Überblick
Dieser eintägige Pflichtkurs richtet sich an bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI und deckt die jährlich vorgeschriebene Fortbildungsstunde zum Thema Kommunikation ab. Statt allgemeiner Gesprächstipps steht die konkrete Kommunikationssituation der zusätzlichen Betreuungskraft im Mittelpunkt: der Umgang mit Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit Demenz oder mit psychischen Beeinträchtigungen im stationären oder ambulanten Setting. Der Kurs verbindet einen fachlichen Input zu Kommunikationsgrundsätzen mit einem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden und einem Überblick über aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld der Betreuungskraft.
Kursinhalte & Lernziele
Der Kurstag gliedert sich in einen fachlichen Kernteil zur Kommunikation, ergänzt um Rahmenelemente, die den Praxisbezug sichern und den Teilnehmenden Raum für eigene Fragen geben. Block 1: Grundlagen der Kommunikation in Betreuung und Pflege Zum Einstieg wird geklärt, warum Kommunikation in der Arbeit mit pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen eine zentrale Rolle spielt und wie sie sich von alltäglicher Kommunikation unterscheidet.
- Bedeutung von Kommunikation für Vertrauen und Beziehungsaufbau in der Betreuung
- Besonderheiten der Kommunikation mit Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Verbale, averbale und paraverbale Kommunikationsebenen unterscheiden
- Wirkung von Tonfall, Mimik und Körperhaltung im Betreuungskontakt
- Typische Kommunikationshürden im Betreuungsalltag benennen
- Rolle der Betreuungskraft als kommunikative Ansprechperson im Wohnbereich
Block 2: Die fünf Grundsätze der Kommunikation Im zweiten Abschnitt werden die fünf Grundsätze der Kommunikation vorgestellt und auf die konkrete Betreuungssituation übertragen.
- Vorstellung der fünf Kommunikationsgrundsätze im Überblick
- Aktives Zuhören als Basis jeder Gesprächssituation
- Wertschätzende und klare Sprache im Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern
- Umgang mit Missverständnissen und Rückfragen im Gespräch
- Anpassung der Kommunikation an kognitive und sensorische Einschränkungen
- Standortbestimmung der eigenen Gesprächsrolle anhand kurzer Übungssequenzen
Block 3: Kommunikationsmodelle mit Fallbeispielen Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft werden anerkannte Kommunikationsmodelle greifbar gemacht.
- Einführung ausgewählter Kommunikationsmodelle in vereinfachter Form
- Übertragung der Modelle auf reale Betreuungssituationen
- Analyse von Fallbeispielen aus dem stationären und ambulanten Bereich
- Erkennen von Kommunikationsmustern bei Menschen mit Demenz
- Deeskalierende Gesprächsführung bei Unruhe oder Ablehnung
- Kleingruppenarbeit zur Einordnung eigener Fallbeispiele
Block 4: Gesprächssituationen strukturieren und planen Der letzte fachliche Block überträgt das Gelernte auf die planvolle Vorbereitung wiederkehrender Gesprächssituationen im Beruf.
- Gesprächsanlässe im Betreuungsalltag systematisch erfassen
- Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern gezielt vorbereiten
- Kurze Übergabegespräche im Team strukturiert gestalten
- Gesprächsplanung bei sensiblen oder konfliktträchtigen Themen
- Nachbereitung schwieriger Gespräche im kollegialen Rahmen
- Transfer der Gesprächsplanung in den eigenen Wohnbereich
Rahmen und Erfahrungsaustausch
- Kurzer Überblick über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Berufsfeld der Betreuungskraft
- Strukturierter Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden zu eigenen Kommunikationssituationen
- Gemeinsame Sammlung praxisnaher Lösungsansätze aus unterschiedlichen Einrichtungen
- Kurze Rückschausrunde zum Ende des Kurstages
- Persönliche Standortbestimmung: Was nehme ich konkret mit in meinen Arbeitsalltag?
Der Kurs schließt mit einer gemeinsamen Rückschau, in der die Teilnehmenden ihre wichtigsten Erkenntnisse festhalten und für den eigenen Arbeitsplatz konkretisieren. So kehren sie mit neuen Eindrücken und unmittelbar anwendbaren Impulsen in ihren Betreuungsalltag zurück, statt nur abstrakten Theoriestoff mitzunehmen.
Lernziele:
- Die Bedeutung von Kommunikation für die Beziehungsgestaltung in der Betreuung und Pflege einordnen können
- Die fünf Grundsätze gelingender Kommunikation benennen und im eigenen Arbeitsalltag anwenden
- Verbale und averbale Kommunikationssignale von betreuten Personen richtig deuten
- Kommunikationsmodelle anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft nachvollziehen
- Typische Gesprächssituationen im Berufsalltag strukturieren und im Vorfeld planen
- Schwierige oder konfliktbehaftete Gesprächssituationen mit Bewohnerinnen und Bewohnern besser einschätzen
- Kommunikation mit Menschen mit Demenz situationsangemessen gestalten
- Grenzen der eigenen Kommunikation erkennen und Rückmeldung aus dem Team einholen
- Eigene Gesprächsmuster einordnen und gezielt weiterentwickeln
- Neuerungen und aktuelle fachliche Diskussionen im Berufsfeld der Betreuungskraft einordnen
- Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen strukturiert austauschen und für die eigene Praxis nutzen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Personen, die bereits über die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Verbindung mit den Richtlinien nach § 53b SGB XI verfügen und ihre jährliche Pflichtfortbildung ableisten müssen. Er eignet sich ebenso für examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, die in der zusätzlichen Betreuung tätig sind.
- Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI mit bestehender Qualifizierung
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der Betreuungsarbeit
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
- Interessierte aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Weiterbildung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien gemäß § 53b SGB XI, da der Kurs die jährliche Pflichtfortbildung für bereits tätige Betreuungskräfte abdeckt. Grundkenntnisse aus dem pflegerischen oder betreuenden Berufsalltag sind hilfreich, um die Fallbeispiele im Kurs unmittelbar einordnen zu können. Auch Interessierte mit medizinischem oder pflegerischem Hintergrund, die sich inhaltlich für das Thema interessieren, können teilnehmen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurstag findet im Combined-Learning-Format in Vollzeit statt und kombiniert fachlichen Input mit moderiertem Austausch in der Gruppe. Kurze Theorieeinheiten wechseln sich mit der gemeinsamen Analyse von Fallbeispielen aus der Praxis der zusätzlichen Betreuungskraft ab, sodass die Grundsätze der Kommunikation nicht nur erklärt, sondern anhand konkreter Situationen nachvollzogen werden. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden nimmt bewusst Raum ein, da viele Fragen erst im Vergleich unterschiedlicher Einrichtungen und Wohnbereiche greifbar werden.
Der Kurs ist als eintägige, in Vollzeit durchgeführte Fortbildung konzipiert, die die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Pflichtstunde für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI abdeckt. Der zeitliche Rahmen ist bewusst kompakt gehalten, damit die Fortbildung neben dem laufenden Betreuungsbetrieb absolviert werden kann.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Bildungsanbieters, mit der die absolvierte jährliche Pflichtfortbildung nach §§ 43b, 53b SGB XI gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden kann. Es handelt sich um eine trägerinterne Bescheinigung, kein staatliches Prüfungszertifikat, da die Pflichtfortbildung selbst keine externe Prüfung vorsieht.
Nutzen & Perspektiven
Für Betreuungskräfte ist dieser Kurs mehr als eine formale Pflichtübung: Er schafft Raum, die eigene Gesprächsführung im Alltag bewusst zu einordnen und mit konkreten Fallbeispielen aus der Betreuungspraxis abzugleichen. Wer täglich mit Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenz arbeitet, profitiert davon, die eigenen Kommunikationsmuster einmal im Jahr strukturiert zu überprüfen und neue Impulse aus dem Austausch mit anderen Betreuungskräften mitzunehmen. Der direkte Bezug zu den fünf Grundsätzen der Kommunikation und zu Kommunikationsmodellen, die anhand echter Fallbeispiele erklärt werden, sorgt dafür, dass die Inhalte nicht abstrakt bleiben, sondern unmittelbar auf den eigenen Wohnbereich oder ambulanten Einsatzort übertragbar sind. Besonders der Baustein zur Planung und Strukturierung von Gesprächssituationen hilft dabei, wiederkehrende Situationen wie Übergaben, Angehörigengespräche oder den Umgang mit Unruhe bei Bewohnerinnen und Bewohnern souveräner zu gestalten. Nicht zuletzt stärkt der kollegiale Erfahrungsaustausch während des Kurstages den fachlichen Blick über die eigene Einrichtung hinaus. Betreuungskräfte erfahren, wie andere Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Kommunikationsherausforderungen umgehen, und können diese Lösungsansätze direkt in ihre eigene Arbeit übernehmen. Am Ende des Tages steht damit nicht nur der formale Fortbildungsnachweis, sondern ein spürbarer Zugewinn an kommunikativer Sicherheit im Betreuungsalltag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist dieser Pflichtkurs verpflichtend?
Der Kurs richtet sich an bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b SGB XI, die ihre gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildungsstunde ableisten müssen. Auch examinierte Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflegekräfte in der Betreuungsarbeit können teilnehmen.
Welches Thema deckt dieser Kurs ab?
Der Kurs behandelt gezielt das Thema Kommunikation in der Betreuung: die fünf Grundsätze der Kommunikation, Kommunikationsmodelle und die Planung typischer Gesprächssituationen im Berufsalltag der zusätzlichen Betreuungskraft.
Muss ich für diesen Kurs bereits als Betreuungskraft qualifiziert sein?
Ja, vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Weiterbildung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien gemäß § 53b SGB XI. Der Kurs deckt die jährliche Pflichtfortbildung für bereits tätige Betreuungskräfte ab, keine Erstausbildung.
Wie lange dauert der Kurs und in welcher Form findet er statt?
Der Kurs ist als eintägige Fortbildung in Vollzeit im Combined-Learning-Format konzipiert und deckt die jährlich vorgeschriebene Pflichtstunde für Betreuungskräfte ab.
Welchen Nachweis erhalte ich nach der Teilnahme?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung des Bildungsanbieters, mit der die jährliche Pflichtfortbildung gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden kann.
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