Überblick
Dieser Kurs vermittelt vertiefende Kenntnisse in speziellen Rechtsbereichen und Handlungsfeldern der öffentlichen Verwaltung. Im Mittelpunkt steht das praktische Verwaltungshandeln: wie Bescheide rechtssicher formuliert werden, welche Normen des Sozialrechts in der täglichen Sachbearbeitung relevant sind und wie Behörden ihrer Pflicht zur korrekten und nachvollziehbaren Entscheidungsfindung nachkommen. Der Kurs richtet sich an Personen, die in der öffentlichen Verwaltung tätig werden oder bereits tätige Fachkräfte, die ihr Wissen systematisch vertiefen möchten.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1 – Grundlagen des öffentlichen Rechts und Verwaltungshandelns Bevor spezielle Handlungsfelder betrachtet werden können, müssen die Grundprinzipien des öffentlichen Rechts verstanden werden. Dieses Modul legt das rechtliche Fundament: vom Legalitätsprinzip über das Verhältnismäßigkeitsgebot bis zu den Grundlagen der Zuständigkeit und des Verfahrensrechts nach dem VwVfG.
- Grundprinzipien des Rechtsstaats und der gesetzmäßigen Verwaltung
- Verwaltungsverfahren nach VwVfG: Grundsätze und Ablauf
- Zuständigkeiten: örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit
- Amtshilfe und Akteneinsichtsrecht
- Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (VwGO)
- Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung nach DSGVO und BDSG
Modul 2 – Verwaltungsakte und Bescheidwesen Das Herzstück des Kurses bildet das Erstellen rechtlich belastbarer Verwaltungsakte. Dieses Modul behandelt den Aufbau, die Begründungspflicht und die Rechtsbehelfsbelehrung von Bescheiden sowie typische Fehlerquellen, die zu Widersprüchen oder Klagen führen. Anhand von Übungsfällen wird gelernt, Bescheide so zu formulieren, dass sie sowohl rechtssicher als auch verständlich für Bürgerinnen und Bürger sind.
- Struktur und Inhaltspflichten eines Verwaltungsakts
- Ermessen und Ermessensfehlerlehre
- Begründungspflichten und Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Nebenbestimmungen: Bedingungen, Auflagen, Befristungen
- Bestandskraft, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
- Übung: Bescheide rechtssicher und lesbar formulieren
Modul 3 – Sozialrecht in der Verwaltungspraxis Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Sozial-, Jugend- und Ordnungsämtern begegnen täglich Fragen des Sozialrechts. Dieses Modul bietet eine systematische Einführung in die relevanten Bücher des Sozialgesetzbuchs – mit Praxisbezug auf die Aufgaben in Kommunen und Behörden.
- Grundlagen des Sozialrechts: SGB I – Allgemeiner Teil
- SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende – Leistungsvoraussetzungen und Verfahren
- SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe – Aufgaben und Leistungen der Jugendämter
- SGB XII: Sozialhilfe – Anspruchsvoraussetzungen und Hilfearten
- Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern und Zuständigkeitsfragen
- Fallbearbeitung: Typische Leistungsanträge prüfen und bescheiden
Modul 4 – Besondere Verwaltungsaufgaben und aktuelle Entwicklungen Das vierte Modul greift praxisnahe Spezialthemen auf, die in vielen Verwaltungsbereichen relevant sind: von der Ordnungswidrigkeitenbearbeitung über das Ausländer- und Aufenthaltsrecht bis zur digitalen Verwaltung. Diese Inhalte bereiten auf die wachsende Breite von Verwaltungsaufgaben vor.
- Ordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldbescheid und Einspruchsverfahren
- Grundzüge des Ausländerrechts und Aufenthaltsgesetzes
- Kommunales Satzungsrecht und Gebührenrecht
- E-Government: Online-Zugangsgesetz (OZG) und digitale Verwaltungsprozesse
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürger-kommunikation in der Verwaltung
- Aktuelle Rechtsprechung mit Relevanz für die Verwaltungspraxis
Fallbasierte Übungen bilden den Kern des praktischen Kursanteils.
- Einen ablehnenden Leistungsbescheid nach SGB II vollständig formulieren und begründen
- Eine Bewilligungsentscheidung mit Nebenbestimmungen aufbauen
- Widerspruchsbescheid zu einem fehlerhaften Ausgangsbescheid entwerfen
- Fristenberechnung und Bekanntmachungsform in einem Übungsfall prüfen
- Aktenvermerk zu einem behördlichen Ermittlungsschritt anfertigen
- Einen Sachverhalt auf Zuständigkeit und anzuwendendes Recht prüfen
- Bürgerschreiben auf Verständlichkeit und bürgernahe Sprache überarbeiten
- Sozialrechtlichen Fall nach SGB VIII analysieren und zuständige Stellen bestimmen
- Ermessensentscheidung schriftlich begründen und auf Verhältnismäßigkeit prüfen
- Datenschutzrechtliche Beurteilung einer Aktenübermittlung an eine andere Behörde
- OZG-Prozess anhand eines konkreten Verwaltungsverfahrens nachvollziehen
- Gruppenarbeit: Komplexen Verwaltungsfall mit mehreren Rechtsgebieten bearbeiten
Der Praxisblock ist auf das Einüben realer Verwaltungsaufgaben ausgelegt. Alle Übungsfälle spiegeln typische Situationen aus Sozialämtern, Ordnungsämtern, Jugendämtern und allgemeinen Verwaltungsstellen wider. Schriftliche Kommunikation in Behörden – also Bescheide, Aktenvermerke und Bürgerpost – wird als eigenständige Kompetenz geübt, denn klare, rechtssichere Sprache ist eine Kernqualifikation in der öffentlichen Verwaltung.
Lernziele:
- Grundstrukturen des deutschen Verwaltungsrechts und das Verhältnis von Bürger und Behörde verstehen
- Verwaltungsakte rechtssicher erlassen, begründen und anfechten
- Bescheide verständlich und juristisch korrekt formulieren
- Grundlagen des Sozialrechts (SGB I, II, VIII, XII) auf konkrete Sachverhalte anwenden
- Ermessensentscheidungen von gebundenen Verwaltungsentscheidungen unterscheiden
- Fristen, Formerfordernisse und Bekanntmachungsregeln einhalten
- Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren sachgerecht bearbeiten
- Prinzipien des Datenschutzes in behördlichen Arbeitsprozessen berücksichtigen
- Zuständigkeits- und Amtshilferegeln in der Verwaltungspraxis anwenden
- Schriftliche Verwaltungskommunikation bürgernah und verständlich gestalten
- Aktuelle Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung einordnen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung anstreben oder dort bereits arbeiten und ihr Fachwissen vertiefen möchten.
- Verwaltungsfachangestellte und Sachbearbeitende in kommunalen und staatlichen Behörden
- Fachkräfte aus sozialen Berufen, die in Sozial- oder Jugendämtern tätig werden wollen
- Umsteigerinnen und Umsteiger mit kaufmännischem oder sozialwissenschaftlichem Hintergrund
- Mitarbeitende im Ordnungsamt oder in der kommunalen Verwaltung
- Beamtinnen und Beamte auf Probe oder im Vorbereitungsdienst, die ihren Praxishintergrund festigen möchten
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss – idealerweise mit kaufmännischem oder verwaltungsnahem Schwerpunkt – wird erwartet. Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit ist für die Bearbeitung von Verwaltungstexten und Übungsfällen unerlässlich. Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Niveau B2 entsprechen. Spezifische rechtliche Vorkenntnisse sind nicht Voraussetzung; Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht oder öffentlichen Recht erleichtern den Einstieg jedoch.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs kombiniert rechtliche Grundlagenvorlesungen mit fallbasierten Übungen. Konkrete Verwaltungsfälle werden gemeinsam analysiert, einschlägige Normen herausgearbeitet und schriftliche Lösungen erarbeitet. Einzelarbeit und Gruppenarbeit wechseln einander ab, wobei besonderer Wert auf die schriftliche Ausformulierung von Bescheiden und Aktenvermerken gelegt wird. Aktuelle Urteile und Rechtsentwicklungen fließen in den Unterricht ein.
Der Kurs wird in Vollzeit durchgeführt und erstreckt sich über mehrere Wochen. Der Umfang ist so bemessen, dass alle vier thematischen Hauptbereiche ausreichend vertieft werden können. Gesetzestexte und kommentierte Materialien stehen digital zur Verfügung und begleiten die Teilnehmenden durch den gesamten Lehrgang.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein trägerinternes Zertifikat, das die vertieften Kenntnisse im speziellen Verwaltungshandeln dokumentiert. Dieses Zertifikat kann bei Bewerbungen für Stellen in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt werden.
Nutzen & Perspektiven
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland sucht dringend qualifizierte Fachkräfte, die komplexe Rechtsfragen sicher bearbeiten und Bürgerinnen und Bürgern rechtlich tragfähige Entscheidungen erklären können. Wer Verwaltungsakte korrekt verfasst und sozialrechtliche Ansprüche selbständig prüfen kann, ist in Kommunen, Landkreisen und Bundesbehörden unmittelbar einsatzbereit – und angesichts der anhaltenden Stellenausschreibungswelle in der Verwaltung mit guten Perspektiven ausgestattet. Der Erwerb fundierter Kenntnisse im Bescheidwesen und im Sozialrecht macht Bewerberinnen und Bewerber auch dann attraktiv, wenn formale Quereinstiegshürden bestehen. Praktisch denkende Fachkräfte, die Verwaltungsfälle strukturiert und schriftlich lösen können, werden in vielen Behörden über das Formale hinaus gesucht. Langfristig eröffnet die Spezialisierung auf Verwaltungsrecht und insbesondere auf das Sozialgesetzbuch auch Wege in anspruchsvollere Leitungsfunktionen oder in die Revision und Qualitätssicherung von Verwaltungsentscheidungen. Mit dem digitalen Wandel der Verwaltung – dem OZG-Vollzug, der zunehmenden Digitalisierung von Akten und Antragsverfahren – wächst außerdem der Bedarf an Fachkräften, die nicht nur Recht kennen, sondern auch digital kompetent sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Rechtsbereiche werden in diesem Kurs behandelt?
Der Kurs vermittelt vertiefende Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO), im Bescheidwesen sowie in ausgewählten Büchern des Sozialgesetzbuchs: SGB I, SGB II (Grundsicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB XII (Sozialhilfe). Ergänzend werden Datenschutz, Ordnungswidrigkeitenrecht und aktuelle Entwicklungen wie das OZG behandelt.
Ist dieser Kurs auch für IT-Fachleute oder Informatik-Quereinsteiger geeignet?
Nein. Es handelt sich um einen Kurs zum öffentlichen Verwaltungsrecht und sozialrechtlichen Handeln – nicht um einen IT-Kurs. Die Zielgruppe sind Personen mit verwaltungsnahem, kaufmännischem oder sozialwissenschaftlichem Hintergrund, die in Behörden, Ämtern oder Sozialträgern tätig werden möchten.
Was unterscheidet diesen Kurs von einem allgemeinen Verwaltungslehrgang?
Der Schwerpunkt liegt auf dem speziellen Verwaltungshandeln – konkret auf dem Verfassen rechtssicherer Bescheide und auf der Anwendung von Sozialrecht in der Praxis. Ein allgemeiner Verwaltungslehrgang behandelt meist breiter gefasste Grundlagen; dieser Kurs setzt eine gewisse Basiskenntnis voraus und geht gezielt in die Tiefe.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Die Teilnehmenden erhalten ein trägerinternes Zertifikat, das die erworbenen Kenntnisse im speziellen Verwaltungshandeln belegt. Eine staatliche Prüfung oder ein offizieller Verwaltungsabschluss ist nicht Bestandteil dieses Kurses.
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