Überblick
In jedem Unternehmen sind Brandschutzhelfer gesetzlich gefordert — Personen, die im Brandfall wissen, was zu tun ist, bevor die Feuerwehr eintrifft. Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen, um diese Aufgabe kompetent und rechtssicher zu übernehmen. Sie umfasst sowohl den theoretischen Teil nach den einschlägigen Vorschriften als auch eine Praxisübung mit echten Feuerlöschern. Die Inhalte richten sich nach der DGUV Information 205-023 und decken alle Anforderungen der DIN 14096 Brandschutzordnung ab.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1: Grundlagen des Brandschutzes Dieser theoretische Block legt die rechtlichen, naturwissenschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Brandschutzes. Teilnehmende lernen, wie Brände entstehen, wie sie verhindert werden und welche betrieblichen Strukturen gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Anforderungen der Berufsgenossenschaft
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung: Branddreieck, Zündtemperaturen, Löschprinzipien
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden: Brandlasten, Brandabschnitte, bauliche Sicherheitsvorkehrungen
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096 Brandschutzordnung: Teil A (Aushang), Teil B (für alle Beschäftigten), Teil C (für Brandschutzhelfer)
Modul 2: Brandschutzunterweisung und Verhalten im Ernstfall In diesem Block werden konkrete Handlungsabläufe für den Brandfall trainiert. Neben der Technik steht das situationsgerechte Verhalten im Mittelpunkt.
- Brandmeldeeinrichtungen: Arten, Kennzeichnung, Bedienung von Druckknopfmeldern und automatischen Systemen
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Prioritäten (Menschen retten vor Feuer löschen)
- Löschangriff mit Feuerlöschern: Auswahl nach Brandklasse, Abstand, Angriffsrichtung
- Personenbezogene Gefahren durch Brände: Rauchgasvergiftung, Hitzestress, Panik — und geeignete Sicherheitsvorkehrungen dagegen
- Rettung von Personen: Evakuierungsprinzipien, Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen
- Rettungswege: Freihaltepflicht, Kennzeichnung, sichere Fluchtwegführung
- Alarmierung und Einweisung der Feuerwehr: Ablauf, Sammelplatz, Übergabe an Einsatzkräfte
Modul 3: Löschübung (Pflichtpraxis) Der praktische Teil ist Pflichtbestandteil der Brandschutzhelfer-Schulung nach DGUV 205-023. Teilnehmende erproben den Umgang mit Feuerlöschern unter kontrollierten Bedingungen auf einem gesicherten Übungsgelände. Erst wer einen Löscher wirklich in der Hand hatte und unter moderatem Druck bedient hat, weiß, worauf es im Ernstfall ankommt.
- Sicherheitsunterweisung vor der Übung: persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsabstände, Windrichtung
- Funktionsprinzip und Bedienung verschiedener Löschertypen (Pulver, CO2, Wasser, Schaum)
- Löschtaktik: Annäherung, Schlagdistanz, Löschangriff, Rückzug bei Versagen
- Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen an offenen Brandherden
- Übung mit fahrbaren Löschinitiativen bei größeren Brandlasten
- Fehleranalyse nach der Übung: Was lief gut, was wäre im Ernstfall kritisch gewesen
- Wartung und Prüffristen von Feuerlöschern kennen
- Verhalten nach dem Löscheinsatz: Sicherung, Meldung, Nachkontrolle
- Rückblick auf die wichtigsten Sofortschritte im Brandfall
- Klärung offener Fragen aus dem Betriebsalltag der Teilnehmenden
- Dokumentationspflichten nach der Schulung
- Abschluss und Ausgabe der Teilnahmebestätigung
Der Praxisteil gibt Teilnehmenden nicht nur Sicherheit im Umgang mit Löschgeräten, sondern zeigt auch, warum bestimmte Fehler — zu später Einsatz, falsche Angriffsrichtung, falsche Löschmitteldistanz — im echten Brandfall kritisch werden können. Das Feedback direkt nach der Übung verankert diese Erkenntnisse nachhaltig. Viele Teilnehmende berichten, dass erst durch die Übung klar wird, wie schnell ein handbetätigter Feuerlöscher sein Löschmittel aufbraucht — eine Erkenntnis, die das eigene Verhalten im Brandfall nachhaltig beeinflusst.
Lernziele:
- Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen und einordnen
- Physikalisch-chemische Zusammenhänge der Verbrennung und Löschvorgänge verstehen
- Die Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A, B und C anwenden
- Brandmeldeeinrichtungen identifizieren und korrekt bedienen
- Im Brandfall richtig handeln: Alarmstufen, Evakuierung, Ersthilfe
- Feuerlöscher situationsgerecht auswählen, einsetzen und nach dem Einsatz sichern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände erkennen und geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen
- Rettungswege freihalten und im Evakuierungsfall koordinieren
- Feuerwehr und Hilfskräfte einweisen und unterstützen
- Aufgaben im betrieblichen Brandschutzkonzept eigenverantwortlich übernehmen
- Brandgefahren im Betriebsalltag erkennen und melden
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die im Betrieb die Funktion eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen oder bereits ausüben.
- Neu benannte Brandschutzhelfer in Unternehmen jeder Größe
- Bestehende Brandschutzhelfer, die ihre Kenntnisse auffrischen und ihre Unterweisung aktualisieren wollen
- Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte mit Verantwortung im Brandschutzbereich
- Personen, die im Rahmen einer Wiederkehrenden Unterweisung nach DGUV 205-023 eine Auffrischungsschulung benötigen
Für die Teilnahme sind keine besonderen Vorkenntnisse im Brandschutz erforderlich. Die Schulung ist bewusst so konzipiert, dass Personen ohne feuerwehrtechnisches Wissen direkt einsteigen können und alle Inhalte von Grund auf vermittelt bekommen. Körperliche Eignung für die Teilnahme an der Löschübung im Freien wird empfohlen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs verbindet Frontalunterricht mit interaktiven Diskussionen und einer obligatorischen Außenübung. Theoretische Inhalte werden durch Lehrvideos, Anschauungsmaterial und Realbeispiele aufgelockert. Die Löschübung findet auf einem gesicherten Übungsgelände statt und wird von Fachkräften geleitet. Der gesamte Schulungsrahmen orientiert sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an Brandschutzhelfer vollständig erfüllt werden.
Die Brandschutzhelfer-Schulung ist als eintägige Veranstaltung konzipiert. Sie umfasst typischerweise mehrere Stunden Theorie am Vormittag und die Löschübung am Nachmittag. Für die Wiederholungsunterweisung (nach etwa fünf Jahren empfohlen) gibt es verkürzte Auffrischungskurse.
Nach erfolgreicher Teilnahme an Theorie und Praxisübung erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung, die die Schulung nach DGUV 205-023 dokumentiert. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Es handelt sich nicht um eine behördliche Prüfung, sondern um die Bestätigung der ordnungsgemäßen Unterweisung durch eine akkreditierte Schulungseinrichtung.
Nutzen & Perspektiven
Die Pflicht zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in Deutschland gesetzlich verankert. Je nach Betriebsgröße und Brandlast schreibt die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den DGUV-Regeln eine bestimmte Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer vor. Wer diese Schulung absolviert, erfüllt diese Anforderung und trägt aktiv zur Betriebssicherheit bei. Für die teilnehmenden Personen bedeutet die Schulung konkret: Sie wissen im Ernstfall, was zu tun ist. Dieses Wissen schützt nicht nur andere, sondern auch die eigene Person. Panik entsteht häufig aus Unkenntnis — wer vorbereitet ist, kann ruhig und wirksam handeln, wenn es darauf ankommt. Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Gut ausgebildete Brandschutzhelfer reduzieren das Risiko von Sachschäden und helfen, Betriebsunterbrechungen bei Bränden zu minimieren. Eine lückenlose Dokumentation der Brandschutzhelfer-Schulungen ist außerdem ein wichtiges Argument bei Betriebsprüfungen durch Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Wer seine Belegschaft regelmäßig schult, zeigt, dass betrieblicher Brandschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern gelebt wird — das ist ein Unterschied, den Prüfbehörden erkennen und anerkennen. Auch für das Sicherheitsgefühl im Betrieb hat gut vermitteltes Wissen einen messbaren Effekt: Beschäftigte, die wissen, was sie im Ernstfall tun sollen, reagieren ruhiger und wirksamer als solche, die noch nie einen Feuerlöscher in der Hand hatten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Für Bereiche mit erhöhter Brandgefahr oder besonderer Gebäudestruktur kann dieser Anteil höher liegen. Die genaue Anzahl legt die zuständige Berufsgenossenschaft fest.
Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Schulung gültig?
Die DGUV 205-023 empfiehlt eine Wiederholungsunterweisung in Abständen von etwa fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb (neue Gebäude, veränderte Brandlasten). Viele Unternehmen führen die Auffrischung bereits alle drei bis vier Jahre durch, um den Wissensstand aktuell zu halten.
Was passiert in der praktischen Löschübung?
In der Übung bedienen Teilnehmende echte Handfeuerlöscher an kontrollierten Brandherden im Freien. Es werden verschiedene Löschertypen vorgestellt und deren Einsatz je nach Brandklasse geübt. Die Übung wird von Fachkräften geleitet und findet unter vollständigen Sicherheitsbedingungen statt.
Welchen Nachweis bekomme ich nach der Schulung?
Nach Abschluss der Schulung erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung, die die Unterweisung nach DGUV 205-023 dokumentiert. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften und sollte in der Personalakte aufbewahrt werden.
Kann die Schulung auch firmenintern durchgeführt werden?
Viele Kursanbieter bieten Inhouse-Varianten an, bei denen die Schulung direkt im Unternehmen stattfindet. Dies kann sinnvoll sein, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig ausgebildet werden sollen. Voraussetzung ist ein geeignetes Außengelände für die Löschübung.
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