Überblick
Wer gewerblich genutzte Winden, Hub- und Zuggeräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen soll, muss nach der Betriebssicherheitsverordnung als befähigte Person anerkannt sein. Diese Qualifizierung vermittelt das rechtlich und technisch erforderliche Wissen, um Prüfaufgaben eigenverantwortlich und normgerecht durchzuführen. Der Kurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, nach deren Bestehen die Teilnehmenden die Funktion der befähigten Person übernehmen können.
Kursinhalte & Lernziele
Rechtliche Grundlagen und normatives Regelwerk Der Kurs beginnt mit einem systematischen Überblick über das Vorschriftenwerk, das Prüfpflichten für Arbeitsmittel regelt. Im Mittelpunkt steht die Betriebssicherheitsverordnung als zentrales Regelwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Ergänzend werden die relevanten Technischen Regeln für Betriebssicherheit erarbeitet.
- Aufbau und Systematik der BetrSichV (Anwendungsbereich, Pflichten des Arbeitgebers, Prüfpflichten)
- TRBS 1201: Grundlagen und Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln
- TRBS 1203: Anforderungen an die befähigte Person (Ausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit)
- Zusammenspiel von BetrSichV, TRBS und weiteren Vorschriften (DGUV, Maschinenrichtlinie)
- Prüffristen und Dokumentationspflichten aus gesetzlicher Sicht
Gerätekunde Winden, Hub- und Zuggeräte Ein solides technisches Verständnis der zu prüfenden Geräte ist Grundvoraussetzung für jede Prüftätigkeit. Dieser Abschnitt vermittelt Kenntnisse zu Bauarten, typischen Verschleißstellen und sicherheitsrelevanten Komponenten der verschiedenen Gerätekategorien.
- Überblick über Gerätetypen: Handkettenzüge, elektrische Kettenzüge, Seilzüge, Ratschenzüge, Seilwinden
- Antriebsvarianten (manuell, elektrisch, pneumatisch, hydraulisch) und deren Prüfbesonderheiten
- Lastaufnahmemittel und Tragmittel: Haken, Ketten, Seile, Schäkel und Anschlagmittel
- Sicherheitsbauteile: Überlastsicherung, Endabschalter, Bremsen, Kupplungen
- Typische Schäden und Verschleißmerkmale an Winden und Hubgeräten
Prüfarten, Prüfumfang und Prüfdurchführung Dieser Kernblock des Kurses behandelt die praktische Umsetzung von Prüftätigkeiten. Die Teilnehmenden lernen, wie eine Prüfung strukturiert vorbereitet, durchgeführt und abgeschlossen wird.
- Unterscheidung von Erstprüfung, wiederkehrender Prüfung und außerordentlicher Prüfung
- Festlegung des Prüfumfangs in Abhängigkeit von Geräteart, Einsatzbedingungen und Vorschädigung
- Prüfschritte: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Belastungsprüfung
- Beurteilungskriterien: Wann ist ein Gerät betriebssicher, wann ist es stillzulegen?
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Erstellung normgerechter Prüfprotokolle
- Umgang mit Mängeln: Klassifizierung, Meldepflichten, Nachprüfung
Praxisorientierter Auswertungsblock Anhand realistischer Fallbeispiele wenden die Teilnehmenden das erworbene Wissen auf typische Prüfsituationen an. Dieser Abschnitt fördert die eigenständige Urteilsbildung und die sichere Handhabung des Regelwerks im Arbeitsalltag.
- Fallauswertung: Prüfbefunde interpretieren und bewerten
- Erstellen vollständiger Prüfprotokolle anhand vorgegebener Szenarien
- Abgrenzung befähigte Person vs. zugelassene Überwachungsstelle: Wann muss eine externe Prüforganisation eingeschaltet werden?
- Typische Fehler bei der Prüfdokumentation und deren rechtliche Folgen
- Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung anhand repräsentativer Aufgabenstellungen
- Fragen und Klärungsgespräch zu offenen Prüfthemen
Lernziele:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Hebezeuge sicher anwenden
- Technische Regeln TRBS 1201 und TRBS 1203 inhaltlich verstehen und auf konkrete Prüfsituationen übertragen
- Gerätekunde für Winden, Hub- und Zuggeräte: Bauarten, Antriebe und Lastaufnahmemittel unterscheiden
- Prüfarten (Erst-, Wiederholungs- und außerordentliche Prüfung) sachgerecht abgrenzen
- Prüfumfang für unterschiedliche Gerätekategorien festlegen
- Prüfabläufe strukturiert und sicherheitsorientiert durchführen
- Gefährdungsbeurteilungen im Kontext von Hebezeugen erstellen und beurteilen
- Prüfbefunde dokumentieren und in Prüfprotokollen rechtssicher festhalten
- Mängel klassifizieren und die richtigen Konsequenzen ableiten (Weiternutzung, Sperrung, Instandsetzung)
- Anforderungen an die eigene Qualifikation nach TRBS 1203 kennen und einordnen
- Grenzen der Befugnisse als befähigte Person erkennen und bei Bedarf externe Sachverständige einbeziehen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die in ihrem Betrieb künftig als befähigte Person für Winden, Hub- und Zuggeräte tätig sein sollen — typische Teilnehmende kommen aus den folgenden Bereichen.
- Fachkräfte aus Produktion, Logistik, Instandhaltung und Montage, die regelmäßig mit Hebezeugen arbeiten
- Sicherheitsfachkräfte, die ihr Wissen auf den spezifischen Bereich der Hebezeugprüfung ausweiten
- Instandhaltungstechniker und Betriebsingenieure mit Prüfverantwortung
- Meister und Schichtführer, denen die Verantwortung für die Geräteprüfung übertragen werden soll
- Personen, die eine bereits informell ausgeübte Prüftätigkeit formell absichern möchten
Die Anforderungen an die befähigte Person richten sich nach TRBS 1203 und umfassen drei Elemente: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen oder gewerblichen Beruf, eine für die Prüfaufgabe einschlägige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe, also aktuelle berufliche Tätigkeit im relevanten Bereich. Ohne diese Voraussetzungen kann die befähigte Person die rechtliche Verantwortung nicht übernehmen, unabhängig vom Kursbesuch. Besondere Softwarekenntnisse oder spezifische Vorkenntnisse zur Prüfthematik werden für den Kurs selbst nicht vorausgesetzt.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs verbindet kompakten Theorieunterricht mit fallbezogener Anwendung. Die gesetzlichen Grundlagen und Normen werden systematisch erarbeitet und anhand praxisnaher Beispiele aus dem Betriebsalltag veranschaulicht. Schriftliche Prüfprotokolle und Auswertungsübungen schaffen den Bezug zur tatsächlichen Prüfpraxis. Am Ende des Kurses legen die Teilnehmenden eine schriftliche Abschlussprüfung ab, die das Erreichen der notwendigen Fachkompetenz bestätigt. Der kompakte Kursformat ist bewusst auf das Wesentliche konzentriert, damit der Unterricht mit dem Berufsalltag vereinbar bleibt.
Der Kurs hat einen kompakten Präsenzcharakter und ist auf die Vermittlung der prüfungsrelevanten Inhalte in konzentrierter Form ausgerichtet. Die genaue Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter, liegt jedoch typischerweise bei ein bis zwei Kurstagen. Inklusive schriftlicher Prüfung am Kursende ist der Zeitaufwand überschaubar und gut in den laufenden Betrieb integrierbar. Aktuelle Termine und Kursdauern sind bei den Anbietern direkt erfragbar.
Der Kurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der durchführenden Prüforganisation, das den Nachweis der erworbenen Fachkompetenz als Grundlage für die betriebliche Beauftragung als befähigte Person dokumentiert. Dieses Zertifikat ist kein staatlich anerkannter Abschluss, aber ein anerkanntes Qualifikationsdokument im Kontext der BetrSichV und der TRBS 1203. Die formelle Beauftragung als befähigte Person erfolgt durch den Arbeitgeber, der die persönlichen Voraussetzungen nach TRBS 1203 prüft und bestätigt.
Nutzen & Perspektiven
Betriebe, die Winden, Hub- oder Zuggeräte einsetzen, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Wer diese Qualifizierung abschließt, schafft die Voraussetzung, um diese Prüfverantwortung im eigenen Unternehmen wahrzunehmen — ohne externe Beauftragung bei jeder Routineprüfung. Das spart Zeit, erhöht die Reaktionsfähigkeit bei festgestellten Mängeln und stärkt das betriebliche Sicherheitsmanagement. Aus persönlicher Sicht bedeutet die Qualifizierung eine klar definierte und dokumentierte Erweiterung der beruflichen Kompetenz. Fachkräfte aus Instandhaltung, Logistik oder Produktion, die diese Rolle übernehmen, tragen mehr Verantwortung und sind für Betriebe mit Hebezeugeinsatz besonders wertvoll. Die schriftliche Prüfung und das Zertifikat liefern den formalen Nachweis dieser Kompetenz. Sicherheitsrelevante Prüfaufgaben verlangen verlässliches, aktuelles Wissen über Normen und Gerätetechnik. Der Kurs liefert genau dieses Fundament: strukturiert, auf die Prüfpraxis ausgerichtet und direkt im Betrieb anwendbar. Teilnehmende verlassen den Kurs nicht nur mit einem Zertifikat, sondern mit dem Rüstzeug, Prüfsituationen sicher zu beurteilen und rechtssicher zu dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine befähigte Person nach BetrSichV?
Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung bestimmter Arbeitsmittel verfügt. Die Anforderungen sind in der TRBS 1203 detailliert geregelt. Die formelle Beauftragung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Wer darf Winden und Zuggeräte prüfen?
Routineprüfungen dürfen von befähigten Personen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllen. Für bestimmte Prüfungen (z. B. nach wesentlicher Veränderung) kann eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich sein. Der Kurs klärt, wo die Grenze liegt.
Was wird in der schriftlichen Abschlussprüfung geprüft?
Die Abschlussprüfung testet das Verständnis der rechtlichen Grundlagen (BetrSichV, TRBS), die Gerätekunde sowie die Fähigkeit, Prüfsituationen sachgerecht zu beurteilen und Prüfprotokolle normgerecht zu erstellen. Fallbezogene Aufgaben bilden einen Schwerpunkt.
Gilt das Zertifikat unbefristet?
Das Zertifikat selbst hat kein gesetzlich festgelegtes Ablaufdatum. Wichtiger ist jedoch, dass die befähigte Person laut TRBS 1203 kontinuierlich im betreffenden Bereich tätig bleiben muss. Auch normativen Änderungen sollte durch regelmäßige Auffrischung Rechnung getragen werden.
Ist der Kurs auch für Sicherheitsfachkräfte geeignet, die keine Prüfverantwortung übernehmen?
Ja. Sicherheitsfachkräfte profitieren von einem fundierten Verständnis der Prüfanforderungen für Hebezeuge, auch wenn sie die Prüftätigkeit selbst nicht ausüben. Das Wissen über Prüfpflichten, Dokumentation und Mängelklassifizierung ist für die Überwachungs- und Beratungsfunktion der SiFa unmittelbar nützlich.
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