Überblick
Die Weiterbildung „Manager:in für Lieferkettensorgfaltspflichten nach LkSG" qualifiziert für die operative Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Unternehmen. Das LkSG, das seit 2023 für große Unternehmen gilt und schrittweise auf kleinere ausgeweitet wird, verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette aktiv wahrzunehmen — nicht nur auf dem Papier, sondern durch konkret etablierte Prozesse. Dieser Kurs vermittelt, wie diese Prozesse aufgebaut, dokumentiert und gegenüber Behörden und Öffentlichkeit rechenschaftsfähig gemacht werden. Im Unterschied zu Kursen, die Supply-Chain-Management oder die strategische CSR-Architektur der gesamten Lieferkette behandeln, liegt der Schwerpunkt hier auf der operativen Unternehmensebene: Wer übernimmt welche Funktion? Wie wird eine Risikoanalyse methodisch und dokumentarisch korrekt durchgeführt? Wie gestaltet man ein gesetzeskonformes Beschwerdeverfahren? Diese Handlungskompetenzen stehen im Zentrum.
Kursinhalte & Lernziele
Rechtliche Grundlagen: LkSG, Grundgesetz und internationale Menschenrechtsinstrumente Das erste Modul legt den normativen Rahmen des LkSG und seiner Einbettung in das nationale und internationale Recht frei. Teilnehmende verstehen, dass das LkSG kein isoliertes Gesetz ist, sondern auf ein breites Geflecht internationaler Menschenrechtsverpflichtungen zurückgreift.
- LkSG: Normstruktur, Anwendungsbereich (§ 1), Sorgfaltspflichten (§§ 3 bis 10) und Durchsetzung (§§ 23 bis 24)
- UN-Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP) als normative Grundlage
- ILO-Kernarbeitsnormen: acht Übereinkommen und ihre Bedeutung für die LkSG-Risikoanalyse
- ISO 26000 und SA 8000 als freiwillige Standards im Kontext des LkSG
- Grundgesetz und Schutzpflichten des Staates: Verhältnis zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht
- Sanktionsregime des LkSG: Bußgelder bis 2 % des Jahresumsatzes und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
- Haftungsgrundlagen und Ausblick CSDDD
Risikoanalyse nach § 5 LkSG: Methodik und Praxis Das zweite Modul ist das operative Herzstück der Weiterbildung. Es vermittelt, wie eine LkSG-konforme Risikoanalyse methodisch aufgebaut und durchgeführt wird — von der Datenbeschaffung bis zur Priorisierung wesentlicher Risiken.
- Scope und Perimeter der Risikoanalyse: direkte und mittelbare Zulieferer
- Risikotypen nach LkSG: menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
- Informationsquellen für die Risikoanalyse: Selbstauskunft, Audits, Länderrisiko-Datenbanken
- Priorisierungsmethodik: Schwere, Wahrscheinlichkeit, eigener Verursachungsbeitrag
- Dokumentationsanforderungen für die Risikoanalyse
- Besonderheiten bei mittelbaren Zulieferern und anlassbezogener Risikoanalyse
Präventions-, Abhilfe- und Beschwerdeverfahren Das dritte Modul zeigt, wie aus der Risikoanalyse konkrete Maßnahmen werden. Präventions- und Abhilfemaßnahmen müssen sowohl intern als auch gegenüber Zulieferern implementiert werden; das Beschwerdeverfahren schafft einen zugänglichen Kanal für Hinweisgeber.
- Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG: Grundsatzerklärung, Verhaltenskodex, Schulungen, Vertragsgestaltung
- Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG: sofortige Reaktion, Konzepte zur Beendigung und Minimierung
- Konsequenz-Management bei nachgewiesenen Verstößen: Vertragsbeendigung als Ultima Ratio
- Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG: Mindestanforderungen, Zugänglichkeit, Vertraulichkeit
- Digitale Tools und Whistleblower-Plattformen für LkSG-Beschwerdeverfahren
- Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure und Gewerkschaften in den Beschwerdeprozess
Berichterstattung, Dokumentation und internationale Dimension Das vierte Modul schließt den Sorgfaltspflichtenzyklus mit der Berichterstattungs- und Dokumentationsebene und ordnet das LkSG in den internationalen Regulierungskontext ein.
- Berichtspflicht nach § 10 LkSG: Inhalt, Umfang und Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite
- Schnittstellen zur CSRD und ESRS (insbesondere S2: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette)
- EU-CSDDD: Weitergehende Anforderungen und Konvergenz mit LkSG
- SDGs und ihr Zusammenhang mit den LkSG-Schutzgütern
- Internationale Lieferkettensorgfaltspflichten im Überblick: Frankreich, Niederlande, UK Modern Slavery Act
- Behördliche Aufsicht durch das BAFA: Kontrollbefugnisse, Auskunftspflichten und Verfahrensablauf
Im abschließenden Praxisblock werden alle Schritte des LkSG-Sorgfaltspflichtenzyklus anhand realitätsnaher Unternehmensfälle durchgespielt. Der Fokus liegt auf der Entscheidungsfähigkeit in schwierigen Situationen — wenn Ressourcen knapp sind, Zulieferer unkooperativ bleiben oder ein Medienfall droht.
- Fallstudie Textillieferkette: Risikoidentifikation in Indien/Bangladesch, Priorisierung, Maßnahmenplan
- Übungsfall Elektronikindustrie: Konfliktmineralien, mittelbare Zulieferer, Reaktionskette
- Rollenspiel Beschwerdeverfahren: Umgang mit einer eingehenden Beschwerde aus dem Zuliefererland
- Gruppenaufgabe Jahresbericht: Struktur und Inhalt eines LkSG-konformen Berichts erarbeiten
- Überblick BAFA-Leitfäden und praktische Auslegungshinweise
- Transfer: Welche LkSG-Prozesse sind im eigenen Unternehmen bereits vorhanden, was fehlt?
- Diskussion aktueller BAFA-Aufsichtspraxis und früher Bußgeldverfahren
- Schnittstellenmanagement LkSG — CSRD — CSDDD im Unternehmensalltag
- Erarbeitung einer betrieblichen Grundsatzerklärung nach § 6 Abs. 2 LkSG
- Kritische Analyse eines veröffentlichten LkSG-Berichts eines deutschen Großunternehmens
- Q&A und offene Diskussion: Auslegungsfragen aus der eigenen Unternehmenspraxis
- Abschlussreflexion: Aufgaben und Haftungsrisiken der LkSG-Beauftragten-Funktion
Lernziele:
- Anwendungsbereich, Sorgfaltspflichten und Sanktionsregime des LkSG vollständig erläutern
- Menschenrechtliche Schutzgüter des Gesetzes (UN-Leitprinzipien, ILO-Kernarbeitsnormen) benennen und einordnen
- Grundgesetz, Haftungsgrundlagen und mögliche Sanktionen nach § 24 LkSG für das eigene Unternehmen bewerten
- Risikoanalyse nach § 5 LkSG methodisch planen, durchführen und dokumentieren
- Wesentliche Risiken in direkten und mittelbaren Zulieferern identifizieren und priorisieren
- Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG entwickeln und in bestehende Unternehmensstrukturen integrieren
- Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG einleiten und deren Wirksamkeit überprüfen
- Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG konzipieren, implementieren und zugänglich machen
- Berichtspflicht nach § 10 LkSG: Inhalt, Frist und Format des Jahresberichts erarbeiten
- Schnittstellen zwischen LkSG und internationalem Recht (UN-Leitprinzipien, ILO, SDGs, ISO 26000, SA 8000) verstehen
- Zusammenhang zwischen LkSG und der EU-Richtlinie zur Lieferkettensorgfalt (CSDDD) einordnen
- Dokumentation und interne Rechenschaftslegung für Audits und Behördenkontrollen aufbauen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte, die im Unternehmen die operative Verantwortung für LkSG-Prozesse übernehmen — sei es in einer neu geschaffenen Funktion oder als Erweiterung bestehender Aufgaben in Einkauf, Compliance oder Nachhaltigkeitsmanagement.
- Beauftragte für Menschenrechte und Sorgfaltspflichten in Unternehmen
- Einkaufs- und Beschaffungsfachkräfte, die LkSG-Anforderungen operativ umsetzen
- Compliance- und Legal-Fachkräfte mit neuem LkSG-Mandat
- Nachhaltigkeitsmanager:innen, die die menschenrechtliche Dimension ihrer Arbeit vertiefen
- Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung in Einkauf, Lieferantenmanagement oder Nachhaltigkeitsmanagement
Ein Hochschulabschluss in BWL, Jura, Geistes- oder Sozialwissenschaften oder Management/HR bildet die bevorzugte Eingangsvoraussetzung. Alternativ qualifiziert eine kaufmännische Ausbildung mit nachgewiesener Berufserfahrung in Einkauf, Beschaffung, Lieferantenmanagement oder Nachhaltigkeitsmanagement für die Teilnahme. Kenntnisse im Bereich Managementnormen oder nachhaltige Unternehmensführung sind von Vorteil.
Ablauf & Abschluss
Gesetzes- und Normtexte werden systematisch erarbeitet und unmittelbar auf realistische Unternehmensszenarien angewendet. Rollenspiele — etwa ein eingehendes Beschwerdeverfahren oder ein BAFA-Auskunftsersuchen — schärfen die Handlungsfähigkeit unter Druck. Der Kurs läuft in einem intensiven Vollzeit- oder kombinierten Format, das zügigen Kompetenzaufbau ermöglicht.
Die Weiterbildung wird von zwei spezialisierten Anbietern mit rund 96 verfügbaren Terminen angeboten. Die genaue Kursdauer variiert je nach Anbieter und Lehrgangsformat; branchenüblich umfassen vergleichbare Qualifikationen mehrere Wochen.
Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat — je nach Anbieter ein trägerinternes Zertifikat der WBS TRAINING AG/SE oder ein DEKRA-Zertifikat. Das DEKRA-Zertifikat ist am Markt als anerkannter Qualitätsnachweis positioniert und dokumentiert die operative Handlungskompetenz im Bereich LkSG-Sorgfaltspflichten.
Nutzen & Perspektiven
Die Funktion des oder der LkSG-Beauftragten ist in deutschen Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben — und wächst mit der CSDDD auf weitere Unternehmenskreise in der EU. Wer diese Funktion mit echter operativer Kompetenz ausfüllt, ist gefragt: nicht als Bürokratieverwalter:in, sondern als Brücke zwischen Unternehmensleitung, Einkauf, Lieferanten und Behörden. Der Mehrwert dieser Weiterbildung liegt besonders in der Operationalisierung: Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Berichterstattung — diese Prozesse müssen im Alltag funktionieren, nicht nur in Präsentationen existieren. Die praxisorientierten Übungen und Fallstudien geben die nötige Sicherheit, um auch in schwierigen Situationen — Lieferant kooperiert nicht, BAFA fragt nach, NGO macht Druck — handlungsfähig zu bleiben. Mittelfristig öffnet die Qualifikation den Weg in Schnittstellen-Rollen, die LkSG mit CSRD-Berichterstattung (insbesondere ESRS S2) und der CSDDD verknüpfen. Wer beide Regulierungsrahmen beherrscht, ist für internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen mit globalen Lieferketten eine besonders wertvolle Ressource.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was unterscheidet diesen Kurs von einem Supply-Chain-Management-Kurs?
Dieser Kurs fokussiert ausschließlich auf die operative Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach LkSG im Unternehmen: Risikoanalysen methodisch durchführen, Beschwerdeverfahren einrichten, Berichte gemäß § 10 LkSG erstellen. Lieferkettenarchitektur, Auditkonzepte für externe Netzwerke oder strategisches SCM sind nicht Gegenstand dieser Weiterbildung.
Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen?
Seit 2024 gilt das LkSG für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Zudem stärkt die EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD die Anforderungen weiter. Praktisch sind aber auch kleinere Unternehmen betroffen, wenn sie Zulieferer großer verpflichteter Unternehmen sind.
Was ist ein DEKRA-Zertifikat und was sagt es aus?
Das DEKRA-Zertifikat wird von einem anerkannten Prüf- und Zertifizierungsunternehmen ausgestellt. Es signalisiert Arbeitgebern und Geschäftspartnern, dass die Qualifikation von einer neutralen Stelle bestätigt wurde — was bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Funktion ein relevanter Unterschied zur rein trägerinternen Bescheinigung sein kann.
Wie verhält sich LkSG zur EU-Richtlinie CSDDD?
Das LkSG war Vorreiter in Europa; die EU hat mit der CSDDD einen harmonisierten europäischen Rahmen geschaffen, der über das LkSG hinausgeht — unter anderem mit zivilrechtlicher Haftung. Der Kurs ordnet beide Regelwerke ein und zeigt Synergien auf.
Welche Rolle spielt das BAFA bei der LkSG-Aufsicht?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für das LkSG. Es kann Auskünfte verlangen, Betriebsprüfungen durchführen und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Der Kurs vermittelt, wie man BAFA-Anfragen vorbereitet und beantwortet.
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