Überblick
Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bildet das normative Fundament aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Wer in Personalabteilungen, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Behörden oder im Sozialwesen tätig ist, muss verstehen, welche gesetzlichen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen, wie Sozialversicherungsansprüche entstehen und wie das System der sozialen Sicherung aufgebaut ist. Diese Weiterbildung vermittelt praxisorientiertes Fachwissen in beiden Rechtsgebieten, das unmittelbar auf berufliche Situationen angewendet werden kann. Der Kurs behandelt das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ebenso wie die zentralen Bücher des Sozialgesetzbuches — mit besonderem Fokus auf Situationen, die in der Personalarbeit, sozialen Beratung oder Sachbearbeitung regelmäßig auftreten. Besondere Beschäftigungsformen, Mutterschutz und Elternzeit, Kündigungsschutz sowie die Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts sind ebenso Gegenstand wie die Systematik der fünf Säulen der Sozialversicherung.
Kursinhalte & Lernziele
Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts Das erste Modul erschließt das Arbeitsrecht systematisch von den Rechtsquellen her. Teilnehmende lernen, wie Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträge im sogenannten Rangordnungsprinzip zusammenwirken und welche Normenquelle im Konfliktfall vorgeht. Der Arbeitnehmerbegriff, der Beschäftigtenbegriff im Sinne des Sozialversicherungsrechts und die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundpflichten werden erarbeitet.
- Rangordnung der Arbeitsrechtsquellen: Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag
- Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige: Abgrenzung und Scheinselbstständigkeit
- Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Hauptpflichten und Nebenpflichten
- Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
- Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung
Besondere Arbeitsverhältnisse und Mutterschutz Moderne Beschäftigung ist vielfältig — Teilzeit, Minijob, Befristung und Leiharbeit haben eigene gesetzliche Regelwerke. Dieses Modul behandelt die rechtlichen Besonderheiten atypischer Beschäftigungsformen, die in der Personalpraxis häufig vorkommen, sowie das Mutterschutzrecht und das Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als zentrale Schutzrechte für Eltern im Arbeitsleben.
- Teilzeitarbeit: TzBfG-Grundlagen und Ansprüche
- Minijobs: 520-Euro-Grenze, Sozialversicherungspflicht, Arbeitsrecht
- Befristete Arbeitsverhältnisse: Sachgrundbefristung, Kalenderbefristung, Kettenbefristung
- Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit): AÜG, Equal-Pay-Grundsatz
- Mutterschutz: Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld
- Elternzeit und Elterngeld nach BEEG: Anspruch, Berechnung, Rückkehrrecht
Tarif- und Arbeitskampfrecht sowie kollektive Interessenvertretung Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Teilnehmende erwerben Kenntnisse über Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf sowie über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz — Wissen, das für HR-Fachkräfte, Betriebsräte und Gewerkschaftssekretäre gleichermaßen relevant ist.
- Tarifvertragsgesetz (TVG): Tarifparteien, Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit
- Tarifvertragsarten: Mantel-, Entgelt-, Rahmentarifvertrag
- Arbeitskampfrecht: Streik, Aussperrung, Friedenspflicht
- Betriebsverfassungsrecht: Betriebsrat, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen
- Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst
- Koalitionsfreiheit und gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb
Sozialversicherungsrecht und Arbeitsförderung (SGB) Das Sozialgesetzbuch regelt in verschiedenen Büchern die gesamte soziale Sicherung in Deutschland. Dieses Modul vermittelt den Systemüberblick über die fünf klassischen Sozialversicherungszweige sowie das Arbeitsförderungsrecht (SGB III). Für die Praxis des betrieblichen Sozialwesens und sozialer Beratungsdienste ist dieses Wissen unentbehrlich.
- SGB I: Allgemeiner Teil, Grundsätze und Begriffsbestimmungen
- SGB IV: Gemeinsame Vorschriften, versicherungspflichtiges Entgelt, Meldevorschriften
- SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung — Pflichtversicherung, Leistungsrecht
- SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung — Rentenarten, Wartezeiten, Rentenberechnung
- SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung — Arbeitsunfall, Berufskrankheit
- SGB III: Arbeitsförderung — Arbeitslosengeld I, Fördermaßnahmen, Beratungsleistungen der BA
- SGB XI: Pflegeversicherung — Pflegegrade, Leistungsarten
- Betriebliches Sozialwesen: EAP, Suchtprävention, soziale Beratung im Unternehmen
- Sozialrechtliche Beratungsanlässe in der HR-Praxis
- Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bei Kündigung
- Rehabilitation und Erwerbsminderung: SGB IX und SGB VI im Zusammenspiel
- Aktuelle Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht
Das Modul schließt mit einer integrierten Betrachtung, die zeigt, wie arbeitsrechtliche Entscheidungen (etwa eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag) unmittelbare sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und warum HR-Fachkräfte beide Rechtsgebiete gemeinsam denken müssen.
Lernziele:
- Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts sicher beherrschen — Vertragsschluss, Pflichten, Beendigung
- Kollektives Arbeitsrecht einschließlich Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht anwenden
- Besondere Arbeitsverhältnisse (Teilzeit, Befristung, Minijob, Leiharbeit) rechtssicher einordnen
- Mutterschutzrecht und Elterngeld/Elternzeit nach aktueller Rechtslage kennen
- Sozialversicherungssystem nach SGB I–XII in seiner Systematik verstehen
- Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung in Grundzügen darstellen
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III): Arbeitslosengeld, Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungsleistungen
- Betriebliches Sozialwesen und betriebliche Sozialberatung einordnen
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts (Gesetz, Tarif, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag) in ihrer Rangfolge kennen
- Tarifverträge lesen, verstehen und in konkrete Arbeitssituationen anwenden
- Typische Rechtsfragen aus dem Praxisalltag von HR und Sozialdiensten lösen
Zielgruppe & Voraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte, die in Personalwesen, sozialen Einrichtungen, Behörden oder Beratungskontexten tätig sind oder dorthin wechseln wollen. Auch Wiedereinsteiger mit kaufmännischer Ausbildung und Berufserfahrung finden hier den strukturierten Einstieg in das gesetzliche Regelwerk.
- Personalsachbearbeiter/innen und HR-Generalist/innen
- Mitarbeitende in Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen und Sozialeinrichtungen
- Fachkräfte für Sozialversicherung und Behördenmitarbeitende
- Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter/innen
- Kaufmännische Fachkräfte mit Interesse an Personalrecht und sozialem Sicherungssystem
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Bereich. Diese Grundlage stellt sicher, dass Teilnehmende in der Lage sind, Gesetzestexte zu erschließen, Rechtssystematiken zu verstehen und Sachverhalte strukturiert zu analysieren. Besondere Vorkenntnisse im Arbeits- oder Sozialrecht sind keine Voraussetzung, aber allgemeine Rechtssicherheit im Umgang mit Normentexten ist von Vorteil.
Ablauf & Abschluss
Rechtsstoff wird im Kurs nicht als trockene Gesetzeskunde präsentiert, sondern anhand praxisnaher Fälle aus der HR- und Sozialberatungsrealität erarbeitet. Jede Lerneinheit startet mit einem typischen Praxisfall, der die relevanten Rechtsfragen aufwirft, bevor Normen, Urteile und Systematik erschlossen werden. Textarbeit an Gesetzestexten wechselt mit kommentierten Musterfällen, Schaubildern zur Systematik und kurzen Wissenstests ab. Die Verbindung beider Rechtsgebiete — Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht — ermöglicht ein integriertes Verständnis, das über fachliches Silowissen hinausgeht.
Als Weiterbildung für Personen mit bestehender Berufsausbildung oder Studium ist der Kurs berufsbegleitend absolvierbar. Der Umfang berücksichtigt die Breite beider Rechtsgebiete und ist entsprechend intensiv, sodass ein vollständiges und praxistaugliches Kompetenzprofil aufgebaut werden kann. Die genauen Stunden- und Wochenangaben entnehmen Sie dem konkreten Anbieterangebot, das je nach Lernformat (Vollzeit/Teilzeit, Präsenz/Online) variiert.
Der Kurs schließt mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Bildungsträgers ab, die das erworbene Fachwissen in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dokumentiert. Im Sozialwesen und in der Personalarbeit ist diese Qualifikation als Nachweis spezifischer Rechtskenntnisse gut etabliert und ergänzt kaufmännische oder soziale Berufsabschlüsse um eine rechtliche Kompetenzdimension.
Nutzen & Perspektiven
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind kein abstraktes Rechtsgebiet — sie prägen den Alltag jedes Beschäftigungsverhältnisses. Wer versteht, wie Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, wann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit hat oder wie ein Tarifvertrag nachwirkt, handelt in HR-Kontexten sicherer und kann Fehler vermeiden, die Unternehmen erhebliche Kosten verursachen. Dieses Wissen wird in Personalberatung, Betriebsratsarbeit und sozialer Beratung gleichermaßen täglich gebraucht. Für Fachkräfte, die aus dem rein kaufmännischen Bereich in das Sozialwesen oder Personalwesen wechseln, schließt diese Weiterbildung eine typische Qualifikationslücke: Das kaufmännische Rüstzeug ist vorhanden, aber die spezifischen Rechtsgrundlagen fehlen. Nach Abschluss dieses Kurses können Teilnehmende Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestalten, Sozialversicherungsmeldungen einordnen und in Beratungsgesprächen zur sozialen Sicherung verlässliche Auskunft geben. Langfristig eröffnet die Kombination aus kaufmännischer Ausbildung und fundiertem Rechts-Know-how Karrierewege in die spezialisierte Personalberatung, Gewerkschaftsarbeit, Sozialverbandsleitung oder Sachbearbeitung bei Sozialversicherungsträgern — Bereiche, in denen der Bedarf an Fachkräften mit dieser Kompetenzkombination dauerhaft hoch ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Vorkenntnisse brauche ich für diesen Kurs?
Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein einschlägiges Studium wird vorausgesetzt. Besondere Vorkenntnisse im Rechtsbereich sind nicht erforderlich, aber die Bereitschaft, Gesetzestexte zu lesen und zu erschließen, ist wichtig.
Was genau sind die Inhalte des Sozialversicherungsrechts in diesem Kurs?
Behandelt werden die zentralen Bücher des SGB: Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (SGB VI), Unfallversicherung (SGB VII), Pflegeversicherung (SGB XI) sowie das Arbeitsförderungsrecht (SGB III). Ziel ist ein systemisches Verständnis, das in der Personalarbeit und sozialen Beratung direkt nutzbar ist.
Ist dieser Kurs auch für Betriebsräte geeignet?
Ja, das Modul zum Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht ist für Betriebsräte besonders relevant. Betriebsräte erwerben hier das rechtliche Fundament, das sie für ihre Mitbestimmungsaufgaben benötigen. Das Wissen über Sozialversicherungsrecht ist zudem bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen hilfreich.
Welchen Abschluss erhalte ich?
Sie erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers, die Ihre Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dokumentiert. Dieser Nachweis ergänzt bestehende Berufsabschlüsse und ist in HR und Sozialwesen als Qualifikationsnachweis anerkannt.
Kann ich den Kurs neben meiner Arbeit absolvieren?
Der Kurs ist für berufsbegleitendes Lernen ausgelegt. Viele Anbieter bieten Online-Formate oder Teilzeitvarianten an, die sich mit einer Vollzeittätigkeit vereinbaren lassen. Die genauen Formate und Zeiten entnehmen Sie dem jeweiligen Angebots-Exposé.
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