Überblick
Dieser Aufbaukurs richtet sich an Pflegefachkräfte, die bereits eine Grundqualifikation als Pflegeberaterin oder Pflegeberater erworben haben und ihre Kompetenz in der fachlichen Begleitung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Pflegender gezielt erweitern möchten. Im Mittelpunkt steht die praktische Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach § 45 SGB XI: Pflegekassen ermöglichen Schulungen in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen, um Angehörige zu befähigen, die Pflege sicher und kompetent zu leisten. Der Kurs vertieft pflegerisches Fachwissen, Sozialrechtskenntnisse, Case-Management-Methoden und Kommunikationskompetenzen, die für diese anspruchsvolle Beratungsrolle unerlässlich sind.
Kursinhalte & Lernziele
Pflegewissen und Prophylaxen Der erste thematische Block vertieft das pflegerische Fachwissen, das für die qualifizierte Schulung pflegender Angehöriger unverzichtbar ist. Die Teilnehmenden festigen ihr Wissen zu häufigen Krankheitsbildern, zu pflegerischen Grundtechniken und zu Prophylaxen, die Komplikationen wie Dekubitus, Stürze oder Kontrakturen verhindern sollen. Fallbeispiele aus der ambulanten Pflege verdeutlichen, wie theoretisches Wissen in der Schulungspraxis eingesetzt wird.
- Häufige Krankheitsbilder in der häuslichen Pflege: Demenz, Schlaganfall, Herzinsuffizienz
- Prophylaxen: Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe
- Grundpflege: Körperpflege, Mobilisation, Positionierung und Lagerung
- Medikamentengabe in der häuslichen Pflege: rechtliche Rahmenbedingungen und Delegation
- Ernährung und Flüssigkeitsversorgung bei pflegebedürftigen Personen
Kommunikation und Gesprächsführung Effektive Beratung setzt professionelle Kommunikationskompetenz voraus. In diesem Block erarbeiten die Teilnehmenden methodisches Handwerkszeug für die Gesprächsführung mit pflegenden Angehörigen, die sich häufig in belastenden Lebenssituationen befinden. Der Umgang mit Emotionen, die Übermittlung von Informationen und die Stärkung der Selbstwirksamkeit der Betreuten stehen im Vordergrund.
- Grundlagen der Gesprächsführung: aktives Zuhören, Fragetechniken, Paraphrasieren
- Umgang mit Stress, Überforderung und emotionalen Belastungsmomenten bei Angehörigen
- Beratungsmodelle: personenzentrierte Beratung, lösungsorientierte Ansätze
- Schulungsmethodik: Wissensvermittlung und Demonstration pflegerischer Techniken
- Interkulturelle Kompetenz in der Pflegeberatung
Case Management Die Case-Management-Methodik ermöglicht eine systematische Koordination aller an der Pflege beteiligten Akteure. Die Teilnehmenden lernen, wie sie komplexe Versorgungsverläufe strukturieren, Netzwerke im lokalen Hilfssystem nutzen und Übergänge zwischen verschiedenen Versorgungssettings begleiten. Dieses Modul ist besonders relevant für Pflegeberater, die in ambulanten Pflegediensten oder bei Pflegekassen tätig sind.
- Grundprinzipien des Case Managements: Assessment, Planung, Koordination, Monitoring
- Netzwerkarbeit: Kooperation mit Pflegediensten, Ärzten, Sozialdiensten und Beratungsstellen
- Übergänge: Entlassmanagement aus dem Krankenhaus in die häusliche Pflege
- Dokumentation im Case Management: Pflegeplan, Beratungsprotokoll, Verlaufsdokumentation
- Grenzen des Case Managements und Verweisberatung
Sozialrecht und rechtliche Grundlagen Dieser Block gibt den Teilnehmenden das rechtliche Handwerkszeug, um Angehörige kompetent über Ansprüche und Leistungen zu informieren. Neben den Grundlagen des Sozialrechts werden die spezifischen Regelungen des SGB XI und angrenzende Rechtsfelder vertieft. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Rahmenverträgen der Pflegekassen und pflegerisch relevanten Haftungsfragen.
- Grundlagen des Sozialrechts: SGB-Systematik, Anspruchsvoraussetzungen, Bescheide
- SGB XI im Detail: Pflegegrade, Leistungsarten, häusliche Schulung nach § 45
- Allgemeines Sozialrecht: Schnittstellen zu SGB V (Krankenversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe)
- Rahmenverträge der Pflegekassen: Inhalte, Geltungsbereich, Relevanz für die Beratung
- Besondere pflegerisch relevante Rechtsfelder: Betreuungsrecht, Vollmachten, Haftungsfragen
- Datenschutz in der Pflegeberatung: DSGVO und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht
- Aktuelle Entwicklungen im Pflegerecht und deren Auswirkungen auf die Beratungspraxis
- Antragstellung und Widerspruchsverfahren gegenüber Pflegekassen
- Leistungen zur sozialen Sicherung pflegender Angehöriger
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI: Beratung und Abrechnung
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Vorbereitung und Begleitung
- Rechtsgrundlagen für die häusliche Krankenpflege (SGB V) und ihr Zusammenspiel mit SGB XI
Der gesamte Kurs ist so aufgebaut, dass rechtliche und pflegerische Inhalte immer wieder miteinander verknüpft werden. Fallvignetten aus der Praxis der häuslichen Pflege dienen als roter Faden durch alle Module und fördern den Transfer des Gelernten in den Berufsalltag.
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbaukurses sind die Teilnehmenden in der Lage, folgende Aufgaben eigenständig und professionell zu erfüllen.
- Häusliche Pflegesituationen ganzheitlich analysieren und den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln
- Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende systematisch schulen und begleiten
- Prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegekomplikationen erklären und anleiten
- Sozialrechtliche Ansprüche nach SGB XI und angrenzenden Rechtsgebieten ermitteln und kommunizieren
- Rahmenverträge der Pflegekasse korrekt interpretieren und in der Beratung anwenden
- Case-Management-Methoden einsetzen, um Versorgungsverläufe zu koordinieren
- Besondere pflegerisch relevante Rechtsfelder wie Betreuungsrecht und Haftungsfragen einordnen
- Beratungsgespräche strukturiert führen und schwierige Gesprächssituationen professionell handhaben
- Ressourcen im lokalen Hilfsnetz identifizieren und Verweisberatung kompetent durchführen
- Dokumentationsanforderungen im Kontext der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI erfüllen
- Die eigene Beratungsrolle von der direkten Pflegerolle klar abgrenzen und reflektieren
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Aufbaukurs wendet sich ausschließlich an Pflegefachkräfte, die bereits das Grundmodul zur Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI absolviert haben oder eine vergleichbare Qualifikation als Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI nachweisen können.
- Examinierte Altenpflegekräfte und Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit Beratungsinteresse
- Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegediensten, die Schulungsaufgaben übernehmen möchten
- Mitarbeitende von Pflegekassen und Pflegestützpunkten mit abgeschlossener Pflegeausbildung
- Sozialversicherungsfachangestellte mit pflegerischen Grundkenntnissen
- Pflegefachkräfte, die eine zweijährige Berufserfahrung in der ambulanten Pflege mitbringen
Dieser Aufbaukurs ist nur in Verbindung mit dem Grundmodul „Pflegeberater:in nach § 45 SGB XI" buchbar und setzt dessen erfolgreichen Abschluss voraus. Alternativ können Personen mit einer anerkannten Qualifikation als Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI direkt einsteigen. Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft in der Alten- oder Krankenpflege ist in jedem Fall erforderlich. Pflegekassen bevorzugen für die Tätigkeit als Pflegeberater Bewerber mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der ambulanten Pflege.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird im Combined-Learning-Format durchgeführt und kombiniert Präsenzunterricht mit digitalem Selbststudium. Theoretische Einheiten werden durch Fallbesprechungen, Rollenspiele und Übungen zur Gesprächsführung ergänzt, sodass die Teilnehmenden praxisnahes Handlungswissen erwerben. Gruppenarbeiten fördern den Austausch von Erfahrungen aus der Pflegepraxis und vertiefen das kollegiale Lernen. Der Unterricht findet in Vollzeit statt und ist auf die Anforderungen der Beratungspraxis im häuslichen Umfeld ausgerichtet.
Die Weiterbildung dauert mehr als eine Woche und bis zu einem Monat. Der genaue Umfang variiert je nach Anbieter, liegt jedoch typischerweise zwischen zwei und vier Wochen Vollzeitunterricht. Da es sich um ein Aufbaumodul handelt, wird ein zügiges Lerntempo vorausgesetzt, das auf dem Wissen des Grundkurses aufbaut.
Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbaukurses erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Bildungsanbieters. Das Zertifikat dokumentiert die erweiterte Qualifikation als Pflegeberaterin nach § 45 SGB XI und ist in Kombination mit dem Grundkurs-Zertifikat bei Pflegekassen und ambulanten Pflegediensten als Befähigungsnachweis anerkannt.
Nutzen & Perspektiven
Die Qualifikation als Pflegeberater:in nach § 45 SGB XI ist eine zunehmend gefragte Zusatzqualifikation in der ambulanten Pflege. Mit steigendem Anteil pflegender Angehöriger in Deutschland wächst der Bedarf an professioneller Begleitung und Schulung in der häuslichen Umgebung. Pflegefachkräfte mit dieser Qualifikation können nicht nur ihre pflegerischen Aufgaben erweitern, sondern übernehmen eine eigenverantwortliche Beratungsrolle mit hohem gesellschaftlichen Stellenwert. Der Aufbaukurs vertieft genau die Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich entscheidend sind: fundiertes Sozialrechtswissen, systematisches Case Management und professionelle Gesprächsführung. Diese Kombination ermöglicht es, pflegende Angehörige nicht nur kurzfristig zu unterstützen, sondern nachhaltige Pflegearrangements zu gestalten, die sowohl die Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen entlasten. Bei Trägern mit AZAV-Zertifizierung ist der Kurs in der Regel über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Daneben kommen je nach individueller Situation das Qualifizierungschancengesetz, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben sowie Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Eine frühzeitige Beratung beim zuständigen Leistungsträger klärt, welche Förderung im jeweiligen Fall möglich ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich direkt in den Aufbaukurs einsteigen?
Nein, der Aufbaukurs setzt den erfolgreichen Abschluss des Grundmoduls „Pflegeberater:in nach § 45 SGB XI" voraus. Ausnahme: Personen mit einer anerkannten Qualifikation als Pflegeberater nach § 7a SGB XI können direkt einsteigen.
Was unterscheidet § 45 SGB XI von § 7a SGB XI?
§ 45 SGB XI regelt die Schulung pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Pflegender in der häuslichen Umgebung durch die Pflegekasse. § 7a SGB XI betrifft die individuelle Pflegeberatung, die Pflegebedürftigen selbst zusteht. Beide Rollen erfordern eine pflegerische Ausbildung, unterscheiden sich aber in Fokus und Aufgabenbereich.
Welche beruflichen Perspektiven eröffnet der Aufbaukurs?
Mit der Qualifikation können Sie Schulungen pflegender Angehöriger eigenverantwortlich durchführen, als Pflegeberater bei ambulanten Pflegediensten oder Pflegekassen tätig sein und Case-Management-Aufgaben übernehmen. Die Qualifikation stärkt Ihre Position bei der Übernahme von Führungs- und Beratungsaufgaben in der Pflege.
Ist der Kurs förderbar?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist der Kurs häufig über einen Bildungsgutschein förderbar. Darüber hinaus können das Qualifizierungschancengesetz, Rehabilitationsleistungen oder Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Frage kommen.
Wie lange dauert der Aufbaukurs?
Der Kurs dauert in der Regel zwischen zwei und vier Wochen Vollzeitunterricht. Der genaue Umfang variiert je nach Anbieter. Er findet im Combined-Learning-Format statt, das Präsenz- und Onlinephasen kombiniert.
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