Überblick
Die Abrechnung implantologischer Leistungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Zahnarztpraxis. Fehler bei der Leistungsziffer, unvollständige Dokumentation oder mangelhafte Aufklärungsnachweise können zu Abrechnungskonflikten mit Privatpatienten und Versicherungen führen und im schlimmsten Fall juristische Konsequenzen haben. Dieser Aufbaukurs vermittelt Zahnmedizinischen Fachangestellten das Rüstzeug, um GOZ-Leistungen sicher abzurechnen und Implantatfälle von der Planung über die Aufklärung bis zur abschließenden Abrechnung rechtssicher zu begleiten. Der Kurs schließt unmittelbar an die Grundlagen der zahnmedizinischen Abrechnung an und vertieft das Wissen gezielt im Bereich der Implantologie. Er ist als Ergänzung zum Kurs Zahnarztpraxis Management konzipiert; für Quereinsteiger aus dem Gesundheitswesen ohne zahnmedizinischen Hintergrund werden die Vorkurse Zahnmedizinische Fachkunde und Zahnarztpraxis Management empfohlen.
Kursinhalte & Lernziele
Das erste Modul klärt die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen, auf denen alle zahnmedizinische Abrechnung aufbaut. Das Verständnis des Zusammenspiels von GKV-Leistungen und GOZ-Abrechnung ist die Basis für fehlerfreie Abrechnungen.
- Rechtliche Grundlagen der GOZ — Entstehung, Struktur und Anwendungsbereich
- Vertragliche Grundlagen der GKV und Abgrenzung zur privaten Abrechnung
- Steigerungsfaktoren, Begründungspflicht und Rechnungsstellung nach GOZ
- Dokumentationsanforderungen und Aufbewahrungspflichten
- Abgrenzung erstattungsfähiger von nicht erstattungsfähigen Leistungen
Das zweite Modul vertieft die GOZ-Grundlagen mit Fokus auf die für die Implantologie relevanten Leistungspositionen. Die Teilnehmenden lernen, Ziffern sicher zuzuordnen und Abrechnungen zu prüfen.
- Systematik der GOZ-Ziffern für implantologische Leistungen
- Korrekte Verwendung von Analogziffern (§ 6 Abs. 1 GOZ)
- Abrechnung von Vorbereitungsleistungen (Röntgen, Diagnostik, Knochenaufbau)
- Hauptleistungen der Implantatinsertion und Freilegung abrechnen
- Prothetische Versorgung auf Implantaten — Ziffern und Besonderheiten
- Materialkosten für Implantate, Aufbauteile und Prothetik korrekt ermitteln und in Rechnung stellen
Das dritte Modul widmet sich der Aufklärungsdokumentation und dem Implantatplan als integriertem Gesamtdokument. Fehlende oder unvollständige Aufklärungsnachweise sind ein häufiger Grund für Abrechnungsstreitigkeiten.
- Anforderungen des Patientenrechtegesetzes an die Aufklärungsdokumentation
- Aufklärungsgespräche korrekt dokumentieren und Einwilligungen rechtskonform einholen
- Implantatpläne strukturiert erstellen — Behandlungsphasen, Leistungen, Materialien
- Patientenrechte im Kontext der Implantologie erläutern können
- Kommunikation mit Patienten zu Kosten und Erstattungsfragen souverän führen
Praxis-Block: Abrechnungsübungen an realen Fallbeispielen
- Kompletten Implantatfall von der Planung bis zur Abschlussrechnung durcharbeiten
- GOZ-Ziffern für alle Behandlungsphasen eines Implantatfalls zuordnen
- Materialkosten für Implantat, Abutment und Krone berechnen und aufstellen
- Implantatplan mit allen Positionen erstellen und auf Vollständigkeit prüfen
- Privatrechnung für den Beispielfall ausstellen
- Aufklärungsdokumentation für den Fallbeispiel-Patienten vorbereiten
- Häufige Fehler in vorbereiteten Fehlerplänen identifizieren und korrigieren
- Widerspruchsschreiben einer (fiktiven) Versicherung analysieren und bearbeiten
- Antwortschreiben an Versicherung auf Basis der GOZ-Grundlage formulieren
- Fallvariation mit analoger Abrechnung (§ 6 GOZ) üben
- Abrechnung einer Knochenaugmentation als Vorbereitung auf Implantat
- Nachbesprechung der Übungen mit Musterlösungen und Qualitätssicherung
Die Praxisübungen orientieren sich an den aktuellen Lernfeldern der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten und sind so gestaltet, dass die Teilnehmenden die Fälle möglichst direkt auf ihre eigene Praxissituation übertragen können. Damit schließt der Kurs die Lücke zwischen theoretischer Normenkenntnis und täglicher Praxisrealität.
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende Kompetenzen einsetzen.
- die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung nach GOZ sicher anwenden
- den Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Abrechnung nach GOZ klar erläutern
- die wichtigsten Leistungsziffern der GOZ, insbesondere für implantologische Leistungen, korrekt zuordnen und verwenden
- Materialkosten im Zusammenhang mit Implantaten regelkonform ermitteln und abrechnen
- Implantatpläne systematisch erstellen, prüfen und zur Abrechnung aufbereiten
- Aufklärungsdokumentation nach den Anforderungen des Patientenrechtegesetzes vollständig und lückenlos führen
- typische Abrechnungsfehler in der Implantologie erkennen und vermeiden
- Privatrechnungen für implantologische Behandlungen erstellen und versenden
- Widersprüche und Rückfragen von Versicherungen und Patienten fachlich begründet beantworten
- aktuelle Bücher und Lernfelder der zahnmedizinischen Fachangestellten als Arbeitsgrundlage einsetzen
- den Bereich der Abrechnung in der Zahnarztpraxis eigenverantwortlich und präzise betreuen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen sowie -helfer, deren Grundkenntnisse in der Abrechnung nicht länger als vier Jahre zurückliegen und die sich gezielt auf den Bereich GOZ und Implantologie spezialisieren möchten.
- Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Abrechnungsvorkenntnissen
- Zahnarzthelfer/innen, die ihre Kenntnisse auf den Privatbereich ausweiten möchten
- Praxismitarbeitende, die zukünftig den Abrechnungsbereich der Praxis betreuen sollen
- ZFA und Quereinsteiger aus dem Gesundheitswesen, die nach Absolvierung von Zahnmedizinische Fachkunde und Zahnarztpraxis Management aufbauen
Dieser Kurs setzt Kenntnisse in der zahnmedizinischen Abrechnung voraus, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen dürfen. Er ist ein Aufbaukurs und nicht für den Grundlageneinstieg gedacht. Quereinsteiger aus dem Gesundheitswesen ohne zahnmedizinischen Hintergrund sollten zunächst die Kurse Zahnmedizinische Fachkunde und Zahnarztpraxis Management absolvieren. Grundlegende Computerkenntnisse sind für die Arbeit mit Abrechnungssoftware und digitalen Unterlagen erforderlich. Vorkenntnisse in der GOZ-Systematik, insbesondere den Ziffernbereichen der zahnärztlichen Behandlung, sind von Vorteil.
Ablauf & Abschluss
Die Weiterbildung wird als Combined Learning durchgeführt und verbindet Theoriephasen mit umfangreichen Praxisübungen an realen Fallbeispielen. Abrechnungsfälle aus dem implantologischen Alltag einer Zahnarztpraxis bilden die Grundlage, an der Ziffern, Materialkosten und Dokumentationspflichten geübt werden. Fehlerübungen schulen den kritischen Blick für typische Abrechnungsfallen. Lernmaterialien orientieren sich an den aktuellen Büchern und Lernfeldern der zahnmedizinischen Fachangestellten. Ergänzende Online-Einheiten ermöglichen Wiederholung und Vertiefung im eigenen Tempo.
Die Weiterbildung dauert mehr als einen Monat und bis zu drei Monate und wird in Vollzeit absolviert. Der genaue Stundenumfang variiert je nach Bildungsträger; typisch sind 150 bis 300 Unterrichtsstunden. Bildungsträger koordinieren Präsenz- und Online-Anteile individuell und stellen sicher, dass ausreichend Zeit für die umfangreichen Praxisübungen bleibt.
Die Weiterbildung schließt mit einer trägerinternen Prüfung oder Abschlussaufgabe ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat bzw. eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Bildungsträgers. Dieses Dokument belegt die erworbene Spezialkompetenz in der GOZ-Abrechnung und Implantologie und wird von Zahnarztpraxen als Nachweis qualifizierter Abrechnungskompetenz anerkannt. Es handelt sich um kein staatlich anerkanntes Prüfungszeugnis.
Nutzen & Perspektiven
Spezialisierte Abrechnungskenntnisse in der Implantologie sind in Zahnarztpraxen mit implantologischem Schwerpunkt stark nachgefragt und selten zu finden. Wer in der Lage ist, GOZ-Abrechnungen im implantologischen Bereich selbständig zu erstellen, Implantatpläne zu prüfen und Rückfragen von Versicherungen souverän zu beantworten, entlastet den Zahnarzt erheblich und trägt direkt zur wirtschaftlichen Stabilität der Praxis bei. Diese Kompetenz ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal auf dem Arbeitsmarkt und begründet häufig eine höhere tarifliche Eingruppierung oder eine Spezialistenstelle in der Abrechnungsabteilung größerer Praxen oder Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Weiterbildung in der Regel über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters förderbar. Darüber hinaus kommen je nach Situation das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Rehabilitationsleistungen sowie Förderungen der Deutschen Rentenversicherung in Betracht. Die finanzielle Förderung macht die Spezialisierung auch für Personen zugänglich, die eine Neuorientierung im Gesundheitswesen anstreben. Der Abschluss dieses Kurses ist eine solide Basis für eine weitere Profilschärfung im zahnmedizinischen Praxismanagement. Aufbaukurse zu Praxismanagement, Qualitätsmanagement in der Arztpraxis oder die Weiterqualifizierung zur Praxismanagerin ergänzen das Kompetenzprofil und öffnen den Weg in leitende Positionen im zahnärztlichen Bereich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist dieser Kurs geeignet?
Der Kurs richtet sich an Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelfer/innen, deren Abrechnungskenntnisse nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Quereinsteiger aus dem Gesundheitswesen ohne zahnmedizinischen Hintergrund sollten zunächst die Vorkurse Zahnmedizinische Fachkunde und Zahnarztpraxis Management absolvieren.
Was ist der Unterschied zwischen GOZ und BEMA in der Zahnarztabrechnung?
Der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) regelt die Abrechnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) gilt für Privatpatienten und Wahlleistungen bei gesetzlich Versicherten. In der Implantologie wird überwiegend nach GOZ abgerechnet, da die GKV Implantate nur in Ausnahmefällen finanziert.
Was sind Analogziffern in der GOZ?
Nach § 6 Abs. 1 GOZ können Leistungen, die in der GOZ nicht ausdrücklich aufgeführt sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. Das ist in der Implantologie relevant, weil einige neuartige Verfahren noch nicht in der GOZ gelistet sind und daher analog abgerechnet werden müssen.
Welche Rolle spielt das Patientenrechtegesetz bei der Implantatdokumentation?
Das Patientenrechtegesetz verpflichtet Behandler zu umfassender Aufklärung und lückenloser Dokumentation. Bei Implantaten müssen Risikoaufklärung, Behandlungsalternativen und die Einwilligung des Patienten schriftlich dokumentiert sein. Fehler in der Dokumentation können zu Abrechnungsstreitigkeiten und rechtlichen Konsequenzen führen.
Ist der Kurs förderbar?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern in der Regel über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Je nach persönlicher Situation kommen auch das Qualifizierungschancengesetz und weitere Förderprogramme in Betracht. Die Beratung erfolgt beim Bildungsträger oder der Bundesagentur für Arbeit.
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