Überblick
Wer als sachkundige Person Tätigkeiten nach TRGS 519, Anlage 4 leiten oder durchführen darf, muss diese Sachkunde in regelmäßigen Abständen auffrischen. Diese Fortbildung richtet sich ausschliesslich an Personen mit bereits bestehender gültiger Sachkunde und aktualisiert deren Wissen zu rechtlichen Neuerungen, technischen Entwicklungen und praktischen Anforderungen bei Arbeiten an Asbestzementprodukten sowie bei Tätigkeiten geringen Umfangs. Sie schließt mit einem anerkannten Zertifikat der DEKRA Akademie ab, das von der Bezirksregierung Stuttgart anerkannt wird.
Kursinhalte & Lernziele
Block 1 — Rechtliche Grundlagen und Neuerungen Die Regelungsdichte im Bereich Asbest ist hoch und entwickelt sich weiter. Dieser Block widmet sich den aktuellen Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln, die seit der letzten Sachkunde-Fortbildung in Kraft getreten sind. Europäische Vorgaben — insbesondere das Asbestverbot nach der REACH-Verordnung und die Chemikaliensanktionsverordnung — werden ebenso behandelt wie nationale Regelwerke.
- Aktuelle Änderungen in der TRGS 519 und ihren Anlagen
- Asbestverbot nach REACH-Verordnung und Chemikaliensanktionsverordnung
- Abgrenzung der Anlage 4 zu anderen Anlagen der TRGS 519
- Zulässige und unzulässige Tätigkeiten mit Asbestzement — aktuelle Abgrenzungen
- Neue Erkenntnisse zu Asbestfaservorkommen im Gebäudebestand
- Pflichten von Arbeitgebern und sachkundigen Personen im Überblick
Block 2 — Gesundheitsgefahren und medizinische Vorsorge Asbest verursacht Erkrankungen, die Jahrzehnte nach der Exposition auftreten können. Dieser Block aktualisiert das Wissen über die Mechanismen der Faserschädigung, aktuelle Zahlen aus dem Berufskrankheitengeschehen und die daraus abgeleiteten Schutzpflichten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird als integraler Bestandteil verantwortlicher Arbeitsorganisation dargestellt.
- Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern: Mesotheliom, Asbestose, Lungenkarzinom
- Aktuelle Berufskrankheitenstatistik und neue Erkenntnisse
- Latenzzeiten und Langzeitrisiken — Konsequenzen für den Umgang mit Altlasten
- Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
- Koordination zwischen sachkundiger Person und Betriebsarzt
- Dokumentationspflichten der Vorsorgeuntersuchungen
Block 3 — Technische Maßnahmen und Schutzausrüstung Emissionsarme Arbeitsweisen sind das zentrale Instrument, um Faserfreisetzungen bei Tätigkeiten geringen Umfangs zu minimieren. Dieser Block vertieft die aktuellen Verfahren, die nach TRGS 519 zulässig sind, und schult die Auswahl sowie die korrekte Anwendung persönlicher Schutzausrüstung.
- Emissionsarme Verfahren für ASI-Tätigkeiten an Asbestzement
- Baustelleneinrichtung und Abgrenzung des Arbeitsbereichs
- Auswahl der PSA: Atemschutz, Schutzkleidung, Handschuhe
- Korrektes Anlegen und Ablegen der PSA — praktische Anforderungen
- Arbeitsweisen nach TRGS 519, Anlage 4 — zulässige Techniken
- Umgang mit kontaminiertem Abfall und Entsorgungsanforderungen
Block 4 — Dokumentation und Verwaltungsaufgaben der sachkundigen Person Die sachkundige Person trägt die Verantwortung für eine lückenlose Dokumentation aller Tätigkeiten. Dieser Block behandelt Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan und Anzeigepflicht als Kerndokumente sowie Betriebsanweisung und Unterweisung als Instrumente der Arbeitssicherheitskultur. Praktische Übungen anhand realer Formulare ergänzen die theoretische Vermittlung.
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten nach TRGS 519 Anlage 4 erstellen
- Arbeitsplan: Inhalt, Struktur und Pflichtangaben
- Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde
- Betriebsanweisung verfassen und aktuell halten
- Unterweisung der Beschäftigten — rechtliche Anforderungen und praktische Gestaltung
- Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten
Erfahrungsaustausch und aktuelle Praxisfälle Fortbildungen nach TRGS 519 leben von der Expertise der Teilnehmenden. Ein moderierter Erfahrungsaustausch greift typische Problemstellungen aus dem Arbeitsalltag auf und gibt Raum für Fragen zu Grenzfällen, behördlichen Auslegungen und neuen Materialtypen.
- Aktuelle Grenzfälle aus der Praxis: unklare Materialbefunde und deren Einordnung
- Kommunikation mit Behörden und Arbeitsschutzbehörden — Erfahrungsberichte
- Typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung und wie man sie vermeidet
- Neue Baustoffe und Materialien mit Asbestverdacht
- Fragen zu behördlichen Auslegungen der TRGS 519
- Schnittstellen zu anderen Schutzvorschriften (GefahrstoffV, BetrSichV)
Lernziele:
- Aktuelle Regelungen der TRGS 519 und einschlägiger Vorschriften korrekt interpretieren
- Neue Funde und unbekannte Vorkommen von Asbestprodukten im Gebäudebestand einordnen
- Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern und aktuelle Erkenntnisse aus dem Berufskrankheitengeschehen bewerten
- Das Asbestverbot nach der REACH-Verordnung und der Chemikaliensanktionsverordnung anwenden
- Zulässige von unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsweisen sicher unterscheiden
- Emissionsarme Verfahren und Arbeitsweisen nach aktuellem Stand der Technik einsetzen
- Gefährdungsbeurteilungen für ASI-Tätigkeiten an Asbestzement korrekt erstellen
- Arbeitspläne und Anzeigen nach TRGS 519 inhaltlich vollständig anfertigen
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Asbestzement verfassen und Unterweisungen leiten
- Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung differenziert auswählen und anwenden
- Arbeitsmedizinische Vorsorge koordinieren und mit beauftragten Ärzten kommunizieren
- Zuständigkeiten der sachkundigen Person nach aktuellem Stand vollständig kennen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Fortbildung richtet sich ausschliesslich an Personen, die bereits über eine gültige Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4 verfügen und diese verlängern möchten.
- Sanierungs- und Baustellenleiterinnen und -leiter mit bestehender Sachkunde
- Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure mit Leitungsverantwortung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanierungsfirmen in sachkundiger Funktion
- Verantwortliche Personen aus dem Bereich Klima, Lüftung und Isolationstechnik
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baubehörden mit sachkundiger Aufgabe
Vorausgesetzt wird eine gültige Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4. Wer diese Grundqualifikation noch nicht erworben hat, benötigt zunächst einen entsprechenden Sachkundekurs; diese Fortbildung dient ausschliesslich der Verlängerung einer bestehenden Sachkunde.
Ablauf & Abschluss
Die Fortbildung wird als Präsenzseminar durchgeführt. Der Theorieteil umfasst 16 Unterrichtseinheiten und beinhaltet eine Mischung aus Vortrag, Fallbeispielen und moderiertem Erfahrungsaustausch. Praxisnahe Übungen — etwa das Ausfüllen von Gefährdungsbeurteilungen anhand realer Vorlagen — vertiefen die rechtlichen und technischen Inhalte. Die Seminarstruktur ermöglicht ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussion, was bei einem so spezialisierten Thema mit vielen Grenzfällen besonders wichtig ist.
Das Seminar findet als kompakte Vollzeit-Veranstaltung statt. Die 16 Unterrichtseinheiten Theorie werden durch Erfahrungsaustausch und praktische Übungen ergänzt. Genaue Terminangaben und Standorte sind bei den durchführenden Stellen erhältlich.
Absolventen erhalten ein Zertifikat der DEKRA Akademie, das die Anerkennung durch die Bezirksregierung Stuttgart trägt und als Sachkundenachweis für Tätigkeiten nach TRGS 519, Anlage 4 gilt. Das Zertifikat belegt die erfolgreiche Teilnahme und die aktualisierte Sachkunde.
Nutzen & Perspektiven
Für sachkundige Personen ist die regelmäßige Fortbildung keine Option, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Nur wer die Sachkunde aktuell hält, darf Tätigkeiten nach TRGS 519, Anlage 4 weiterhin leiten oder durchführen. Diese Fortbildung stellt sicher, dass die Teilnehmenden nicht nur formal konform bleiben, sondern auch inhaltlich auf dem neuesten Stand sind — gerade weil sich die Rechtslage, die behördliche Auslegungspraxis und das Wissen um Gesundheitsgefahren stetig weiterentwickeln. Die kompakte Seminarform macht es möglich, die Pflichtfortbildung in einem einzigen Block zu absolvieren, ohne den laufenden Betrieb über längere Zeit zu unterbrechen. Der moderierte Erfahrungsaustausch schafft dabei echten Mehrwert über das formale Pflichtwissen hinaus: Sachkundige aus verschiedenen Unternehmen und Gewerken tauschen Praxiswissen aus und erhalten Rückhalt für schwierige Entscheidungen im Arbeitsalltag. Das anerkannte DEKRA-Akademie-Zertifikat ist für Behörden, Auftraggeber und Versicherungen ein transparenter Beleg der aktuellen Qualifikation. In einem Bereich, in dem Fehler gravierende gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen haben können, ist dieser Nachweis ein wichtiges Instrument der Haftungsabsicherung für sachkundige Personen und die Betriebe, für die sie tätig sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist diese Fortbildung geeignet?
Ausschliesslich für Personen mit bereits gültiger Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 4. Wer die Grundqualifikation noch nicht besitzt, benötigt zunächst den Sachkundekurs; diese Veranstaltung dient nur der Verlängerung.
Welches Zertifikat wird ausgestellt?
Absolventen erhalten ein Zertifikat der DEKRA Akademie, das von der Bezirksregierung Stuttgart anerkannt wird und als Sachkundenachweis für Tätigkeiten nach TRGS 519, Anlage 4 gilt.
Wie lange dauert das Seminar?
Der Theorieteil umfasst 16 Unterrichtseinheiten; hinzu kommen moderierter Erfahrungsaustausch und praktische Übungen. Das Seminar findet als kompakte Vollzeit-Veranstaltung statt.
Welche inhaltlichen Neuerungen werden behandelt?
Aktuelle Änderungen der TRGS 519, neue Erkenntnisse aus dem Berufskrankheitengeschehen, das Asbestverbot nach REACH sowie aktualisierte Verfahren zu emissionsarmen Arbeitsweisen. Die Inhalte werden regelmäßig an aktuelle Regeländerungen angepasst.
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