Überblick
Dieser jährliche Pflichtkurs richtet sich an Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI und behandelt das sensible Thema der Sexualität bei Menschen mit Handicap. Das Thema gehört zu den anspruchsvollsten Feldern der täglichen Betreuungsarbeit: Es berührt persönliche Werte, rechtliche Grenzen und die Würde der betreuten Menschen zugleich. Der Kurs schafft einen geschützten Rahmen für den fachlichen Austausch, vermittelt fundiertes Grundlagenwissen und gibt den Teilnehmenden Orientierung für den Umgang mit konkreten Situationen im Arbeitsalltag. Als jährlich zu erbringende Fortbildungsmaßnahme nach § 43b SGB XI ist er zugleich Pflichtnachweis gegenüber dem Träger der Einrichtung.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1: Einstieg und Erfahrungsaustausch Der Kurs beginnt mit einem strukturierten Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden. Dieser Einstieg hat eine doppelte Funktion: Er bricht das Eis bei einem Thema, das im Pflegealltag oft vermieden wird, und macht sichtbar, welche konkreten Situationen die Betreuungskräfte im Berufsalltag tatsächlich begegnen.
- Vorstellungsrunde und Einstimmung auf das Thema
- Erfahrungsaustausch aus dem Berufsalltag: Welche Situationen sind uns begegnet?
- Überblick über aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld der Betreuungskräfte
- Gesetzliche Rahmenbedingungen: Was hat sich in den letzten zwölf Monaten geändert?
- Kursorientierung: was wir heute gemeinsam erarbeiten werden
Modul 2: Sexualität als menschliches Grundbedürfnis Das Leitbild der ganzheitlichen Pflege schließt Sexualität als Teil des Menschseins ausdrücklich ein. Dieses Modul klärt Grundlagen und gibt einen fachlich fundierten Blick auf die Bedeutung von Sexualität im Kontext von Pflegebedürftigkeit und Handicap.
- Was ist Sexualität? Begriffsklärung jenseits verengter Vorstellungen
- Sexualität als Teil der Lebensqualität: Bedeutung für Würde und Selbstbestimmung
- Sexualität im Alter und bei Menschen mit körperlichem oder geistigem Handicap
- Wie verändert Pflegebedürftigkeit den Zugang zur eigenen Sexualität?
- Gesellschaftliche und institutionelle Tabus — und warum sie im Betreuungsalltag aufgebrochen werden müssen
- Reflexion eigener Werthaltungen: Professionelle Neutralität ohne eigene Überzeugungen zu verleugnen
Modul 3: Umgang mit den sexuellen Bedürfnissen bei Menschen mit Handicap In der täglichen Arbeit entstehen Situationen, in denen Betreuungskräfte auf sexuelles Ausdrucksverhalten oder Bedürfnisse betreuter Menschen reagieren müssen. Dieses Modul vermittelt Handlungsstrategien für diese Momente.
- Häufige Situationen im Betreuungsalltag: von der Berührung bis zum offenen Ausdruck sexueller Bedürfnisse
- Würdevolle Reaktion ohne Ablehnung oder Beschämung des betreuten Menschen
- Wie Betreuungskräfte klare Grenzen setzen — respektvoll und sicher für alle Beteiligten
- Privatsphäre als Schutz: räumliche und organisatorische Maßnahmen in Einrichtungen
- Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Sexualität
- Kommunikation mit Angehörigen und Einrichtungsleitung in sensiblen Situationen
Modul 4: Sexualbetreuung und Assistenz — Grundlagen und Grenzen Der Begriff der Sexualbetreuung und noch mehr der der sexuellen Assistenz wird in der Fachöffentlichkeit diskutiert und unterschiedlich gehandhabt. Dieses Modul gibt einen sachlichen Überblick ohne vorschnelle Wertung.
- Was ist mit Sexualbetreuung im engeren Sinne gemeint?
- Sexuelle Assistenz: Fachliche Einordnung, internationale Praxis und deutsche Rechtslage
- Wo liegen die Grenzen des Betreuungsauftrags nach § 43b SGB XI?
- Handlungsleitfäden und Einrichtungsrichtlinien als Orientierungsrahmen
- Teamkommunikation und Fallbesprechungen: wie sprechen wir im Team über solche Themen?
- Abgrenzung zu Situationen, die Meldepflichten oder Schutzmaßnahmen erfordern
Modul 5: Aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld und Abschlussreflexion Der Kurs schließt mit einem Blick auf aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld der Betreuungskräfte — von gesetzlichen Anpassungen bis hin zu Fachdiskussionen — und einer strukturierten Reflexion des Kurstages.
- Neuerungen im Berufsfeld: gesetzliche Anpassungen, neue Richtlinien und aktuelle Fachdiskussionen
- Reflexion des Kurstages: Was nehme ich mit? Was hat sich durch den Austausch verändert?
- Offene Fragen und kollegialer Abschluss
- Ausblick: Wo kann ich mich zu diesem Thema weiter informieren oder fortbilden?
- Abschluss und Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
Lernziele:
- Sie verstehen Sexualität als fundamentales menschliches Grundbedürfnis und können erklären, warum dieses Bedürfnis auch bei Menschen mit Handicap anerkannt und respektiert werden muss
- Sie kennen die rechtliche Einordnung von Sexualbetreuung und Assistenz im Kontext der Betreuungsarbeit nach SGB XI
- Sie können zwischen Betreuungsauftrag, Assistenz und rechtlichen Grenzen klar unterscheiden
- Sie reflektieren Ihre eigene Haltung zu Sexualität und Pflegebeziehungen und können diese im Kollegenkreis sachlich vertreten
- Sie kennen Möglichkeiten, Privatsphäre für betreute Menschen zu schaffen und deren Selbstbestimmung zu stärken
- Sie tauschen konkrete Erfahrungen aus dem Berufsalltag strukturiert und vertraulich aus
- Sie kennen aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld der Betreuungskräfte und ordnen diese in die gesetzlichen Anforderungen ein
- Sie sind nach Abschluss des Kurses in der Lage, den Nachweis der jährlichen Fortbildungspflicht gegenüber Ihrem Träger zu erbringen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich ausschließlich an beruflich tätige Personen in der Betreuungsarbeit. Er setzt eine abgeschlossene Qualifizierung voraus und ist nicht als Einstieg in das Thema konzipiert, sondern als jährliche Vertiefung und Aktualisierung bereits vorhandener Kompetenzen.
- Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Examinierte Altenpfleger/-innen, die im Betreuungsbereich tätig sind
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen mit Betreuungsaufgaben
- Alltagsbegleiter/-innen und Präsenzkräfte in Einrichtungen der stationären Altenpflege
- Interessierte aus medizinischen und pflegerischen Berufen mit Bezug zur Betreuungsarbeit
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Qualifizierung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien des § 53b SGB XI. Diese Voraussetzung stellt sicher, dass die Teilnehmenden die notwendigen berufsrechtlichen und ethischen Grundlagen mitbringen, um die inhaltlich sensiblen Themen des Kurses einordnen und fachlich diskutieren zu können. Auch Personen aus verwandten pflegerischen oder medizinischen Berufen können nach Absprache mit dem Anbieter teilnehmen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs lebt von der aktiven Beteiligung der Teilnehmenden. Der strukturierte Erfahrungsaustausch ist bewusst als methodisches Kernstück angelegt: Betreuungskräfte, die dieses Thema im Alltag erleben, bringen Wissen und Fragen mit, die in keinem Lehrbuch stehen. Die Kurstagesgestaltung wechselt zwischen Kurzinput, Gruppenarbeit, Fallbesprechungen und freier Diskussion. Das Format ist als Präsenz- oder Combined-Learning-Veranstaltung in Vollzeit für einen Tag angelegt. Die Kursatmosphäre ist bewusst offen und nicht wertend gehalten, um ehrlichen Austausch zu einem tabuisierten Thema zu ermöglichen.
Der Kurs ist als Tagesveranstaltung in Vollzeit konzipiert. Der kompakte Umfang entspricht dem Charakter einer jährlichen Fortbildungsmaßnahme, die die bestehende Qualifikation aktualisiert und vertieft — nicht neu aufbaut. Genauere Zeiteinteilung und Pausenplanung werden durch den durchführenden Bildungsträger festgelegt.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Diese Bescheinigung dient als offizieller Nachweis der erfüllten jährlichen Fortbildungspflicht nach § 43b SGB XI. Sie ist nicht mit einem Prüfungsabschluss verbunden; maßgeblich ist die aktive Teilnahme am Kurstag.
Nutzen & Perspektiven
Sexualität gehört zum Menschsein — auch dann, wenn jemand auf Pflege und Betreuung angewiesen ist. Betreuungskräfte, die in Einrichtungen oder ambulanten Diensten tätig sind, stehen vor der täglichen Aufgabe, diese Realität anzuerkennen und professionell damit umzugehen. Das erfordert sowohl fachliches Wissen als auch persönliche Reflektionsfähigkeit. Beides schafft dieser Kurs in einem kompakten Tagesformat. Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die dieselben Alltagssituationen kennen, hat einen eigenständigen Wert, der über den Informationsgewinn hinausgeht: Das gemeinsame Benennen eines Themas, das sonst oft im Verborgenen bleibt, stärkt die professionelle Handlungssicherheit und reduziert die Belastung, mit schwierigen Situationen allein umzugehen. Die Erfüllung der jährlichen Fortbildungspflicht nach § 43b SGB XI ist formale Voraussetzung für die weitere Tätigkeit als anerkannte Betreuungskraft. Dieser Kurs verbindet die Erfüllung dieser Pflicht mit einem Thema, das für die Qualität der Betreuungsarbeit unmittelbar relevant ist — und leistet damit mehr als eine reine Pflichtveranstaltung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist dieser Kurs jährlich Pflicht für Betreuungskräfte?
Nach § 43b SGB XI sind Betreuungskräfte verpflichtet, jährlich Fort- und Weiterbildungen zu absolvieren, um ihre Qualifikation zu erhalten. Die Pflegeeinrichtungen sind ihrerseits verpflichtet, diese Fortbildungen zu ermöglichen. Der Kurs erfüllt diese gesetzliche Anforderung für das Thema Sexualität und Handicap.
Was versteht man unter Sexualbetreuung und Assistenz im Pflegekontext?
Sexualbetreuung meint die einfühlsame und würdevolle Unterstützung bei der Wahrnehmung der Sexualität als menschlichem Grundbedürfnis — zum Beispiel durch Gespräche, Begleitung oder das Schaffen von Privatsphäre. Sexuelle Assistenz ist ein weitergehender Begriff, der in der Fachöffentlichkeit unterschiedlich diskutiert wird und klare berufsrechtliche Grenzen hat.
Wer darf an diesem Kurs teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an Betreuungskräfte nach §§ 43b und 53b SGB XI sowie an examinierte Altenpfleger/-innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen. Auch Interessierte aus medizinischen oder pflegerischen Berufen können teilnehmen.
Welcher Abschluss wird nach dem Kurs ausgestellt?
Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die erfüllte jährliche Fortbildungspflicht nach § 43b SGB XI.
In welchem Format findet der Kurs statt?
Der Kurs wird als Vollzeit-Tagesveranstaltung im Combined-Learning-Format angeboten und dauert typischerweise einen Tag. Der kompakte Umfang ist bewusst auf die jährliche Fortbildungspflicht abgestimmt.
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