Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben Personen, die arbeitslos gemeldet sind, von Kündigung bedroht sind oder eine fehlende Berufsqualifikation nachholen möchten. Es handelt sich um eine gesetzliche Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 81 SGB III.
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht (§ 81 SGB III).
- Notwendigkeit der Weiterbildung durch Arbeitsmarktdaten / Stellenanzeigen nachweisbar.
- Wahl eines AZAV-zertifizierten Kurses im Kursweg-Katalog.
Die 3 Kernvoraussetzungen
Förderfähige Person (Wer bist du?)
Du musst bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sein – entweder als arbeitslos oder als arbeitsuchend (Kündigung droht innerhalb von 3 Monaten). Auch wer kurz- oder langzeitarbeitslos ist, zählt. Berufstätige ohne drohende Kündigung haben in der Regel keinen Anspruch auf den klassischen BGS.
Notwendigkeit der Weiterbildung (Warum?)
Das ist die wichtigste Hürde. Der Sachbearbeiter muss erkennen, dass die Weiterbildung deine Arbeitslosigkeit beendet oder konkret verhindert. Dein Job: Überzeuge ihn mit Stellenanzeigen, die exakt das Zertifikat fordern, das du erlernen willst. "Ich würde gern mal was lernen" reicht nicht.
AZAV-zertifizierter Kurs (Was willst du lernen?)
Der Kurs und der Anbieter müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Alle Kurse im Kursweg-Katalog werden auf AZAV-Konformität geprüft. Kurse ohne diese Zertifizierung werden generell nicht gefördert.
Wer bekommt keinen Bildungsgutschein?
Festangestellte ohne drohende Kündigung
Aber: ggf. Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Selbstständige
Aber: nach Aufgabe der Selbstständigkeit möglich
Beamte
Eigene Förderprogramme des Dienstherrn greifen
Personen mit laufendem BGS
Doppelförderung ist ausgeschlossen
Der Pro-Tipp: So verdoppelst du deine Chancen
Die Stellenanzeigen-Methode
Drucke vor dem Beratungsgespräch 5–10 aktuelle Stellenanzeigen aus deiner Region aus, die genau das Zertifikat fordern, das du erwerben möchtest. Lege sie dem Sachbearbeiter vor. Das ist das stärkste Argument, das du haben kannst – denn es beweist Marktbedarf ist real.
Sonderfall: Bildungsgutschein für Berufstätige
Für Berufstätige existiert eine separate Förderlogik nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Hier zahlt:
- Der Arbeitgeber einen Teil der Kurskosten
- Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss (25–100% je nach Betriebsgröße)
Mehr dazu in unserem Guide: Qualifizierungschancengesetz erklärt →
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Wichtige Links & Orientierungshilfen
Anleitung für das Arbeitsagentur-Gespräch
Zertifizierung verständlich erklärt
Rechtliche Grundlagen & Definition
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