Überblick
Diese Weiterbildung qualifiziert für zwei komplementäre Rollen in der stationären und ambulanten Pflege: als Pflegehelfer:in für die grundpflegerische Unterstützung von Pflegefachkräften und als Betreuungskraft nach §43b und §53b SGB XI für die soziale, aktivierende Begleitung pflegebedürftiger Menschen. Die Kombination beider Profile ist in der Praxis besonders gefragt, weil Absolventinnen und Absolventen damit flexibel in verschiedenen Einrichtungstypen und Aufgabenbereichen eingesetzt werden können. Ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung ist fester Bestandteil der Weiterbildung.
Kursinhalte & Lernziele
Modul 1: Grundlagen der Pflege und Berufsfeld-Orientierung Zu Beginn vermittelt der Kurs einen umfassenden Überblick über das Berufsfeld Pflege in Deutschland: die verschiedenen Einrichtungstypen (Pflegeheime, Sozialstationen, Tagespflege), die Rollen im Pflegeteam und die rechtlichen Grundlagen der pflegerischen Arbeit.
- Einführung ins Berufsfeld Pflege und Pflegesystem in Deutschland
- Rechtliche Grundlagen und Haftungsfragen für Pflegehilfskräfte
- Berufsrolle und Abgrenzung von Pflegehelfenden und Pflegefachkräften
- Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade und Begutachtungsverfahren
- Kommunikation mit Bewohner:innen, Angehörigen und dem Team
Modul 2: Grundpflege, Hygiene und Krankheitslehre Dieser Abschnitt bildet den pflegerischen Kern der Weiterbildung. Erlernend werden die praktischen Fertigkeiten für die tägliche Grundpflege und fundiert mit relevantem Wissen über häufige Erkrankungen.
- Grundpflegerische Tätigkeiten: Körperpflege, Mobilisation, Lagerung und Dekubitusprophylaxe
- Hygiene: Händedesinfektion, Schutzkleidung, Umgang mit Infektionsquellen
- Pflege bei häufigen Erkrankungen: Demenz, Schlaganfall, Herzerkrankungen, Diabetes
- Veränderungen im Alter: Körperfunktionen, kognitive Veränderungen, Schmerzwahrnehmung
- Ernährung im Pflegealltag: Kostformen, Schluckstörungen, Mangelernährung erkennen
Modul 3: Betreuung und Aktivierung nach §43b/§53b SGB XI Dieser Modulblock behandelt die spezifischen Anforderungen an Betreuungskräfte gemäß §43b und §53b SGB XI. Hier werden aktivierende Angebote gestaltet und die Lebensqualität von Bewohner:innen gezielt gefördert.
- Grundlagen der sozialen Betreuung und des Betreuungsrechts nach SGB XI
- Aktivierende Angebote für Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen
- Kreative Tätigkeiten, Bewegungsgruppen und Freizeitgestaltung im Pflegeheim
- Biografiearbeit und erinnerungsaktivierendes Arbeiten
- Begleitung zu kulturellen und sozialen Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung
- Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz
Modul 4: Erste Hilfe, Notfälle und EDV-Dokumentation Das Wissen über medizinische Notfälle und die korrekte Dokumentation ist unerlässlich für die Arbeit in der Pflege. Dieser Block vermittelt Handlungssicherheit in Akutsituationen sowie Grundkenntnisse in der digitalen Pflegedokumentation.
- Internistische Notfälle erkennen und erste Maßnahmen einleiten
- Zertifizierter Erste-Hilfe-Kurs als eigenständige Einheit
- Digitale Pflegedokumentation: Grundlagen der EDV-Systeme im Pflegebereich
- Datenschutz und Schweigepflicht in der Dokumentation
- Hauswirtschaft: Grundaufgaben und hygienische Standards
Vierwöchiges Pflegepraktikum
- Vierwöchiges Praktikum in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung
- Assistenz bei der Grundpflege unter Anleitung von Pflegefachkräften
- Planung und Durchführung eigener Betreuungsangebote für Bewohner:innen
- Beobachtung und Dokumentation des Pflegegeschehens im Tagesablauf
- Teilnahme an Dienstbesprechungen und Teamkommunikation
- Abschlussgespräch mit der Anleitungskraft in der Einrichtung
- Nachweis über die absolvierten Praxisstunden im Rahmen der Abschlussdokumentation
- Hospitation bei verschiedenen Schichten und Dienstzeiten (Früh, Spät)
- Begleitung von Bewohner:innen bei Freizeitaktivitäten und Ausflügen
- Selbstständige Durchführung einfacher Betreuungsangebote unter Aufsicht
- Rückmeldegespräche zur eigenen Entwicklung im Praktikumsverlauf
- Abschlussbericht über praktische Erfahrungen als Bestandteil der Qualifikationsdokumentation
Das Praktikum ist integraler Bestandteil der Weiterbildung und nicht optional. Es verbindet theoretisches Wissen mit dem Pflegealltag und vermittelt ein realistisches Bild der beruflichen Anforderungen.
Lernziele:
- Grundpflegerische Tätigkeiten sicher und fachgerecht unter Anleitung von Pflegefachkräften durchführen
- Hygienische Standards im Pflegealltag konsequent einhalten und anwenden
- Pflegebedürftige bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilisation unterstützen
- Veränderungen im Gesundheitszustand von Bewohner:innen frühzeitig erkennen und melden
- Erste Hilfe leisten und bei internistischen Notfällen situationsgerecht reagieren
- Bewohner:innen als Betreuungskraft nach §43b und §53b SGB XI sozial und aktivierend begleiten
- Kreative, kulturelle und bewegungsfördernde Angebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen planen und durchführen
- Die psychische Gesundheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen gezielt fördern
- Pflegedokumentation digital erfassen und grundlegende EDV-Anwendungen nutzen
- Hauswirtschaftliche Grundaufgaben in der Pflegeeinrichtung übernehmen
- Professionell mit pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen und dem Pflegeteam kommunizieren
Zielgruppe & Voraussetzungen
Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die in der Pflege und Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig werden möchten — in stationären Einrichtungen ebenso wie in der ambulanten und häuslichen Pflege.
- Berufseinsteiger:innen ohne Vorkenntnisse im Pflegebereich, die eine qualifizierte Grundlage erwerben möchten
- Personen, die nach einer Erwerbspause oder einem Berufswechsel in die Pflegebranche einsteigen möchten
- Haushaltsnahe Dienstleister:innen, die ihre Tätigkeit um pflegerische und betreuende Aufgaben erweitern wollen
- Menschen, die in ehrenamtlicher oder informeller Pflege tätig waren und diese Erfahrungen professionalisieren möchten
- Personen mit eigenem familiären Pflegeerlebnis, die daraus eine berufliche Qualifikation entwickeln möchten
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich, um an dieser Weiterbildung teilzunehmen. Für den Einsatz in Pflegeeinrichtungen werden außerdem ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis sowie ausreichende Deutschkenntnisse für die Kommunikation mit Bewohner:innen und dem Pflegeteam vorausgesetzt. Viele Anbieter sehen vor Kursbeginn ein Berufspraxismodul von rund 40 Stunden vor, in dem erste Einblicke in den Pflegealltag gesammelt werden — dieser Praxiseinstieg ist Teil der Weiterbildung und dient der Orientierung im Berufsfeld.
Ablauf & Abschluss
Der Unterricht findet hauptsächlich im Hybrid-Learning-Format statt, ergänzt durch Blended-Learning-Phasen mit Online-Selbststudium. Pflegepraktische Inhalte werden durch Demonstrations- und Übungseinheiten vermittelt, in denen grundpflegerische Handgriffe am Phantom oder an Mitstudierenden geübt werden. Theoretische Inhalte werden in Gruppenarbeit, Fallbesprechungen und Unterrichtsgesprächen erarbeitet. Der Kurs ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit verfügbar.
Die Weiterbildung umfasst den Unterrichtsteil und ein integriertes vierwöchiges Pflegepraktikum. Vollzeitkurse sind in der Regel in wenigen Monaten abgeschlossen. Im Teilzeitformat verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend. Die Stundenzahl ist auf die Mindestanforderungen für die Qualifikation als Betreuungskraft nach §43b SGB XI und als Pflegehelfer:in ausgerichtet.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein qualifiziertes Zertifikat, das die Qualifikation als Pflegehelfer:in und als Betreuungskraft nach §43b und §53b SGB XI ausweist. Dieses Zertifikat ist Grundlage für eine Beschäftigung in stationären Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege und in Betreuungsgruppen. Da die Pflegehilfe-Ausbildung durch Ländervorgaben geregelt ist, informieren Sie sich beim Anbieter über die genaue Zertifikatsform in Ihrem Bundesland.
Nutzen & Perspektiven
Der Pflegebereich zählt zu den am stärksten wachsenden Berufsfeldern in Deutschland. Qualifizierte Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte werden in stationären Einrichtungen, in der Sozialstation und in der Tagespflege dringend gesucht. Wer beide Rollen abdeckt, erhöht seine Vermittelbarkeit deutlich und kann in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden. Die Integration der Betreuungskraft-Qualifikation nach §43b und §53b SGB XI in diesen Kurs ist ein praktischer Vorteil gegenüber einer getrennten Ausbildung. Beide Qualifikationen werden in einem einzigen Lehrgang abgeschlossen — das spart Zeit und Kosten. Für Pflegeeinrichtungen, die Stellen für Betreuungskräfte finanzieren, sind Absolventinnen und Absolventen mit diesem Abschluss direkt einsetzbar. Das vierwöchige Praktikum verschafft einen realistischen Einblick in den Pflegealltag und stärkt die Handlungssicherheit im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Viele Kursteilnehmende knüpfen während des Praktikums erste berufliche Kontakte, die zu einer Anstellung führen. Mit dem Abschluss dieser Weiterbildung stehen unmittelbar danach konkrete berufliche Wege offen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Pflegehelfer:in und Betreuungskraft nach §43b SGB XI?
Pflegehilfskräfte unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege: Körperpflege, Mobilisation, Nahrungsaufnahme. Betreuungskräfte nach §43b SGB XI übernehmen aktivierende und soziale Begleitung: Freizeitgestaltung, Biografiearbeit, Begleitung zu Veranstaltungen. Dieser Kurs qualifiziert für beide Rollen.
Ist das Pflegepraktikum Pflicht?
Ja. Das vierwöchige Pflegepraktikum in einer stationären oder ambulanten Einrichtung ist fester Bestandteil der Weiterbildung. Es gehört zur Qualifikationsdokumentation und ist nicht optional.
Welchen Schulabschluss brauche ich?
In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich. Außerdem werden ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis und ausreichende Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Wo kann ich nach dem Kurs arbeiten?
Mit dem Abschluss stehen Positionen in stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und Betreuungsgruppen offen. Wer beide Qualifikationen hält, kann in Einrichtungen auch zwischen Grundpflege-Assistenz und Betreuungsangeboten wechseln.
Ist der Kurs auch in Teilzeit verfügbar?
Ja. Neben dem Vollzeitformat ist Teilzeit möglich. Im Teilzeitformat verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend; das Berufspraxismodul und das Pflegepraktikum sind auch in Teilzeitmodellen integriert.
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