Gutschein
Nordrhein-Westfalen
land

Bildungsscheck NRW

Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Geprüft von Kursweg Team · Stand 24. Mai 2026

Auf einen Blick

Max. Förderung

500 €

Förderquote

50 %

Antragsdauer

Bei wem beantragen?

Land NRW fördert Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit bis zu 500 EUR pro Person und Jahr.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Beschäftigte
Selbstständige

Details zur Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW ist eine Landesförderung für Beschäftigte und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen. Er deckt 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 EUR pro Person und Jahr.

Wer ist berechtigt?

  • Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in NRW
  • Selbstständige
  • Einkommen unter 40.000 EUR (Singles) bzw. 80.000 EUR (Paare)
  • Mindestens 6 Monate keine Förderung in Anspruch genommen

Welche Kurse sind förderbar?

  • Berufliche Weiterbildung
  • Aufstiegsfortbildung (auch parallel zu Aufstiegs-BAföG)
  • IT-Kurse, Sprachen mit Berufsbezug
  • Ausgeschlossen: rein private Weiterbildungen

Jetzt Bildungsscheck NRW nutzen

Du willst die Förderung beantragen oder weißt nicht ob du berechtigt bist?

Kursweg Team

Redaktion

Kursweg Team · Redaktion

Kursweg verbindet strukturierte Kursbeschreibungen mit laufend aggregierten Angebots-, Förder- und Arbeitsmarktdaten. Datenbasis und redaktionelle Inhalte werden dabei getrennt ausgewiesen.

Veröffentlicht 24.5.2026 · Zuletzt geprüft 24. Mai 2026 · Datenquellen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, AZAV-Verzeichnis, Kursweg-Redaktion

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr — bitte offiziell beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW prüfen lassen. Bewilligung erfolgt einzelfallabhängig.