Überblick
Wer in elektrischen Anlagen oder an elektrischen Betriebsmitteln arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Unterweisungen teilzunehmen, die den aktuellen Stand der Technik und der einschlägigen Vorschriften widerspiegeln. Diese jährliche Unterweisung richtet sich an Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1. Im Mittelpunkt stehen sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen, die relevanten VDE-Normen und der rechtssichere Umgang mit Schutzeinrichtungen.
Kursinhalte & Lernziele
Grundlagen und normatives Regelwerk Die Weiterbildung beginnt mit einem kompakten Überblick über das normative Fundament elektrotechnischer Arbeiten in Deutschland. Neben der DGUV Vorschrift 1 steht die DIN VDE 0105-100 im Mittelpunkt, die als zentrale Betriebsnorm für elektrische Anlagen gilt.
- Einführung in das Normen- und Vorschriftensystem der Elektrotechnik
- Aufbau und Inhalte der DIN VDE 0105, Teil 100
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im elektrotechnischen Betrieb
- Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Elektrofachkraft und EUP
- Aktuelle Änderungen und Neuregelungen im Überblick
Gefährdungen durch elektrischen Strom Der Abschnitt behandelt die physikalischen und physiologischen Wirkungen elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper. Besonderes Gewicht liegt auf dem Verstehen von Gefahrenquellen, damit Schutzmaßnahmen nicht nur angewendet, sondern auch begründet werden können.
- Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Körper
- Spannungs- und Strombereiche sowie deren Gefährlichkeit
- Gefahren bei Messarbeiten in elektrischen Anlagen
- Lichtbogen, Körperdurchströmung und Stufen- bzw. Berührungsspannung
- Typische Unfallursachen und wie sie verhindert werden
Die fünf Sicherheitsregeln und Schutzeinrichtungen Im Praxisteil der Unterweisung werden die fünf Sicherheitsregeln als unverzichtbare Grundlage für sicheres Arbeiten in und an elektrischen Anlagen eingeübt. Ergänzend werden die wichtigsten Schutzschalter in Funktion und Anwendung behandelt.
- Die fünf Sicherheitsregeln im Detail und in der richtigen Reihenfolge
- Leitungsschutzschalter: Aufgabe, Auslösekennlinien, Dimensionierung
- Personenschutzschalter (RCD/FI): Wirkprinzip und Prüfpflichten
- Installationsarbeiten: Anforderungen und häufige Fehler
- Prüfungen in der Elektrotechnik: Arten, Fristen und Dokumentation
Brandschutz und Erste Hilfe Elektrische Anlagen sind eine häufige Brandursache. Dieser Block vermittelt die brandschutztechnischen Besonderheiten im elektrotechnischen Umfeld sowie das notwendige Wissen für die Erste Hilfe nach einem Stromunfall.
- Brandschutz in elektrischen Anlagen: Ursachen, Erkennung, Prävention
- Verhalten im Brandfall mit elektrischen Betriebsmitteln
- Erste-Hilfe-Grundlagen speziell bei Stromunfällen
- Notruf und Meldepflichten im Betrieb
- Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle
Lernziele:
Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie die Rechtsgrundlagen und Normen benennen, die für Ihren Tätigkeitsbereich im Bereich Elektrotechnik verbindlich sind.
- Sie kennen die Inhalte der DIN VDE 0105-100 und können diese auf Ihre betriebliche Praxis anwenden.
- Sie verstehen die physiologischen Wirkungen elektrischen Stroms und können Gefährdungen zuverlässig einschätzen.
- Sie beherrschen die fünf Sicherheitsregeln und wenden sie vor jeder Arbeit an Anlagen konsequent an.
- Sie sind in der Lage, Schutzschalter (Leitungsschutz, Personenschutz) in ihrer Funktion zu erklären und deren korrekten Einsatz zu beurteilen.
- Sie kennen die Tätigkeitsbereiche und Kompetenzen von Elektrofachkräften und EUP und können Aufgaben entsprechend abgrenzen.
- Sie wissen, welche präventiven Maßnahmen im Brandschutz für elektrische Anlagen relevant sind.
- Sie können Messgefahren in elektrischen Anlagen benennen und Schutzmaßnahmen beim Messen anwenden.
- Sie sind mit den Grundregeln der Ersten Hilfe bei Stromunfällen vertraut.
- Sie kennen aktuelle Installationsvorschriften und deren Bedeutung für die Betriebssicherheit.
- Sie sind auf dem aktuellen Stand der gültigen Normen und Vorschriften und können Änderungen in die Praxis einordnen.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Unterweisung richtet sich an alle Personen, die im Betrieb elektrotechnische Tätigkeiten ausüben oder in deren Umfeld arbeiten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss einmal jährlich durchgeführt werden.
- Elektrofachkräfte in Industrie, Handwerk und Gebäudetechnik
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) mit begrenztem Tätigkeitsfeld
- Technische Mitarbeiter:innen, die an oder in der Nähe elektrischer Anlagen tätig sind
- Betriebsverantwortliche, die die Unterweisungspflicht für ihr Team dokumentieren müssen
Die Teilnahme setzt eine abgeschlossene Ausbildung zur Elektrofachkraft oder den Status als elektrotechnisch unterwiesene Person voraus. Die Unterweisung aktualisiert und bestätigt jährlich die bestehende Qualifikation und ist kein Einstiegskurs in die Elektrotechnik. Grundkenntnisse der betrieblichen Sicherheitsorganisation und Erfahrung im elektrotechnischen Umfeld werden vorausgesetzt.
Ablauf & Abschluss
Die Unterweisung wird als Seminar durchgeführt, in der Regel in Vollzeit an einem oder wenigen Tagen. Die kompakte, präsenzbasierte Form ermöglicht unmittelbaren Austausch mit der Seminarleitung und unter den Teilnehmenden. Praxisbeispiele und aktuelle Unfallberichte aus dem betrieblichen Alltag werden eingesetzt, um die Regelwerke lebendig und nachvollziehbar zu machen. Gruppenübungen zu den fünf Sicherheitsregeln und Fallbesprechungen zu typischen Gefährdungssituationen ergänzen die Wissensvermittlung.
Die Unterweisung umfasst typischerweise einen Seminartag und ist als jährlich wiederkehrende Pflichtmaßnahme konzipiert. Sie kann als Vollzeitseminar in kompakter Form absolviert werden. Die Dauer orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 und ist auf die effiziente Auffrischung des sicherheitsrelevanten Wissens ausgerichtet. Da der Stoff bekannt ist und aufgefrischt wird, ist ein einzelner strukturierter Unterweisungstag ausreichend, um alle Pflichtthemen abzudecken und die Dokumentationspflicht zu erfüllen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die die gesetzlich geforderte jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 dokumentiert. Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Vorgesetzten, Betriebsbeauftragten und bei möglichen Betriebsprüfungen. Sie ist kein eigenständiger Berufsabschluss, sondern die Pflichtdokumentation einer wiederkehrenden Sicherheitsunterweisung. Die Bescheinigung sollte im Betrieb archiviert werden, da bei Unfällen die lückenlose Unterweisungshistorie nachgewiesen werden muss.
Nutzen & Perspektiven
Die jährliche Unterweisung ist mehr als eine Formalität. Sie hält Ihr Wissen über aktuelle Normen, Schutzmaßnahmen und Unfallursachen auf dem neuesten Stand und schärft den sicherheitsbewussten Blick für den Alltag im elektrischen Umfeld. Gerade weil sich Normen und technische Anforderungen regelmäßig weiterentwickeln, ist die strukturierte Aktualisierung des Wissens ein echter Beitrag zur persönlichen und betrieblichen Sicherheit. Die Unterweisung ist auch eine Gelegenheit, im Kollegenkreis aufgetauchte Fragen oder Unsicherheiten zu besprechen und gemeinsam auf einen sicheren Stand zu bringen. Aus haftungsrechtlicher Sicht schützt die nachweisbare Teilnahme nicht nur Ihren Arbeitgeber, sondern auch Sie selbst. Wer im Schadensfall belegen kann, dass die Unterweisung regelmäßig stattgefunden hat und dokumentiert wurde, steht auf sicherem Grund. Der Kurs leistet damit einen direkt messbaren Beitrag zur Compliance im Betrieb. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften prüfen bei Betriebsbegehungen oder nach Unfällen regelmäßig, ob die Unterweisungspflicht erfüllt wurde. Für Elektrofachkräfte und EUP, die ihren Beruf mit Sorgfalt ausüben, ist diese Unterweisung ein fester Bestandteil des beruflichen Jahres. Sie bringt die Arbeitssicherheitskultur auf ein gemeinsames Niveau im Team und stärkt das Bewusstsein für die Verantwortung, die mit elektrotechnischen Tätigkeiten einhergeht. Wer die Unterweisung konsequent absolviert, signalisiert auch gegenüber Kolleg:innen und Führungskräften, dass Arbeitssicherheit kein Feierabendthema ist, sondern täglich beginnt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Teilnahme zu dokumentieren und zu archivieren.
Gilt die Unterweisung für Elektrofachkräfte und EUP gleichermaßen?
Ja, beide Gruppen sind zur jährlichen Unterweisung verpflichtet, auch wenn Elektrofachkräfte einen eigenständigen Qualifikationsrahmen haben. Die Inhalte sind auf beide Tätigkeitsprofile abgestimmt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Elektrofachkraft und einer EUP?
Elektrofachkräfte verfügen über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung und dürfen eigenständig an elektrischen Anlagen arbeiten. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) dürfen nur bestimmte, klar abgegrenzte Tätigkeiten ausführen, die ihnen eine Elektrofachkraft ausdrücklich übertragen hat.
Welchen Nachweis erhalte ich nach der Teilnahme?
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, die als Pflichtdokumentation der gesetzlich geforderten Unterweisung gilt. Dieser Nachweis ist bei Betriebsprüfungen und im Schadensfall relevant.
Wird die DIN VDE 0105-100 vollständig behandelt?
Der Kurs behandelt die sicherheitsrelevanten Kernaspekte der DIN VDE 0105-100, insbesondere Schutzmaßnahmen, Prüfpflichten und Zuständigkeiten. Eine vollständige normative Ausbildung ist nicht Gegenstand der Jahresunterweisung.
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