Inhaltsverzeichnis
1. Die Voraussetzungen: Wer darf einen Bildungsgutschein beantragen?
Der Bildungsgutschein ist im § 81 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) geregelt. Grundsätzlich ist er eine "Kann-Leistung". Das bedeutet: Es gibt darauf keinen gesetzlichen Rechtsanspruch. Dein Sachbearbeiter entscheidet nach Ermessen.
Die drei Haupt-Voraussetzungen sind:
- Notwendigkeit (Das Wichtigste!): Die Weiterbildung oder Umschulung muss zwingend erforderlich sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
- Beratung: Du musst vor Beginn einer Maßnahme ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wahrgenommen haben.
- Zulassung: Der von dir ausgewählte Kurs und der Anbieter müssen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein. (Tipp: Alle Kurse auf Kursweg.de erfüllen dies automatisch.)
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Zum Bildungsgutschein-Check2. Die 4 Schritte: So beantragst du den Bildungsgutschein
Schritt 1: Arbeitslos- oder arbeitssuchend melden
Wenn du nicht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet bist, existierst du im System für Fördermittel nicht. Melde dich umgehend an (online oder vor Ort), wenn dir eine Kündigung droht oder du deinen Job verloren hast.
Schritt 2: Die persönliche Argumentation vorbereiten
Das Gespräch bei deinem Vermittler ist kein Plausch, es ist eine Verhandlung. Gehe nicht unvorbereitet ("Ich würde gerne irgendwas mit IT machen") in den Termin.
Der ultimative Überzeugungs-Tipp
Drucke aktuelle Stellenanzeigen aus deiner Region aus, die exakt jene Qualifikationen fordern, die du in der Weiterbildung erlernen willst. Zeige dem Berater schwarz auf weiß: "Mit diesem Zertifikat habe ich sofort einen Job, ohne dieses Kurszertifikat bleibe ich arbeitslos."
Schritt 3: Das Beratungsgespräch terminieren
Vereinbare einen Termin zur Weiterbildungsberatung. Erläutere deine Recherchen und zeige konkrete Bildungsangebote vor. Mache deutlich, warum du hochmotiviert bist, diesen Weg durchzuziehen.
Schritt 4: Kurs suchen (mit Jiggo) & Einlösen
Sobald du das Dokument namens "Bildungsgutschein" physisch in den Händen hältst, enthält es ein klares Bildungsziel (z.B. "Weiterbildung Java Entwickler"), eine maximale Dauer und eine regionale Begrenzung. Nun hast du Zeit, den passenden Träger zu finden.
Tipp: Nutze unsere KI Jiggo. Du tippst ein, was auf dem Gutschein steht, und Jiggo filtert in Sekunden die gesamte Deutschland-Datenbank (inkl. KURSNET-Daten) nach dem idealen Kurs.
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3. Dauer und Gültigkeit
Ein Bildungsgutschein ist maximal 3 Monate, beginnend ab dem Datum der Ausstellung, gültig. Das bedeutet, du musst innerhalb dieser 3 Monate bei einem Bildungsträger den Kurs vertraglich fixieren und im Idealfall auch beginnen. Verfällt die Frist, musst du den gesamten Prozess neu starten.
4. Ablehnung des Bildungsgutscheins – Was tun?
Dein Sachbearbeiter sagt Nein? Wichtig: Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Du hast das Recht auf einen schriftlichen, begründeten Ablehnungsbescheid. Fordere diesen zwingend ein!
Gegen den schriftlichen Bescheid kannst du (meist innerhalb von 4 Wochen) Widerspruch einlegen. Verfasse den Widerspruch sachlich und liefere genau die Belege (Stellenanzeigen, Nachfrage am Markt) nach, die dem Sachbearbeiter zur Überzeugung gefehlt haben. Oft wird dem Widerspruch stattgegeben. Details: BGS abgelehnt – so legst du Widerspruch ein →
Weiter im Cluster: BGS Übersicht | Voraussetzungen | Welche Kurse?