Überblick
Personalfachkaufleute sind die Generalistinnen und Generalisten im Personalwesen. Sie planen Bedarfe, steuern Recruiting-Prozesse, begleiten Personalentwicklungsmaßnahmen und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht. Diese Weiterbildung bereitet auf die IHK-Aufstiegsprüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann bzw. zur Geprüften Personalfachkauffrau vor und schließt die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ein. Wer beide Prüfungen erfolgreich absolviert, erwirbt zwei eigenständige, bundesweit anerkannte Qualifikationen.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1 — Personalplanung und -beschaffung: Effektives HR-Management beginnt mit einer fundierten Bedarfsplanung. Dieser Block behandelt, wie Unternehmen kurz- und langfristigen Personalbedarf ermitteln, Stellen passgenau ausschreiben und Bewerbungsverfahren strukturiert gestalten.
- Methoden der Personalbedarfsermittlung (quantitativ und qualitativ)
- Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile erstellen
- Ausschreibungskanäle: klassisch, digital, Active Sourcing
- Bewerbungsauswahl: strukturiertes Interview, Eignungsdiagnostik, Assessment Center
- Vertragsgestaltung und rechtliche Rahmenbedingungen bei der Einstellung
- Employer Branding und Kandidatenerfahrung im Bewerbungsprozess
Modul 2 — Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht: Personalfachkaufleute müssen rechtliche Sachverhalte eigenständig beurteilen können. Dieser Abschnitt legt das nötige Fundament für die Praxis und die IHK-Prüfung.
- Individualarbeitsrecht: Vertrag, Pflichten, Abmahnung, Kündigung
- Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutz
- Betriebsverfassungsgesetz: Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragsrecht und Tarifbindung
- Personalakte, Datenschutz und DSGVO im HR-Kontext
- Arbeitszeugnis: Erstellen und Beurteilen
Modul 3 — Personalentwicklung und -controlling: Mitarbeiterbindung und Kompetenzaufbau sind strategische Aufgaben. Dieser Block vermittelt, wie Weiterbildungsbedarfe systematisch erhoben, Maßnahmen geplant und deren Wirkung bewertet werden.
- Bedarfsanalyse für Qualifizierungsmaßnahmen
- Planung und Durchführung betrieblicher Weiterbildung
- Führungskräfteentwicklung und Talentmanagement
- Kennzahlen im Personalcontrolling (Fluktuationsrate, Krankenquote, Time-to-Fill)
- Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarung
- Personalkosten-Budgetierung und Abweichungsanalyse
Modul 4 — Ausbildungsplanung nach AEVO: Die integrierte AdA-Vorbereitung befähigt zur Übernahme der Ausbildungsverantwortung im Betrieb. Der Block behandelt alle vier Handlungsfelder der AEVO-Prüfung.
- Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen kennen
- Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen und anpassen
- Lernortkooperation mit Berufsschule gestalten
- Ausbildungsmethoden: Vier-Stufen-Methode, Lerngespräch, Projektarbeit
- Umgang mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten in der Ausbildung
- Abschlussprüfung und Übernahme nach der Ausbildung vorbereiten
Praxis-Block — Fallstudien und Prüfungsvorbereitung
- Rollenspiel: Vorstellungsgespräch strukturieren und leiten
- Entwicklung eines Personalentwicklungskonzepts für einen Musterbetrieb
- Analyse und Beurteilung eines Arbeitszeugnisses
- Betriebsratsanhörung simulieren und rechtlich einordnen
- Ausbildungsplan für einen kaufmännischen Ausbildungsberuf erstellen
- Kündigung rechtlich prüfen und dokumentieren (Fallbeispiel)
- Kennzahlen-Dashboard für ein fiktives HR-Department aufbauen
- IHK-Prüfungsaufgaben zu Personalrecht und -controlling bearbeiten
- Mündliche Prüfungssimulation: Kurzpräsentation zu einem Situationsfall
- Feedback-Gespräch führen und protokollieren
- Vorbereitung der praktischen AEVO-Demonstration
Fallstudien verbinden Personalrecht, Führungspsychologie und betriebswirtschaftliche Steuerung zu einem realistischen Gesamtbild. Lernende trainieren, wie Personalfachkaufleute im Alltag mit Konflikten, Rechtsanfragen und Führungskräften umgehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der mündlichen Prüfungssituation bei der IHK: Kurzpräsentationen zu Situationsfällen werden in Übungsrunden so eingeübt, dass Teilnehmende lernen, auch unter Prüfungsbedingungen strukturiert und sachlich zu argumentieren. Parallel dazu bereiten praktische Demonstrationsübungen auf die mündliche AEVO-Prüfung vor, bei der konkrete Ausbildungssituationen am Beispiel gezeigt und erklärt werden müssen. Der Kurs berücksichtigt dabei, dass Lernende unterschiedliche Vorkenntnisse im Personalrecht und in der Ausbildungspraxis mitbringen — Grundbegriffe werden erklärt, ohne erfahrene Teilnehmende zu bremsen.
Lernziele:
- Personalplanung strategisch und operativ vorbereiten und umsetzen
- Recruitingprozesse von der Stellenausschreibung bis zur Vertragsgestaltung steuern
- Arbeitsrechtliche Grundlagen sicher anwenden (Individualarbeitsrecht, Kündigungsschutz)
- Tarifrecht und betriebliche Mitbestimmung in der Praxis einordnen
- Personalentwicklungsmaßnahmen planen, durchführen und evaluieren
- Personalcontrolling-Kennzahlen erheben und für Entscheidungsprozesse aufbereiten
- Ausbildungsprozesse nach AEVO planen, vorbereiten und begleiten
- Lernorte und Ausbildungsmethoden situationsgerecht auswählen und einsetzen
- Ausbildungsvertrag und rechtliche Pflichten als Ausbilder/-in kennen
- Mitarbeiterbindung und -motivation durch geeignete HR-Instrumente fördern
- Gesprächsführung und Beurteilungsgespräche professionell durchführen
- Prüfungsanforderungen der IHK strukturiert vorbereiten und kommunizieren
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an Berufstätige im Personalwesen, die ihre Fachkompetenz mit einem anerkannten IHK-Abschluss belegen und gleichzeitig die Ausbildungsberechtigung erwerben möchten.
- Personalreferentinnen und -referenten mit erster Berufserfahrung
- HR-Sachbearbeiter/-innen, die in eine Fach- oder Führungsrolle aufsteigen möchten
- Kaufmännische Fachkräfte mit Interesse an einem Wechsel ins Personalwesen
- Berufstätige, die in ihrem Betrieb künftig Auszubildende betreuen sollen
- Personen, die beide Qualifikationen — Personalfachkaufmann/-frau und AEVO — in einer Maßnahme erwerben möchten
Zur IHK-Prüfung zugelassen wird, wer eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweist. Alternativ genügt eine kürzere Berufspraxis, wenn eine vergleichbare kaufmännische Qualifikation vorliegt; bei fehlendem formalem Abschluss können langjährige Berufserfahrungen im Personalwesen die Zulassung begründen. Die genauen Voraussetzungen legt die zuständige IHK im Einzelfall fest. Inhaltlich sind Grundkenntnisse im kaufmännischen oder personalwirtschaftlichen Bereich hilfreich, aber keine zwingende Bedingung.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs verbindet strukturierten Fachunterricht mit fallbasiertem Training. Praxisnahe Szenarien aus dem Personalalltag — von schwierigen Trennungsgesprächen über Betriebsratsanhörungen bis zur Ausbildungsplanung — helfen, theoretisches Wissen in konkretes Handeln zu überführen. Rollenspiele und Kurzpräsentationen bereiten gezielt auf die mündlichen Prüfungsanteile beider IHK-Prüfungen vor. Die Kursstruktur berücksichtigt, dass Lernende häufig neben ihrer Berufstätigkeit qualifizieren.
Die Weiterbildung erstreckt sich üblicherweise über mehrere Monate und wird sowohl in Vollzeit als auch in berufsbegleitender Form angeboten. Umfang und Taktung der Unterrichtseinheiten hängen vom jeweiligen Kursformat ab.
Wer die IHK-Prüfung erfolgreich abschließt, trägt den Titel „Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)". Dieser Abschluss ist auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens angesiedelt. Die AEVO-Prüfung führt zur eigenständig anerkannten Ausbildereignung. Die Kursteilnahme wird durch eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Anbieters dokumentiert.
Nutzen & Perspektiven
In einer Zeit, in der Fachkräftemangel, hybrides Arbeiten und demographischer Wandel die Personalarbeit grundlegend verändern, sind qualifizierte HR-Fachleute gefragter denn je. Der IHK-Abschluss als Personalfachkaufmann/-frau signalisiert Arbeitgebern, dass eine Person nicht nur die Praxis kennt, sondern auch die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen beherrscht. Besonders wertvoll ist die Kombination mit der AEVO-Qualifikation: Wer beide Prüfungen absolviert, kann gleichzeitig operative HR-Aufgaben übernehmen und die Nachwuchssicherung im Betrieb gestalten. Das ist für mittelständische Unternehmen ein erheblicher Mehrwert. Der Kurs schafft damit eine doppelte Absicherung: Er legt die Basis für eine Karriere als HR-Fachkraft auf Fachkaufmann-Niveau und öffnet zugleich die Tür zur Ausbildungsverantwortung — zwei Wege, die in vielen Betrieben ohnehin eng zusammengehören. Arbeitgeber schätzen dieses Profil besonders, weil es operative Handlungskompetenz im Tagesgeschäft mit der Fähigkeit zur Nachwuchsförderung verbindet. Wer beide Prüfungen in einer einzigen Qualifizierungsmaßnahme abschließt, minimiert Lernunterbrechungen und nutzt die thematischen Überschneidungen zwischen Personalrecht, Führungsaufgaben und Ausbildungsrecht produktiv — das spart Zeit und festigt das Wissen durch die gegenseitige Verstärkung der Inhalte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was unterscheidet diesen Kurs von einer reinen Personalfachkaufmann-Fortbildung?
Der Kurs schließt die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) ein. Wer beide Prüfungen besteht, erwirbt zwei unabhängig anerkannte IHK-Qualifikationen — die Personalfachkaufmann-Prüfung und die AdA-Ausbildereignung.
Welche Zugangsbedingungen gelten für die IHK-Prüfung?
In der Regel benötigen Sie eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis. Langjährige einschlägige Berufserfahrung kann einen fehlenden Abschluss kompensieren. Die zuständige IHK prüft den Einzelfall.
Ist der Abschluss bundesweit gültig?
Ja, sowohl die IHK-Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann/-frau als auch die AEVO-Ausbildereignung sind bundesweit anerkannte Qualifikationen. Der IHK-Abschluss ist auf DQR-Niveau 6 eingestuft.
Kann ich den Kurs neben dem Beruf absolvieren?
Ja, die Fortbildung wird sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend angeboten. Viele Teilnehmende qualifizieren sich parallel zu ihrer aktuellen Tätigkeit im Personalwesen.
Was ist die AEVO?
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt, welche Kompetenzen Ausbilder/-innen im Betrieb nachweisen müssen. Mit dem AdA-Zertifikat sind Sie berechtigt, Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen zu betreuen und auszubilden.
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