Überblick
Datenschutzverletzungen haben in den vergangenen Jahren nicht nur zu hohen DSGVO-Bußgeldern geführt, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beschädigt. Unternehmen suchen deshalb verstärkt nach Fachkräften, die Datenschutzanforderungen kennen, umsetzen und intern vermitteln können. Diese Weiterbildung vermittelt systematisch das notwendige Wissen zur Datenschutz-Grundverordnung – von rechtlichen Grundlagen über technische und organisatorische Maßnahmen bis zur Datenschutz-Folgenabschätzung – und schließt mit einer TÜV-geprüften Qualifikationsprüfung ab, die die erworbene Kompetenz formal beglaubigt. Im Unterschied zu technischen IT-Sicherheitskursen liegt der Fokus hier auf dem Rechtsrahmen: Was darf verarbeitet werden, unter welchen Bedingungen, und wie muss es dokumentiert werden.
Kursinhalte & Lernziele
Das erste Modul führt in die rechtlichen Grundlagen der DSGVO ein. Wer Datenschutz verantworten will, muss die Entstehungsgeschichte, Systematik und Grundprinzipien der Verordnung kennen – nur so lassen sich Einzelentscheidungen im täglichen Datenschutzalltag begründen und rechtssicher dokumentieren.
- Entstehung und Ziele des europäischen Datenschutzrechts
- Anwendungsbereich der DSGVO: räumlich, sachlich, persönlich
- Sieben Grundprinzipien: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität/Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung: Art. 6 und Art. 9 DSGVO im Detail
- Unterschied zwischen Verantwortlichem, Auftragsverarbeiter und gemeinsamer Verantwortlichkeit
- Nationale Ergänzungsregelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das zweite Modul befasst sich mit Betroffenenrechten und Informationspflichten als Kernstück der DSGVO-Praxis. Unternehmen müssen Anfragen von betroffenen Personen fristgerecht bearbeiten – und dafür braucht es klare interne Prozesse, die dieser Modulblock vorbereitet.
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Umfang, Grenzen, Fristen
- Recht auf Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden) und Einschränkung
- Recht auf Datenübertragbarkeit: technische und rechtliche Voraussetzungen
- Widerspruchsrecht und automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 21/22 DSGVO)
- Informationspflichten bei Datenerhebung: Art. 13 und Art. 14 DSGVO im Vergleich
- Anforderungen an Datenschutzerklärungen und deren Praxisgestaltung
Das dritte Modul behandelt Verarbeitungsverzeichnisse und technisch-organisatorische Maßnahmen als operative Grundwerkzeuge des Datenschutzbeauftragten. Ein aktuelles Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern auch strategisches Steuerungsinstrument.
- Aufbau und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO
- Risikobasierter Ansatz: Datenschutz by Design und by Default als Gestaltungsprinzip
- TOM nach Art. 32 DSGVO: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugangskontrollen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Pflicht-Kriterien und Durchführungsmethodik
- Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO: Prüfung, Verhandlung, Abschluss
- Drittstaatentransfers: Standardvertragsklauseln, angemessenes Schutzniveau, Schrems-II-Folgen
Das vierte Modul widmet sich spezialisierten Themen: dem Datenschutz im Arbeitsverhältnis, der Rolle des Datenschutzbeauftragten und der Schnittstelle zur IT-Sicherheit. Diese Bereiche sind in der Praxis häufige Konfliktfelder, weil rechtliche und technische Anforderungen hier unmittelbar zusammentreffen.
- Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis: Bewerberdaten, Mitarbeiterüberwachung, Betriebsrat
- Pflichten, Unabhängigkeit und Berichtswege des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Verhältnis von Datenschutz und IT-Sicherheit: ISMS, ISO 27001 und DSGVO im Vergleich
- Datenschutzverstöße und Meldepflichten: Art. 33 und 34 DSGVO in der Praxis
- Umgang mit Aufsichtsbehörden: Prüfungsverfahren, Meldewege, Dokumentationspflichten
- Bußgeldtatbestände und Haftungsrisiken nach Art. 83/84 DSGVO
Die TÜV-Qualifikationsprüfung am Ende des Kurses bewertet das gesamte Spektrum des vermittelten Wissens. Die Vorbereitung darauf ist über den gesamten Kurs integriert – durch praxisnahe Fallbeispiele, die juristische und organisatorische Anforderungen zusammenführen.
- Systematische Wiederholung aller Themenblöcke anhand von Fallbeispielen
- Typische Prüfungsszenarien: Datenpanne, Betroffenenanfrage, DSB-Bestellung, DSFA
- Schriftliche und mündliche Prüfungsformate und deren Anforderungen
- Praxisübungen zur rechtssicheren Dokumentation datenschutzrelevanter Vorgänge
Lernziele:
Wer diesen Kurs abschließt, kennt die historische Entwicklung des Datenschutzrechts und versteht die Systematik der DSGVO als europäischen Rechtsrahmen. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitungen – Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse – können korrekt identifiziert und angewendet werden. Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) werden rechtssicher verwaltet. Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen können vollständig und fristgerecht erfüllt werden. Verarbeitungstätigkeitsverzeichnisse werden angelegt, gepflegt und auf Aktualität geprüft. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) werden nach Art. 32 DSGVO proportional zum Risiko ausgewählt und dokumentiert. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird methodisch korrekt durchgeführt. Auftragsverarbeitungsverträge werden geprüft, verhandelt und rechtskonform abgeschlossen. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten – Pflichten, Unabhängigkeit, Berichtswege – ist vertraut. Datenschutzrechtliche Anforderungen im Arbeitsverhältnis werden verstanden und umgesetzt. Datenpannen werden nach DSGVO-Meldepflichten (Art. 33/34) korrekt dokumentiert und gemeldet. Die TÜV-Qualifikationsprüfung wird inhaltlich und strukturell vorbereitet.
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Datenschutzverantwortung übernehmen wollen – sei es als bestellter Datenschutzbeauftragter, als Datenschutzkoordinator in einer Abteilung oder als Compliance-Fachkraft mit Datenschutzbezug.
- Angestellte aus Verwaltung, HR, Marketing, IT oder Recht mit Datenschutzaufgaben
- Quereinsteiger, die eine zertifizierte Datenschutzkompetenz aufbauen wollen
- Personen, die die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen sollen oder wollen
- Fachkräfte aus Unternehmen, die DSGVO-Konformität strukturiert sicherstellen müssen
- Berater und Dienstleister, die Kunden bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Bereich, ein Studium oder nachgewiesene Berufserfahrung sind Voraussetzung für die Zulassung. Grundlegende EDV-Kenntnisse sind erforderlich; Grundkenntnisse in Englisch sind wünschenswert, aber nicht zwingend. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind unbedingt notwendig, da das gesamte Curriculum auf Deutsch gelehrt wird und die Rechtsgrundlagen in deutscher Sprache gelesen und angewendet werden müssen. Eine ausgeprägte Fähigkeit zum strukturierten Denken erleichtert die Kursarbeit erheblich, ist aber keine formale Voraussetzung.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird im Vollzeit-Combined-Learning-Format durchgeführt. Fachliche Inhalte werden in strukturierten Online-Lerneinheiten vermittelt und durch tutorielle Begleitung vertieft. Praxisorientierte Fallbeispiele aus unterschiedlichen Branchen machen die abstrakten Rechtsnormen greifbar: Von der Bearbeitung einer Auskunftsanfrage über die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses bis zur simulierten Reaktion auf eine Datenpanne werden realistische Szenarien durchgespielt. Die TÜV-Qualifikationsprüfung am Ende des Kurses wird vom Bildungsanbieter organisiert und abgenommen.
Der Kurs wird in Vollzeit durchgeführt. Genaue Wochen- und Stundenangaben richten sich nach dem individuellen Kursplan und sind bei der Anmeldung zu erfragen.
Der Kurs schließt mit einer TÜV-geprüften Qualifikationsprüfung ab, die formal bescheinigt, dass die Inhalte der DSGVO-Weiterbildung erfolgreich beherrscht werden. Zusätzlich erhalten Teilnehmende ein trägerinternes Zertifikat. Das TÜV-Zertifikat ist in der Praxis ein anerkannter Nachweis für Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden, dass die zertifizierte Person Datenschutzaufgaben fachkundig wahrnehmen kann. Es ist kein staatliches Examen, aber ein etablierter, marktbekannter Qualifikationsnachweis im deutschen und europäischen Datenschutzbereich.
Nutzen & Perspektiven
Die DSGVO ist seit ihrem Inkrafttreten 2018 kein theoretisches Konstrukt mehr: Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa verhängen regelmäßig substanzielle Bußgelder, und Unternehmen tragen die Beweislast für die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungen. Wer in einem Unternehmen Datenschutzverantwortung trägt, braucht kein oberflächliches Überblickswissen, sondern tiefes Verständnis der rechtlichen Anforderungen, ihrer Auslegung durch Aufsichtsbehörden und Gerichte sowie der praktischen Umsetzung. Genau dieses Niveau vermittelt dieser Kurs. Das TÜV-Zertifikat ist dabei mehr als ein Papierdokument – es ist ein Vertrauenssignal. Arbeitgeber, die einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen (ab bestimmten Schwellenwerten rechtlich verpflichtend), brauchen jemanden, dessen Qualifikation sie gegenüber der Aufsichtsbehörde begründen können. Ein TÜV-Zertifikat ist in dieser Argumentation ein anerkanntes Argument. Für Datenschutzberater und externe Dienstleister ist es zudem ein Signal an potenzielle Kunden, dass die angebotene Datenschutzberatung auf solidem Fundament steht. Jenseits der formalen Qualifikation hat dieser Kurs einen unmittelbaren praktischen Wert: Wer gelernt hat, Verarbeitungsverzeichnisse zu führen, Auftragsverarbeitungsverträge zu prüfen und Datenpannen korrekt zu melden, kann diese Aufgaben sofort nach Kursende im Arbeitsalltag übernehmen – ohne lange Einarbeitungszeit. In einer Rechtslage, in der Datenschutz nicht länger optional ist, ist dieses anwendungsfertige Wissen ein direkter Mehrwert für jedes Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das TÜV-Zertifikat im Datenschutz und wie anerkannt ist es?
Das TÜV-Zertifikat im Datenschutz ist kein staatlicher Abschluss, sondern ein privatwirtschaftlicher Qualifikationsnachweis, der von TÜV-Organisationen ausgestellt wird. Es ist in Deutschland und im europäischen Umfeld ein etabliertes Signal für nachgewiesene Datenschutzkompetenz. Aufsichtsbehörden und Arbeitgeber akzeptieren es als Beleg für die fachliche Qualifikation von Datenschutzbeauftragten – insbesondere weil die DSGVO keine spezifischen Zertifizierungsanforderungen für DSBs vorschreibt, aber Fachwissen fordert.
Bin ich nach diesem Kurs berechtigt, als Datenschutzbeauftragter tätig zu sein?
Die DSGVO (Art. 37) verlangt, dass Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage ihrer beruflichen Qualifikation und ihres Fachwissens im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis bestellt werden. Eine spezifische staatliche Zulassung ist nicht vorgeschrieben. Das TÜV-Zertifikat aus diesem Kurs ist ein anerkannter Qualifikationsnachweis und kann als Grundlage für eine formale DSB-Bestellung dienen – die letzte Entscheidung liegt beim Arbeitgeber oder Auftraggeber.
Welche Branchen beschäftigen besonders viele Datenschutzbeauftragte?
Gesundheits- und Sozialwesen, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Telekommunikation und öffentliche Verwaltung sind besonders stark von DSGVO-Anforderungen betroffen. Aber auch in mittelständischen Unternehmen mit umfangreicher Verarbeitung personenbezogener Daten – etwa in HR-Systemen, CRM-Datenbanken oder E-Commerce-Plattformen – ist der Bedarf an qualifiziertem Datenschutzpersonal gestiegen.
Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und wann ist sie erforderlich?
Eine DSFA (Art. 35 DSGVO) ist eine strukturierte Risikoanalyse, die durchgeführt werden muss, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Typische Auslöser sind systematisches und umfangreiches Profiling, Verarbeitung sensibler Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie) oder die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die DSFA umfasst eine Beschreibung der Verarbeitung, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sowie eine Risikoeinschätzung und Maßnahmenplanung.
Unterscheidet sich dieser Kurs von einer allgemeinen IT-Sicherheitsweiterbildung?
Ja, deutlich. IT-Sicherheitsweiterbildungen fokussieren auf technische Schutzmaßnahmen – Firewalls, Kryptographie, Penetrationstests, Netzwerksicherheit. Dieser Kurs ist rechtsjuristisch ausgerichtet und behandelt die DSGVO als Rechtsnorm: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Meldepflichten und die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Die Berührungspunkte mit IT-Sicherheit (TOM, IT-Security als DSGVO-Pflicht nach Art. 32) kommen vor, sind aber nicht der inhaltliche Schwerpunkt.
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