Überblick
Brandschutzbeauftragte tragen eine dauerhaft verantwortungsvolle Funktion — und das rechtliche wie technische Umfeld, in dem sie agieren, verändert sich kontinuierlich. Diese Fortbildung aktualisiert und vertieft das Wissen von Personen, die in ihrem Unternehmen bereits die Funktion des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen. Schwerpunkte sind aktuelle Änderungen in Gesetzen und Normen, die praxisnahe Gefährdungsbeurteilung für Brandschutzrisiken sowie die kommunikativen Anforderungen gegenüber Behörden, Feuerwehren, Versicherern und Führungskräften.
Kursinhalte & Lernziele
Block 1 — Aktuelle Normen, Gesetze und technische Regeln Brandschutzrecht ist lebendig: Technische Regeln werden überarbeitet, Bauordnungsrecht der Bundesländer angepasst, europäische Normierung harmonisiert. Dieser Block schafft ein aktuelles Lagebild zu den für Brandschutzbeauftragte relevanten Regelwerken. Teilnehmende lernen, welche Änderungen seit ihrer letzten Fortbildung in Kraft getreten sind und welche Konsequenzen sich daraus für ihre tägliche Arbeit ergeben.
- Aktuelle Änderungen in Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften
- Überarbeitete technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) mit Brandschutzbezug
- Normen der DIN und EN im Brandschutz — aktuelle Versionen und Übergangszeiträume
- Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung mit Brandschutzbezug
- Präventiver Brandschutz: baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz im Zusammenspiel
- Gefahrstoffe und Brandgefährdungen im Alltag — aktuelle Einstufungen
Block 2 — Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzbegehung Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Brandschutzes. Dieser Block vermittelt, wie sie systematisch und rechtssicher erstellt wird — und wie Brandschutzbegehungen als Instrument zur Bestandsaufnahme und Kontrolle gestaltet werden. Besonderes Gewicht liegt auf der Beurteilung von Brandlasten, der Einordnung von Baustoffen und der Analyse von Flucht- und Rettungswegen.
- Brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilung: Methodik und Dokumentation
- Brandlasten systematisch erfassen und bewerten
- Entflammbarkeit von Baustoffen: Klassen und praktische Konsequenzen
- Schwerpunkte von Brandschutzbegehungen — Checklisten und Protokollführung
- Beurteilung von Flucht- und Notausgängen nach aktuellen Vorschriften
- Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3: Erstellung, Prüfung und Aktualisierungspflicht
Block 3 — Kommunikation und Zusammenarbeit Brandschutzbeauftragte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Betrieb, Behörden und externen Spezialisten. Dieser Block entwickelt die kommunikativen Kompetenzen weiter, die für eine wirksame Beratungsfunktion gegenüber Führungskräften ebenso benötigt werden wie für die kooperative Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Bauaufsicht und Versicherern. Typische Kommunikationshürden und Lösungsansätze werden anhand realer Szenarien diskutiert.
- Kommunikation zwischen Brandschutzbeauftragten und Führungskräften
- Gesprächsführung bei brandschutzrelevanten Maßnahmen mit internen Widerständen
- Kommunikation mit Feuerwehren: Einsatzplanung, Feuerwehrpläne und Abstimmung
- Umgang mit Behörden und Bauaufsicht — Anfragen, Auflagen und Fristen
- Versicherungsrechtliche Aspekte: Was wollen Versicherer wissen?
- Schnittstellen zu Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz
Block 4 — Praxis des Brandschutzbeauftragten Dieser Block greift den Alltag der Teilnehmenden auf und gibt Raum für praxisnahe Übungen und den Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten. Konkrete Beispiele aus Industriebetrieben, Bürogebäuden und öffentlichen Einrichtungen zeigen, wie die theoretischen Anforderungen in verschiedenen Betriebstypen umgesetzt werden.
- Typische Herausforderungen im Brandschutzalltag verschiedener Betriebstypen
- Brandschutzkonzepte für besondere Objekte — Hochregal, Serverraum, Sonderbau
- Unterweisung von Beschäftigten: Inhalt, Frequenz und Dokumentation
- Evakuierungsübungen planen und auswerten
- Umgang mit brandschutztechnischen Mängeln und Maßnahmenplanung
- Aktuelle Schadensfälle und Lehren für die Praxis
Lernziele:
- Aktuelle Änderungen in Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln zum Brandschutz benennen
- Gefährdungen im betrieblichen Alltag systematisch erkennen und bewerten
- Gefährdungsbeurteilungen für brandschutztechnische Risiken erstellen und dokumentieren
- Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 korrekt erstellen und auf Aktualität prüfen
- Brandschutztechnische Begehungen strukturiert planen und durchführen
- Brandlasten im Gebäude und auf dem Betriebsgelände einordnen und bewerten
- Baustoffe nach Entflammbarkeit und Brandschutzklassen einordnen
- Kommunikation mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern sicher gestalten
- Führungskräfte zu brandschutzrelevanten Entscheidungen fundiert beraten
- Schnittstellen zwischen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Brandschutzkontext erkennen
- Flucht- und Notausgänge auf ihre Konformität mit geltenden Vorschriften beurteilen
- Erfahrungen und Problemstellungen mit anderen Brandschutzbeauftragten systematisch reflektieren und Lösungsansätze entwickeln
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Fortbildung richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten bereits inne haben und deren Wissen aktualisieren müssen oder wollen.
- Bestellte Brandschutzbeauftragte in Industrie, Gewerbe und Verwaltung
- Sicherheitsbeauftragte, die zusätzlich Brandschutzaufgaben wahrnehmen
- Facility Manager mit brandschutztechnischer Verantwortung
- Brandschutzfachkräfte, die ihr Wissen auf den aktuellen Stand bringen möchten
Vorausgesetzt wird die formale Bestellung zum Brandschutzbeauftragten sowie die entsprechende Grundausbildung. Diese Veranstaltung ist keine Erstausbildung, sondern eine Fortbildung für bereits qualifizierte Personen, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern wollen.
Ablauf & Abschluss
Die Fortbildung findet als Präsenzseminar statt und legt besonderen Wert auf den kollegialen Erfahrungsaustausch. Theoretische Blöcke werden durch moderierte Diskussionen ergänzt, in denen Teilnehmende aus ihrer eigenen Praxis berichten und Problemlösungen gemeinsam erarbeiten. Fallbeispiele aus realen Brandschutzbegehungen und Schadensereignissen geben dem Stoff einen unmittelbar verwertbaren Bezug zum Berufsalltag. Der Seminarcharakter ermöglicht es, aktuelle Fragen und betriebsspezifische Herausforderungen einzubringen.
Der Theorieteil umfasst 16 Unterrichtseinheiten. Hinzu kommt Zeit für Erfahrungsaustausch und moderierte Diskussion. Das Seminar findet als kompakte Veranstaltung im Vollzeitformat statt.
Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie, die die erfolgreiche Absolvierung der Fortbildung dokumentiert. Diese Bestätigung kann als Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung im Rahmen der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte gegenüber Arbeitgebern, Behörden und Versicherern vorgelegt werden.
Nutzen & Perspektiven
Brandschutz ist kein statisches Wissensgebiet. Normen werden überarbeitet, Baustoffe kommen auf den Markt, Betriebsabläufe ändern sich. Wer als Brandschutzbeauftragte oder -beauftragter wirksam agieren will, muss kontinuierlich am Puls der Regelentwicklung bleiben. Diese Fortbildung liefert genau das: ein aktuelles Bild der Rechtslage, neue Impulse für die Begehungspraxis und konkrete Kommunikationshilfen für den schwierigen Dialog zwischen Brandschutzfachkraft und Unternehmensführung. Besonders wertvoll ist der strukturierte Erfahrungsaustausch. Brandschutzbeauftragte sind in ihrem Unternehmen oft Einzelpersonen in einer spezialisierten Funktion — der Seminarraum bietet eine seltene Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben ins Gespräch zu kommen, Grenzfälle zu diskutieren und voneinander zu lernen. Typische Situationen, die im Alltag als problematisch erlebt werden — etwa die Durchsetzung von Maßnahmen gegen interne Widerstände oder die Kommunikation mit einer kritisch prüfenden Behörde — werden im geschützten Rahmen aufgearbeitet. Für Arbeitgeber ist der Fortbildungsnachweis ein Beleg dafür, dass die bestellte Person ihre Qualifikation aktuell hält und die Schutzfunktion rechtssicher wahrnehmen kann. Das reduziert Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen von Versicherern und Aufsichtsbehörden in das betriebliche Brandschutzmanagementsystem. Brandschutzbeauftragte tragen außerdem Mitverantwortung für die Unternehmenskultur in Sicherheitsfragen. Wer regelmäßig Begehungen durchführt, Mängel dokumentiert und Führungskräfte klar berät, prägt das Bewusstsein für Brandgefahren im gesamten Betrieb. Diese Wirkung ist schwerer messbar als eine Feuerlöscherprüfung — aber langfristig mindestens ebenso bedeutsam. Die Fortbildung gibt Impulse, wie diese Rolle noch wirksamer ausgefüllt werden kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist diese Veranstaltung eine Erstausbildung oder eine Fortbildung?
Ausschliesslich eine Fortbildung. Vorausgesetzt wird die bereits abgeschlossene Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten sowie die formale Bestellung durch den Arbeitgeber. Personen ohne diese Grundqualifikation benötigen zunächst den Grundkurs.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Eine Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie. Diese kann gegenüber Arbeitgebern, Versicherern und Behörden als Nachweis der aktuellen Fortbildung vorgelegt werden.
Welche Themen werden in der Fortbildung behandelt?
Aktuelle Änderungen in Gesetzen, Normen und technischen Regeln, brandschutztechnische Gefährdungsbeurteilung, Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3, Kommunikation mit Feuerwehren und Behörden sowie praktischer Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden.
Wie ist das Seminar aufgebaut?
Als Präsenzseminar mit 16 Unterrichtseinheiten Theorie und ergänzendem Erfahrungsaustausch. Fallbeispiele aus der Praxis und Diskussionen in der Gruppe ergänzen den theoretischen Teil.
Wie oft müssen Brandschutzbeauftragte eine Fortbildung absolvieren?
Regelmäßige Fortbildungen sind fachlich und rechtlich geboten, um die Aktualität der Qualifikation zu belegen. Die konkrete Frequenz richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stellen sowie den betrieblichen Anforderungen — üblicherweise werden Fortbildungen alle drei bis fünf Jahre empfohlen oder vorgeschrieben.
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