Überblick
Der Führerschein Klasse D berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen. Diese Weiterbildung richtet sich an Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die bereits die Fahrerlaubnisklasse C besitzen, diesen Schein jedoch seit weniger als zwei Jahren innehaben. Das verkürzte Ausbildungsprogramm berücksichtigt vorhandene Fahrerfahrung und konzentriert sich auf die für den Personenverkehr spezifischen Anforderungen in Theorie und Praxis. Am Ende stehen die offizielle theoretische und praktische Prüfung zur Erteilung der Fahrerlaubnisklasse D.
Kursinhalte & Lernziele
Der theoretische Unterricht legt das fachliche Fundament für das sichere Führen von Kraftomnibussen. Insgesamt sind mindestens 14 Unterrichtseinheiten vorgesehen, die sich in Basiswissen und Spezialwissen unterteilen. Das Basiswissen umfasst die gesetzlichen Grundlagen, die Fahrzeugtechnik für Busse und grundlegende verkehrsrechtliche Vorschriften. Das Spezialwissen geht auf prüfungsrelevante Besonderheiten des Personenverkehrs ein.
- 6 Unterrichtseinheiten Basiswissen (gesetzliche Grundlagen, Fahrzeugkunde, Verkehrsrecht)
- 8 Unterrichtseinheiten Spezialwissen (Personenbeförderung, Fahrgastschutz, Betriebssicherheit)
- Prüfungsrelevante Themen aus der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Besondere Sorgfaltspflichten bei der Fahrgastbeförderung
- Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten im Personenverkehr
Die Grundausbildung am Steuer ist das Herzstück der Fahrausbildung. In mindestens 14 Unterrichtseinheiten Grundausbildung erwerben die Teilnehmenden das Fahrgefühl und die Fahrtechnik für den Kraftomnibus. Dabei geht es um das sichere Rangieren, das Anfahren an Haltestellen, das Einhalten von Spurbreiten und das Einschätzen der Fahrzeugdimensionen im Stadtverkehr.
- Eingewöhnung ins Fahrzeug und Grundmanöver
- Stadtverkehr und Haltestellen sicher anfahren
- Rangieren und Einparken mit dem Bus
- Fahrspurwahl und Sicherheitsabstände für große Fahrzeuge
- Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern
Die Sonderfahrten erweitern die Fahrpraxis auf anspruchsvollere Strecken und Bedingungen, die im späteren Berufsalltag regelmäßig vorkommen. Überland- und Autobahnfahrten schulen das Streckengefühl bei höheren Geschwindigkeiten. Nachtfahrten trainieren speziell das Fahren unter eingeschränkten Sichtverhältnissen, die besondere Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern.
- Überlandfahrten (mindestens 16 Unterrichtseinheiten)
- Autobahnfahrten (mindestens 8 Unterrichtseinheiten)
- Nachtfahrten (mindestens 6 Unterrichtseinheiten)
- Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse auf langen Strecken
- Sicheres Verhalten an Ein- und Ausfahrten sowie bei Überholmanövern
Praxisblock: Vorbereitung auf die Fahrprüfung Im abschließenden Praxisteil wird die gesamte Ausbildung gebündelt und auf die offiziellen Prüfungsbedingungen ausgerichtet. Die Fahrstunden sind darauf ausgelegt, Unsicherheiten gezielt abzubauen und die für die Prüfung relevanten Manöver sicher zu beherrschen.
- Übung prüfungsrelevanter Manöver im Stadtverkehr
- Kontrolle der Fahrzeugbeleuchtung und Sicherheitsausrüstung vor Fahrtantritt
- Überlandfahrt unter prüfungsnahen Bedingungen
- Simulation typischer Prüfungssituationen
- Einschätzen des eigenen Ausbildungsstands und gezieltes Nacharbeiten schwacher Bereiche
- Abschlussgespräch mit dem Fahrlehrer zur Prüfungsvorbereitung
- Umgang mit Aufregung und Konzentration in der Prüfungssituation
- Praktische Durchführung von Sonderfahrten zur Prüfungsvorbereitung
- Theorie-Wiederholung der prüfungsrelevanten Spezialwissensfragen
- Vorbereitung auf die mündliche Prüfungskomponente
- Überprüfung der vollständigen Fahrzeugdokumentation und Pflichtausrüstung
- Zusammenfassung der wichtigsten Verkehrsregeln für den Omnibusverkehr
Die Weiterbildung endet mit der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung vor der zuständigen Behörde. Die praktische Prüfung erfolgt auf einer festgelegten Route und umfasst Stadtverkehr, Überland- und gegebenenfalls Autobahnabschnitte. Das erworbene Wissen wird unmittelbar in der beruflichen Praxis eingesetzt. Busfahrerinnen und Busfahrer tragen täglich Verantwortung für Dutzende oder Hunderte von Fahrgästen und müssen in jeder Verkehrssituation sicher und ruhig agieren.
Lernziele:
Nach Abschluss der Weiterbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, einen Kraftomnibus sicher, vorschriftsmäßig und verantwortungsbewusst im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
- Das Basiswissen der Fahrerlaubnisklasse D in Theorie und Praxis sicher anwenden
- Die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung für Busse kennen und einhalten
- Fahrgäste sicher und komfortabel befördern und dabei auf deren besondere Schutzbedürfnisse eingehen
- Überland- und Autobahnstrecken mit einem Kraftomnibus eigenständig und regelkonform bewältigen
- Nachtfahrten unter erschwerten Sichtbedingungen sicher durchführen
- Reaktions- und Risikobewusstsein für typische Gefahrensituationen im Busverkehr entwickeln
- Verkehrszeichen und Straßensituationen im Kontext großer Fahrzeuge korrekt einschätzen
- Fahrzeugtechnik eines Kraftomnibusses in den Grundzügen verstehen und einfache technische Checks vornehmen
- Rechte und Pflichten gegenüber Fahrgästen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen des Personenverkehrs kennen
- Die theoretische und praktische Führerscheinprüfung Klasse D bestehen
- Anforderungen des Berufsalltags als Busfahrerin oder Busfahrer im Linien- und Gelegenheitsverkehr einschätzen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Ausbildung richtet sich an alle, die die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und beruflich als Busfahrerin oder Busfahrer im Personenverkehr tätig sein möchten.
- Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer mit Klasse-C-Führerschein (Besitz kürzer als zwei Jahre)
- Personen, die in den öffentlichen Personennahverkehr wechseln möchten
- Fachkräfte aus dem Güterverkehr, die ihre Qualifikation in den Personenverkehr ausdehnen wollen
- Bewerberinnen und Bewerber bei Verkehrsunternehmen, die für bestimmte Einsatzbereiche die Klasse D benötigen
- Quereinsteiger mit Fahrerfahrung, die eine berufliche Neuorientierung im Busverkehr anstreben
Für die Teilnahme gelten klar definierte gesetzliche Voraussetzungen, die vor der Anmeldung vollständig vorliegen müssen. Inhaber der Klasse C mit weniger als zwei Jahren Fahrerlaubnisbesitz müssen ein Mindestalter von 24 Jahren nachweisen. Der ordentliche Wohnsitz im Inland ist ebenso Pflicht wie ein aktuelles Führungszeugnis ohne relevante Einträge. Die körperlich-geistige Eignung im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung ist durch ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten zu belegen. Außerdem ist ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen. Alle Unterlagen müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs findet als Präsenzveranstaltung statt und umfasst sowohl Unterrichtseinheiten im Klassenraum als auch praktische Fahrstunden im Busfahrzeug. Theoretische Lernphasen und Fahrpraxis wechseln sich ab, sodass das Wissen aus dem Unterricht direkt am Steuer erprobt werden kann. Die Ausbildung wird in Vollzeit durchgeführt, damit die Teilnehmenden die Fahrstunden konzentriert absolvieren und die Prüfung zeitnah ablegen können. Erfahrene Fahrlehrer begleiten jede Fahrstunde und geben strukturiertes Feedback zu Fahrtechnik, Verkehrsbeobachtung und Situationseinschätzung.
Die Ausbildung umfasst mindestens 14 Unterrichtseinheiten Theorie sowie mindestens 50 Fahrstunden Praxis, davon 14 Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten und 6 Nachtfahrten. Die genaue Gesamtdauer hängt von individuellen Lernfortschritten und dem Terminangebot der zugelassenen Fahrschule ab. Da es sich um eine behördlich geregelte Fahrausbildung handelt, sind die Mindestvoraussetzungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht unterschreitbar. Die Prüfungen werden vor dem zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen.
Die Weiterbildung schließt mit der offiziellen Führerscheinprüfung Klasse D ab, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bei Bestehen erteilt die zuständige Behörde die Fahrerlaubnisklasse D, die zum gewerbsmäßigen Führen von Kraftomnibussen berechtigt. Damit ist die Grundlage für eine Beschäftigung im öffentlichen Personennahverkehr, im Reise- oder Linienverkehr gelegt.
Nutzen & Perspektiven
Der Führerschein Klasse D öffnet den Einstieg in ein breites Beschäftigungsfeld im Personenverkehr. Busfahrerinnen und Busfahrer werden in Deutschland dauerhaft gesucht — sowohl im städtischen Nahverkehr als auch im Reisebus- und Fernlinienverkehr. Wer bereits die Klasse C besitzt, kann durch diesen Kurs seine Einsatzmöglichkeiten erheblich erweitern und sich für Arbeitgeber im Öffentlichen Personennahverkehr interessant machen. Die Verbindung aus theoretischem Fachwissen und umfangreicher Fahrpraxis sorgt dafür, dass Absolventinnen und Absolventen den Berufsalltag von Beginn an sicher meistern. Das strukturierte Ausbildungsprogramm mit Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten bereitet auf die typischen Anforderungen im täglichen Fahrbetrieb vor und schult das situative Reaktionsvermögen in unterschiedlichen Verkehrslagen. Die Fahrerlaubnisklasse D bildet zudem die Grundlage für weitere Qualifikationen im Berufskraftfahrerbereich, etwa die Beschleunigten Grundqualifikation oder periodische Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Wer frühzeitig in die Ausbildung investiert, schafft sich eine belastbare Karrierebasis im Transportwesen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Klasse D und Klasse C?
Klasse C berechtigt zum Führen schwerer Lkw, Klasse D gilt für Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen. Für den Personennahverkehr oder den Reisebusbereich ist zwingend die Klasse D erforderlich. Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich entsprechend in den fahrzeugtypischen und rechtlichen Anforderungen.
Warum gibt es eine Sonderregelung für Klasse-C-Inhaber mit weniger als zwei Jahren Besitz?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet zwischen erfahrenen Klasse-C-Fahrern und solchen mit kürzerer Fahrpraxis. Wer die Klasse C seit weniger als zwei Jahren besitzt, muss eine bestimmte Mindestanzahl an Fahrstunden absolvieren, um die sichere Beherrschung eines Kraftomnibusses nachzuweisen. Nach über zwei Jahren Klasse C gelten vereinfachte Zugangsbedingungen.
Welche Unterlagen muss ich vor Kursbeginn vorlegen?
Benötigt werden ein gültiger Führerschein Klasse C, ein aktuelles Führungszeugnis, ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung sowie ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Alle Dokumente müssen vollständig vor Ausbildungsbeginn vorliegen.
Wie läuft die abschließende Führerscheinprüfung ab?
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Multiple-Choice-Fragen zu Fahrzeugtechnik, Verkehrsrecht und Personenbeförderung) und einem praktischen Fahrtest. Dieser umfasst eine vorgeschriebene Streckenführung mit Stadt-, Überland- und gegebenenfalls Autobahnanteil und wird von einem amtlichen Prüfer begleitet.
Welche Berufsfelder stehen mit dem Führerschein Klasse D offen?
Mit der Fahrerlaubnisklasse D können Absolventinnen und Absolventen im städtischen Nahverkehr (Bus, Straßenbahn-Umstieg), im Regionalbusverkehr, im Reisebusbereich oder im Schülerverkehr tätig werden. Viele Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen suchen qualifizierte Busfahrerinnen und Busfahrer dauerhaft.
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