Überblick
Dieser Lehrgang ermöglicht den kombinierten Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C und CE in einem zusammenhängenden Ausbildungsgang — aufbauend auf einem bereits vorhandenen Führerschein der Klasse B. Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse; Klasse CE erweitert diese Berechtigung auf Fahrzeugkombinationen mit Anhänger. Damit öffnet dieser Lehrgang den Einstieg in den gewerblichen Straßengüterverkehr: Berufskraftfahrer im Fernverkehr, Logistikunternehmen, Speditionen und Transportdienstleister setzen diese Fahrerlaubnisklassen als Grundvoraussetzung voraus. Der kombinierte Ausbildungsgang ist dabei effizienter als das separate Erwerben beider Klassen nacheinander, weil gemeinsame Theorie- und Praxisanteile gebündelt werden.
Kursinhalte & Lernziele
Theorie — Klasse C und CE Der Theorieteil deckt den gesamten prüfungsrelevanten Stoff für beide Fahrerlaubnisklassen ab. Neben den allgemeinen Verkehrsregeln werden Spezialthemen behandelt, die für schwere Nutzfahrzeuge und Gespanne gelten. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den amtlichen Prüfungsfragen der Fahrerlaubnisbehörden.
- Fahrzeugtechnik: Bremssysteme, Antrieb, Reifenkunde bei schweren Nutzfahrzeugen
- Physikalische Grundlagen: Bremsweg, Fliehkraft, Beladung und Schwerpunkt
- Sozialvorschriften: Lenk- und Ruhezeiten nach EU-Verordnung, Fahrtenschreiber
- Straßenverkehrsrecht für Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen
- Ladungssicherungsvorschriften und Grundlagen des Gefahrguts
- Winterfahrt, Überholverbote, Durchfahrtsbeschränkungen für LKW
Fahrpraktische Ausbildung — Klasse C In der praktischen Ausbildung für Klasse C lernen die Teilnehmenden zunächst das sichere Beherrschen eines Solo-Lkw über 7,5 Tonnen. Übungsschwerpunkte sind das Einparken, Rangieren auf engen Betriebsgeländen und das sichere Bremsen unter verschiedenen Beladungszuständen.
- Grundfahraufgaben für Klasse C: Rückwärtsfahren, Einparken, Rangieren
- Fahrtechnisch sicheres Beschleunigen und Bremsen bei verschiedenen Beladungen
- Überholmanöver und Spurwechsel mit großem Fahrzeug
- Stadtfahrt, Überlandfahrt und Autobahnfahrt mit dem Lkw
- Sicherheitskontrolle vor Fahrtantritt: Ölstand, Bremsen, Beleuchtung, Reifen
Fahrpraktische Ausbildung — Klasse CE Der CE-Teil erweitert die Ausbildung auf Fahrzeugkombinationen: Sattelzüge und Gliederzüge kommen zum Einsatz. Das An- und Abkuppeln sowie das Rückwärtsrangieren mit Anhänger bilden die zentralen Fahrkompetenzbausteine und werden intensiv geübt.
- An- und Abkuppeln von Anhängern und Aufliegern
- Rückwärtsrangieren mit Anhänger auf begrenztem Gelände
- Fahren mit Sattelzug und Gliederzug im Stadtverkehr
- Autobahnfahrt mit vollbeladenem Gespann
- Notfallsituationen bei Gespannfahrten erkennen und richtig reagieren
Prüfungsvorbereitung und Abschluss Die Abschlussphase bereitet gezielt auf die amtlichen Führerscheinprüfungen vor. Theoriesimulationen helfen, Wissenslücken zu schließen; im praktischen Bereich werden die Pflichtübungen für die Fahrprüfung systematisch wiederholt. Der Ausbildungsgang endet mit den offiziellen Fahrerlaubnissprüfungen für Klasse C und CE.
- Wiederholung der Pflichtübungen für die Fahrprüfung Klasse C und CE
- Theoriesimulation unter Prüfungsbedingungen
- Abnahme der Grundfahraufgaben
- Amtliche Fahrerlaubnisprüfung Klasse C
- Amtliche Fahrerlaubnisprüfung Klasse CE
Nach bestandener Prüfung stehen die Klassen C und CE im Führerschein; damit ist die rechtliche Grundlage für eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer im Güterverkehr geschaffen. Für eine hauptberufliche Tätigkeit als gewerblicher Kraftfahrer ist zusätzlich die Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich, die als separater Lehrgang absolviert werden kann.
Lernziele:
Nach Abschluss des Lehrgangs haben die Teilnehmenden,
- die theoretischen und praktischen Anforderungen für die Fahrerlaubnisklasse C bestanden
- die theoretischen und praktischen Anforderungen für die Fahrerlaubnisklasse CE bestanden
- das notwendige Wissen über Fahrzeugtechnik und -physik bei schweren Kraftfahrzeugen erworben
- Fahrzeugkombinationen mit Anhänger sicher beherrschen gelernt
- die gesetzlichen Vorschriften für den gewerblichen Güterverkehr kennengelernt
- Grundkenntnisse in Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) erworben
- die gesundheitlichen und persönlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer verstanden
- theoretisches und praktisches Wissen zur Ladungssicherung aufgebaut
- Kenntnisse über Fahrzeugkontrolle und Sicherheitschecks vor Fahrtantritt erworben
- Grundlagen der Fahrzeugtechnik bei Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen kennen gelernt
- die Fahrprüfung für beide Klassen erfolgreich abgelegt
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich an Führerscheininhaber der Klasse B, die in den Beruf des Berufskraftfahrers im Güterverkehr einsteigen möchten.
- Berufswechsler, die eine Tätigkeit als Kraftfahrer im Fernverkehr oder Nahverkehr anstreben
- Arbeitssuchende, für die eine Fahrerlaubniserweiterung die berufliche Wiedereingliederung ermöglicht
- Personen aus Logistik- oder Lagerberufen, die zum Fahren wechseln möchten
- Männer und Frauen, die konkret drohende Arbeitslosigkeit durch Qualifikationserweiterung abwenden wollen
- Interessenten mit Berufsabschluss in einem anderen Bereich, die sich umschulen lassen
Zwingende Voraussetzung ist ein gültiger Führerschein der Klasse B. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (bei bestimmten Kombinationen 21 Jahre; die genaue Altersgrenze regelt die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde). Darüber hinaus sind ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift für den Theorieunterricht und die Prüfung notwendig. Die gesundheitliche Eignung muss durch eine ärztliche Untersuchung nach § 11 FeV nachgewiesen werden; dazu gehört in der Regel auch ein Sehtest. Vorkenntisse im Lkw-Fahren sind nicht erforderlich.
Ablauf & Abschluss
Der Lehrgang besteht aus zwei klar getrennten Teilen: dem Theorieunterricht im Klassenraum und der Fahrstundenpraxis auf dem Übungsgelände und im Straßenverkehr. Der Theorieunterricht folgt dem amtlichen Lehrplan für die Fahrerlaubnisklassen C und CE; Fachbücher, Übungsaufgaben und ggf. digitale Lernsoftware werden eingesetzt. Die Fahrpraxis findet auf entsprechend zugelassenem Übungsgelände und im öffentlichen Straßenverkehr statt — in den frühen Phasen auf dem Gelände, später zunehmend im Real-Verkehr.
Der Kurs wird hauptsächlich in Vollzeit durchgeführt; einzelne Anbieter bieten auch Teilzeitvarianten an. Die Gesamtdauer hängt von den individuellen Vorkenntnissen und dem Prüfungsverlauf ab. Durch das modulare Ausbildungskonzept können einzelne Module separat absolviert werden, was die Ausbildungsdauer entsprechend verlängern kann. Aktuelle Termindaten und Stundenpläne finden Sie bei den jeweiligen Anbietern.
Der Ausbildungsgang schließt mit den amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen für die Klassen C und CE ab. Bei bestandener Prüfung wird der Führerschein durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde um beide Klassen erweitert. Zusätzlich stellen die Anbieter eine Ausbildungsbestätigung aus. Für hauptberufliche Tätigkeiten im gewerblichen Güterverkehr ist nach Führerscheinerwerb noch die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich.
Nutzen & Perspektiven
Der kombinierte Ausbildungsgang für C und CE ist deutlich effizienter als das sukzessive Ablegen beider Führerscheinklassen. Gemeinsame Theorieanteile müssen nur einmal unterrichtet werden, und die Fahrstunden für CE bauen direkt auf den C-Übungen auf — ohne Wartezeit dazwischen. Wer beide Klassen gleichzeitig erwirbt, ist nach Abschluss für einen deutlich breiteren Markt der Arbeitgeber im Transportgewerbe attraktiv. Der Transportsektor verzeichnet seit Jahren einen anhaltenden Bedarf an qualifizierten Kraftfahrern. Mit den Klassen C und CE ist die rechtliche Grundvoraussetzung für Fernverkehr, Baustellen- und Schwertransporte sowie für viele Verteilerfahrten im Nahverkehr erfüllt. Das macht die Fahrerlaubniserweiterung zu einer konkreten, marktgängigen Qualifikation. Der modulare Aufbau mancher Anbieter ermöglicht es, bei Bedarf weitere Qualifikationen — etwa für den Bustransport oder den Gefahrguttransport — gezielt anzuhängen. Der Führerschein Klasse C/CE bildet dann das Fundament, auf dem sich schrittweise weitere Transportberechtigungen aufbauen lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Klasse C und Klasse CE?
Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ohne Anhänger. Klasse CE erweitert diese Berechtigung auf Fahrzeugkombinationen — also Lkw mit Anhänger oder Sattelzugmaschinen mit Auflieger. Für die meisten Tätigkeiten im Fernverkehr und Speditionsbereich ist CE die entscheidende Klasse.
Welche Voraussetzungen brauche ich für diesen Lehrgang?
Sie benötigen einen gültigen Führerschein der Klasse B, ausreichende Deutschkenntnisse und eine ärztliche Eignungsuntersuchung nach § 11 FeV. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bei bestimmten Varianten 21 Jahre. Fahrerfahrung mit schweren Fahrzeugen ist keine Voraussetzung.
Reicht der Führerschein C/CE für eine Stelle als Berufskraftfahrer?
Der Führerschein ist die rechtliche Grundvoraussetzung, aber für hauptberufliche Tätigkeiten im gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) notwendig. Diese kann als separater Lehrgang absolviert werden und ist üblicherweise der nächste Schritt nach dem Führerscheinerwerb.
Warum C und CE zusammen statt nacheinander?
Im kombinierten Ausbildungsgang werden gemeinsame Theorieteile nur einmal unterrichtet, und die CE-Praxisausbildung schließt direkt an C an. Das spart Zeit und Kosten gegenüber dem getrennten Erwerb beider Klassen. Nach Abschluss stehen beide Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich einen Teil der Prüfung nicht bestehe?
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser wiederholt werden. Die Fahrerlaubnisprüfungen werden durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer abgenommen; die genauen Wiederholungsmodalitäten richten sich nach der FeV und werden durch den jeweiligen Anbieter erläutert.
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