Überblick
Der Lkw-Führerschein der Klassen C und CE ist die Eintrittskarte in einen der wichtigsten Berufe der deutschen Logistik. Wer Güter auf nationalen und internationalen Routen transportieren möchte, braucht eine Fahrerlaubnis, die weit über den normalen Pkw-Führerschein hinausgeht. Modul 01 der Berufskraftfahrer-Weiterbildung im Güterverkehr verbindet den Erwerb beider Fahrerlaubnisklassen – C für schwere Einzelfahrzeuge und CE für Fahrzeuge mit Anhänger – in einem einzigen Ausbildungsgang. Damit wird der Grundstein für eine Berufstätigkeit als Berufskraftfahrer/in im nationalen und europäischen Güterverkehr gelegt.
Kursinhalte & Lernziele
Theoretischer Unterricht bildet das Fundament jeder Führerscheinausbildung für Lkw. Ohne solides Regelwissen über die besondere Fahrdynamik, das Bremsverhalten und die rechtlichen Anforderungen schwerer Fahrzeuge ist verantwortungsvolles Fahren nicht möglich. Der theoretische Teil gliedert sich in Basiswissen und Spezialwissen.
- Basiswissen (mindestens 12 Unterrichtseinheiten): Fahrzeugtechnik und Sicherheitssysteme bei Lkw, Lenk- und Ruhezeiten, Grundzüge des Straßenverkehrsrechts für Fahrzeuge der Klasse C
- Spezialwissen (mindestens 14 Unterrichtseinheiten): Gütertransportrecht und Haftungsfragen, Ladungssicherung und deren gesetzliche Grundlagen, Fahrtenschreiberpflicht und Auswertung, Grundüberblick über den Transport gefährlicher Güter
- Verhalten bei Unfällen und Pannen: Absicherung, Erste Hilfe und Meldepflichten
- Rechte und Pflichten des Berufskraftfahrers im deutschen und europäischen Straßenverkehrsrecht
- Technische Anforderungen an Fahrzeug und Beladung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung für Klasse C/CE
Praktischer Unterricht – Grundausbildung und Sonderfahrten machen den Kern des Führerscheinerwerbs aus. Das Steuer eines schweren Lkw zu führen erfordert intensive Fahrpraxis unter qualifizierter Aufsicht. Die Ausbildungsfahrten folgen einem klar geregelten Programm nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung: Anfahren, Bremsen, Rangieren, Rückwärtsfahren, Kurvenfahren mit großem Überhang
- Umgang mit Kupplung, Schaltgetriebe und automatischen Getrieben bei schweren Fahrzeugen
- Fahrzeugsicherheitschecks vor Fahrtantritt: Lichter, Bremsen, Reifen, Beladung
- Überlandfahrten (mindestens 8 Pflichtfahrten): Streckenführung, Geschwindigkeitsmanagement, Kreuzungssituationen mit langen Fahrzeugen
- Autobahnfahrten (mindestens 3 Pflichtfahrten): Spurwechsel, Überholen mit Zugmaschine und Auflieger, Mindestabstände, Windschatteneffekte
- Nachtfahrten (mindestens 3 Pflichtfahrten): Sichtbedingungen, Beleuchtungsregeln, Ermüdungsmanagement
- Einweisung in das Fahren mit Anhänger (Klasse CE): Knickwinkel, Rückwärtsmanöver mit Auflieger oder Anhänger
- Rangierübungen auf beengtem Raum: Rampenandocken, Einparken in Buchten
Der Erwerb beider Klassen C und CE in einem Ausbildungsgang ist der besondere strukturelle Vorteil dieses Moduls. Wer zunächst nur Klasse C erwirbt und später Klasse CE nachholt, muss erneut Fahrpraxis und Prüfungen absolvieren. Der kombinierte Ansatz spart Zeit und Kosten – und ist für die meisten Berufsbilder im Güterverkehr die sinnvollere Wahl, da Sattelzüge und Gliederzüge (Klasse CE) den Großteil der gewerblichen Gütertransporte ausmachen. Das Modul 01 ist in das Gesamtsystem der Berufskraftfahrer-Qualifikation eingebettet. Nach dem Führerscheinerwerb schließen sich weitere Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung an, die Kenntnisse zu Logistik, Fahrzeugsicherheit, Gesundheit am Steuer und Fahrerrechten vermitteln und insgesamt zur Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz führen. Die Ausbildung wird ausschließlich als Präsenzveranstaltung in Vollzeit durchgeführt. Theoretischer Unterricht findet im Schulungsraum statt; praktische Fahrten werden unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrlehrers mit geeigneten Ausbildungsfahrzeugen absolviert. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenzahl für Theorie und Praxis wird vollständig eingehalten.
Lernziele:
Nach Abschluss dieses Moduls können die Teilnehmenden
- die theoretischen Grundlagen für die Fahrerlaubnisklassen C und CE sicher zu beherrschen
- das Basiswissen gemäß den Inhalten der Berufskraftfahrer-Weiterbildung korrekt wiederzugeben
- das Spezialwissen für den Güterverkehr in der Praxis anzuwenden
- Lkw und Lkw-Gespanne auf öffentlichen Straßen verkehrssicher zu führen
- Überlandstrecken, Autobahnabschnitte und Nachtfahrten sicher zu absolvieren
- die Anforderungen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung für die Grundausbildung zu erfüllen
- gesetzliche Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis Klasse C/CE zu kennen und zu erfüllen
- die theoretische und praktische Führerscheinprüfung erfolgreich abzulegen
- grundlegende Anforderungen an körperliche und geistige Eignung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung einzuordnen
- die Bedeutung der Fahrerlaubnisklassen im System der Berufskraftfahrer-Qualifikation zu verstehen
- sicherheitsrelevante Aspekte des Güterverkehrs auf verschiedenen Streckentypen zu berücksichtigen
- Regelungen zur Pflicht-Weiterbildung für Berufskraftfahrer als Teil des Gesamtqualifikationssystems zu kennen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieses Modul richtet sich an alle, die eine Berufstätigkeit als Kraftfahrer/in im Güterverkehr anstreben und die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Personen, die einen beruflichen Neustart im Transportgewerbe planen
- Arbeitssuchende, die in der Logistikbranche Fuß fassen möchten
- Personen mit Führerschein der Klasse B, die ihre Fahrerlaubnis auf Klasse C/CE erweitern wollen
- Quereinsteiger/innen aus anderen Berufsfeldern, die die Mobilität des Fahrerberufs schätzen
- Angehörige von Organisationen, die eine zivile Lkw-Fahrerlaubnis erwerben möchten
Für die Zulassung zur Ausbildung gelten gesetzlich festgelegte Voraussetzungen. Ordentlicher Wohnsitz im Inland ist Pflicht. Ein gültiger Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) ist zwingende Voraussetzung. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die körperlich-geistige Eignung gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung muss gegeben sein und wird durch ein augenärztliches sowie ein allgemeinmedizinisches Gutachten nachgewiesen. Außerdem ist ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen.
Ablauf & Abschluss
Die Ausbildung findet als Präsenzveranstaltung in Vollzeit statt. Der theoretische Unterricht wird im Klassenraum durchgeführt und nutzt Lehr- und Lernmaterialien, die auf die offiziellen Prüfungsinhalte der Klasse C/CE abgestimmt sind. Die praktischen Fahreinheiten finden auf öffentlichen Straßen unter Aufsicht statt – auf Landstraßen, Autobahnen und in städtischen Gebieten. Für Nacht- und Autobahnfahrten werden geeignete Strecken und Ausbildungsfahrzeuge eingesetzt. Das Programm orientiert sich vollständig an der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Dauer hängt von der Intensität des Ausbildungsprogramms und den individuellen Lernfortschritten ab. Gesetzlich sind mindestens 12 Unterrichtseinheiten Basiswissen und 14 Unterrichtseinheiten Spezialwissen vorgeschrieben; dazu kommen die Pflichtfahrten für Überland, Autobahn und Nacht sowie die Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. In der Praxis erstreckt sich das Modul je nach Anbieter über mehrere Wochen. Drei Anbieter mit zwölf Angeboten stehen zur Verfügung.
Am Ende steht die offizielle theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klassen C und CE, die von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation abgenommen wird. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen die amtlichen Fahrerlaubnisklassen C und CE. Diese staatlich anerkannte Fahrerlaubnis ist die Grundvoraussetzung für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer/in im gewerblichen Güterverkehr in Deutschland und der EU.
Nutzen & Perspektiven
Die deutsche Logistikbranche leidet unter einem chronischen Fahrermangel – qualifizierte Berufskraftfahrer/innen mit gültigen Klasse-C/CE-Fahrerlaubnissen sind in nahezu jeder Region Deutschlands gefragt, und die Nachfrage steigt weiter. Wer Modul 01 erfolgreich abschließt, hält nicht nur einen Führerschein in den Händen, sondern einen echten Berufseinstiegsschein in einen der stabilsten und begehrtesten Berufe im gewerblichen Sektor. Der kombinierte Erwerb von C und CE in einem einzigen Lehrgang ist wirtschaftlich und zeitlich der effizienteste Weg: Wer nur Klasse C erwirbt und CE nachträglich ergänzt, durchläuft Teile der Ausbildung doppelt. Der kombinierte Ansatz spart Wochen und ermöglicht nach bestandener Prüfung den sofortigen Einsatz auch auf Sattelzügen und Gliederzügen – den Fahrzeugtypen, auf die der größte Teil des Güterverkehrs entfällt. Modul 01 ist zudem der Einstieg in ein klar strukturiertes Qualifikationssystem: Nach dem Führerscheinerwerb folgen weitere Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, die nach insgesamt 140 Stunden die gesetzliche Grundqualifikation begründen. Wer diesen Weg konsequent geht, erwirbt nicht nur eine Fahrerlaubnis, sondern ein vollständiges, EU-weit anerkanntes Berufsprofil im Güterverkehr.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Klasse C und Klasse CE?
Klasse C berechtigt zum Führen von einzelnen schweren Kraftfahrzeugen ohne Anhänger. Klasse CE erweitert dies auf Fahrzeugkombinationen, also Lkw mit Anhänger oder Sattelzüge. Da der größte Teil des gewerblichen Güterverkehrs mit CE-Fahrzeugen abgewickelt wird, erwerben die meisten Berufskraftfahrer beide Klassen.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung erfüllen?
Zwingend erforderlich sind: ein gültiger Führerschein Klasse B, ordentlicher Wohnsitz im Inland, Mindestalter 18 Jahre, körperlich-geistige Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (nachgewiesen durch augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten) sowie ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs.
Wie viele Fahrstunden sind für das Modul gesetzlich vorgeschrieben?
Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 12 Unterrichtseinheiten Basiswissen und 14 Unterrichtseinheiten Spezialwissen. Praktisch vorgeschrieben sind die Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung sowie mindestens 8 Überlandfahrten, 3 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Die Gesamtstundenzahl legt der Ausbildungsbetrieb nach individuellem Lernfortschritt fest.
Welcher Abschluss wird am Ende vergeben?
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie die amtlichen Fahrerlaubnisklassen C und CE. Diese staatlich anerkannte Fahrerlaubnis ist EU-weit gültig und Pflichtvoraussetzung für eine gewerbliche Beschäftigung als Berufskraftfahrer/in.
Was folgt nach Modul 01 auf dem Weg zur vollständigen Berufskraftfahrer-Qualifikation?
Modul 01 legt mit dem Führerscheinerwerb den Grundstein. Danach folgen weitere Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, die nach insgesamt 140 Stunden zur gesetzlichen Grundqualifikation führen – einer EU-weit anerkannten Voraussetzung für die gewerbliche Fahrtätigkeit.
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