Überblick
Entsorgungsfachbetriebe, die mit der Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung oder Beseitigung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle befasst sind, unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen. Die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) schreiben vor, dass auch sonstiges Personal — also Mitarbeitende außerhalb der Leitungsebene — über eine nachgewiesene Sachkunde verfügen muss. Dieser Lehrgang vermittelt in 36 Unterrichtseinheiten das rechtliche Fundament sowie das Praxiswissen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Entsorgungsbetrieben benötigen, um ihre Aufgaben rechtskonform und sicher auszuführen.
Kursinhalte & Lernziele
Kreislaufwirtschaftsrecht Das Herzstück des deutschen Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieser Block vermittelt Struktur, Ziele und Kernpflichten des KrWG sowie die darauf basierenden Rechtsverordnungen — von der Gewerbeabfallverordnung bis zur Nachweisverordnung. Die Teilnehmenden lernen, welche Anforderungen das Gesetz an Erzeuger, Besitzer und Entsorger stellt.
- Aufbau und Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
- Auf Grundlage des KrWG ergangene Rechtsverordnungen (z. B. AVV, NachweisV, GewAbfV)
- Grundbegriffe: Abfall, Erzeuger, Besitzer, Verwertung, Beseitigung
- Hierarchie der Abfallbewirtschaftung (Vermeidung > Vorbereitung > Verwertung > Beseitigung)
- Registerpflichten und Nachweisführung im Betrieb
- Aktuelle Entwicklungen im Kreislaufwirtschaftsrecht
EU-Recht und internationale Abfallverbringung Abfall macht an Landesgrenzen nicht halt. Dieser Abschnitt behandelt die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die Abfallverbringungsverordnung sowie inter- und supranationale Übereinkommen wie das Basler Übereinkommen. Gerade für Entsorgungsbetriebe, die grenzüberschreitend tätig sind oder mit internationalen Lieferketten zu tun haben, ist dieses Wissen unverzichtbar.
- EU-Abfallrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht
- Europäische Abfallverbringungsverordnung (EU) 1013/2006
- Basler Übereinkommen zur Kontrolle gefährlicher Abfälle
- Weitere inter- und supranationale Abkommen
- Notifizierungsverfahren bei der Verbringung gefährlicher Abfälle
- Praxisrelevante Fallkonstellationen bei grenzüberschreitenden Transporten
Landesrecht, kommunales Satzungsrecht und Vollzugshilfen Die konkrete Umsetzung des Abfallrechts liegt in vielen Bereichen bei den Bundesländern und Kommunen. Dieser Block erklärt das Zusammenspiel von Bundesrecht, Landesrecht und kommunalem Satzungsrecht sowie die Bedeutung von Verwaltungsvorschriften, technischen Anleitungen (z. B. TA Abfall) und Merkblättern der Vollzugsbehörden.
- Landesrechtliche Regelungen und länderspezifische Besonderheiten
- Kommunales Satzungsrecht (z. B. Abfallsatzungen)
- Verwaltungsvorschriften und Vollzugshilfen der LAGA
- Technische Anleitungen und Merkblätter (TA Abfall, TA Siedlungsabfall)
- Bedeutung der zuständigen Behörden und ihrer Anordnungen
- Erkennen und Einordnen behördlicher Vorgaben im Betriebsalltag
Gefährliche Abfälle, Haftung, Arbeitsschutz und Gefahrgutrecht Dieser abschließende Theorieblock verbindet den Rechtskenntnisbereich mit den unmittelbaren Sicherheits- und Haftungsfragen des Betriebsalltags. Besonderes Gewicht liegt auf der Einordnung gefährlicher Abfälle sowie den Bezügen zum Güterverkehrs- und Gefahrgutrecht.
- Art und Beschaffenheit gefährlicher Abfälle (Einstufung nach AVV / Liste gefährlicher Abfälle)
- Schädliche Umwelteinwirkungen: Risiken für Boden, Wasser und Luft
- Grundzüge der betrieblichen Haftung (Umwelthaftungsgesetz, strafrechtliche Relevanz)
- Arbeitsschutzanforderungen im Entsorgungsbetrieb (u. a. GefStoffV)
- Bezüge zum Gefahrgutrecht (ADR/RID/GGVSEB)
- Bezüge zum Straßengüterverkehrsrecht
Lernziele:
Nach Abschluss des Lehrgangs kennen die Teilnehmenden den Aufbau und die wichtigsten Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und seiner Durchführungsverordnungen, verstehen die Anforderungen der EfbV und der AbfAEV für sonstiges Personal, können EU-rechtliche Grundlagen und internationale Übereinkommen zur Abfallverbringung einordnen, überblicken die landesrechtlichen Regelungen und das kommunale Satzungsrecht, kennen die für sie relevanten Verwaltungsvorschriften, technischen Anleitungen und Merkblätter der zuständigen Behörden, verstehen die Grundzüge der betrieblichen Haftung und des Arbeitsschutzes im Entsorgungsbereich, können gefährliche Abfälle nach Art und Beschaffenheit unterscheiden und schädliche Umwelteinwirkungen einschätzen, kennen die Bezüge zum Güterverkehrs- und Gefahrgutrecht, verstehen Maßnahmen der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, sind in der Lage, ihren betrieblichen Alltag im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu gestalten, und können den erhaltenen Sachkundenachweis der DEKRA Akademie mit dem Bezug auf die behördliche Anerkennung vorlegen.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende in Entsorgungsfachbetrieben, die nicht zur Leitungsebene gehören, aber gemäß EfbV sachkundenachweispflichtig sind.
- Lageristen und Sortierpersonal in Entsorgungsbetrieben
- Fahrer und Transportpersonal, das mit abfallrechtlich relevanten Gütern umgeht
- Verwaltungs- und Sachbearbeitungskräfte in Abfallwirtschaftsunternehmen
- Neueinsteiger im Entsorgungsbereich, die den behördlich anerkannten Sachkundenachweis benötigen
- Wiederholer, deren Sachkunde aufgefrischt werden soll
Für die erfolgreiche Teilnahme wird ein Sprachniveau von mindestens B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) empfohlen. Hintergrund ist die gesetzliche Anforderung der LAGA-Vollzugshilfe, nach der die Lehrgänge in deutscher Sprache durchgeführt werden müssen. Inhaltliche Vorkenntnisse im Abfallrecht sind nicht erforderlich; der Lehrgang ist für den Einstieg konzipiert.
Ablauf & Abschluss
Der Lehrgang wird als Vollzeit-Seminar durchgeführt. Die 36 Unterrichtseinheiten sind auf kompakte Seminartage verteilt, an denen Referentinnen und Referenten mit fachlicher Expertise im Abfall- und Umweltrecht die Inhalte praxisnah vermitteln. Wechsel zwischen Vortrag, Gruppenarbeit an Fallbeispielen und Diskussion sorgen für einen anwendungsbezogenen Wissenstransfer. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden Arbeitsunterlagen, die die relevanten Rechtsquellen und Vollzugshilfen strukturiert zusammenfassen.
Der Lehrgang umfasst 36 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie und wird in Vollzeitform durchgeführt. Die genaue Tageszahl hängt vom jeweiligen Anbieter und Veranstaltungsort ab; in der Regel verteilen sich die 36 UE auf mehrere Seminartage. Aufgrund der hohen Angebotsdichte — 40 Termine bei 2 Anbietern — sind sowohl kurzfristige als auch vorausschauend geplante Buchungen möglich.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie, die ausdrücklich auf die behördliche Anerkennung gemäß AbfAEV und EfbV verweist. Diese Bestätigung dient als gesetzlich anerkannter Sachkundenachweis für sonstiges Personal in Entsorgungsfachbetrieben und ist gegenüber Aufsichtsbehörden und Arbeitgebern vorzulegen. Es handelt sich nicht um eine Hochschul- oder Kammerprüfung, sondern um einen regulatorisch anerkannten Nachweis auf Basis der einschlägigen Verordnungen.
Nutzen & Perspektiven
Die Sachkunde gemäß AbfAEV und EfbV ist kein freiwilliges Zusatzzertifikat, sondern eine gesetzliche Anforderung für bestimmte Mitarbeitende in Entsorgungsbetrieben. Wer ohne gültigen Nachweis in einem sachkundepflichtigen Tätigkeitsbereich arbeitet, riskiert behördliche Beanstandungen und setzt den Entsorgungsfachbetrieb dem Verlust seiner Zertifizierung aus. Dieser Lehrgang schafft den rechtssicheren Nachweis — schnell, konzentriert und praxisnah. Über den reinen Compliance-Aspekt hinaus profitieren Teilnehmende davon, die gesetzlichen Zusammenhänge wirklich zu verstehen. Wer weiß, warum welche Abfallkategorie wie zu dokumentieren ist, macht im Betrieb weniger Fehler, erkennt Verstöße frühzeitig und kann im Zweifelsfall gegenüber Behörden und Vorgesetzten sicher Auskunft geben. Das schützt nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch die eigene Position. Die Kombination aus Kreislaufwirtschaftsrecht, EU-Abfallrecht, Gefahrgutbezügen und Arbeitsschutz macht diesen Lehrgang zu einer kompakten Wissensbasis, die weit über eine reine Pflichtstunde hinausgeht. Für Quereinsteiger in die Entsorgungsbranche und für erfahrene Kräfte, die ihren Kenntnisstand formalisieren möchten, bietet der Lehrgang einen echten Mehrwert — mit einem Abschluss, der von Behörden und Branche anerkannt wird. Mit 40 Terminen bei zwei Anbietern ist die Weiterbildung gut verfügbar und lässt sich kurzfristig buchen; das Vollzeitformat ermöglicht einen kompakten Abschluss ohne lange Unterbrechung des Arbeitsalltags.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist verpflichtet, diesen Sachkundelehrgang zu absolvieren?
Betroffen ist sonstiges Personal in zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, das sachkundepflichtige Tätigkeiten ausübt und nicht zur Leitungsebene zählt. Ob eine Sachkundepflicht für Ihre konkrete Stelle besteht, ergibt sich aus den Anforderungen der EfbV und der AbfAEV sowie der jeweiligen betrieblichen Zertifizierung.
Welches Zertifikat erhalte ich nach dem Lehrgang?
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit ausdrücklichem Bezug auf die behördliche Anerkennung nach AbfAEV und EfbV. Dieses Dokument ist der gesetzlich anerkannte Sachkundenachweis für sonstiges Personal.
Reichen meine Deutschkenntnisse aus?
Empfohlen wird ein Sprachniveau von mindestens GER B1. Diese Anforderung ergibt sich aus der LAGA-Vollzugshilfe, die vorschreibt, dass Sachkundelehrgänge in deutscher Sprache durchzuführen sind. Bei Unsicherheiten können Sie das vorab mit dem Anbieter besprechen.
Wie lange dauert der Lehrgang?
Der Lehrgang umfasst 36 Unterrichtseinheiten Theorie im Vollzeitformat. Die genaue Verteilung auf Seminartage variiert je nach Anbieter; in der Regel werden die Einheiten auf mehrere aufeinanderfolgende Tage verteilt.
Muss der Sachkundenachweis regelmäßig erneuert werden?
Die AbfAEV und EfbV sehen für sonstiges Personal eine Pflicht zur Sachkunde-Aktualisierung vor. Details zur Wiederholungsfrequenz ergeben sich aus den aktuell gültigen Rechtsvorschriften; klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.
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