Überblick
Betreuungskräfte nach §43b SGB XI begleiten Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Sterben und Tod gehören unausweichlich zum Berufsalltag — und genau deshalb verpflichtet der Gesetzgeber zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung. Dieser jährliche Pflichtkurs erfüllt die Anforderungen der Richtlinien nach §53b SGB XI und legt den Schwerpunkt auf zwei zentrale, emotional und fachlich anspruchsvolle Themen: den professionellen Umgang mit Sterben und Tod sowie die Begleitung von Angehörigen in ihrer Trauer. Der Kurs schafft Raum für Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden, bietet aktuelle Informationen zu Neuerungen im Berufsfeld und schließt mit einer strukturierten Reflexion ab, die dabei hilft, das Erlebte zu verarbeiten und neue Handlungsstrategien für den Arbeitsalltag mitzunehmen. Das Format ist auf die besondere Belastung des Betreuungsberufs abgestimmt und legt Wert auf einen wertschätzenden, kollegialen Austausch.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1 — Erfahrungsaustausch und Überblick über Neuerungen im Berufsfeld Zu Beginn des Kurses steht die Begegnung der Teilnehmenden im Vordergrund. Der kollegiale Austausch über aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsalltag schafft eine vertrauensvolle Atmosphäre und eröffnet zugleich thematische Anknüpfungspunkte für die Kursarbeit. Gleichzeitig werden aktuelle Entwicklungen im Berufsfeld Betreuung nach §43b SGB XI vorgestellt und diskutiert.
- Vorstellungsrunde und Abfrage von aktuellen Herausforderungen im Berufsalltag
- Gesetzliche Neuerungen und fachpolitische Entwicklungen im Bereich Betreuung nach §53b SGB XI
- Qualitätsanforderungen an die jährliche Fortbildungspflicht und deren praktische Bedeutung
- Aktuelle Diskussionen zur Rolle der Betreuungskraft im Pflegeteam
- Kollegiale Beratung zu konkreten Alltagssituationen als Einstieg in die Kursthemen
- Erwartungsabfrage und Themenpriorisierung durch die Teilnehmendengruppe
Modul 2 — Umgang mit Sterben und Tod Sterben ist ein natürlicher Prozess, der im Pflegealltag dennoch immer wieder neu herausfordernd ist. Dieses Modul beleuchtet den Sterbeprozess aus medizinischer, psychologischer und ethischer Perspektive und gibt konkrete Orientierung für die begleitende Tätigkeit.
- Phasen des Sterbens: körperliche Zeichen und psychische Veränderungen beim sterbenden Menschen
- Kommunikation mit sterbenden Menschen: was sagen, was besser schweigen, wie da sein
- Würde und Selbstbestimmung am Lebensende: Patientenverfügung, Wunsch nach Abschied
- Kulturelle und religiöse Unterschiede im Umgang mit Sterben und Tod
- Grenzen und Aufgaben der Betreuungskraft bei der Sterbebegleitung versus pflegerische Aufgaben des Teams
- Eigene Ängste und Gefühle im Angesicht des Todes wahrnehmen und damit umgehen
Modul 3 — Trauerarbeit mit den Angehörigen Der Tod eines betreuten Menschen betrifft nicht nur die Fachkraft, sondern vor allem die nahestehenden Menschen. Angehörige sind in dieser Zeit oft besonders verletzlich und suchen manchmal Kontakt und Gespräch zu den Betreuungskräften, die die Verstorbenen zuletzt begleitet haben. Dieses Modul gibt Orientierung für diese sensible Schnittstellenarbeit.
- Trauerphasen und individuell sehr unterschiedliche Ausdrucksformen der Trauer
- Gespräche mit trauernden Angehörigen führen: zuhören, da sein, angemessen antworten
- Häufige Reaktionen von Angehörigen (Schuld, Dankbarkeit, Vorwürfe) verstehen und professionell begegnen
- Abschiedsrituale und die Bedeutung des letzten Abschieds für trauernde Angehörige
- Eigene Berührtheit als Betreuungskraft zeigen: Grenzen zwischen Empathie und Überwältigung
- Weiterverweisen: wann Angehörige professionelle Trauerbegleitung benötigen
Praxisblock — Reflexion, Fallbeispiele und Selbstfürsorge Der Kurs schließt mit einer praxisorientierten Reflexionsphase, die das Erarbeitete verbindet und den Transfer in den Berufsalltag unterstützt.
- Fallbesprechungen aus dem Alltag der Teilnehmenden (anonymisiert, freiwillig)
- Rollenspiele zu schwierigen Gesprächssituationen mit Angehörigen
- Methoden der Selbstreflexion nach belastenden Einsätzen
- Resilienz und Selbstfürsorge: konkrete Strategien für den Betreuungsalltag
- Teamgespräche als Entlastungsformat nach dem Tod eines Bewohners
- Persönliche Lernziele für das kommende Jahr formulieren
- Auswertung des Kurstages und Feedback in der Gruppe
- Abschlussreflexion: Was nehme ich mit? Was lasse ich zurück?
- Hinweise auf weiterführende Fortbildungen im Bereich Sterbe- und Trauerbegleitung
- Dokumentationshinweise zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach §53b SGB XI
- Ressourcen und Literaturempfehlungen für die Nacharbeit
- Verabschiedung mit bewusstem Abschlussmoment für die Gruppe
Der Praxisblock ist kein nachgelagertes Anhängsel, sondern integraler Bestandteil des Lernens. Gerade bei emotional fordernden Themen ist die gemeinsame Reflexion in der Gruppe ein zentrales Element, das die Verarbeitung und den Wissenstransfer erheblich unterstützt.
Lernziele:
- Den eigenen Umgang mit dem Thema Sterben und Tod bewusst reflektieren und professionalisieren
- Phasen des Sterbens und typische körperliche und psychische Zeichen des nahenden Todes erkennen und einordnen
- Sterbende Menschen würdevoll und einfühlsam begleiten, auch wenn keine aktive Pflege mehr möglich ist
- Kommunikation mit sterbenden Menschen und deren Angehörigen situationsgerecht gestalten
- Trauerprozesse bei Angehörigen verstehen und angemessen begleiten
- Die eigene Trauer als Betreuungskraft wahrnehmen und konstruktiv damit umgehen
- Grenzen der eigenen Rolle kennen und professionelle Unterstützung hinzuziehen, wenn nötig
- Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Berufsfeld Betreuung nach §43b SGB XI kennen
- Kollegiales Wissen und Erfahrungen aus dem Berufsalltag im Austausch produktiv nutzen
- Eigene Belastungen und Ressourcen realistisch einschätzen und Selbstfürsorgestrategien entwickeln
- Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dokumentationspflichten rund um Sterbe- und Trauerbegleitung verstehen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Fachkräfte, die in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen tätig sind und ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nachkommen müssen.
- Betreuungskräfte nach §43b SGB XI, die die jährliche Pflichtfortbildung absolvieren müssen
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die ihre Kompetenzen zur Sterbebegleitung vertiefen möchten
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger im Bereich der Altenpflege
- Interessierte aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, die sich mit dem Thema Sterbe- und Trauerbegleitung auseinandersetzen möchten
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Weiterbildung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien §53b SGB XI. Examinierte Pflegerinnen und Pfleger können ohne weitere Voraussetzungen teilnehmen. Auch Interessierte aus verwandten Berufsfeldern sind willkommen, sofern sie eine inhaltliche Verbindung zum Thema mitbringen.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs wird im Format Vollzeit durchgeführt und umfasst einen oder wenige intensive Kurstage. Die Methodik ist auf die besondere emotionale Natur der Themen abgestimmt: Erfahrungsaustausch in der Gruppe, moderierte Diskussionen, Fallbesprechungen und Reflexionsübungen stehen im Vordergrund. Kurze Inputphasen vermitteln theoretische Grundlagen, die unmittelbar in praxisnahe Anwendungen überführt werden. Combined Learning (Kombination verschiedener Lernformate) ist ebenfalls verfügbar.
Der Kurs ist als Tageskurs konzipiert und erfüllt als solcher die gesetzliche Anforderung an die jährliche Fortbildung nach §53b SGB XI. Die genaue Stundenzahl variiert je nach Anbieter, entspricht aber den Vorgaben der Qualitätsprüfungsrichtlinien. Sieben Bildungsträger bieten diesen Kurs an, sodass flexible Terminwahl möglich ist.
Nach Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Erfüllung der jährlichen Fortbildungspflicht nach §53b SGB XI und ist gegenüber Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden vorlegbar. Mehrere AZAV-zertifizierte Anbieter stellen diese Bescheinigung aus.
Nutzen & Perspektiven
Die jährliche Pflichtfortbildung ist nicht nur gesetzliche Anforderung, sondern echte fachliche und persönliche Bereicherung. Betreuungskräfte, die sich regelmäßig mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandersetzen, entwickeln eine Haltung und innere Stabilität, die sowohl den betreuten Menschen als auch ihren Angehörigen zugute kommt. Professionelle Sterbe- und Trauerbegleitung ist keine Selbstverständlichkeit — sie will gelernt und regelmäßig reflektiert sein. Gleichzeitig schützt die regelmäßige Auseinandersetzung mit diesen schweren Themen vor Burnout und emotionaler Erschöpfung. Wer im geschützten Rahmen eines Kurses Gefühle benennen und Strategien entwickeln darf, geht gestärkter in den nächsten Arbeitsabschnitt. Der kollegiale Austausch mit anderen Betreuungskräften ist dabei ein nicht zu unterschätzender Mehrwert: Das Wissen, dass andere ähnliche Erfahrungen machen, entlastet und schafft kollegiale Verbundenheit. Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist die Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder eines Jobcenters möglich. Zusätzlich kann je nach individueller Situation eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung (BFD) der Bundeswehr, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder Förderangebote der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist dieser Kurs Pflicht?
Betreuungskräfte nach §43b SGB XI sind gesetzlich verpflichtet, jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen. Dieser Kurs erfüllt diese Anforderung und ist für die entsprechende Dokumentation gegenüber dem Arbeitgeber geeignet. Auch examinierte Pflegerinnen und Pfleger können freiwillig teilnehmen.
Was bedeutet jährliche Pflichtfortbildung nach §53b SGB XI?
Gemäß §53b SGB XI müssen Betreuungskräfte jährlich an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten. Der genaue Umfang richtet sich nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands. Dieser Kurs ist auf diese Anforderungen ausgerichtet und liefert die nötige Teilnahmebescheinigung.
Wie wird mit eigenen Gefühlen und Betroffenheit im Kurs umgegangen?
Der Kurs schafft bewusst einen geschützten Raum für persönliche Reflexion. Eigene Emotionen dürfen gezeigt und besprochen werden. Gleichzeitig werden Grenzen respektiert: Niemand wird zur Offenbarung persönlicher Erfahrungen gedrängt. Die Kursleitung ist in der Moderation sensibler Themen geschult.
Kann der Kurs gefördert werden?
Bei AZAV-zertifizierten Trägern ist eine Förderung über den Bildungsgutschein, das Qualifizierungschancengesetz, die Berufsförderung der Bundeswehr oder Leistungen der Deutschen Rentenversicherung möglich. Die genauen Optionen hängen von der persönlichen Situation ab.
Welche Bescheinigung erhalte ich nach dem Kurs?
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung des durchführenden Bildungsträgers. Diese gilt als Nachweis für die Erfüllung der jährlichen Fortbildungspflicht nach §53b SGB XI und ist gegenüber dem Arbeitgeber und der Pflegekasse vorlegbar.
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