Überblick
Die Weiterbildung zur Pflegeberaterin bzw. zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI vermittelt das fachliche und rechtliche Rüstzeug für die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Pflegeberatung. Absolventen sind qualifiziert, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen umfassend zu beraten, passende Versorgungsangebote zu koordinieren und komplexe Pflegesituationen im Sinne des Case Managements professionell zu begleiten. Ergänzend wird die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote behandelt.
Kursinhalte & Lernziele
Rechtsgrundlagen der Pflegeberatung Das Fundament der Weiterbildung bildet eine intensive Auseinandersetzung mit dem Sozialgesetzbuch XI. Teilnehmende erarbeiten sich ein tiefes Verständnis der Leistungssystematik der Pflegeversicherung, der Begutachtungsgrundlagen des Medizinischen Dienstes sowie der Rechte und Pflichten beider Seiten im Beratungsverhältnis.
- Aufbau und Systematik des SGB XI
- Leistungsarten der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick
- Neues Begutachtungsassessment (NBA) und Pflegegradermittlung
- Rechtliche Grundlagen der Beratungspflicht nach § 7a SGB XI
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Abgrenzung von § 7a und § 45 SGB XI
Pflegeberatung und Gesprächsführung Professionelle Beratungsgespräche erfordern mehr als Fachwissen. Dieser Block vermittelt kommunikationswissenschaftliche Grundlagen und praxisnahe Techniken für den Umgang mit unterschiedlichsten Gesprächssituationen, von der Erstkontaktaufnahme bis zum Krisenintervention.
- Grundsätze klientenzentrierter Gesprächsführung
- Kommunikationstechniken für belastende Pflegesituationen
- Bedarfsermittlung und Zieldefinition mit Pflegebedürftigen
- Umgang mit kognitiv eingeschränkten Personen im Beratungsgespräch
- Angehörigenberatung und Entlastungsstrategien
- Ethik und Datenschutz in der Pflegeberatung
Versorgungsplanung und Case Management Ein zentrales Werkzeug der professionellen Pflegeberatung ist die systematische Versorgungsplanung. Teilnehmende lernen, individuelle Hilfepläne zu erstellen, Netzwerkpartner zu koordinieren und den gesamten Case-Management-Prozess zu steuern.
- Phasen des Case Managements nach DGCC-Standards
- Bedarfserhebung und Ressourcenanalyse
- Erstellung individueller Versorgungspläne
- Koordination ambulanter Pflegedienste, Betreuungsangebote und Hilfsmittelversorgung
- Schnittstellen zu Krankenhaus-Sozialdienst, Geriatrie und Rehabilitation
- Monitoring und Re-Assessment im Pflegeverlauf
Pflegeberatung nach § 45 SGB XI und niedrigschwellige Angebote Die Beratung zu niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45 SGB XI ergänzt das Qualifizierungsprofil. Dieser Block zeigt, welche Angebote anerkannt sind, wie sie finanziert werden und wie Pflegeberater die Nutzung dieser Leistungen gezielt empfehlen.
- Rechtliche Grundlagen und Fördervoraussetzungen nach § 45 SGB XI
- Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote in der Praxis
- Entlastungsbetrag und seine Verwendungsmöglichkeiten
- Koordination ehrenamtlicher Strukturen und Nachbarschaftshilfen
- Dokumentation und Abrechnung niedrigschwelliger Leistungen
- Regionale Angebotslandschaft erschließen und nutzen
Anwendung und Praxistransfer Die erworbenen Kenntnisse werden in praxisnahen Szenarien vertieft. Dabei stehen komplexe Beratungssituationen im Vordergrund, die den Berufsalltag als Pflegeberater realitätsnah abbilden.
- Fallbearbeitung typischer Beratungssituationen nach § 7a SGB XI
- Simulation von Krisengesprächen mit Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Erstellen vollständiger Hilfepläne anhand von Fallbeispielen
- Vernetzungsarbeit: Recherche und Einbindung regionaler Versorgungspartner
- Dokumentation von Beratungsverläufen unter Datenschutzgesichtspunkten
- Begutachtungssimulation mit dem NBA-Instrument
- Praxisaufgaben zur Abgrenzung von Leistungsansprüchen
- Feedback-Gespräche zu Beratungssequenzen aus dem eigenen Berufsfeld
- Analyse von Versorgungsbrüchen und Lösungsstrategien
- Erarbeitung von Informationsmaterial für Pflegebedürftige und Angehörige
- Auswertung von Beratungsprotokollen auf Vollständigkeit und Qualität
- Vorbereitung auf die Abschlussqualifikation
Für die erfolgreiche Durchführung von Pflegeberatungseinsätzen sind zusätzlich fundierte Kenntnisse des regionalen Versorgungsnetzwerks unerlässlich. Die Teilnehmenden analysieren konkrete regionale Angebotsstrukturen und entwickeln praxistaugliche Strategien zur Netzwerkpflege. Das Modul schließt mit einer strukturierten Auseinandersetzung mit Qualitätsstandards in der Pflegeberatung und gibt einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen in der Pflegepolitik.
Lernziele:
- Rechtliche Grundlagen der Pflegeberatung nach § 7a und § 45 SGB XI sicher anwenden
- Individuelle Beratungsgespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen strukturiert führen
- Versorgungs- und Hilfepläne auf Basis des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) erstellen
- Leistungsansprüche nach dem SGB XI korrekt ermitteln und verständlich erläutern
- Regionale Versorgungsnetzwerke kennen, nutzen und aktiv mitgestalten
- Case-Management-Prozesse von der Aufnahme bis zum Abschluss fachgerecht durchführen
- Krisensituationen in der Pflege erkennen und deeskalierend kommunizieren
- Ethische Fragestellungen in der Pflegeberatung reflektiert bearbeiten
- Qualitätssicherung in der eigenen Beratungstätigkeit gewährleisten
- Schnittstellen zwischen ambulanter, stationärer und teilstationärer Pflege koordinieren
- Dokumentationsanforderungen in der Pflegeberatung professionell erfüllen
- Maßnahmen der niedrigschwelligen Betreuung nach § 45 SGB XI einordnen und beraten
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus Pflege und sozialen Berufen, die in der Pflegeberatung tätig werden oder ihr bestehendes Tätigkeitsfeld um die gesetzlich verankerte Beratungskompetenz erweitern möchten.
- Examinierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger (auch Kinderkrankenpflege)
- Sozialversicherungsfachangestellte mit Erfahrung im Pflegebereich
- Absolventinnen und Absolventen der Sozialen Arbeit
- Beschäftigte in Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder Sozialstationen
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in oder Sozialversicherungsfachangestellte/r, alternativ ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit. Grundlegende Kenntnisse in der Strukturierung von Pflegesituationen sowie Erfahrungen im direkten Kontakt mit pflegebedürftigen Menschen sind für einen produktiven Kurseinstieg hilfreich. Ausreichende Deutschkenntnisse für das Verfassen von Beratungsprotokollen und Hilfeplänen werden vorausgesetzt.
Ablauf & Abschluss
Die Weiterbildung arbeitet mit einem klaren Schwerpunkt auf anwendungsorientiertem Lernen. Fachvorträge und Lehrtexte zu den Rechtsgrundlagen werden durch Fallarbeit, Gesprächssimulationen und die gemeinsame Bearbeitung komplexer Pflegesituationen ergänzt. Gruppenübungen ermöglichen die praktische Erprobung von Beratungstechniken in einem geschützten Rahmen. Online-Phasen erlauben eine flexible zeitliche Gestaltung der wissensvermittelnden Abschnitte, während synchrone Einheiten die Interaktion und den fachlichen Austausch mit Dozierenden sicherstellen. Auf diese Weise wird das Gelernte unmittelbar in beruflich relevante Handlungskompetenzen übersetzt.
Die Weiterbildung umfasst mehrere Monate und ist auf die Anforderungen einer berufsqualifizierenden Maßnahme ausgerichtet. Sie kann in Vollzeit oder begleitend zur Berufstätigkeit in Teilzeit absolviert werden. Konkrete Angaben zu Stundenzahl und Unterrichtsstruktur sind beim jeweiligen Anbieter erhältlich, da diese je nach Kurs-Format variieren.
Die Weiterbildung schließt mit einer Prüfung ab. Erfolgreiche Teilnehmende erhalten ein trägerinternes Zertifikat, das die Qualifizierung zur Pflegeberaterin bzw. zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 45 SGB XI und Case Management bestätigt. Das Zertifikat dient als Nachweis der erworbenen Beratungskompetenz gegenüber Pflegekassen, Pflegestützpunkten und anderen Arbeitgebern im Pflegesystem. Da es sich um eine spezialisierte Weiterbildung handelt, ist das Zertifikat kein staatlich anerkannter Berufsabschluss, aber ein anerkannter Nachweis fachlicher Qualifikation im Sinne der gesetzlichen Anforderungen an Pflegeberater.
Nutzen & Perspektiven
Die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine Pflichtleistung der sozialen Pflegeversicherung — damit besteht dauerhafter institutioneller Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Pflegekassen, Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste suchen gezielt nach Personen, die diese Beratungsaufgabe rechtssicher und fachlich kompetent wahrnehmen können. Mit diesem Abschluss positionieren sich Fachkräfte klar für diese nachgefragten Positionen. Wer die Weiterbildung abschließt, erwirbt nicht nur juristisches Wissen zum SGB XI, sondern beherrscht auch das methodische Handwerkszeug des Case Managements. Diese Kombination befähigt zu einer ganzheitlichen Begleitung von Pflegebedürftigen: von der ersten Bedarfsermittlung über die Versorgungsplanung bis zur Qualitätssicherung des gesamten Pflegearrangements. Diese Breite unterscheidet professionelle Pflegeberatung von reiner Leistungsauskunft. Darüber hinaus wächst die gesellschaftliche Relevanz von Pflegeberatung kontinuierlich. Der demografische Wandel, steigende Pflegebedürftigkeit und immer komplexere Versorgungsstrukturen machen kompetente Pflegeberater zu unverzichtbaren Akteuren im Gesundheitssystem. Wer heute diese Qualifikation erwirbt, investiert in ein Berufsfeld mit stabilen Perspektiven und gesellschaftlich sinnvoller Wirkung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für wen ist die Weiterbildung geeignet?
Die Weiterbildung richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte sowie Absolventen der Sozialen Arbeit. Eine einschlägige Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium sind Voraussetzung für die Zulassung.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Erfolgreiche Teilnehmende erhalten ein trägerinternes Zertifikat als Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI einschließlich Pflegeberatung nach § 45 SGB XI. Das Zertifikat dient als anerkannter Nachweis der fachlichen Qualifikation gegenüber Pflegekassen und anderen Arbeitgebern im Pflegesystem.
Was ist der Unterschied zwischen § 7a und § 45 SGB XI?
§ 7a SGB XI regelt die individuelle Pflegeberatung für Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung, einschließlich Hilfeplanung und Versorgungskoordination. § 45 SGB XI betrifft niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, die über den sogenannten Entlastungsbetrag finanziert werden. Beide Bereiche werden in dieser Weiterbildung behandelt.
Welche Berufsaussichten eröffnet der Abschluss?
Pflegeberater nach § 7a SGB XI werden vor allem bei Pflegekassen, in Pflegestützpunkten, ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen eingesetzt. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung handelt, ist der Bedarf strukturell verankert und unabhängig von kurzfristigen Marktentwicklungen stabil.
Was ist Case Management im Pflegekontext?
Case Management bezeichnet die systematische Begleitung von Pflegebedürftigen über den gesamten Versorgungsprozess — von der Bedarfserhebung über die Hilfeplanung bis zum Monitoring der Versorgungsqualität. Im Rahmen dieser Weiterbildung wird der DGCC-konforme Case-Management-Prozess praxisnah vermittelt.
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