Pflichtkurs Betreuungskräfte: Alkohol- und Suchterkrankungen
Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte zum Schwerpunktthema Alkohol- und Suchterkrankungen: Krankheitsbild, besondere Herausforderungen im Alter und professionelle Selbstfürsorge.
Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:
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Kurzantworten zum Kurs
Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung
- Wie lange dauert der Kurs?
- Die Fortbildung findet als kompakter Eintages-Kurs statt und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen an die jährliche Fortbildungspflicht für Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI. Der zeitliche Aufwand ist überschaubar und lässt sich in der Regel gut in bestehende Dienstpläne… Details
- Welcher Abschluss ist vorgesehen?
- Nach erfolgreichem Besuch der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Anbieters. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der erfüllten jährlichen Fortbildungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden. Ein staatlich anerkanntes… Details
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Zur Teilnahme wird eine abgeschlossene Qualifizierung als Betreuungskraft nach den Richtlinien des §53b SGB XI vorausgesetzt. Personen mit einschlägiger Berufserfahrung aus dem pflegerischen oder medizinischen Bereich sind ebenfalls zugelassen. Der Kurs baut auf Grundlagenwissen auf, das in der… Details
Worum geht es in diesem Kurs?
Sucht und Alkoholabhängigkeit gehören zu den am häufigsten unterschätzten Gesundheitsproblemen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Dieser jährliche Pflichtkurs für Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI richtet den Blick gezielt auf dieses Thema: Wie erkennt man Suchterkrankungen bei pflegebedürftigen Menschen, wie versteht man ihre besonderen Ausdrucksweisen im Alter, und wie geht man als Betreuungskraft professionell und gleichzeitig fürsorglich mit den Betroffenen um, ohne sich selbst zu überlasten? Die Fortbildung verbindet fachliches Wissen über das Krankheitsbild Sucht mit praxisnahen Kommunikationstechniken und konkreten Strategien zur Selbstfürsorge.
Was lernst du in diesem Kurs?
Modul 1 — Sucht als Krankheitsbild Sucht ist keine Charakterschwäche, sondern eine anerkannte psychische Erkrankung mit körperlichen, emotionalen und sozialen Dimensionen. In diesem ersten Modul erarbeiten die Teilnehmenden, was Sucht grundsätzlich ausmacht, welche Substanzen im Pflegealltag relevant sind und wie sich Abhängigkeitserkrankungen von kurzfristigen Verhaltensmustern unterscheiden. Dabei steht Alkohol als häufigste Substanz im Mittelpunkt, ohne andere Formen der Abhängigkeit außer Acht zu lassen.
- Definition von Sucht und Abhängigkeit nach medizinischen Klassifikationen
- Körperliche und psychische Abhängigkeit im Vergleich
- Häufige Suchtformen im pflegerischen Umfeld
- Stigmatisierung und wie sie den professionellen Umgang erschwert
- Frühzeichen und weniger offensichtliche Hinweise auf Suchterkrankungen
Modul 2 — Suchterkrankung im Alter Sucht im Alter hat besondere Merkmale: Viele Betroffene entwickeln die Abhängigkeit erst im höheren Lebensalter, etwa als Reaktion auf Einsamkeit, Verlust oder Schmerz. Andere tragen eine langjährige Suchtgeschichte in die Pflegeeinrichtung. Dieses Modul beleuchtet die altersspezifischen Ausprägungen und erläutert, warum Sucht bei älteren Menschen häufig übersehen oder verharmlost wird.
- Spätbeginn-Sucht versus langjährige Abhängigkeit — Unterschiede im Krankheitsverlauf
- Veränderte Verarbeitung von Alkohol und anderen Substanzen im alternden Körper
- Wechselwirkungen mit Medikamenten, die im Pflegealltag häufig auftreten
- Soziale Auslöser: Trauer, Isolation, Schmerzbewältigung
- Typische Verhaltensweisen älterer suchterkrankter Menschen, die leicht fehlgedeutet werden
Modul 3 — Kommunikation und Gesprächsführung Der Umgang mit suchterkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern stellt hohe Anforderungen an Kommunikation und Haltung. Dieses Modul vermittelt Techniken, die helfen, Vertrauen aufzubauen, ohne das Suchtverhalten zu bagatellisieren oder zu sanktionieren. Der Fokus liegt auf wertschätzender, klarer Kommunikation, die die Würde der Betroffenen wahrt.
- Gesprächsführung ohne Vorwurf und ohne falsche Relativierung
- Aktives Zuhören und spiegelnde Rückmeldungen
- Umgang mit Leugnungs- und Verdrängungsverhalten
- Reaktion auf Aggression oder Rückzug im Betreuungsalltag
- Dokumentation und Weitergabe im interdisziplinären Team
Modul 4 — Selbstfürsorge und professionelle Distanz Wer täglich mit Suchterkrankungen in Berührung kommt, läuft Gefahr, dauerhaft emotional belastet zu werden oder in eine helfende Haltung zu verfallen, die nicht zielführend ist. Dieses Modul greift diese Spannung direkt auf und gibt konkrete Strategien an die Hand, wie Betreuungskräfte ihre eigene Stabilität schützen.
- Eigene Gefühle im Umgang mit Suchterkrankten wahrnehmen und regulieren
- Professionelle Distanz wahren, ohne kalt oder gleichgültig zu wirken
- Grenzen setzen — verbal, nonverbal und organisatorisch
- Kollegiale Unterstützung und Supervision als Ressource nutzen
- Selbstpflege-Routinen entwickeln, die im Berufsalltag realistisch umsetzbar sind
Praxisteil Der Praxisteil vertieft das Gelernte durch Fallarbeit, Austausch und gemeinsame Rückschau konkreter Situationen aus dem Betreuungsalltag.
- Fallvignetten: Situationen mit suchterkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern analysieren
- Rollenspiele zu herausfordernden Gesprächsmomenten
- Erfahrungsaustausch über aktuelle Beobachtungen im eigenen Arbeitsfeld
- Rückschau typischer Reaktionsmuster bei Betreuungskräften
- Gemeinsames Entwickeln von Handlungsstrategien für die eigene Einrichtung
- Überblick über aktuelle Neuerungen im Berufsfeld Betreuung nach SGB XI
- Fragen und Antworten aus der Praxis
- Auswertung persönlicher Lernerfahrungen aus dem Kurstag
- Kollegialer Austausch zu ethischen Fragen im Umgang mit Sucht
- Hinweise auf weiterführende Ressourcen und Ansprechstellen
- Kursrückblick und Festigung der Lernergebnisse
- Ausfüllen der Teilnahmebescheinigung und persönliches Feedback
Die Verbindung von theoretischer Fundierung und praxisnahem Austausch sorgt dafür, dass die Teilnehmenden den Kurs mit konkreten Impulsen verlassen, die sich unmittelbar im Arbeitsalltag umsetzen lassen. Der Erfahrungsaustausch am Ende des Kurses bietet zudem Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld zu diskutieren und gemeinsam zu einordnen, wie sich der eigene Umgang mit suchterkrankten Menschen in den vergangenen zwölf Monaten verändert hat.
Lernziele:
- Sucht als eigenständiges Krankheitsbild verstehen und von anderen Verhaltensauffälligkeiten abgrenzen
- Die spezifischen Erscheinungsformen von Alkohol- und Suchterkrankungen bei älteren Menschen erkennen
- Auswirkungen von Suchterkrankungen auf Körper, Psyche und soziales Umfeld der Betroffenen einschätzen
- Besonderheiten des Suchtgeschehens im Alter kennen und berücksichtigen
- Herausforderungen benennen, die sich für Betreuungskräfte im Alltag mit suchterkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern ergeben
- Kommunikationsstrategien anwenden, die einen respektvollen und stabilen Kontakt zu Betroffenen ermöglichen
- Deeskalation und Gesprächsführung in schwierigen Situationen üben
- Eigene Grenzen im Umgang mit Suchterkrankten wahrnehmen und benennen
- Strategien zur Distanzierung und zum Selbstschutz für sich persönlich entwickeln
- Kolleginnen und Kollegen im Team sensibilisieren und auf eigene Beobachtungen hinweisen
- Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Berufsfeld Betreuung einordnen
Für wen ist der Kurs geeignet?
Der Kurs richtet sich an Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI, die ihre jährliche Pflichtfortbildung erfüllen möchten. Daneben sind folgende Gruppen angesprochen.
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie Pflegefachkräfte aus der stationären oder ambulanten Pflege
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger mit Betreuungsaufgaben
- Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer in Pflegeeinrichtungen
- Fachkräfte aus medizinischen und pflegerischen Berufen, die im Betreuungsalltag regelmäßig mit dem Thema Sucht konfrontiert sind
Zur Teilnahme wird eine abgeschlossene Qualifizierung als Betreuungskraft nach den Richtlinien des §53b SGB XI vorausgesetzt. Personen mit einschlägiger Berufserfahrung aus dem pflegerischen oder medizinischen Bereich sind ebenfalls zugelassen. Der Kurs baut auf Grundlagenwissen auf, das in der Betreuungskraft-Qualifizierung vermittelt wird; eigenständige Vorbereitungslektüre ist nicht erforderlich, aber hilfreich.
Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?
Der Kurs wird im Combined-Learning-Format durchgeführt und kombiniert Präsenzphasen oder angeleitetes Online-Lernen mit Lernelementen. Im Vordergrund stehen interaktive Lernformen: Kleingruppenarbeit, Fallarbeit mit Praxisbeispielen sowie moderierter Austausch zwischen den Teilnehmenden. Das didaktische Konzept zielt darauf ab, persönliche Erfahrungen aus dem Betreuungsalltag aufzugreifen und fachlich einzubetten, sodass der Transfer in die tägliche Arbeit möglichst unmittelbar gelingt. Der Kurs ist als Tageskurs konzipiert und wird vollzeitlich absolviert.
Die Fortbildung findet als kompakter Eintages-Kurs statt und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen an die jährliche Fortbildungspflicht für Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI. Der zeitliche Aufwand ist überschaubar und lässt sich in der Regel gut in bestehende Dienstpläne integrieren.
Nach erfolgreichem Besuch der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Anbieters. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der erfüllten jährlichen Fortbildungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und den zuständigen Behörden. Ein staatlich anerkanntes Zertifikat oder eine Prüfung sind mit diesem Kurs nicht verbunden; die Teilnahme selbst wird dokumentiert.
Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?
Alkohol- und Suchterkrankungen sind im pflegerischen Alltag eine Realität, über die selten offen gesprochen wird. Wer als Betreuungskraft gut informiert ist und konkrete Handlungsstrategien kennt, kann einerseits gezielter auf die Bedürfnisse betroffener Bewohnerinnen und Bewohner eingehen — ohne das Suchtverhalten zu stärken oder zu bagatellisieren. Das ist sowohl für die Lebensqualität der Betroffenen als auch für die eigene professionelle Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen ein echter Gewinn. Gleichzeitig schützt dieser Kurs die eigene psychische Gesundheit: Die Auseinandersetzung mit Distanzierungsstrategien und Selbstfürsorge hilft, eine professionelle Haltung zu bewahren und langfristiger Erschöpfung vorzubeugen. Wer die eigenen Grenzen kennt und benennen kann, wird weniger von belastenden Situationen mitgerissen und kann seine Arbeit dauerhaft mit innerer Stabilität ausüben. Die jährliche Pflichtfortbildung ist zudem eine Gelegenheit, das eigene Wissen aufzufrischen, aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld kennenzulernen und mit Kolleginnen und Kollegen in Austausch zu treten. Gerade das Thema Sucht profitiert davon, wenn Fachkräfte ihre Beobachtungen teilen und gemeinsam einordnen — ein Mehrwert, der über das persönliche Lernen hinausgeht und die gesamte Einrichtung stärkt.
Welche Förderung passt zu dir?
Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.
Berufswege prüfen
Zugeordnete Zielberufe
Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.
- Betreuungskraft nach §43b/53b SGB XI
- Altenpfleger/in
- Pflegefachkraft
- Sozialbetreuer/in
- Pflegehilfskraft
Vor der Kurswahl klären
- Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
- Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
- Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?
Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.
Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist dieser Kurs für Betreuungskräfte Pflicht?
Das SGB XI schreibt in §§ 43b und 53b vor, dass qualifizierte Betreuungskräfte jährlich an Fortbildungen teilnehmen, um ihr Fachwissen aktuell zu halten. Das Thema Sucht und Alkohol gehört zu den praxisrelevanten Inhalten, die speziell für die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen bedeutsam sind.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des Kursanbieters. Diese dient als offizieller Nachweis für die erfüllte Jahrespflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Eine Prüfung findet nicht statt.
Ist der Kurs für Pflegefachkräfte ohne Betreuungskraft-Qualifikation geeignet?
Ja. Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegekräfte können ebenfalls teilnehmen, sofern sie im Betreuungsalltag tätig sind und sich zum Thema Sucht weiterbilden möchten.
Wie unterscheidet sich dieser Kurs von anderen jährlichen Pflichtkursen?
Dieser Kurs hat Alkohol- und Suchterkrankungen als fachlichen Schwerpunkt. Andere Module des jährlichen Fortbildungszyklus behandeln z. B. Hörschädigungen oder den Umgang mit Aggressionen. Jeder Kurs ist inhaltlich eigenständig und kann unabhängig besucht werden.
Wird der Kurs gefördert?
Für anerkannt AZAV-zertifizierte Angebote kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit eingesetzt werden. Ob eine Förderung infrage kommt, hängt von Ihrer individuellen Beschäftigungssituation ab.