Überblick
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als verbindliches EU-weites Regelwerk für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO betrifft nicht nur Datenschutzbeauftragte oder Juristinnen — sie gilt für jeden, der im beruflichen oder organisatorischen Kontext mit Daten natürlicher Personen arbeitet. Dieser Kurs vermittelt das notwendige Grundlagenwissen, um die wichtigsten DSGVO-Anforderungen zu verstehen und im eigenen Arbeitsbereich korrekt umzusetzen. Er sensibilisiert für die häufigsten Datenschutzrisiken, klärt über Rechte und Pflichten auf und zeigt, wie eine grundsätzlich rechtssichere Datenverarbeitung im Berufsalltag aussieht. Der Kurs ist ausdrücklich keine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Kursinhalte & Lernziele
Der Kurs gliedert sich in sieben Themenblöcke, die aufeinander aufbauen und ein vollständiges Grundlagenverständnis der DSGVO vermitteln. Warum Datenschutz — Motivation und Hintergrund: Der erste Themenblock klärt, warum der Schutz personenbezogener Daten in einer digitalisierten Gesellschaft von fundamentaler Bedeutung ist und welche konkreten Risiken Datenpannen für Betroffene, Unternehmen und Organisationen bedeuten.
- Datenschutz als Grundrecht: Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta und seine Bedeutung
- Entstehungsgeschichte der DSGVO und Ablösung der alten Bundesdatenschutzgesetze
- Typische Datenpannen und ihre Folgen: finanzielle Schäden, Reputationsverluste, Bußgelder
- Übersicht über die Bußgeldrahmen der DSGVO: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Datenschutz als Wettbewerbsvorteil und Vertrauenssignal
- Abgrenzung DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifische Datenschutzregeln
Die fünf Eckpfeiler des Datenschutzes: Im zweiten Themenblock werden die fünf Grundprinzipien erläutert, auf denen die gesamte DSGVO aufbaut und die für jeden, der mit Daten arbeitet, handlungsleitend sein sollten.
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für den ursprünglich festgelegten Zweck verarbeitet werden
- Datensparsamkeit und Datenminimierung: nur so viele Daten erheben wie nötig
- Richtigkeit der Daten und die Pflicht zur Korrektur unrichtiger Informationen
- Speicherbegrenzung: keine längere Aufbewahrung als erforderlich
- Integrität und Vertraulichkeit: technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (TOMs)
Grundlegende Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen: Der dritte Themenblock erklärt, wann eine Datenverarbeitung überhaupt zulässig ist und welche Rechtsgrundlagen die DSGVO dafür vorsieht.
- Überblick über alle Rechtsgrundlagen nach Art. 6 DSGVO
- Einwilligung: Anforderungen, freiwillige Erteilung, Widerruf
- Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage und ihre Grenzen
- Berechtigtes Interesse: wann und wie es geltend gemacht werden kann
- Rechtliche Verpflichtungen und öffentliche Aufgaben als Grundlage
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und ihre strengeren Schutzanforderungen
Rechte der betroffenen Personen: Im vierten Themenblock werden alle wesentlichen Rechte, die die DSGVO den betroffenen Personen einräumt, erläutert und praktisch eingeordnet.
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): was Betroffene verlangen können und wie damit umzugehen ist
- Recht auf Berichtigung (Art. 16) und Löschung (Art. 17 — „Recht auf Vergessenwerden")
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Recht auf Datenportabilität
- Widerspruchsrecht und Widerruf der Einwilligung
- Fristen und Verfahren für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen
- Umgang mit schwierigen oder missbräuchlichen Anfragen
Dokumentationspflicht und Verarbeitungsverzeichnis: Der fünfte Themenblock klärt über die Nachweispflichten auf, die die DSGVO Unternehmen und Organisationen auferlegt.
- Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
- Aufbau und Inhalt eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO): wann sie erforderlich ist und was sie umfasst
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) dokumentieren
- Auftragsverarbeitung: was Auftragsverarbeitungsverträge leisten und wann sie nötig sind
- Meldepflichten bei Datenpannen (Art. 33 und 34 DSGVO)
Praxisorientierter Vertiefungsblock: Über die Themenblöcke hinaus enthält der Kurs zahlreiche praxisorientierte Übungen und Fallbeispiele.
- Analyse typischer Datenschutzsituationen aus dem Berufsalltag
- Bewertung von konkreten Szenarien anhand der DSGVO-Grundsätze
- Erstellung einer einfachen Datenschutzerklärung für eine Beispiel-Website
- Übung: Betroffenenanfrage beantworten — was ist zu tun und in welcher Frist
- Identifikation datenschutzrelevanter Risiken in realen Geschäftsprozessen
- Gruppenarbeit zu typischen Datenpannen und den richtigen Reaktionsschritten
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen auf Vollständigkeit
- Bewertung einer Datenschutz-Folgenabschätzung anhand eines Musterbeispiels
- Diskussion: Wann ist eine Einwilligung wirklich freiwillig?
- Recherche und Auswertung von Bußgeldentscheidungen der Datenschutzbehörden
- Rollenspiel: Kommunikation mit betroffenen Personen bei einer Datenpanne
- Abschlussübung: Datenschutz-Kurzcheck für den eigenen Arbeitsbereich
Der Kurs wird im Format Combined Learning angeboten, wahlweise als Online-Seminar. Vollzeit- und Teilzeitformate stehen zur Verfügung.
Lernziele:
- Die Teilnehmenden verstehen, warum Datenschutz ein zentrales Grundrecht in der Europäischen Union ist und welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen Datenschutzverletzungen haben können.
- Sie kennen die rechtlichen Grundlagen der DSGVO und wissen, auf welche Organisationen und Tätigkeiten sie Anwendung findet.
- Sie verstehen die fünf Eckpfeiler des Datenschutzes und können diese auf konkrete berufliche Situationen beziehen.
- Sie wissen, wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und welche Rechtsgrundlagen (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse) zur Verfügung stehen.
- Sie kennen die wesentlichen Rechte betroffener Personen — Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Datenportabilität — und wissen, wie damit umzugehen ist.
- Sie verstehen, was unter Dokumentationspflicht zu verstehen ist und wie ein Verarbeitungsverzeichnis aufgebaut werden sollte.
- Sie können einschätzen, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist und welche Schritte dabei zu beachten sind.
- Sie kennen die Rolle des Datenschutzbeauftragten und wissen, wann dieser bestellt werden muss.
- Sie verstehen die Grundsätze der Datenschutzkonformität im eigenen Arbeitsbereich — auch ohne Juristenausbildung.
- Sie sind sensibilisiert für typische Alltagssituationen, die Datenschutzprobleme erzeugen können, und wissen, wie sie damit umzugehen haben.
- Sie kennen die Bußgeldrahmen und Sanktionsmechanismen der DSGVO und verstehen, warum Compliance aus Unternehmenssicht unabdingbar ist.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieser Kurs richtet sich an alle Mitarbeitenden in Unternehmen, Behörden, Vereinen und anderen Organisationen, die im Berufsalltag mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen — unabhängig von ihrer Funktion oder Branche.
- Mitarbeitende in Personalabteilungen, die regelmäßig mit Beschäftigtendaten umgehen
- Marketing- und Vertriebsmitarbeitende, die Kundendaten erheben und nutzen
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleinerer Unternehmen ohne eigene Datenschutzabteilung
- Mitarbeitende in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen
- Alle, die für ihre eigene Organisation oder ihren Arbeitsbereich eine solide Datenschutzgrundlage aufbauen möchten
Für die Teilnahme an diesem Kurs sind keine rechtlichen oder technischen Vorkenntnisse erforderlich. Der Kurs ist ausdrücklich so konzipiert, dass er für Einsteiger ohne juristische Ausbildung verständlich und praxistauglich ist. Vor Seminarbeginn findet ein Beratungsgespräch statt, um einen auf die Situation und Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmten Lernplan zu erstellen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs vermittelt die Inhalte in verständlicher Sprache, ohne juristische Fachsprache unnötig zu betonen. Fallbeispiele, Diskussionen und Übungsaufgaben machen abstrakte Rechtsprinzipien greifbar. Das Format Combined Learning verbindet Präsenzphasen mit Online-Lernanteilen; alternativ ist der Kurs vollständig als Online-Seminar buchbar. Erfahrene Trainerinnen und Trainer begleiten den Lernprozess und stehen für praxisorientierte Rückfragen zur Verfügung.
Der Kurs läuft im Vollzeitformat über mehrere Tage bis zu einer Woche. In Teilzeit kann die Gesamtdauer auf mehrere Wochen bis zu einem Monat ausgedehnt werden. Die genaue Planung richtet sich nach dem individuellen Lernplan und der verfügbaren Zeit der Teilnehmenden.
Der Kurs schließt mit einem Lehrgangszertifikat des Bildungsträgers sowie einem Herstellerzertifikat ab, das die erfolgreich absolvierten Inhalte dokumentiert. Da dieser Kurs keine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten ist, werden keine staatlich anerkannten Berufsabschlüsse vergeben. Das Zertifikat eignet sich dennoch als Nachweis gegenüber Arbeitgebern und Auftraggebern, dass eine fundierte Datenschutzgrundlagenqualifikation erworben wurde.
Nutzen & Perspektiven
Datenschutzverletzungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben — für Unternehmen ebenso wie für die einzelnen Mitarbeitenden, die fahrlässig oder unwissend handeln. Dieses Wissen zu haben ist daher keine Frage von juristischem Interesse, sondern von beruflicher Sorgfalt. Wer diesen Kurs absolviert, ist in der Lage, alltägliche Datenschutzrisiken zu erkennen und zu vermeiden, und schützt damit sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden. In einer Zeit, in der personenbezogene Daten digital erfasst, übertragen und gespeichert werden wie nie zuvor, wächst auch die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema Datenschutz. Unternehmen, die nachweislich datenschutzkonform agieren, genießen einen Vertrauensvorsprung bei Kunden, Partnerinnen und Geschäftspartnern. Mitarbeitende, die über DSGVO-Grundlagenwissen verfügen, sind ein wichtiger Baustein dieser Vertrauensgrundlage — denn Datenschutz ist nur dann wirksam, wenn er von allen gelebt wird, nicht nur von Beauftragten. Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist diese Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Je nach individueller Situation kommen auch Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Das Beratungsgespräch vor Kursbeginn gibt Auskunft darüber, welche Förderoptionen konkret in Frage kommen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist dieser Datenschutzkurs geeignet?
Der Kurs richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in ihrem Berufsalltag mit personenbezogenen Daten umgehen — in Unternehmen, Behörden, Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen. Es sind keine Vorkenntnisse in Recht oder IT erforderlich.
Werde ich durch diesen Kurs zum Datenschutzbeauftragten ausgebildet?
Nein. Der Kurs vermittelt Grundlagenwissen und sensibilisiert für DSGVO-relevante Alltagssituationen, ersetzt aber keine spezielle Datenschutzbeauftragten-Ausbildung und keine Rechtsberatung. Er ist für alle gedacht, die Datenschutz grundlegend verstehen möchten.
Welche Inhalte der DSGVO werden behandelt?
Der Kurs behandelt die fünf Eckpfeiler des Datenschutzes, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, Rechte betroffener Personen, Dokumentationspflichten, die Rolle des Datenschutzbeauftragten und typische Alltagssituationen mit Datenschutzbezug.
Welches Zertifikat erhalte ich nach dem Kurs?
Teilnehmende erhalten ein Lehrgangszertifikat des Bildungsträgers sowie ein Herstellerzertifikat, das die erfolgreich absolvierten Inhalte dokumentiert. Es handelt sich um eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis gegenüber Arbeitgebern geeignet ist.
Ist der Kurs förderbar?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Förderung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters möglich. Je nach Situation kommen auch das Qualifizierungschancengesetz oder Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Betracht.
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