Überblick
Das Fallmanagement nach § 16 SGB II ist ein methodisch anspruchsvolles Handlungsfeld, das fundiertes Wissen über Sozialrecht, Beratungsmethodik und persönliche Handlungskompetenz erfordert. Case Management als professionelles Unterstützungskonzept verbindet individuelle Bedarfsermittlung, Ressourcenaktivierung und koordinierte Vernetzung von Hilfeangeboten. Diese Weiterbildung vermittelt das theoretische und praktische Rüstzeug für eine qualifizierte Tätigkeit im sozialen Beratungsbereich — von den historischen Grundlagen des Case Managements über rechtliche Rahmenbedingungen des Sozialleistungsrechts bis hin zu praxisorientierten Beratungsformen und Supervisionsprozessen. Der Kurs richtet sich an Personen mit einschlägiger Ausbildung oder Hochschulabschluss sowie an Berufsanfänger, die Menschen in komplexen Problemlagen unterstützen möchten. Das Format ist als Combined Learning konzipiert, wird in Vollzeit durchgeführt und dauert in der Regel mehr als einen Monat bis zu drei Monaten.
Kursinhalte & Lernziele
Der erste Block behandelt Grundlagen und Konzepte des Case Managements. Wer im Fallmanagement professionell arbeiten möchte, braucht zunächst ein klares Bild davon, was Case Management ist, woher es kommt und welche Ziele es verfolgt. Diese theoretische Basis ermöglicht eine kompetente und begründete Praxis.
- Geschichte und Entwicklung des Case Managements in Deutschland und international
- Definition, Funktionen und Ziele des Case Managements
- Phasen des Case Management-Prozesses: Assessment, Planung, Durchführung, Evaluation
- Konzeptuelle Grundlagen: klientenzentrierter und systemischer Ansatz
- Case Management im Kontext institutioneller Rahmenbedingungen
Der zweite Block umfasst Strategien, Verfahren und Beratungsformen. Die methodische Vielfalt im Case Management ist groß. Dieser Block vermittelt die wichtigsten Instrumente und Herangehensweisen, mit denen Fachkräfte ihren Klientinnen und Klienten wirksam helfen können.
- Strategien und Verfahren des Case Managements im Überblick
- Interventionsformen: Krisenintervention, Aktivierung, Vermittlung
- Grundlagen der Gesprächsführung: Aktives Zuhören, offene Fragen, Spiegeln
- Konfliktbewältigung und Deeskalation in Beratungsgesprächen
- Systemische Beratung: Grundlagen, Fragen, Reframing
Der dritte Block deckt das rechtliche Fundament ab. Fallmanagement nach § 16 SGB II ist eingebettet in das komplexe Sozialleistungsrecht. Ohne Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist professionelles Handeln kaum möglich.
- Gesetzliche Grundlagen des Sozialleistungsrechts: SGB II, SGB III, SGB XII
- § 16 SGB II: Eingliederungsleistungen im Detail
- Datenschutz und Schweigepflicht im sozialen Beratungskontext
- Rechte und Pflichten von Klientinnen und Klienten im Hilfesystem
- Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen im SGB II
Der vierte Block widmet sich Bedarfsermittlung, Fallsteuerung und Systemmanagement. Die eigentliche Kernkompetenz im Case Management liegt in der strukturierten Analyse von Problemlagen und der koordinierten Steuerung passender Hilfen. Dieser Block vermittelt die dafür notwendigen Methoden und Werkzeuge.
- Ressourcenanalyse: Stärken, Potenziale, soziale Netzwerke der Klientel
- Ressourcensicherung und Aktivierungsstrategien
- Bedarfsermittlung: Instrumente und Methoden des Assessments
- Angebotssteuerung: Vernetzung und Koordination von Hilfsangeboten
- Falldiagnostik, Fallsteuerung und Systemmanagement
Praktische Vertiefung und Supervision: Case Management wird erst durch die Reflexion eigener Praxis wirklich gelernt. Dieser Block kombiniert praktische Übungen, Fallbeispiele und Supervisionsprozesse.
- Rollenspiele: Beratungsgespräch führen und nachbesprechen
- Fallbesprechungen: komplexe Fallkonstellationen gemeinsam analysieren
- Aufsuchende Beratung: Besonderheiten und ethische Fragen
- Bedarfsermittlung anhand eines Musterfalls
- Ressourcenanalyse und Netzwerkkarte erstellen
- Hilfeplan entwickeln und formulieren
- Krisenintervention simulieren und auswerten
- Systemische Fragen in der Beratungspraxis anwenden
- Reflexion eigener Beratungshaltung und Grenzen
- Formen selbstorganisierten Lernens kennenlernen und anwenden
- Supervision: Grundlagen und Ablauf eines Supervisionsprozesses
- Abschließende Fallpräsentation im Kursrahmen
Abschließend werden alle Lernenden in einen reflektierten Dialog über Herausforderungen und Ressourcen im sozialen Beratungsberuf eingeführt. Supervision und Selbstfürsorge sind dabei nicht nur Lerngegenstände, sondern gelebte Bestandteile des Kursformats.
Lernziele:
Nach Abschluss der Weiterbildung können Teilnehmende die Geschichte, Definition und Funktionen des Case Managements umfassend darstellen und in den Kontext des deutschen Sozialleistungssystems einordnen.
- Sie kennen die wesentlichen Konzepte und Phasen des Case Managements und können diese auf reale Fallkonstellationen anwenden.
- Sie sind vertraut mit den zentralen Strategien und Verfahren des Case Managements und können geeignete Instrumente situationsbezogen einsetzen.
- Sie beherrschen grundlegende Interventions- und Beratungsformen und können passende Ansätze für unterschiedliche Problemlagen auswählen.
- Sie sind in der Lage, strukturierte Beratungsgespräche vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
- Sie können Konfliktsituationen in der Beratung erkennen, deeskalierend reagieren und konstruktive Lösungsansätze entwickeln.
- Sie kennen die Grundlagen der systemischen und aufsuchenden Beratung und können diese methodischen Zugänge situationsgerecht einsetzen.
- Sie sind vertraut mit den gesetzlichen Grundlagen des Sozialleistungsrechts, insbesondere mit den für das Fallmanagement nach § 16 SGB II relevanten Normen.
- Sie können Ressourcen von Klientinnen und Klienten systematisch erfassen, analysieren und zur Aktivierung nutzen.
- Sie beherrschen Methoden der Bedarfsermittlung und können Hilfepläne entwickeln, koordinieren und steuern.
- Sie kennen die Grundzüge der Falldiagnostik, des Fallmanagements und der Fallsteuerung und können diese in der Praxis anwenden.
- Sie können sich als professionelle Fachkraft durch Supervision und selbstorganisiertes Lernen kontinuierlich weiterentwickeln.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die Menschen in schwierigen Lebenslagen professionell unterstützen möchten und dafür die methodische Qualifikation im Fallmanagement erwerben wollen.
- (Fach-)Hochschulabsolventen aus sozialen, pädagogischen oder verwandten Fachrichtungen
- Berufsanfänger im sozialen Bereich ohne spezialisierte Case-Management-Qualifikation
- Personen, die in Jobcentern, Sozialbehörden oder sozialen Einrichtungen arbeiten oder arbeiten möchten
- Quereinsteiger mit Lebenserfahrung und Interesse an der sozialen Arbeit
- Fachkräfte, die ihre Beratungskompetenzen methodisch fundieren und erweitern möchten
Der Kurs steht grundsätzlich allen Interessierten zur Verfügung. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden als hilfreich betrachtet. Für das Tätigkeitsfeld ist eine geistige und psychische Reife unbedingt erforderlich. Computerkenntnisse sowie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 sind sicherzustellen. Ein Hochschulabschluss oder eine einschlägige Fachausbildung im sozialen Bereich erhöhen die Praxistauglichkeit des erworbenen Wissens erheblich.
Ablauf & Abschluss
Die Weiterbildung findet im Combined-Learning-Format statt, das synchrone Online-Unterrichtseinheiten mit asynchronen Selbstlernphasen verbindet. Großen Wert legt das Kurskonzept auf praxisnahe Übungen, Rollenspiele und Fallbeispiele sowie auf die Förderung persönlicher Kompetenzen. Supervision und Formen selbstorganisierten Lernens sind fester methodischer Bestandteil des Kurses. Erfahrene Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit begleiten die Teilnehmenden durch den gesamten Lernprozess.
Die Vollzeitvariante dauert in der Regel mehr als einen Monat bis zu drei Monaten. Die genaue Stundenzahl variiert je nach Bildungsträger. Die Verbindung aus theoretischem Input, praktischen Übungen und Supervisionsphasen erfordert ausreichend Zeit, um sich wirklich in die Materie einzuarbeiten und eigene Beratungshaltungen zu reflektieren.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein trägerinternes Zertifikat oder eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Es handelt sich dabei um keinen staatlich anerkannten Abschluss, aber um ein in der Branche anerkanntes Dokument, das die Qualifikation im Fallmanagement nach § 16 SGB II belegt.
Nutzen & Perspektiven
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im sozialen Beratungs- und Fallmanagementbereich ist dauerhaft hoch. Jobcenter, Sozialämter, freie Träger der Wohlfahrtspflege und soziale Einrichtungen suchen kontinuierlich Mitarbeitende, die Menschen in schwierigen Lebenslagen methodisch fundiert und empathisch begleiten können. Wer nach Abschluss dieser Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt antritt, verfügt über ein klar kommunizierbares Qualifikationsprofil im Fallmanagement. Die Weiterbildung ist bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern in der Regel über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Auch Leistungen nach dem Qualifizierungschancengesetz, der Berufsförderung der Bundeswehr, Leistungen zur Rehabilitation sowie Förderungen der Deutschen Rentenversicherung kommen je nach individueller Situation infrage. Damit ist für viele Interessierte eine Förderung ohne erheblichen Eigenaufwand möglich. Über die berufliche Qualifikation hinaus trägt diese Weiterbildung zur persönlichen Stärke bei. Wer lernt, mit Klientinnen und Klienten in komplexen Lebenssituationen professionell umzugehen, entwickelt auch die eigene Resilienz, Kommunikationsstärke und emotionale Stabilität weiter. Supervision als Teil des Kurses zeigt, wie wichtig Reflexion und Selbstfürsorge für eine langfristig nachhaltige Arbeit in helfenden Berufen sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen eignet sich diese Weiterbildung?
Der Kurs richtet sich an Personen, die im sozialen Beratungsbereich tätig sein möchten, insbesondere an Hochschulabsolventen sozialer oder pädagogischer Fachrichtungen, Berufsanfänger in Jobcentern oder sozialen Einrichtungen sowie Quereinsteiger mit Interesse an der sozialen Arbeit. Für das Tätigkeitsfeld ist eine geistige und psychische Reife unabdingbar.
Was ist Fallmanagement nach § 16 SGB II?
Fallmanagement nach § 16 SGB II ist eine gesetzlich verankerte Form der Unterstützung für Menschen mit komplexen Problemlagen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Professionelle Fallmanager:innen analysieren die individuelle Situation der Klientel, erarbeiten gemeinsam Hilfepläne und koordinieren die notwendigen Unterstützungsleistungen aus verschiedenen Systemen.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein trägerinternes Zertifikat oder eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung über die Weiterbildung im Fallmanagement. Es handelt sich um kein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis, jedoch um ein in der Sozialwirtschaft und bei öffentlichen Trägern anerkanntes Dokument.
Ist die Weiterbildung förderbar?
Ja, bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist die Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein förderbar. Auch das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr oder Leistungen der Deutschen Rentenversicherung kommen je nach Situation infrage.
Spielt Supervision im Kurs eine Rolle?
Ja, Supervision ist fester methodischer Bestandteil des Kurses. Sie dient der Reflexion eigener Beratungshaltungen und der Auseinandersetzung mit Fallbeispielen unter professioneller Begleitung. Formen selbstorganisierten Lernens werden ebenfalls vermittelt, um eine nachhaltige berufliche Weiterentwicklung zu fördern.
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