Gefahrgutbeauftragte Grundschulung Straße mit IHK-Prüfung
IHK-anerkannte Grundschulung für angehende Gefahrgutbeauftragte im Verkehrsträger Straße: ADR-Vorschriften, Dokumentation, Kennzeichnung und Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.
Auf einen Blick
Überblick
Wer in einem Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte/r tätig werden soll, muss eine behördlich vorgeschriebene Ausbildung absolvieren und eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Diese Grundschulung bereitet gezielt auf den Verkehrsträger Straße vor — den in Deutschland häufigsten Beförderungsweg für gefährliche Güter. Auf Basis des ADR, dem europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, werden alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften vermittelt, die für die spätere Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/r unerlässlich sind.
Abschluss, Voraussetzungen und verfügbare Qualifizierungsangebote
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bundesweit
inklusive Online- und Hybridangeboten, sofern vorhanden
Abschluss
IHK-Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte/r (Straße) nach bestandener Prüfung
Mögliche Förderwege
Bildungsgutschein · Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein · Qualifizierungschancengesetz
Vermittelte Kompetenzen
- ADR-Vorschriften
- Gefahrgutklassifizierung
- Beförderungsdokumentation
- Kennzeichnung Gefahrgut
- Freistellungsregelungen
- Versandstückprüfung
- IHK-Prüfungsvorbereitung
Zugeordnete Zielberufe
- Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin33.563 Stellen/12 Mon.
- Baugeräteführer/Baugeräteführerin1.782 Stellen/12 Mon.
- Gefahrgutbeauftragter/Gefahrgutbeauftragte14 Stellen/12 Mon.
Datenbasis: 32 diesem Kurs zugeordnete Angebote sowie die dazu veröffentlichten Termindaten, Stand 19.08.2026. Mehrere Standorte eines Trägers zählen als ein Anbieter.
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Kursinhalte & Lernziele
Rechtsgrundlagen und Organisationen Zu Beginn der Grundschulung steht die rechtliche Einbettung: Welche Organisationen entwickeln die Vorschriften, welche nationalen Gesetze setzen das ADR um, und wer ist in der Transportkette für welche Anforderungen verantwortlich? Dieser Block gibt einen Überblick, der für das Verständnis aller folgenden Themen unverzichtbar ist.
- Nationale und internationale Organisationen (UN, ECE, europäische Regelwerke)
- Das ADR: Struktur, Aufbau und Geltungsbereich
- Nationale Umsetzung in Deutschland: GGVSEB, GGBefG
- Pflichten der am Transport Beteiligten: Absender, Beförderer, Empfänger
- Aufgaben und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen
- Jahresberichtspflicht: Inhalt und Fristanforderungen
Klassifizierung gefährlicher Güter Das ADR unterteilt gefährliche Güter in neun Klassen. Ihre korrekte Einordnung ist die Grundlage für alle weiteren Verpflichtungen im Transport. Dieser Block erklärt die Systematik und zeigt, wie Güter in der Praxis eingeordnet werden.
- Die neun Gefahrgutklassen im Überblick: Explosive Stoffe, Gase, entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe und weitere
- Eintragsnummern, Verpackungsgruppen und Sondervorschriften
- Klassifizierungsprinzipien und Nachschlagewerke
- Grenzwerte, Freimengen und Freistellungsregelungen
- Begrenzte Mengen (limited quantities): Voraussetzungen und Handlungsschritte
- Ausgenommene Mengen (excepted quantities): Bedingungen und Kennzeichnung
Dokumentation und Versandstücke Korrekte Begleitpapiere sind im Gefahrguttransport Pflicht. Gleichzeitig müssen Versandstücke vor dem Versand auf Konformität geprüft werden. Dieser Block behandelt beide Aspekte systematisch.
- Beförderungsdokument: Pflichtangaben, Reihenfolge, Sprache
- Schriftliche Weisungen für das Fahrpersonal: Inhalt und Mitführpflicht
- Prüfung von Versandstücken auf äußere Beschäden und Konformität
- Verpackungsanforderungen nach ADR: Einzelverpackungen, Innenverpackungen, Umverpackungen
- Kombinationspackstücke und Zusammenpackverbote
- Dokumentation bei Freistellungen und begrenzten Mengen
Kennzeichnung und Beförderungsvorschriften Fahrzeuge und Versandstücke müssen für den Transport gefährlicher Güter korrekt gekennzeichnet sein — mit Gefahrzetteln, orangefarbenen Tafeln und ggf. Großzetteln. Darüber hinaus gelten besondere Beförderungsvorschriften für bestimmte Güter und Situationen.
- Gefahrzettel auf Versandstücken: Typen, Größen, Befestigungsregeln
- Orangefarbene Tafeln für Fahrzeuge: Vorgaben und Ausnahmen
- Großzettel (Placards) für Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit loser Schüttung
- Tunnelbeschränkungscodes und Streckenwahl
- Begleitpapiere und Ausrüstungspflichten für das Fahrzeug
- Zusammenladeverbote und Trennungsanforderungen
Praktische Vorbereitung und IHK-Prüfung Abschließend werden die Schulungsinhalte in praxisnahen Aufgaben angewendet und auf die IHK-Prüfung vorbereitet. Der Prüfungsblock enthält keine allgemeinen Lerntechniken, sondern konzentriert sich auf die konkreten Regelungsbereiche, die in der IHK-Prüfung abgefragt werden.
- Bearbeitung typischer ADR-Aufgaben aus allen Themenbereichen
- Nachschlagen in der ADR-Vorschriftenstruktur unter Zeitdruck
- Zuordnung von Stoffen, Verpackungsgruppen und Sondervorschriften
- Prüfung von Beispieldokumenten auf Richtigkeit
- Kennzeichnungs- und Klassifizierungsübungen an Fallbeispielen
- Überblick über Aufbau und Anforderungen der IHK-Prüfung
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen nach der Grundschulung die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der StraßeDie Kursteilnehmenden können gefährliche Güter nach den ADR-Klassen klassifizieren und die daraus folgenden Anforderungen ableiten. Sie verstehen, welche Freistellungsregelungen gelten und wann Mengenfreigrenzen für begrenzte Mengen zutreffen. Sie wissen, welche Begleitdokumente für den Transport gefährlicher Güter erforderlich sind und wie diese korrekt erstellt werdenDie Kursteilnehmenden können Versandstücke auf ordnungsgemäße Beschaffenheit prüfen. Sie kennen die Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Fahrzeuge und Versandstücke. Sie beherrschen die wesentlichen Beförderungsvorschriften für den Straßentransport. Sie verstehen die Rolle und die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten innerhalb der Organisation. Sie kennen die Haftungsregeln und wissen, was bei Verstößen drohtTeilnehmende sind auf die Anforderungen der IHK-Prüfung vorbereitet. Sie wissen, wie der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten erstellt wird. Sie kennen die Voraussetzungen für die Rezertifizierung des Schulungsnachweises nach fünf Jahren.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Grundschulung richtet sich ausschließlich an Personen, die in einem Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte/r tätig werden sollen oder zur Bestellung vorgesehen sind.
- Betrieblich vorgesehene Gefahrgutbeauftragte ohne bisherige Schulung
- Fachkräfte in Spedition, Logistik und Lagerwirtschaft
- Mitarbeitende in produzierenden Unternehmen mit Gefahrgutvorkommen
- Qualitätsmanagement- und Compliance-Funktionen in transportintensiven Branchen
- Personen, die eine IHK-anerkannte Prüfung im Gefahrguttransport anstreben
Deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort sind erforderlich, da Schulungsunterlagen und IHK-Prüfung auf Deutsch durchgeführt werden. Besondere Fachvorkenntnisse im Gefahrguttransport sind nicht notwendig; die Grundschulung setzt inhaltlich bei null an.
Ablauf & Abschluss
Die Grundschulung kombiniert strukturierten Vortrag mit der aktiven Arbeit am ADR-Regelwerk. Teilnehmende lernen, in der Vorschrift zielgerichtet nachzuschlagen — eine Kernkompetenz für den Berufsalltag wie für die Prüfung. Fallbeispiele aus der Praxis des Straßentransports machen die abstrakten Vorschriften greifbar. Übungsaufgaben aus allen Themenbereichen vertiefen das Verständnis.
Die Grundschulung für den Verkehrsträger Straße umfasst den gesetzlich vorgeschriebenen Lernumfang für den ersten Verkehrsträger. Ergänzende Verkehrsträger (Schiene, Binnenwasserstraße, See) können in aufbauenden Schulungen hinzugenommen werden. Der Schulungsnachweis muss alle fünf Jahre durch Fortbildungsschulung erneuert werden.
Nach bestandener IHK-Prüfung wird ein Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte/r für den Verkehrsträger Straße ausgestellt. Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben für die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und bundesweit anerkannt. Die Teilnahme an der Grundschulung wird durch eine separate Teilnahmebestätigung dokumentiert.
Nutzen & Perspektiven
Unternehmen, die mit gefährlichen Gütern umgehen oder diese transportieren, sind gesetzlich zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Wer diese Funktion übernimmt, trägt Verantwortung für die Einhaltung eines komplexen Regelwerks — und macht damit einen wichtigen Beitrag zur Betriebssicherheit. Der Gefahrgutbeauftragte ist keine formale Pflichtfigur, sondern eine betrieblich wirksame Kontrollinstanz, die Fehler im Transportprozess aufdeckt und dokumentiert, bevor sie zu Bußgeldern oder Unfällen führen. Der IHK-anerkannte Schulungsnachweis öffnet direkt den Weg zur offiziellen Bestellung im Unternehmen. Er ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragte/r und damit ein klar abgegrenzter, wertvoller Qualifikationsnachweis — anders als viele allgemeine Logistikzertifikate. Wer den Nachweis besitzt, kann sofort in der Funktion eingesetzt werden; das gibt Unternehmen Planungssicherheit und erleichtert die interne Personalentwicklung. Für Fachkräfte in Spedition, Produktion und Logistik ist das Zertifikat ein handfestes Alleinstellungsmerkmal. Die Kombination aus fundiertem ADR-Wissen, Prüfungserfahrung und gesetzlichem Nachweis schafft eine Kompetenz, die in transportintensiven Branchen dauerhaft gefragt bleibt. Auf dem Arbeitsmarkt signalisiert das Zertifikat Verlässlichkeit und Fachkenntnis in einem Bereich, in dem Fehler schwerwiegende Folgen haben können. Nicht zuletzt ermöglicht der Einstieg über die Grundschulung Straße den gezielten Aufbau einer breiten Gefahrgut-Qualifikation: Wer nach der Grundschulung weitere Verkehrsträger hinzunimmt — Schiene, Binnenwasserstraße oder See — und die entsprechenden Prüfungen ablegt, baut sich ein Qualifikationsprofil auf, das in der gesamten Logistikbranche anerkannt und gesucht ist.
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Arbeitsmarkt-Report
Transport- und Logistik-Branche meldet seit Jahren akuten Fahrer- und Disponenten-Mangel. Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG-Module) ist Pflicht; Logistik-Disposition und Lagerlogistik wachsen mit E-Commerce-Volumen stabil.
Zielberufe & offene Stellen
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.
- Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin33.563 Stellen
- Baugeräteführer/Baugeräteführerin1.782 Stellen
- Gefahrgutbeauftragter/Gefahrgutbeauftragte14 Stellen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, versenden, verpacken, empfangen oder entladen, sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zur Bestellung mindestens eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Es gelten Ausnahmen für sehr geringe Mengen — diese sind jedoch klar geregelt.
Welche Prüfung schließt die Grundschulung ab?
Die Grundschulung bereitet auf die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten vor. Nach bestandener Prüfung wird ein IHK-anerkannter Schulungsnachweis ausgestellt, der Voraussetzung für die gesetzliche Bestellung ist. Der Nachweis muss nach fünf Jahren durch Fortbildungsschulung erneuert werden.
Was ist ADR?
Das ADR (Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Beförderungsvorschriften und ist die zentrale Rechtsgrundlage für Gefahrgutbeauftragte im Straßenverkehr.
Kann ich nach dieser Grundschulung sofort als Gefahrgutbeauftragte/r tätig werden?
Ja, nach bestandener IHK-Prüfung kann die formale Bestellung im Unternehmen vorgenommen werden. Die Grundschulung deckt ausschließlich den Verkehrsträger Straße ab. Für weitere Verkehrsträger (Schiene, See, Binnenwasser) sind gesonderte Schulungen erforderlich.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Für die Teilnahme werden deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort vorausgesetzt. Besondere fachliche Vorkenntnisse im Gefahrguttransport sind nicht erforderlich; die Grundschulung beginnt mit den rechtlichen Grundlagen und baut das Wissen systematisch auf.