Überblick
Wenn ein Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, steht die Familie vor einer Flut von Fragen: Welche Leistungen stehen zu? Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Welche ambulanten und stationären Optionen gibt es? Professionelle Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind die erste Anlaufstelle in diesen oft belastenden Situationen. Diese Weiterbildung qualifiziert Teilnehmende umfassend für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Sie wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß §7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI konzipiert und vermittelt sowohl das pflegefachliche Wissen als auch die sozialrechtlichen Grundlagen, kommunikativen Kompetenzen und praktischen Fähigkeiten, die für eine professionelle Beratungsarbeit unverzichtbar sind. Zusätzlich erwerben die Teilnehmenden die Qualifikation, Kurse für pflegende Angehörige sowie Individualberatungen nach §45 SGB XI eigenständig durchzuführen.
Kursinhalte & Lernziele
Das erste Modul legt die pflegefachliche Wissensbasis, die jede Pflegeberaterin und jeder Pflegeberater benötigt, um glaubwürdig und kompetent beraten zu können. Ohne ein solides Verständnis häufiger Erkrankungen, Pflegebedarfe und Versorgungsstrukturen ist eine qualifizierte Beratung nicht möglich.
- Pflegefachwissen: Pflegeprozess, Pflegemodelle und Pflegequalität
- Häufige Erkrankungen im Alter: Demenz, Schlaganfall, Parkinson, Herzinsuffizienz
- Pflegerelevante medizinische Grundkenntnisse: Medikation, Wundversorgung, Lagerung
- Ambulante Pflegedienste: Leistungskatalog, Abrechnungsmodalitäten und Qualitätsstandards
- Stationäre Pflege: Heimarten, Belegung, Heimentgelt und Qualitätsprüfungen
- Rehabilitation und Kurzzeitpflege als Übergangslösungen im Pflegeprozess
Das zweite Modul vermittelt die sozialrechtlichen Grundlagen, die für jede Pflegeberatung unabdingbar sind. Fehlendes Rechtswissen führt in der Praxis zu falschen oder unvollständigen Beratungen — dieses Modul schließt diese Lücke systematisch.
- SGB XI: Pflegeversicherungsrecht, Pflegegrade, Leistungsansprüche und Antragsverfahren
- SGB V: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Abgrenzung zur Pflegeversicherung
- SGB XII: Sozialhilfe und Hilfe zur Pflege für Bedürftige
- Allgemeines Sozialrecht: Grundbegriffe, Behörden und Rechtsbehelfe
- Besondere pflegerelevante Rechtsfelder: Betreuungsrecht, Vollmachten, Patientenverfügungen
- §45 SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag und Anerkennung von Angeboten
Das dritte Modul befasst sich mit den methodischen Grundlagen der professionellen Beratung und des Case Managements. Eine sachkundige Fachkraft allein macht noch keine gute Beraterin — die Gesprächsführung, Bedarfsermittlung und Netzwerkkoordination sind ebenso entscheidend.
- Case Management: Phasen, Methoden und Qualitätsstandards nach DGCC
- Kommunikation: aktives Zuhören, motivierende Gesprächsführung, schwierige Gesprächssituationen
- Bedarfserfassung: standardisierte Assessments und individuelle Hilfeplanung
- Koordination von Hilfenetzwerken: Pflegedienst, Arzt, Behörden, Ehrenamt
- Krisenintervention: Überlastungssituationen erkennen und erste Hilfestellung leisten
- Dokumentation von Beratungsgesprächen und Fallverläufen
Praxisblock — Das verpflichtende 72-stündige Pflegepraktikum (9 Tage) ist ein zentrales Element dieser Weiterbildung und entspricht den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (§5).
- Praktikum in einer anerkannten Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst
- Begleitung von Pflegekräften bei der täglichen Versorgung und Beobachtung des Pflegealltags
- Teilnahme an Teamgesprächen, Pflegeübergaben und Fallbesprechungen
- Kennenlernen verschiedener Krankheitsbilder in der Praxis
- Beobachtung und Reflexion des Kommunikationsverhaltens im Pflegekontext
- Erstkontakte mit Pflegebedürftigen und Angehörigen unter Aufsicht
- Mitarbeit bei der Dokumentation von Pflegeleistungen
- Sammlung eigener Beratungsanlässe als Material für die Praktikumsreflexion
- Abstimmung mit der Kursleitung über Beobachtungsschwerpunkte
- Teilnahme an der anschließenden Praktikumsreflexion (9 Unterrichtseinheiten)
- Systematische Auswertung der Praxiserfahrungen in Kleingruppen
- Ableitung von Handlungsempfehlungen für die spätere Beratertätigkeit
Die Praktikumsreflexion ist kein formales Anhängsel, sondern ein didaktisch zentrales Element. Sie verknüpft die theoretischen Inhalte mit den realen Eindrücken aus dem Pflegeumfeld und bereitet die Teilnehmenden gezielt auf die Gesprächsführung in anspruchsvollen Beratungssituationen vor.
Lernziele:
Nach Abschluss dieser Weiterbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, folgende Aufgaben professionell zu übernehmen.
- Sie führen individuelle Pflegeberatungen nach §7a SGB XI eigenständig durch und dokumentieren diese korrekt
- Sie leiten und moderieren Kurse für pflegende Angehörige nach §45 SGB XI
- Sie beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Pflegeleistungen, Pflegegrade und Antragswege
- Sie wenden Case-Management-Methoden an, um individuelle Versorgungsnetze zu koordinieren
- Sie kennen die relevanten Paragraphen des SGB XI, SGB V und SGB XII und können diese in der Beratung anwenden
- Sie verfügen über pflegemedizinische Grundkenntnisse, die für eine fundierte Beratung bei häufigen Krankheitsbildern notwendig sind
- Sie kommunizieren wertschätzend und lösungsorientiert mit Pflegebedürftigen, Angehörigen und professionellen Pflegekräften
- Sie verstehen die Schnittstellen zwischen ambulanter Pflege, stationärer Pflege, Rehabilitation und medizinischer Versorgung
- Sie reflektieren ihre eigene Beratungspraxis anhand von Fallbeispielen aus dem Praktikum
- Sie kennen besondere pflegerelevante Rechtsfelder wie das Betreuungsrecht und Patientenverfügungen
- Sie koordinieren Netzwerke aus Pflegediensten, Ärzten, Sozialstationen und Behörden im Sinne des Case Managements
- Sie führen standardisierte Assessments zur Bedarfsermittlung durch und leiten daraus konkrete Handlungsempfehlungen ab
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen professionelle Unterstützung bieten möchten. Die Zielgruppe ist bewusst breit gefasst, wie es auch die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vorsehen.
- Pflegefachkräfte (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in), die in die Beratungsarbeit wechseln möchten
- Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Sozialarbeiter/innen
- Personen aus anderen in den GKV-Empfehlungen §5 genannten Berufsfeldern, die mit dem Praktikum die formale Qualifikation erwerben
- Mitarbeitende von Pflegekassen, Sozialdiensten oder kommunalen Beratungsstellen, die ihre Beratungskompetenz strukturiert ausbauen wollen
- Personen mit ehrenamtlicher Pflegeerfahrung, die eine professionelle Qualifikation anstreben
In der Regel ist eine Ausbildung als Pflegefachkraft, zum Sozialversicherungsfachangestellten oder zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen Voraussetzung. Durch die Kombination mit dem zweiwöchigen Praktikum ist die Weiterbildung auch für Interessierte aus anderen Berufsfeldern zugänglich, die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (§5) aufgeführt sind. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die schriftliche Dokumentation und die Gesprächsführung zwingend erforderlich. Grundlegende PC-Kenntnisse werden ebenfalls vorausgesetzt.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird als Combined Learning durchgeführt und verbindet Präsenz- oder Online-Unterrichtseinheiten mit Selbstlernphasen und dem obligatorischen Pflegepraktikum. Der Unterrichtsteil deckt Theorie, Fallbesprechungen und Kommunikationsübungen ab. In Rollenspielen und Gruppenarbeiten werden Beratungsgespräche simuliert und reflektiert. Das Praktikum findet in einer anerkannten Pflegeeinrichtung statt und wird durch die Praktikumsreflexion systematisch ausgewertet. Die Verbindung von Wissen, Können und Reflektieren macht diese Weiterbildung zu einer ganzheitlichen Qualifizierung.
Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt mehr als drei Monate bis zu sechs Monaten in Vollzeit. In dieser Zeit werden alle theoretischen Module absolviert, das 72-stündige Pflegepraktikum (9 Tage) durchgeführt und in einer neunteiligen Reflexionseinheit ausgewertet. Der Zeitumfang entspricht den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für eine vollständige Qualifizierung nach §7a SGB XI.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Module einschließlich Praktikum und Reflexion erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Dieses Dokument weist die Qualifikation als Pflegeberater/in nach §7a und §45 SGB XI nach und entspricht den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes. Es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss, wird aber von Pflegekassen, Sozialstationen und kommunalen Trägern als Qualifikationsnachweis für die Pflegeberatung anerkannt.
Nutzen & Perspektiven
Die gesellschaftliche Nachfrage nach qualifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern ist enorm und wird weiter steigen: Der demografische Wandel sorgt dafür, dass jedes Jahr mehr Menschen pflegebedürftig werden — und damit auch mehr Angehörige, die dringend Orientierung und Unterstützung benötigen. Wer diese Weiterbildung abschließt, erwirbt eine Qualifikation, die auf dem Arbeitsmarkt gesucht ist und in einem gesellschaftlich bedeutsamen Berufsfeld einsetzbar ist. Mögliche Arbeitgeber sind Pflegekassen, kommunale Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste, Sozialstationen, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Ein besonderer Mehrwert liegt in der Breite der Qualifikation: Durch die Kombination aus §7a (individuelle Pflegeberatung) und §45 (Kurse für pflegende Angehörige) sind Absolventinnen und Absolventen für zwei unterschiedliche Beratungsformate qualifiziert. Das erhöht die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Darüber hinaus schafft das Case-Management-Wissen eine solide Grundlage für Tätigkeiten in der Versorgungskoordination und im Sozialmanagement — Bereiche, die ebenfalls wachsen. Die Weiterbildung ist bei AZAV-zertifizierten Trägern in der Regel über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Ergänzend können je nach individueller Situation das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr, Leistungen zur Rehabilitation oder Förderungen der Deutschen Rentenversicherung greifen. Eine frühzeitige Beratung durch die zuständige Stelle ist empfehlenswert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen §7a und §45 SGB XI?
§7a SGB XI regelt die individuelle Pflegeberatung, bei der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen Anspruch auf kostenlose Beratung durch Pflegekassen haben. §45 SGB XI umfasst Angebote zur Unterstützung im Alltag, darunter Kurse für pflegende Angehörige. Diese Weiterbildung qualifiziert für beide Formate.
Muss ich aus einem Pflegeberuf kommen?
In der Regel ja — typische Ausgangsberufe sind Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte/r oder Sozialpädagog/in. Durch die Kombination mit dem zweiwöchigen Pflegepraktikum ist die Weiterbildung jedoch auch für andere, in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (§5) genannte Berufe zugänglich.
Was genau beinhaltet das Pflegepraktikum?
Das Praktikum umfasst 9 Tage bzw. 72 Stunden in einer anerkannten Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Dabei begleiten die Teilnehmenden erfahrene Pflegekräfte, nehmen an Fallbesprechungen teil und sammeln erste Beratungseindrücke. Im Anschluss findet eine strukturierte Reflexion von 9 Unterrichtseinheiten statt.
Wo kann ich als Pflegeberater/in arbeiten?
Mögliche Arbeitgeber sind gesetzliche Pflegekassen, kommunale Beratungsstellen, ambulante Pflegedienste, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser mit Sozialdienst sowie freiberufliche Beratungsangebote. Die Kombination aus §7a- und §45-Qualifikation erhöht die Einsatzmöglichkeiten erheblich.
Ist die Weiterbildung förderbar?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist eine Förderung über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich. Daneben kommen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, Rehabilitationsförderung und das Qualifizierungschancengesetz in Betracht. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Arbeitsmarkt-Report
Pflege- und Gesundheits-Fachkräfte sind seit 2018 durchgehend als Engpassberuf gelistet. Demografische Entwicklung treibt die Nachfrage; höhere Tarife in Pflege und Reform der Pflegeausbildung verbessern Einstiegsbedingungen 2025/26 weiter.
Zielberufe & offene Stellen
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.
- Pflegefachkraft44.976 Stellen
- Personalberater/Personalberaterin3.464 Stellen
- Praxisanleiter/Praxisanleiterin - Pflegeberufe1.061 Stellen
- Pflegeberater/Pflegeberaterin224 Stellen
- Pflegeberater/in151 Stellen
- Gesundheitsberater/Gesundheitsberaterin85 Stellen