und praxisorientierten Übungen. Im rechtlichen Teil werden Fallbeispiele genutzt, um abstrakte Paragraphen in konkrete Handlungssituationen zu übersetzen. Für den PC-Teil arbeiten Teilnehmende direkt mit den Anwendungen und absolvieren praxisnahe Aufgaben aus dem Sicherheitsdienstalltag. Die intensive Prüfungsvorbereitung umfasst die Auseinandersetzung mit dem Prüfungsformat der IHK und typischen Aufgabenstellungen des § 34a GewO-Curriculums.

Die Weiterbildung ist als mehrwöchige Vollzeitkursstruktur angelegt. Genaue Termine, Stundenpläne und Formate (Präsenz, Online oder Kombination) variieren je nach Anbieter. Klären Sie Dauer und Starttermine direkt mit dem ausführenden Kursanbieter.

Bei erfolgreich abgelegter externer Sachkundeprüfung erhalten Sie das IHK-Zertifikat nach § 34a GewO, das bundesweit gesetzlich anerkannt ist und den Einsatz in allen prüfungspflichtigen Tätigkeitsbereichen des Sicherheitsgewerbes erlaubt. Ergänzend stellen die Anbieter ein trägerinternes Zertifikat über den Kursabschluss einschließlich der PC-Grundkenntnisse aus.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Die Sicherheitsbranche ist ein Wachstumsmarkt mit stabiler Nachfrage — und das IHK-Zertifikat nach § 34a GewO ist die Eintrittskarte in einen erheblichen Teil davon. Mit diesem Nachweis steht Ihnen nicht nur der Einstieg als Wachperson offen, sondern auch spezialisierte Bereiche wie Citystreife, Türsicherung, Veranstaltungsschutz und Objektschutz, die ohne Sachkundenachweis gesetzlich nicht erlaubt sind. Die Ergänzung durch PC-Kenntnisse mit Microsoft 365 ist dabei strategisch klug: Sicherheitsdienste sind zunehmend digital aufgestellt. Wer von Anfang an souverän mit Outlook und Teams umgeht, elektronische Dienstberichte verfassen kann und sich in einer softwaregestützten Schichtplanung zurechtfindet, ist von Tag eins an vollständig einsatzbereit — ohne betriebliche Einarbeitung auf der technischen Seite. Langfristig bietet die Sachkundeprüfung auch eine Basis für Karriereschritte in der Sicherheitsbranche: Werkschutz-Fachkraft, Sicherheitsfachmann/-frau (IHK) oder der Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) sind aufbauende Qualifikationen, für die der § 34a-Nachweis typischerweise Voraussetzung ist.

Welche Förderung passt zu dir?

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Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Wach- und Sicherheitskraft
  • Sicherheitsmitarbeiter/in
  • Objektschützer/in
  • Werkschutzfachkraft
  • Veranstaltungssicherheitskraft

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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So finanziert sich Kursweg: Bildungsanbieter zahlen ein Entgelt für die Weitergabe deiner Anfrage — für dich bleibt sie kostenlos. Details zum Geschäftsmodell.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und warum ist sie wichtig?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Wach- und Sicherheitskräfte, die in bestimmten Tätigkeitsbereichen — etwa an öffentlich zugänglichen Orten, im Bereich Citystreife oder als Türsteher — eingesetzt werden. Sie wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen und weist nach, dass die Kandidatin oder der Kandidat die gesetzlichen, rechtlichen und taktischen Grundlagen des Sicherheitsgewerbes beherrscht.

Warum sind PC-Kenntnisse Teil dieses Sicherheitskurses?

Der moderne Sicherheitsalltag beinhaltet zunehmend digitale Meldewesen, elektronische Berichtserstellung, Schichtplanung per Software und Kommunikation über Teams oder Outlook. Die PC-Grundkenntnisse mit Microsoft 365 befähigen Teilnehmende, diese Anforderungen professionell zu erfüllen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um einen IT-Kurs — vermittelt werden Anwenderkenntnisse, die im Berufsalltag einer Sicherheitskraft unmittelbar relevant sind.

Ist der Kurs ein IT-Kurs oder ein Sicherheitskurs?

Eindeutig ein Sicherheitskurs. Der Schwerpunkt liegt auf dem Stoff der § 34a GewO-Sachkundeprüfung: Recht, Einsatztaktik, Gefahrenabwehr, Verhalten in Konfliktsituationen. Die PC-Kenntnisse mit Microsoft 365 sind ein praxisorientierter Zusatzbaustein, der den Berufsalltag abdeckt.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Bei erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung erhalten Sie das IHK-Zertifikat nach § 34a GewO, das bundesweit anerkannt ist. Ergänzend erhalten Sie ein trägerinternes Zertifikat über die absolvierten Kursmodule einschließlich der PC-Grundkenntnisse.

Muss das polizeiliche Führungszeugnis beim Kursstart bereits vorliegen?

Das eintragsfreie polizeiliche Führungszeugnis ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und sollte rechtzeitig vor Kursbeginn beantragt werden. Detaillierte Fristen und Anforderungen klären Sie am besten direkt beim Anbieter.