Überblick
Soziale Arbeit findet immer in einem rechtlichen Rahmen statt. Wer Klientinnen und Klienten bei der Sicherung ihrer Ansprüche, der Orientierung im deutschen Sozialversicherungssystem oder den Hürden der gesellschaftlichen Integration begleitet, braucht fundiertes Wissen über das Sozialgesetzbuch und seine Anwendung in der Praxis. Dieser Kurs vermittelt Fachkräften aus sozialen, beratenden und therapeutischen Berufen das sozialrechtliche Grundlagenwissen, das für eine kompetente und anwaltschaftliche Fallarbeit unerlässlich ist — mit besonderer Ausrichtung auf die Begleitung von Migrantinnen und Migranten im Integrationsprozess.
Kursinhalte & Lernziele
Grundlagen des deutschen Sozialstaats und des Sozialgesetzbuches Das Sozialgesetzbuch ist das zentrale Rechtswerk der deutschen Sozialpolitik. Dieser Einstiegsblock vermittelt den Aufbau, die Logik und die Zuständigkeitsstruktur des SGB und gibt Fachkräften das konzeptuelle Gerüst, auf dem alle weiteren Themen aufbauen.
- Entstehung und Gliederung des Sozialgesetzbuches
- Überblick über alle zwölf Bücher des SGB und ihre Gegenstände
- Sozialversicherungsprinzipien: Solidarität, Äquivalenz, Subsidiarität
- Träger der Sozialversicherung und ihre jeweiligen Zuständigkeiten
- Verhältnis von Sozialgesetzbuch und allgemeinem Verwaltungsrecht
- Verwaltungsverfahren, Widerspruch und Klage im Sozialrecht
Arbeitsförderung nach SGB III Das dritte Buch des Sozialgesetzbuches ist für viele Klientinnen und Klienten in sozialen Beratungsstellen unmittelbar relevant — sei es im Kontext von Arbeitslosigkeit, Umschulung oder Qualifizierung. Dieser Modul schärft die rechtliche Handlungsfähigkeit im Kontext der Bundesagentur für Arbeit.
- Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I
- Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung: Vermittlung, Beratung, Qualifizierung
- Rechte und Pflichten von Leistungsbeziehenden nach SGB III
- Sperrzeiten: Voraussetzungen, Dauer und Ausnahmen
- Schnittstellen zu SGB II in der beruflichen Beratung
- Besonderheiten bei ausländischen Staatsangehörigen und Aufenthaltsstatus
Rentenversicherung (SGB VI) und Unfallversicherung (SGB VII) Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter begegnen in der Beratung regelmäßig Fragen zu Rentenansprüchen und Arbeitsunfällen. Dieser Block vermittelt die relevanten Grundkenntnisse, um Klientinnen und Klienten bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen.
- Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenarten und Voraussetzungen: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente
- Wartezeiten und Anwartschaftszeiten im Rentenrecht
- Gesetzliche Unfallversicherung: Träger, Versicherungsschutz und Tatbestand
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit: Abgrenzung und Meldepflichten
- Heilbehandlung, Verletztengeld und Rente aus der Unfallversicherung
Sozialrechtliche Beratung in der Integrationsarbeit Migrantinnen und Migranten navigieren ein Sozialsystem, das für Ortskundige schon komplex ist. Dieser Abschnitt verbindet die rechtliche Grundlagen mit den spezifischen Beratungsanforderungen in der Integrationsarbeit.
- Aufenthaltsrechtlicher Status und Auswirkungen auf Sozialleistungsansprüche
- Asylbewerberleistungsgesetz und Abgrenzung zu SGB II/XII
- Besonderheiten bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern im deutschen Sozialsystem
- Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse und Bildungsabschlüsse
- Netzwerke und Kooperationspartner in der Integrationsarbeit
- Interkulturelles Kompetenz im Beratungsgespräch
Fallarbeit und praktische Anwendung Das erarbeitete Wissen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis der sozialen Arbeit vertieft. Teilnehmende üben das Strukturieren von Fällen, das Erkennen rechtlicher Ansprüche und das Vorbereiten von Beratungsgesprächen.
- Fallanamnese: Rechtlich relevante Informationen systematisch erheben
- Leistungsansprüche prüfen und dokumentieren
- Widerspruchsverfahren begleiten: Ablauf und praktische Hinweise
- Kommunikation mit Behörden: Anträge, Rückfragen, Akteneinsicht
- Fallkonferenz und kollegiale Beratung zu rechtlich unklaren Situationen
- Typische Fallkonstellationen: Langzeitarbeitslosigkeit, Renteneintritt, Pflegebedarf
- Umgang mit widersprüchlichen Informationen und Rechtsirrtümern
- Vernetzung mit Fachdiensten: Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Suchtberatung
- Datenschutz und Schweigepflicht in der sozialrechtlichen Beratung
- Dokumentation und Aktenführung als professionelle Grundlage
- Selbstschutz: Grenzen der eigenen Beratungskompetenz erkennen und kommunizieren
- Qualitätssicherung in der sozialen Arbeit durch rechtliche Grundlagen
Das Kurskonzept verbindet die systematische Erarbeitung rechtlicher Grundlagen mit konkreten Beratungsszenarien. Die Teilnehmenden lernen nicht nur Normen und Paragraphen, sondern üben deren Übertragung auf realitätsnahe Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Lernziele:
- Aufbau und Struktur des deutschen Sozialgesetzbuches systematisch verstehen
- Leistungen und Zuständigkeiten der Träger der Sozialversicherung einordnen
- SGB III in seiner Bedeutung für Arbeitsförderung und Beratung kennen
- Rentenversicherungsrechtliche Grundlagen des SGB VI für die Fallarbeit nutzen
- Gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII inhaltlich einordnen
- Sozialrechtliche Ansprüche von Klientinnen und Klienten korrekt beurteilen
- Beratungsgespräche zu Sozialleistungen sicher und fundiert führen
- Besonderheiten der sozialrechtlichen Situation von Migrantinnen und Migranten kennen
- Integrationsarbeit im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen gestalten
- Fallarbeit anhand konkreter sozialrechtlicher Situationen strukturieren
- Vernetzung mit zuständigen Trägern und Behörden professionell gestalten
Zielgruppe & Voraussetzungen
Der Kurs richtet sich an Fachkräfte, die in sozialen, beratenden oder therapeutischen Berufen tätig sind und ihre sozialrechtlichen Kenntnisse systematisch erweitern möchten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Integrationsarbeit mit Migrantinnen und Migranten.
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Beratungsstellen oder Wohlfahrtsverbänden
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Migrationsfachdiensten und Integrationsprojekten
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Jugendhilfe oder Erwachsenenbildung
- Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei sozialen Trägern
- Fachkräfte in therapeutischen Einrichtungen mit Beratungsauftrag
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung oder berufliche Erfahrung in einem sozialen, beratenden oder therapeutischen Berufsfeld. Für die Integrationsarbeit mit Migrantinnen und Migranten ist Interesse an dieser Zielgruppe ebenso wichtig wie Offenheit gegenüber anderen kulturellen Hintergründen. Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sind notwendig, da Kursinhalte, Gesetzestexte und Fallarbeit vollständig auf Deutsch stattfinden. Für Tätigkeiten in der sozialen Arbeit ist außerdem ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Ablauf & Abschluss
Der Kurs verbindet rechtliches Grundlagenwissen mit fallbezogener Arbeit. Gesetzestexte werden nicht nur erläutert, sondern anhand konkreter Praxisszenarien angewendet und diskutiert. Gruppenarbeiten, Fallbesprechungen und der Austausch der Teilnehmenden untereinander gehören zum didaktischen Kern des Kurses. Dozierende bringen eigene Erfahrungen aus der Praxis der sozialen Arbeit ein und machen Rechtsanwendung damit greifbar und lebensnah. Die Verbindung von Theorie und praxisnaher Fallarbeit ermöglicht es Teilnehmenden, das Gelernte unmittelbar in ihren Berufsalltag zu übertragen.
Die Kursdauer variiert je nach Anbieter und richtet sich nach dem Umfang der behandelten Sozialgesetzbuch-Bücher und der Tiefe der Fallarbeit. Üblicherweise erstreckt sich die Weiterbildung über mehrere Wochen bis zu einigen Monaten. Die genauen Stundenzahlen und Veranstaltungsformate — Präsenz, online oder hybrid — unterscheiden sich je nach Kursangebot.
Nach Abschluss des Kurses erhalten Teilnehmende eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat des Kursanbieters, das den vermittelten Kompetenzbereich dokumentiert. Der Kurs bereitet nicht auf eine staatliche oder kammerrechtliche Prüfung vor. Die Bescheinigung ist ein Nachweis gegenüber Arbeitgebern über den gezielten Aufbau sozialrechtlicher Kompetenz.
Nutzen & Perspektiven
Fundierte Rechtskenntnisse schützen nicht nur die Klientel, sondern auch die beratende Fachkraft selbst: Wer die rechtliche Grundlage eines Sachverhalts kennt, trifft keine Einschätzungen auf unsicherem Boden, kommuniziert mit Behörden auf Augenhöhe und kann die betreuten Personen effektiver in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Das stärkt nicht nur die Fachlichkeit, sondern auch das professionelle Selbstverständnis. Besonders in der Integrationsarbeit ist sozialrechtliches Wissen ein praktisches Werkzeug: Geflüchtete, neu zugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger oder anerkannte Asylberechtigte stehen vor einem Leistungs- und Anspruchssystem, das schwer verständlich ist und sich ständig verändert. Fachkräfte, die dieses System kennen, können ihren Klientinnen und Klienten einen erheblichen Unterschied im Alltag bewirken — von korrekten Leistungsanträgen bis zur Vermeidung unnötiger Sperrzeiten. Sozialrecht ist kein starres Regelwerk, sondern ein sich fortlaufend entwickelndes Rechtsgebiet. Der Kurs vermittelt deshalb nicht nur den aktuellen Stand, sondern auch das methodische Handwerkszeug, um Änderungen einzuordnen, Normkollisionen zu erkennen und mit Unsicherheiten professionell umzugehen. Wer die Logik des Sozialgesetzbuches versteht, kann neue Regelungen deutlich schneller einordnen und anwenden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Bücher des Sozialgesetzbuches werden behandelt?
Der Kurs konzentriert sich auf die für die soziale Arbeit zentralen Bücher — insbesondere SGB III (Arbeitsförderung), SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) und SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung). Je nach Kursangebot können weitere Bücher wie SGB II, VIII oder XII einbezogen werden.
Welche Vorkenntnisse brauche ich?
Vorausgesetzt werden berufliche Erfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem sozialen, beratenden oder therapeutischen Bereich sowie Deutschkenntnisse auf C1-Niveau. Einsteiger ohne jeglichen Sozialarbeitshintergrund sind nicht die primäre Zielgruppe dieses Kurses.
Ist der Kurs auch für die Arbeit mit Geflüchteten relevant?
Ja. Der Kurs ist explizit auf Fachkräfte ausgerichtet, die Migrantinnen und Migranten bei der gesellschaftlichen Integration unterstützen. Rechtliche Grundlagen der Integrationsarbeit und der Umgang mit sozialrechtlichen Fragen in multikulturellen Beratungssituationen sind feste Bestandteile.
Welcher Abschluss wird vergeben?
Teilnehmende erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung oder ein trägerseitiges Zertifikat. Der Kurs bereitet nicht auf eine staatliche Prüfung vor, dokumentiert aber den gezielten Kompetenzaufbau im Sozialrecht.
Warum brauchen Sozialarbeiter spezifische Rechtskenntnisse?
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter treffen täglich Einschätzungen, die Auswirkungen auf Leistungsansprüche, Unterstützungsmaßnahmen und Rechte ihrer Klientinnen und Klienten haben. Wer die rechtliche Grundlage seiner Arbeit versteht, berät fundierter, vermeidet Fehler und kann Ansprüche für die betreuten Personen sichern.
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