Überblick
Pflegebedürftigkeit trifft Familien oft plötzlich und wirft eine Vielzahl drängender Fragen auf: Welche Leistungen stehen zu? Wer übernimmt die Koordination? Wie organisiert man häusliche Pflege, wenn man selbst berufstätig ist? Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach §7a SGB XI begleiten Betroffene und ihre Angehörigen in genau diesen Situationen — als fachkundige Lotsen durch das System der Pflegeleistungen, des Sozialrechts und der verfügbaren Unterstützungsangebote. Diese Weiterbildung vermittelt alle erforderlichen Kompetenzen für diese verantwortungsvolle Beratungsrolle und wurde nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes konzipiert. Sie umfasst Pflegefachwissen, Case Management, Recht sowie Organisation und Kommunikation.
Kursinhalte & Lernziele
Das erste Modul vermittelt fundiertes Pflegefachwissen als Basis für alle Beratungsleistungen. Teilnehmende lernen, den Pflegebedarf zu erheben, Pflegegrade zu verstehen und pflegewissenschaftliche Konzepte in die Beratungspraxis zu übertragen. Dieses Wissen ist die Voraussetzung für alle weiteren Qualifikationsbereiche.
- Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegekonzepte
- Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade und Begutachtungssystematik des MDK
- Häusliche und stationäre Versorgungsformen im Überblick
- Demenz, psychiatrische Erkrankungen und besondere Pflegesituationen
- Medizinische Grundkenntnisse für die Beratungspraxis
- Schmerz, Palliativversorgung und ethische Fragestellungen am Lebensende
Das zweite Modul befasst sich mit Case Management als dem zentralen Handlungsrahmen der Pflegeberatung. Teilnehmende erlernen systematische Methoden zur Fallsteuerung, Bedarfserhebung und Netzwerkkoordination, die sie befähigen, komplexe Versorgungssituationen zu steuern.
- Grundprinzipien und Phasenmodell des Case Managements
- Assessment-Instrumente zur Bedarfserhebung
- Individuelle Hilfeplanung und Versorgungsplanung
- Koordination von Diensten, Einrichtungen und informellen Helferinnen
- Monitoring und Evaluation von Versorgungsverläufen
- Komplexfallmanagement bei multiplen Problemlagen
Das dritte Modul vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die Pflegeberater/innen täglich benötigen. Von den Rechten der Pflegebedürftigen bis zur Sozialversicherungsgesetzgebung werden alle relevanten Rechtsbereiche praxisnah aufbereitet.
- SGB XI — Soziale Pflegeversicherung im Detail
- SGB V — Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Allgemeines Sozialrecht und Sozialgesetzbuch (SGB I, SGB X)
- Besondere pflegerelevante Rechtsfelder: Heimrecht, Betreuungsrecht, Datenschutz
- Widerspruch und Klageverfahren im Sozialrecht
- Rechtliche Rahmenbedingungen bei häuslicher Gewalt und Vernachlässigung
Das vierte Modul stärkt Kommunikations- und Organisationskompetenzen, die für eine professionelle Beratungstätigkeit unerlässlich sind. Teilnehmende reflektieren ihre eigene Gesprächsführung und entwickeln praktische Werkzeuge für schwierige Beratungssituationen.
- Professionelle Gesprächsführung und Gesprächsstrukturierung
- Motivierende Gesprächstechnik und systemische Ansätze
- Umgang mit Angehörigenkonflikten und Überforderungssituationen
- Dokumentation und Berichterstattung in der Pflegeberatung
- Qualitätsmanagement und Selbstevaluation
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Netzwerkpflege
Ein ausgedehnter Praxisteil vertieft alle vier Module durch handlungsorientierte Übungen. Rollenspiele, Fallarbeit und Gruppenreflexion machen die theoretischen Konzepte unmittelbar erfahrbar.
- Simulierte Beratungsgespräche mit Feedback aus der Gruppe
- Fallarbeit anhand realer Versorgungssituationen
- Erstellen eines vollständigen Hilfeplans für einen komplexen Pflegefall
- Üben der Begutachtungserhebung nach dem NBI
- Recherche und Vernetzung mit regionalen Unterstützungsangeboten
- Rollenspiele zu Konfliktsituationen mit Angehörigen
- Rechtliche Fallanalyse: Leistungsansprüche korrekt ableiten
- Verfassen von Beratungsprotokollen nach Qualitätsstandards
- Präsentation eines Versorgungsplans vor der Gruppe
- Reflexion ethischer Dilemmasituationen im Beratungsalltag
- Übungen zur Selbstfürsorge und Burn-out-Prävention
- Abschlussübung: vollständige Fallbearbeitung von der Bedarfserhebung bis zur Evaluation
Das Praxispraktikum ist für Sozialversicherungsfachangestellte und ähnliche Berufsgruppen verpflichtend und muss vor Kursbeginn im Umfang von 80 Stunden absolviert werden. Es bietet die Möglichkeit, pflegerische Alltagssituationen hautnah zu erleben und das in der Weiterbildung erworbene Theoriewissen unmittelbar zu verknüpfen.
Lernziele:
- Die Teilnehmenden erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Pflegeberatung nach §7a SGB XI und wenden sie in der Beratungspraxis an.
- Sie erheben den individuellen Pflegebedarf und erstellen strukturierte Versorgungspläne.
- Sie koordinieren Leistungen verschiedener Anbieter und Institutionen im Sinne eines professionellen Case Managements.
- Sie beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Pflegeleistungen, Beihilfen und Unterstützungsangeboten.
- Sie kennen die relevanten Rechtsbereiche des SGB XI, SGB V und allgemeinen Sozialrechts und können diese in Beratungsgesprächen anwenden.
- Sie führen Beratungsgespräche professionell, empathisch und zielorientiert durch.
- Sie erkennen Gesprächsdynamiken und setzen geeignete Kommunikationstechniken ein.
- Sie dokumentieren Beratungsprozesse nachvollziehbar und datenschutzkonform.
- Sie arbeiten in interdisziplinären Teams und koordinieren Schnittstellen zwischen Pflege, Medizin und Sozialarbeit.
- Sie leiten aus pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen praxisrelevante Schlussfolgerungen ab.
- Sie erkennen ethische Spannungsfelder in der Pflege und reflektieren ihre eigene Beraterhaltung kritisch.
- Sie begleiten Versorgungsübergänge, zum Beispiel von der Klinik in die häusliche Pflege, strukturiert und bedarfsgerecht.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die sich zur Pflegeberaterin oder zum Pflegeberater nach §7a SGB XI qualifizieren möchten.
- Pflegefachkräfte in der Altenpflege und Krankenpflege, die eine beratende Funktion übernehmen wollen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit Berufserfahrung in der Pflegepraxis
- Sozialversicherungsfachangestellte, die vor Kursbeginn ein 80-stündiges Pflegepraktikum absolvieren
- Pflegehilfskräfte, die den formalen Aufstieg in eine Beratungsrolle anstreben — sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind
- Fachkräfte aus sozialpädagogischen Berufen mit Bezug zur Pflege und den erforderlichen Voraussetzungen
Die Zulassung zur Pflegeberater-Weiterbildung setzt eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft in der Alten- oder Krankenpflege voraus. Für Sozialversicherungsfachangestellte und vergleichbare Berufsgruppen ist zusätzlich ein Pflichtpraktikum von 80 Stunden in einer Pflegeeinrichtung vor Kursbeginn erforderlich. Dieses Praktikum muss nachgewiesen werden, bevor die Teilnahme am Kurs bestätigt wird. Hinweis: In vielen Einrichtungen gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die bei der Praktikumsplanung berücksichtigt werden muss. Grundlegende Kenntnisse des deutschen Sozialversicherungssystems erleichtern den Einstieg in die Rechtsinhalte.
Ablauf & Abschluss
Die Weiterbildung wird im Combined Learning durchgeführt, das heißt, Selbstlernphasen mit digitalen Materialien wechseln sich mit betreuten Präsenz- oder Online-Einheiten ab. In den Selbstlernphasen erarbeiten die Teilnehmenden Theorieinhalte selbstständig, während in den betreuten Einheiten Fallarbeit, Rollenspiele und Gruppenreflexion im Vordergrund stehen. Diese Methodik fördert eigenverantwortliches Lernen und stärkt gleichzeitig die kommunikativen und reflexiven Kompetenzen, die für eine professionelle Beratungstätigkeit unerlässlich sind.
Die Weiterbildung dauert mehr als drei Monate bis zu sechs Monate und wird in Vollzeit absolviert. Dieser Zeitrahmen ermöglicht eine gründliche Auseinandersetzung mit allen vier Inhaltsbereichen und bietet ausreichend Raum für die Praxiserprobung im Praxisblock. Der verpflichtende Praktikumsanteil für Nicht-Pflegefachkräfte kommt zeitlich hinzu und muss vor Kursbeginn absolviert werden.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Kursmodule erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Dieses Zertifikat weist die Qualifizierung zur Pflegeberaterin oder zum Pflegeberater nach §7a SGB XI aus und ist die Grundlage für eine berufliche Tätigkeit in dieser Funktion bei Pflegekassen, ambulanten Diensten und Beratungsstellen.
Nutzen & Perspektiven
Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist ein Berufsfeld mit wachsender gesellschaftlicher Bedeutung. Angesichts einer alternden Bevölkerung und immer komplexerer Versorgungsstrukturen steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, die Pflegebedürftige und ihre Familien kompetent begleiten können. Wer diese Weiterbildung abschließt, eröffnet sich eine berufliche Perspektive mit hoher Sinnhaftigkeit und stabiler Nachfrage — bei Pflegekassen, kommunalen Beratungsstellen, ambulanten Pflegediensten und Pflegestützpunkten. Pflegefachkräfte, die bereits in der Pflege tätig sind, erweitern durch diese Weiterbildung ihr berufliches Profil erheblich. Sie wechseln von der direkten Pflegearbeit in eine beratende, koordinierende Rolle, die mehr Autonomie und häufig verbesserte Arbeitsbedingungen bietet. Die erworbenen Kompetenzen in Case Management, Sozialrecht und Gesprächsführung sind zudem auf andere Beratungsfelder übertragbar und stärken die berufliche Flexibilität. Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist die Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter förderbar. Ergänzend kommen je nach individueller Situation das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr, Leistungen zur Rehabilitation oder Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Eine frühzeitige Beratung durch den zuständigen Leistungsträger empfiehlt sich, um die Finanzierung vor Kursbeginn zu sichern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann an dieser Weiterbildung teilnehmen?
Zugelassen sind Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege sowie Sozialversicherungsfachangestellte, die vor Kursbeginn ein 80-stündiges Pflegepraktikum nachweisen. Ähnliche Berufsgruppen können nach Absprache mit dem Träger teilnehmen.
Was bedeutet §7a SGB XI für die Beratungspflicht?
Nach §7a SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch qualifiziertes Personal. Pflegekassen sind verpflichtet, diese Beratung anzubieten. Die Weiterbildung qualifiziert genau für diese gesetzlich verankerte Beratungsfunktion.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Weiterbildung dauert mehr als drei bis zu sechs Monate in Vollzeit. Der genaue Umfang hängt vom jeweiligen Träger ab. Für Nicht-Pflegefachkräfte kommt das verpflichtende 80-stündige Praktikum zeitlich hinzu, das vor Kursbeginn absolviert werden muss.
Kann ich die Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein finanzieren?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Förderung über einen Bildungsgutschein in der Regel möglich. Zusätzlich kommen das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr oder Leistungen der Deutschen Rentenversicherung in Frage. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Welche Berufsfelder erschließt mir das Zertifikat?
Mit dem Abschluss können Sie als Pflegeberater/in bei gesetzlichen Pflegekassen, in Pflegestützpunkten, bei ambulanten Pflegediensten oder in kommunalen Beratungsstellen tätig werden. Das Berufsfeld wächst aufgrund der demografischen Entwicklung kontinuierlich.
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Arbeitsmarkt-Report
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Zielberufe & offene Stellen
Berufe, in denen Absolvent:innen dieses Kurses typischerweise arbeiten — mit bundesweit offenen Stellen der letzten 12 Monate.
- Fachaltenpfleger/Fachaltenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege466 Stellen
- Case Manager/in im Pflegebereich303 Stellen
- Pflegeberater/Pflegeberaterin224 Stellen
- Pflegeberater/in nach §7a SGB XI151 Stellen
- Pflegeberater/in151 Stellen
- Sozialtherapeut/Sozialtherapeutin106 Stellen