Pädagogik & Soziales
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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Weiterbildung

Fundiertes Wissen über Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in Deutschland — von den SGB-Büchern über Tarifrecht bis zu Mutterschutz und besonderen Beschäftigungsverhältnissen.

Redaktion: Kursweg Redaktion · Inhalt aktualisiert:

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Kurzantworten zum Kurs

Einordnung: Berufliche Fachweiterbildung

Wie lange dauert der Kurs?
Als Weiterbildung für Personen mit bestehender Berufsausbildung oder Studium ist der Kurs berufsbegleitend absolvierbar. Der Umfang berücksichtigt die Breite beider Rechtsgebiete und ist entsprechend intensiv, sodass ein vollständiges und praxistaugliches Kompetenzprofil aufgebaut werden kann. Die… Details
Welcher Abschluss ist vorgesehen?
Der Kurs schließt mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Kursanbieters ab, die das erworbene Fachwissen in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dokumentiert. Im Sozialwesen und in der Personalarbeit ist diese Qualifikation als Nachweis spezifischer Rechtskenntnisse gut… Details
Welche Voraussetzungen gelten?
Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Bereich. Diese Grundlage stellt sicher, dass Teilnehmende in der Lage sind, Gesetzestexte zu erschließen, Rechtssystematiken zu verstehen und Sachverhalte… Details

Worum geht es in diesem Kurs?

Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bildet das normative Fundament aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Wer in Personalabteilungen, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Behörden oder im Sozialwesen tätig ist, muss verstehen, welche gesetzlichen Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen, wie Sozialversicherungsansprüche entstehen und wie das System der sozialen Sicherung aufgebaut ist. Diese Weiterbildung vermittelt praxisorientiertes Fachwissen in beiden Rechtsgebieten, das unmittelbar auf berufliche Situationen angewendet werden kann. Der Kurs behandelt das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ebenso wie die zentralen Bücher des Sozialgesetzbuches — mit besonderem Fokus auf Situationen, die in der Personalarbeit, sozialen Beratung oder Sachbearbeitung regelmäßig auftreten. Teilnehmende lernen, wie Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträge im sogenannten Rangordnungsprinzip zusammenwirken und welche Normenquelle im Konfliktfall vorgeht. Der Arbeitnehmerbegriff, der Beschäftigtenbegriff im Sinne des Sozialversicherungsrechts und die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundpflichten werden erarbeitet.

  • Rangordnung der Arbeitsrechtsquellen: Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag
  • Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige: Abgrenzung und Scheinselbstständigkeit
  • Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Hauptpflichten und Nebenpflichten
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
  • Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung

Besondere Arbeitsverhältnisse und Mutterschutz Moderne Beschäftigung ist vielfältig — Teilzeit, Minijob, Befristung und Leiharbeit haben eigene gesetzliche Regelwerke. Dieses Modul behandelt die rechtlichen Besonderheiten atypischer Beschäftigungsformen, die in der Personalpraxis häufig vorkommen, sowie das Mutterschutzrecht und das Elterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) als zentrale Schutzrechte für Eltern im Arbeitsleben.

  • Teilzeitarbeit: TzBfG-Grundlagen und Ansprüche
  • Minijobs: 520-Euro-Grenze, Sozialversicherungspflicht, Arbeitsrecht
  • Befristete Arbeitsverhältnisse: Sachgrundbefristung, Kalenderbefristung, Kettenbefristung
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit): AÜG, Equal-Pay-Grundsatz
  • Mutterschutz: Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld
  • Elternzeit und Elterngeld nach BEEG: Anspruch, Berechnung, Rückkehrrecht

Tarif- und Arbeitskampfrecht sowie kollektive Interessenvertretung Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Teilnehmende erwerben Kenntnisse über Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf sowie über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz — Wissen, das für HR-Fachkräfte, Betriebsräte und Gewerkschaftssekretäre gleichermaßen relevant ist. Für die Praxis des betrieblichen Sozialwesens und sozialer Beratungsdienste ist dieses Wissen unentbehrlich. Zielgruppe: Diese Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte, die in Personalwesen, sozialen Einrichtungen, Behörden oder Beratungskontexten tätig sind oder dorthin wechseln wollen. Auch Wiedereinsteiger mit kaufmännischer Ausbildung und Berufserfahrung finden hier den strukturierten Einstieg in das gesetzliche Regelwerk.

  • Personalsachbearbeiter/innen und HR-Generalist/innen
  • Mitarbeitende in Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen und Sozialeinrichtungen
  • Fachkräfte für Sozialversicherung und Behördenmitarbeitende
  • Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter/innen
  • Kaufmännische Fachkräfte mit Interesse an Personalrecht und sozialem Sicherungssystem

Was lernst du in diesem Kurs?

Lernziele:

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Sozialgesetzbuch SGB
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Sozialversicherungssystem
  • Arbeitsförderungsrecht SGB III
  • Betriebsverfassungsrecht

Für wen ist der Kurs geeignet?

Personalsachbearbeiter/innen, Fachkräfte in Sozialverbänden und Behörden, Betriebsräte sowie kaufmännische Fachkräfte, die fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht aufbauen möchten.

Voraussetzungen:

Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Studium in einem einschlägigen Bereich. Diese Grundlage stellt sicher, dass Teilnehmende in der Lage sind, Gesetzestexte zu erschließen, Rechtssystematiken zu verstehen und Sachverhalte strukturiert zu analysieren. Besondere Vorkenntnisse im Arbeits- oder Sozialrecht sind keine Voraussetzung, aber allgemeine Rechtssicherheit im Umgang mit Normentexten ist von Vorteil.

Wie läuft der Kurs ab und welchen Abschluss gibt es?

Rechtsstoff wird im Kurs nicht als trockene Gesetzeskunde präsentiert, sondern anhand praxisnaher Fälle aus der HR- und Sozialberatungsrealität erarbeitet. Jede Lerneinheit startet mit einem typischen Praxisfall, der die relevanten Rechtsfragen aufwirft, bevor Normen, Urteile und Systematik erschlossen werden. Textarbeit an Gesetzestexten wechselt mit kommentierten Musterfällen, Schaubildern zur Systematik und kurzen Wissenstests ab. Die Verbindung beider Rechtsgebiete — Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht — ermöglicht ein integriertes Verständnis, das über fachliches Silowissen hinausgeht.

Als Weiterbildung für Personen mit bestehender Berufsausbildung oder Studium ist der Kurs berufsbegleitend absolvierbar. Der Umfang berücksichtigt die Breite beider Rechtsgebiete und ist entsprechend intensiv, sodass ein vollständiges und praxistaugliches Kompetenzprofil aufgebaut werden kann. Die genauen Stunden- und Wochenangaben entnehmen Sie dem konkreten Anbieterangebot, das je nach Lernformat (Vollzeit/Teilzeit, Präsenz/Online) variiert.

Der Kurs schließt mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Kursanbieters ab, die das erworbene Fachwissen in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dokumentiert. Im Sozialwesen und in der Personalarbeit ist diese Qualifikation als Nachweis spezifischer Rechtskenntnisse gut etabliert und ergänzt kaufmännische oder soziale Berufsabschlüsse um eine rechtliche Kompetenzdimension.

Welche beruflichen Perspektiven bietet der Kurs?

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind kein abstraktes Rechtsgebiet — sie prägen den Alltag jedes Beschäftigungsverhältnisses. Wer versteht, wie Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden, wann ein Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit hat oder wie ein Tarifvertrag nachwirkt, handelt in HR-Kontexten sicherer und kann Fehler vermeiden, die Unternehmen erhebliche Kosten verursachen. Dieses Wissen wird in Personalberatung, Betriebsratsarbeit und sozialer Beratung gleichermaßen täglich gebraucht. Für Fachkräfte, die aus dem rein kaufmännischen Bereich in das Sozialwesen oder Personalwesen wechseln, schließt diese Weiterbildung eine typische Qualifikationslücke: Das kaufmännische Rüstzeug ist vorhanden, aber die spezifischen Rechtsgrundlagen fehlen. Nach Abschluss dieses Kurses können Teilnehmende Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestalten, Sozialversicherungsmeldungen einordnen und in Vorgesprächen zur sozialen Sicherung verlässliche Auskunft geben. Langfristig eröffnet die Kombination aus kaufmännischer Ausbildung und fundiertem Rechts-Know-how Karrierewege in die spezialisierte Personalberatung, Gewerkschaftsarbeit, Sozialverbandsleitung oder Sachbearbeitung bei Sozialversicherungsträgern — Bereiche, in denen der Bedarf an Fachkräften mit dieser Kompetenzkombination dauerhaft hoch ist.

Welche Förderung passt zu dir?

Erhalte eine erste Orientierung, welche Förderwege zu deiner Situation passen. Über eine Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle. Kostenlos & ohne Anmeldung.

Berufswege prüfen

Zugeordnete Zielberufe

Diese Tätigkeitsbezeichnungen sind dem Kursprofil zugeordnet. Prüfe, ob Inhalt, Abschluss und Zugangsvoraussetzungen zu deinem Berufsziel passen; die Zuordnung bestätigt keine vollständige Berufsqualifikation.

  • Personalsachbearbeiter/in
  • Fachkraft für Sozialversicherung
  • HR-Generalist/in
  • Sozialberater/in
  • Betriebsrat-Mitglied
  • Sachbearbeiter/in Sozialversicherungsträger

Vor der Kurswahl klären

  • Welche Kenntnisse und Nachweise verlangen Stellenanzeigen für dein Berufsziel?
  • Welche praktischen Aufgaben und Prüfungen sind im Lehrgang vorgesehen?
  • Wer stellt den Abschluss aus und welche formalen Voraussetzungen gelten?

Im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit kannst du Aufgaben und Bildungswege recherchieren.

Für Gehälter nutze den Entgeltatlas und prüfe Beruf, Region, Anforderungsniveau und Datenstand. Ein Kursabschluss allein belegt kein bestimmtes Einkommen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Vorkenntnisse brauche ich für diesen Kurs?

Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein einschlägiges Studium wird vorausgesetzt. Besondere Vorkenntnisse im Rechtsbereich sind nicht erforderlich, aber die Bereitschaft, Gesetzestexte zu lesen und zu erschließen, ist wichtig.

Was genau sind die Inhalte des Sozialversicherungsrechts in diesem Kurs?

Behandelt werden die zentralen Bücher des SGB: Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (SGB VI), Unfallversicherung (SGB VII), Pflegeversicherung (SGB XI) sowie das Arbeitsförderungsrecht (SGB III). Ziel ist ein systemisches Verständnis, das in der Personalarbeit und sozialen Beratung direkt nutzbar ist.

Ist dieser Kurs auch für Betriebsräte geeignet?

Ja, das Modul zum Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht ist für Betriebsräte besonders relevant. Betriebsräte erwerben hier das rechtliche Fundament, das sie für ihre Mitbestimmungsaufgaben benötigen. Das Wissen über Sozialversicherungsrecht ist zudem bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen hilfreich.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Sie erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers, die Ihre Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht dokumentiert. Dieser Nachweis ergänzt bestehende Berufsabschlüsse und ist in HR und Sozialwesen als Qualifikationsnachweis anerkannt.

Kann ich den Kurs neben meiner Arbeit absolvieren?

Der Kurs ist für berufsbegleitendes Lernen ausgelegt. Viele Anbieter bieten Online-Formate oder Teilzeitvarianten an, die sich mit einer Vollzeittätigkeit vereinbaren lassen. Die genauen Formate und Zeiten entnehmen Sie dem jeweiligen Angebots-Exposé.